Was ist ELSTER-Transfer (ETR)?

Um es speziellen Organisationen wie Kommunen, Kammern, Universitäten, Landschaftsverbände, Banken, Behörden, Anstalten oder Service-Providern zu ermöglichen sensible Daten elektronisch mit den Rechenzentren der Finanzverwaltung auszutauschen sowie Dokumente in das Postfach von Anwendern (Personen/ Steuerpflichtige/ Unternehmen) einzustellen, wird das Verfahren ELSTER-Transfer (ETR) angeboten.

ELSTER-Transfer ist eine Anwendung der Finanzverwaltung, welche üblicherweise ständig auf einem Server oder Rechner ausgeführt wird und mehrere Schnittstellen zur Kommunikation zwischen dem Postfach bei der Finanzverwaltung und der eingesetzten Software bei den Organisationen anbietet.

Zusammenfassung

Bei ELSTER-Transfer handelt es sich, vereinfacht gesagt, um einen digitalen Postboten, der Steuerinformationen zur Verfügung stellt oder annimmt - automatisiert, standardisiert und sicher.

ELSTER-Transfer dient der Datenübermittlung von einer Organisation zur Finanzverwaltung und umgekehrt. ELSTER-Transfer dient auch der Bereitstellung von Mitteilungen und Bescheide für Anwender.

Zusammenfassung - Grafik Sprechblase

Warum die Anbindung an ELSTER-Transfer?

Welche Motive veranlassen eine Organisation dazu, den bestehenden analogen Prozesse hinter sich zu lassen und stattdessen auf die elektronische Übermittlung der Daten und/oder Dokumente umzusteigen?

Zuallererst ist hier das Onlinezugangsgesetz zu nennen: Das Onlinezugangsgesetz verlangt, einen Onlinezugang zu allen Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Das beinhaltet bspw. auch Bescheide für Anwender oder Unternehmen.

Mit der Schnittstelle, die im April 2021 (Version 2.0.0) für die Bereitstellung geschaffen wurde können Dokumente in das digitale Postfach der Steuerpflichtigen eingestellt werden. Auf diese Weise kann ELSTER-Transfer als virtueller Postbote für Mitteilungen und rechtsverbindliche Bescheide dienen, die vollständig digital sind.

Neben der Bereitstellung von Dokumenten können vielfältige Daten mit der Finanzverwaltung ausgetauscht werden, so dass viele Prozesse medienbruchfrei ablaufen können. Für die Organisationen bietet sich die Chance, Prozesse und Abläufe zu verbessern und effizienter zu gestalten und so personelle Kapazitäten freizumachen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Für einige Kommunen bedeutet ELSTER-Transfer den Einstieg in die digitale Verwaltung. Für andere ist es ein weiterer Baustein hin zu einem vollständig digitalisierten Verwaltungshandeln.

Eine Auswahl der verfügbaren Verfahren finden Sie auf der Seite Unterstützte ELSTER-Transfer-Verfahren der Partner .

Datenaustausch mit der Finanzverwaltung

Zielgruppe sind Organisationen, welche Daten mit den Rechenzentren der Finanzverwaltung austauschen möchten. Überwiegend handelt es sich hierbei um Kommunen.

Dateien von der Finanzverwaltung werden als Rohdaten zur Verfügung gestellt. Diese sind nicht menschenlesbar und müssen daher zwingend mit einer externen Software aufbereitet und weiterverarbeitet werden. Wenn Sie Daten mit den Rechenzentren der Finanzverwaltung ("Partner") austauschen möchten, müssen Sie (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Ihrem Softwareanbieter) prüfen, ob die elektronisch bereitgestellten Daten verarbeitet, bzw. erstellt werden können.

Wichtiger Hinweis

Die Rechenzentren stellen keine Bescheide (oder ähnlich) als PDF oder in anderen Klartext-Formaten zur Verfügung! Bitte beantragen Sie nur Verfahren, für die die technischen Voraussetzungen bestehen!

Hinweis - Beantragen Sie nur Datenarten für die die technischen Voraussetzungen bestehen. - Grafik Sprechblase

Im Benutzerhandbuch von ELSTER-Transfer (Windows/Linux) erhalten Sie einen Überblick über das Muster der Dateinamen im Eingangsverzeichnis (wenn Sie Daten von der Finanzverwaltung abholen möchten) und die Möglichkeiten des Datenversandes.

(1) Der ETR-Nutzer (Kommunen, Kammern, ..) nutzt sein Portal oder seine Anwendung um die Daten für die Finanzverwaltung zu erzeugen. In diesem Beispiel wird die json-Dateiimportschnittstelle genutzt. Hierbei wird eine nutzdaten.zip in das Ausgangsverzeichnis und eine json-Adressierungsdatei (mit Versandoptionen) test.json in das Importverzeichnis von ELSTER-Transfer abgelegt (2).

