Aktuell versuchen Betrüger mit gefälschten E-Mails und SMS an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen.
Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Eine Mitteilung der Bundesbehörde" und versprechen einen Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer.
Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren bzw. Links in den E-Mails zu öffnen. Die Steuerverwaltung fordert niemals per E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage an.
Weitere Informationen zu Betrugs-E-Mails erhalten Sie auf der Seite Sicherheit.
Betrugsversuche im Namen der Steuerverwaltung - Grafik Warndreieck
Die Steuererklärung mit einem Klick
Seit Juli 2026 ermöglicht die App MeinELSTER+ die automatische Erstellung von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2025.
Damit wird es für Menschen mit einer einfachen Steuererklärung noch leichter – etwa für Berufseinsteiger, alleinveranlagte Arbeitnehmer oder Rentner, die so ihre Steuerangelegenheiten schnell und unkompliziert erledigen können.
Hier erhalten Sie mehr Informationen.
einfachELSTERplus – Steuer. Aber einfach.
einfachELSTERplus ist geeignet für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ihre Steuererklärung allein abgeben, ein gültiges ELSTER-Zertifikat haben, Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis beziehen und keine Angaben zu Kindern machen möchten. In der Steuererklärung für das Jahr 2025 sind darüber hinaus auch Angaben zur Altersvorsorge und zu Renteneinkünften möglich.
Mit einfachELSTERplus wird die Steuererklärung zu einem neuen Erlebnis: Statt komplizierter Formulare erwartet Sie eine moderne, benutzerfreundliche Oberfläche mit einem klaren, geführten Prozess, der Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung leitet.
Probieren Sie es aus – kostenlos, sicher und überraschend einfach.
Mein ELSTER bietet Ihnen nun die Möglichkeit Belege in Ihrem Benutzerkonto abzulegen, um Sie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu unterstützen. Sie können die Belege nach dem Login im Bereich „Meine Belege“ hochladen. Belege auf Papier können Sie mit der neuen App MeinELSTER+ fotografieren und in Ihr Benutzerkonto übertragen.
Weitere Informationen
einfachELSTER - die Einkommensteuererklärung für alle, die Rente oder Pension erhalten
Sie können einfachELSTER nutzen, wenn Sie inländische Renten oder Pensionen erhalten. Weitere Einkünfte sind nur eingeschränkt möglich: Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde oder die durch den Sparerpauschbetrag freigestellt sind (Freistellungsauftrag) sowie Einkünfte aus Mini-Jobs. Weitere Voraussetzungen sind eine inländische Meldeadresse sowie eine inländische Kontoverbindung.
Mit der Steuerkontoabfrage erhalten Sie von der Steuerverwaltung Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen. Damit Sie eine Steuerkontoabfrage durchführen können, benötigen Sie zuerst eine Vollmacht zur Einsicht in das Steuerkonto.
Beantragung der Berechtigung zur Steuerkontoabfrage
Damit Sie eine Steuerkontoabfrage durchführen können, folgen Sie bitte diesen Schritten:
1. Registrierung als Vollmachtnehmer
Registrieren Sie sich als Vollmachtnehmer unter “Formulare und Leistungen > Vollmachten verwalten > Registrierung als Vollmachtnehmer”.
2. Abrufvollmacht anlegen
Nachdem Ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist (in der Regel innerhalb von sieben Tagen), legen Sie unter “Formulare und Leistungen > Vollmachten verwalten > Anlegen einer Abrufvollmacht” eine Abrufvollmacht an.
Geben Sie die Steuernummer an. Handelt es sich um eine gemeinsame Steuernummer (z.B. mit einem Ehepartner), legen Sie für jeden Ehepartner eine separate Vollmacht an.
3 .Vollmachtcode erhalten und freischalten
Warten Sie auf den Erhalt des Vollmachtcode-Briefes (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) und schalten Sie die Vollmacht unter “Formulare und Leistungen > Vollmachten verwalten > Vollmachtnehmersicht” frei.
Wählen Sie die inaktive Vollmacht aus und klicken Sie auf die drei Punkte, um die Option “Vollmacht freischalten” auszuwählen. Geben Sie anschließend den Vollmachtcode ein.
Wenn es sich um eine Ehegatten-Steuernummer handelt, schalten Sie die Vollmachten beider Personen innerhalb von 3 Tagen frei.
4. Aktivierung der Vollmacht
Warten Sie darauf, dass die Vollmacht in der Vollmachtnehmersicht aktiv wird und hinter der Steuernummer “aktiv” steht (in der Regel innerhalb von 14 Tagen).
Durchführung der Steuerkontoabfrage
Sobald die Vollmacht in der Vollmachtnehmersicht als “aktiv” angezeigt wird, können Sie Steuerkontoabfragen durchführen. Der Status hinter der Steuernummer zeigt den Status der Steuerkontoabfrage an. Die Steuerkontoabfrage können Sie unter folgendem Pfad aufrufen: