Hilfe
Allgemeines
Nein. Es genügt, wenn sich einer von beiden registriert. Denn dabei wird lediglich derjenige authentifiziert, der die Daten übermittelt. Solange keine gegenteiligen Einwendungen erhoben werden, geht das Finanzamt bei der weiteren Bearbeitung davon aus, dass der Inhalt der Steuererklärung beiden Ehegatten / Lebenspartnern bekannt ist und dass eine für beide rechtswirksame Einkommensteuererklärung vorliegt.
Das Angebot von Mein ELSTER ist nicht kostenpflichtig. Nutzer, die sich für die Login-Optionen Sicherheitsstick oder Signaturkarte interessieren, benötigen aber bereits bei der Registrierung einen Sicherheitsstick oder eine unterstützte Signaturkarte für Authentifizierung plus Kartenleser, die sie im Vorfeld kaufen müssen oder aber bereits besitzen. Damit sind Kosten verbunden. Bei der Nutzung einer Zertifikatsdatei fallen keine Kosten an.
Ja. Sie können übrigens auch durch die Wahl der Art des Logins entscheiden, welches Sicherheitsverfahren Ihnen am meisten geeignet erscheint.
Technische Information zu den einzelnen Verfahren finden Sie unter Datensicherheit und IT-Sicherheit.
Im Posteingang von Mein ELSTER werden derzeit nur die Abgaben bestätigt, die auch direkt über Mein ELSTER (im Bereich "Formulare/Leistungen") durchgeführt wurden.
Benutzerkonten
Bei einer Registrierung mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer können Sie lediglich ein Benutzerkonto anlegen.
Bei einer Registrierung mit Ihrer Organisations-Steuernummer können Sie mit Zertifikatsdatei lediglich 5000 Benutzerkonten pro Steuernummer anlegen. In Verbindung mit Sicherheitsstick erhöht sich die maximale Anzahl an Benutzerkonten pro Steuernummer auf 10000. Mit Signaturkarte beträgt die maximale Anzahl 1000.
Ja. Lediglich die Benutzernamen der Benutzerkonten müssen sich unterscheiden. Bitte beachten Sie aber, dass die gleichzeitige Nutzung von Signaturkarte und Sicherheitsstick auf einem PC zu technischen Problemen mit der Treiber-Software führen kann.
Sie müssen sich für jedes Benutzerkonto, das Sie anlegen möchten, registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Registrierung einen neuen Benutzernamen für das Benutzerkonto vergeben müssen, damit Sie Ihre Benutzerkonten unterscheiden können.
Ja, Sie können ein Benutzerkonto löschen.
Auf der Startseite von ELSTER ist der Menüpunkt "Mein Benutzerkonto", "Benutzerkonto löschen" auszuwählen.
Dort ist die Eingabe von E-Mail-Adresse und Benutzername Ihres Benutzerkontos erforderlich.
Sollte der Benutzername nicht mehr bekannt sein, können Sie sich über den Link "Benutzernamen zusenden" alle unter der eingegebenen E-Mail-Adresse registrierten Benutzerkonten und begonnenen Registrierungen zusenden lassen.
Im nächsten Schritt ist die Sicherheitsabfrage zu beantworten und eine Begründung anzugeben. Danach werden Sie gefragt, ob Sie den Löschvorgang tatsächlich durchführen wollen. Mit einem Klick auf "Ja" wird die Löschung des Benutzerkontos durchgeführt.
Haben Sie sich mit Ihrer Identifikationsnummer registriert und Sie haben die Antwort auf die Sicherheitsabfrage vergessen, ist eine Löschung trotzdem möglich.
Mit der Funktion "Antwort vergessen?" können Sie das Löschen des Benutzerkontos fortsetzen.
Geben Sie Ihr Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer ein und wählen Sie die Begründung für die Kontolöschung aus. Nach erfolgreicher Prüfung der eingegebenen Identifikationsnummer und des Geburtsdatums wird Ihnen eine Sendebestätigung angezeigt.
Gleichzeitig wird eine E-Mail mit einem Löschlink an die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Über diesen Link kann das Benutzerkonto endgültig gelöscht werden.
Sollten Sie die Löschung nicht durchführen können, weil die bei der Registrierung verwendete bzw. im Benutzerkonto gespeicherte E-Mail-Adresse nicht mehr existiert oder Sie die Antwort auf die Sicherheitsabfrage bei einer Registrierung mit Steuernummer vergessen haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Ja, unter "Mein Benutzerkonto", "Benutzerkonto löschen" können Sie auch ein Benutzerkonto löschen, bei dem die Registrierung noch nicht abgeschlossen ist. Bitte beachten Sie aber, dass aus technischen Gründen der Brief mit dem Aktivierungs-Code dennoch an Sie versandt wird. Dies hat keine Auswirkungen auf die Löschung des Benutzerkontos. Den Brief mit dem Aktivierungs-Code können Sie dann vernichten.
Nein. Diese Funktionalität ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Zurzeit werden bei diesem Vorgang alle Daten (zum Beispiel Nachrichten im Posteingang, Entwürfe und angelegte Profile) gelöscht. Sie können nicht wieder hergestellt werden.
Wurde die Antwort auf die Sicherheitsfrage 3 mal falsch eingegeben, können Sie die Kontolöschung am nächsten Tag (ab 00:00:01 Uhr) erneut versuchen. Sie haben dann wiederum 3 Versuche.
Sie können sich an Ihre Sicherheitsabfrage zum Löschen des Benutzerkontos nicht mehr erinnern? Falls Sie sich mit Ihrer Identifikationsnummer registriert haben, ist eine Löschung des Benutzerkontos oftmals mit der Funktion "Antwort vergessen?" trotzdem möglich. Geben Sie Ihr Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer ein und wählen Sie die Begründung für die Kontolöschung aus. Nach erfolgreicher Prüfung der eingegebenen Identifikationsnummer und des Geburtsdatums wird Ihnen eine Sendebestätigung angezeigt. Gleichzeitig wird eine E-Mail mit einem Löschlink an die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Über diesen Link kann das Benutzerkonto endgültig gelöscht werden. Sollten Sie die Löschung nicht durchführen können, z.B. weil die Funktion "Antwort vergessen?" nicht angezeigt wird, dann wenden Sie sich bitte unter Angabe von Steuernummer oder Identifikationsnummer und Ihrem Benutzernamen an die in Ihrem Bundesland zuständige Stelle (siehe https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt unter "Probleme bei der Registrierung bei Mein ELSTER").
Eine Löschung durch die ELSTER-Hotline ist nicht möglich.
ElsterAuthenticator
Der ElsterAuthenticator ist ein Programm, das die Nutzung von Mein ELSTER mit Sicherheitsstick und Signaturkarte ohne Java-Browser-Plugin ermöglicht.
Nach Installation und Konfiguration des ElsterAuthenticators können Benutzer von Mein ELSTER wieder sämtliche unterstützten Browser zusammen mit ihrem Sicherheitsstick oder ihrer Signaturkarte verwenden. Während der Verwendung muss der ElsterAuthenticator im Hintergrund laufen. Falls dann in Mein ELSTER ein Schritt durchgeführt wird, in dem Zugriff auf den Sicherheitsstick bzw. die Signaturkarte erforderlich ist, tritt der ElsterAuthenticator in den Vordergrund und fordert gegebenenfalls eine Passwort-Eingabe an, um die jeweilige Aktion durchzuführen (beispielsweise das Speichern einer Postfachnachricht).
Der ElsterAuthenticator kann nur zusammen mit Sicherheitssticks und Signaturkarten verwendet werden. Unterstützt werden die Betriebssysteme Windows, MacOS und Linux Ubuntu. Detaillierte Informationen zu den unterstützten Konfigurationen finden Sie auf www.sicherheitsstick.de.
Zertifikatsdateien werden weiterhin direkt im Browser auf JavaScript-Basis unterstützt, der Einsatz des ElsterAuthenticators ist hier nicht erforderlich.
