Verwaltung

Wichtige Information für Kommunen - "neue Grundsteuer"

Damit Sie als Kommune die Daten zum Grundsteuermessbetrag (seit 01. Juli 2022) erhalten können (nur neu bereitgestellte Daten), ist eine Anmeldung am ELSTER-Transfer-Verfahren notwendig. Die Bearbeitung in den Finanzämtern begann mit der Erklärungsannahme ab 1. Juli 2022. Die Datenübermittlung erfolgt fortlaufend mit Bearbeitung der Grundsteuererklärung.

Bitte denken Sie daran, dass die Bereitstellung Ihrer Daten nach GrStRefG von 2019 erst nach Ihrer Registrierung und dem Erlangen Ihrer Berechtigung zum Datenaustausch möglich ist.

grustneu - Grafik Sprechblase

ELSTER-Transfer:
Datenaustausch mit der Finanzverwaltung für spezielle Organisationen

Das Verfahren ELSTER-Transfer richtet sich an spezielle Nutzer wie Kommunen, Kammern, Universitäten, Landschaftsverbände, Banken, Behörden, Anstalten oder Service-Provider. ELSTER ermöglicht es diesen Nutzern dabei, bestimmte Daten elektronisch mit der Finanzverwaltung (Partner) auszutauschen sowie Dokumente in die Postfächer von Anwendern einzustellen.

Weitere Informationen finden Sie in der Einführung zu ELSTER-Transfer.

Voraussetzungen

Um ELSTER-Transfer nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Mein ELSTER
Die ELSTER-Transfer-Funktionalitäten in "Mein ELSTER" sind browserbasiert. Die unterstützten Browser und Betriebssysteme sind auf folgender Seite dargestellt:


https://www.elster.de/eportal/infoseite/systemanforderungen

ELSTER-Transfer-Anwendung

Die ELSTER-Transfer-Anwendung ist die eigentliche Nachfolgeanwendung von ElsterFT mit kompletten Funktionsumfang. Sie wurde zur Nutzung mit Windows 10 sowie mit Ubuntu Linux 20 mit OpenJDK 11 entwickelt.

Ein lauffähiges AdoptOpenJDK 11 wird im Rahmen der ELSTER-Transfer-Anwendung mitgeliefert. Eine Voraussetzung ist die Nutzung eines 64 Bit-Betriebssystems.

Hardwareempfehlungen für den Betrieb auf einem Arbeitsplatzrechner (Single User):

  • 10GB freier Festplattenspeicher
  • 4GB Arbeitsspeicher
  • leistungsfähige 64 Bit-CPU
  • Bei Verwendung der grafischen Oberfläche: aktueller Browser (siehe Systemanforderungen von Mein ELSTER)

Die Hardwareanforderungen für den Betrieb als Serveranwendung (mehrere Nutzer, Nutzung der REST-API) sind abhängig von der Anzahl der gleichzeitigen Zugriffe auf die Anwendung und vom Volumen der abgeholten/übermittelten/bereitgestellten Dateien. Je nach Mengengerüst können diese erheblich vom Single-User-Betrieb abweichen.


Für die Nutzung von ELSTER-Transfer benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto. Hierbei handelt es sich um ein Konto, mit dem Sie sich als Organisation in Mein ELSTER anmelden können.

Für die Anmeldung stehen verschiedene Formen der Authentifizierung zur Verfügung. Für die Nutzung von ELSTER-Transfer ist die Zertifikatsdatei erforderlich. Mit einem Sicherheitsstick, einer Signaturkarte oder dem Personalausweis ist die Nutzung von ELSTER-Transfer nicht möglich.

Separates Organisationskonto empfohlen

Wir empfehlen Ihnen ein separates Organisationskonto nur zum Zwecke des Datenaustauschs mit der Steuerverwaltung anzulegen.

Sollte ein solches noch nicht vorhanden sein, können Sie hierzu den Anweisungen unter https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl folgen.

ownzert - Grafik Sprechblase

Nach der erfolgreichen Anmeldung mit dem Organisationskonto Ihrer Behörde können Sie die Antragsformulare zum Datenaustausch mit der Finanzverwaltung aufrufen.

Bei einem Verfahren handelt es sich um bestimmte Datenarten, deren Inhalt und Aufbau zwischen beiden Datenaustauschpartnern vereinbart ist. So ist die Datenabholung von Grundsteuer-Informationen ein eigenes Verfahren, ebenso wie die Gewerbesteuer. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht für alle der rund 70 zur Auswahl stehenden Verfahren berechtigt sind. Der ELSTER-Partner in Ihrem Bundesland prüft daher nach Annahme des Antrags, ob Sie zur Teilnahme am jeweiligen Verfahren zum Datenaustausch befugt sind. Damit Sie Daten übertragen können, muss Ihre Behörde oder die von Ihnen damit betrauten HKR-Hersteller für den Datenaustausch durch ELSTER freigeschaltet werden.

Externe Software zwingend erforderlich

Bitte beachten Sie, dass die Rechenzentren der Partner bei Datenabholverfahren nur Rohdaten zur Verfügung stellen, die zwingend mit einer externen Software aufbereitet und weiterverarbeitet werden müssen. Vor der Nutzung von ELSTER-Transfer-Verfahren ist auf Seiten der Nutzer (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter) zu prüfen, ob das Fachverfahren die elektronisch bereitgestellten Daten verarbeiten kann. Die Rechenzentren stellen keine Bescheide (oder ähnlich) als PDF oder in anderen Klartext-Formaten zur Verfügung! Bitte beantragen Sie nur Verfahren, für die die technischen Voraussetzungen bestehen!


Wichtig:

Eine Ausnahme hiervon stellen Verfahrensanträge für Daten nach GrStRefG von 2019 dar, da hier eine Verpflichtung zur elektronischen Abholung der Daten besteht. Die Bearbeitung in den Finanzämtern und der Versand der Grundsteuermessbetragsdaten für die beteiligten Kommunen begann mit der Erklärungsannahme ab 1. Juli 2022. Diese Grundsteuermessbetragsdaten werden den beteiligten Kommunen nach Bereitstellung bis zu 138 Monate für eine erstmalige Abholung gespeichert. Nach dem erstmaligen Abruf können die Daten innerhalb von 60 Tagen (aber mindestens bis 31.12.2024) beliebig oft neu heruntergeladen werden.

extsw - Grafik Warndreieck


Sie finden den Dienst zum Datenaustausch mit der Finanzverwaltung in "Mein ELSTER" im Bereich "Formulare & Leistungen".

Die angebotenen Verfahren sind abhängig vom jeweiligen Partner: unterstützte Verfahren


Bitte beachten Sie zudem die länderspezifischen Informationen und Hinweise.


Bitte beachten Sie, dass die Rechenzentren der Partner bei Datenabholverfahren nur Rohdaten zur Verfügung stellen, die zwingend mit einer externen Software aufbereitet und weiterverarbeitet werden müssen. Vor der Nutzung von ELSTER-Transfer-Verfahren ist auf Seiten der Nutzer (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Softwareanbieter) zu prüfen, ob das Fachverfahren die elektronisch bereitgestellten Daten verarbeiten kann. Die Rechenzentren stellen keine Bescheide (oder ähnlich) als PDF oder in anderen Klartext-Formaten zur Verfügung! Bitte beantragen Sie nur Verfahren, für die die technischen Voraussetzungen bestehen!


Wichtig:

Eine Ausnahme hiervon stellen Verfahrensanträge für Daten nach GrStRefG von 2019 dar, da hier eine Verpflichtung zur elektronischen Abholung der Daten besteht. Die Bearbeitung in den Finanzämtern und der Versand der Grundsteuermessbetragsdaten für die beteiligten Kommunen begann mit der Erklärungsannahme ab 1. Juli 2022. Diese Grundsteuermessbetragsdaten werden den beteiligten Kommunen nach Bereitstellung bis zu 138 Monate für eine erstmalige Abholung gespeichert. Nach dem erstmaligen Abruf können die Daten innerhalb von 60 Tagen (aber mindestens bis 31.12.2024) beliebig oft neu heruntergeladen werden.


"Mein ELSTER" und die ELSTER-Transfer-Anwendung

ELSTER-Transfer wurde zweigeteilt umgesetzt, in "Mein ELSTER" (Internetportal) und als plattformunabhängige ELSTER-Transfer-Anwendung (Java-basiert) mit Web-Interface. Auf diese Weise werden zwei verschiedene Nutzergruppen bei der Nutzung der Filetransfer-Funktionalitäten (Datenübermittlung, Datenabholung und Dokumentenbereitstellung) unterstützt.

Um unterschiedlichen Anforderungen der Organisationen gerecht zu werden, gibt es eine Lösung für Basisnutzer und eine für "Power-User":

  • Für gelegentliche Nutzung mit geringem Übertragungsumfang werden in "Mein ELSTER" komfortable Filetransfer-Funktionalitäten angeboten. Eine Installation von Zusatzsoftware ist für diese Nutzergruppe nicht erforderlich. Die Übermittlung von Dokumenten in die Postfächer von Anwendern ist hiermit nicht möglich.
  • Für großen Dateiaustausch, periodische Datenabholung, Angebot von Schnittstellen für Drittherstellerprogramme, etc. ist die Installation und Nutzung der plattformunabhängigen ELSTER-Transfer-Anwendung vorgesehen. Dies ist die empfohlene Lösung für Standard- und "Power"-User. Die Übermittlung von Dokumenten in die Postfächer von Anwendern ist hiermit ebenfalls möglich.

In der Übersicht können Sie einsehen, welche Funktionen beide Anwendungen bieten und welche nur von einer der beiden Anwendungen angeboten werden. Wichtig ist, dass Mein ELSTER der einzige Weg ist, um sich für den Datenaustausch anzumelden.


BasisfunktionenMein ELSTERELSTER-Transfer-Anwendung
Empfang von Daten von der Finanzverwaltung

ja
(max. 5MB)

ja

Versand von Daten an die Finanzverwaltung

ja
(max. 5MB)

ja

Übermitteln von Mitteilungen oder Bescheide in die Postfächer von Anwender--

ja

Anzeige der Status der übermittelten Mitteilungen/Bescheide--

ja

VorteileMein ELSTERELSTER-Transfer-Anwendung
Übersicht aller bereitgestellter Daten

ja

--

Nutzung ohne Installation möglich

ja

--

Komfortable Web-Oberfläche

ja

ja

Nutzung auf Serversystemen (auch ohne grafische Oberfläche)--

ja

Anlegen von regelmäßigen Abholaufträgen--

ja

Nutzung via Kommandozeile möglich--

ja

Datenaustausch via REST-API--

ja

Rückmeldung der Status von bereitgestellten Dokumenten via REST-API--

ja

Schnelles Übermitteln von Dateien via automatischer Dateiimportschnittstelle--

ja

Aktuelles zu ELSTER-Transfer

  • Am 05.04.2023 wurde die Version 3.4.0 veröffentlicht. Dieses Update enthält Verbesserungen bei der Zuverlässigkeit von sehr großen Installationen sowie Erweiterungen bei der Bereitstellung von Dokumenten.
  • In der Pilotierung: die Bereitstellung des digitalen Gewerbesteuerbescheids in das Postfach von Unternehmen.

Download der ELSTER-Transfer-Anwendung und der Handbücher

Sie müssen zunächst den Lizenzvertrag akzeptieren, um anschließend zum Download der ELSTER-Transfer-Anwendung und dessen Handbücher zu gelangen.


Installations- und Benutzerhandbücher für ELSTER-Transfer bis einschließlich Version 3.1.0 finden Sie noch auf folgender Webseite: Hilfe zu ELSTER-Transfer.

Die Informationen auf diesen Seiten werden derzeit in PDF-Handbücher überführt, welche Sie im Download-Bereich herunterladen können.