Die ETR-Anwendung packt diese Daten in einen ELSTER-Datensatz und übermittelt die Daten verschlüsselt über die ELSTER-Eingangsserver (3) in das Backend und von dort weiter in die Eingangsverarbeitung (4) des adressierten Landes (Empfänger).

Die Ausgangsverarbeitung eines Landes (oder Bund) stellt die an einen ETR-Nutzer adressierten Daten über das Backend in die Bereitstellungsdatenbank von ELSTER ein (1).

Der Nutzer hat in ELSTER-Transfer einen Dauerauftrag angelegt, der periodisch im Hintergrund prüft, ob neue Daten für ihn bereitstehen (2, 3). Stehen neue Daten bereit, werden sie heruntergeladen und im Eingangsverzeichnis von ELSTER-Transfer abgelegt (4, 5).

Das Portal oder die Anwendung des ETR-Nutzers kann periodisch das Eingangsverzeichnis von ELSTER-Transfer prüfen (6, 7) und neue Daten gleich weiterverarbeiten.

Übermitteln von Mitteilungen oder Bescheide in die Postfächer von Anwendern

Zielgruppe dieser Funktion sind hauptsächlich Service-Provider, welche via NEZO am ELSTER-Identity Provider angebunden sind.
Weiterführende Informationen: https://info.mein-unternehmenskonto.de/

Eine wichtige technische Voraussetzung für die Bereitstellung von Mitteilungen oder Bescheiden ist die Anbindung an die Rückkanal-Schnittstelle von ELSTER-Transfer. Mit dieser Schnittstelle können Verwaltungsakte, die elektronisch bekannt zu geben sind, an die Portale Mein ELSTER und Mein Unternehmenskonto übermittelt werden. Dort werden sie dann in das Postfach der Anwender eingestellt und können abgerufen werden.

Zudem wird die Möglichkeit bestehen, dass die Empfänger diese Dokumente via Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M, ERiC) abrufen können. Auch besteht die Möglichkeit für den Versender, Links anzugeben, und damit dem Empfänger die Möglichkeit anzubieten, direkt auf Verwaltungsakte zu reagieren.

Als Adressierungsmerkmal wird dabei die eindeutige "AccountID" bzw. "Benutzerkonto ID" (bzw. pseudonymisierte AccountID) des Empfängers verwendet. Weitere Adressierungsmerkmale (z.B. Amtlicher Gemeindeschlüssel für Kommunen) sind geplant.

Rechtsverbindliche Bekanntgabe

Bei der Bereitstellung von rechtsverbindlichen Dokumenten wird die Bekanntgabe nach § 122a AO erfüllt. Die Bekanntgabe wird auch entsprechend der gültigen außersteuerlichen Bekanntgabevorschriften des Bundes und der Länder, insb. auch § 41 Abs. 2a VwVfG ermöglicht. Die Anforderungen an die VwVfG-kompatible technische Umsetzung der Abruffunktion sind vom Bund bereitzustellen. Die bekanntgebende Behörde wird dabei über das Ergebnis der Bereitstellung des Dokuments und das Ergebnis der Abholung des Dokuments informiert. Eine Benachrichtigung des Empfängers per E-Mail über die Bereitstellung neuer Daten im Postfach ist möglich.

Rechtsverbindliche Bekanntgabe - Grafik Sprechblase

Die eingesetzten Anwendungen müssen hierfür in die Lage versetzt werden, die Dokumente im PDF-Format an ELSTER-Transfer zu übergeben. Weitere Informationen zu den Schnittstellen finden Sie im Hilfebereich.

(1) Der Versender (Service-Provider, Kommune,..) nutzt sein Portal oder seine Anwendung um eine Nachricht zu erzeugen. (2) Dieses Portal (oder seine Anwendung) nutzt die ETR-REST-API, um das Dokument und weitere Versandoptionen der ELSTER-Transfer-Anwendung zu übergeben (3).

Die ETR-Anwendung packt diese Informationen in einen ELSTER-Datensatz und übermittelt die Daten verschlüsselt in das ELSTER-Backend (4). Dort wird das Dokument in die Bereitstellungsdatenbank abgelegt (5) und wartet auf die Abholung des Empfängers. Ab diesem Zeitpunkt prüft die ETR-Anwendung auch den Status des Dokumentes (Bereitgestellt, Abgeholt,..) und kann den Status zum Portal/der Anwendung des Versenders zurückmelden (5, 4, 3, 2).

Der Empfänger der Nachricht wird über den Eingang informiert. Er nutzt den Posteingang von Mein ELSTER/Mein UP oder seine Drittherstelleranwendung (mit integriertem ERiC) um die Nachricht abzuholen (6). Hierbei fragt Mein ELSTER, Mein UP oder ERiC über die Eingangsserver (7) an der Bereitstellungsdatenbank (8) an, ob neue Dokumente bereitstehen. Ist dies der Fall, wird ihm die Nachricht zur Verfügung gestellt (9, 10).