Bei einer Registrierung mit Sicherheitsstick mit dem ElsterAuthenticator werden Sie aufgefordert, sich die neu erzeugte PUK (Personal Unblocking Key) zu merken. Alternativ kann die PUK auch gespeichert werden. Mit der PUK besteht die Möglichkeit, das Passwort des Sicherheitssticks "G&D StarSign Crypto USB Token (S)" wieder zu entsperren, falls es zu häufig falsch eingegeben wurde.
Wenn eine Registrierung ohne die Nutzung des ElsterAuthenticator durchgeführt wurde, gibt es keine PUK. Die Entsperrung des "G&D StarSign Crypto USB Token (S)" ist über das Tokenadministrationstool oder den ElsterAuthenticator möglich.
Wurde das Passwort zu oft falsch eingegeben, dann ist Ihr Sicherheitsstick gesperrt und Sie erhalten eine entsprechende Fehlermeldung. Um den "G&D StarSign Crypto USB Token (S)" mittels PUK zu entsperren, navigieren Sie über das Menü zu "Passwort ändern". Dort finden Sie im Abschnitt "Passwort vergessen / Stick gesperrt?" den Link "Passwort zurücksetzen". Wenn Sie diesem Link folgen, können Sie Ihre PUK eingeben, ein neues Passwort vergeben und somit Ihren Sicherheitsstick entsperren.
Für den Fall, dass der ElsterAuthenticator unmittelbar nach Start mit der Fehlermeldung "Port belegt" beendet wird, sollte geprüft werden, ob gegebenenfalls bereits ein weiterer ElsterAuthenticator gestartet wurde.
Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist die Ursache, dass eine weitere Anwendung auf Ihrem System den Port 24848 belegt. Bitte versuchen Sie die betreffende Anwendung zu ermitteln und schließen Sie diese während der Verwendung des ElsterAuthenticators.
Um zusammen mit dem ElsterAuthenticator verschiedene Aktionen in Mein ELSTER durchführen zu können (beispielsweise das Versenden von Formularen), muss der ElsterAuthenticator in der Lage sein, eine Verbindung zu Mein ELSTER aufzubauen.
Wenn die Verbindung nicht aufgebaut werden kann, dann ist eine mögliche Ursache, dass in Ihrer Systemumgebung keine direkte Verbindung ins Internet möglich ist, sondern lediglich über einen HTTP-Proxy. Gehen Sie in diesem Fall in die ElsterAuthenticator-Konfiguration, Reiter "Proxy" und tragen Sie die in Ihrem System benötigte Proxy-URL ein.
Gegebenenfalls schränken Firewall-Einstellungen den Zugriff des ElsterAuthenticator auf Mein ELSTER ein. In diesem Fall muss der Zugriff auf den Host www.elster.de, Port 443, Protokoll TCP freigeschaltet werden.
Nutzen Sie den Verbindungstest in der Proxy-Konfiguration des ElsterAuthenticator, um zu überprüfen, dass eine Verbindung aufgebaut werden kann.
Ihr Passwort darf nicht zu kurz sein oder keine unerlaubten Zeichen enthalten. Es muss genau 6 Stellen lang sein und es sind nur folgende Zeichen erlaubt:
Buchstaben (ohne Umlaute und ß), Ziffern und die Sonderzeichen !"#$%&'()*+,-./:;<=>?@[]^_`{|}~ sowie das Leerzeichen.
Wenn Sie das Handbuch im ElsterAuthenticator öffnen und dieses nicht in der aktuellsten Version geöffnet wird, ist eine mögliche Ursache, dass Sie den ElsterAuthenticator mehrfach installiert haben. Dies kann passieren, wenn Sie den ElsterAuthenticator sowohl als „Administrator“ als auch als „Benutzer“ installiert haben. Daher wird nicht empfohlen, die Anwendung mehrfach auf einem System zu installieren (hierzu zählt auch die Installation als Benutzer mit und ohne Administrator-Rechte), da dies zu unerwünschten Effekten und technischen Problemen führen kann.
Um dieses Problem zu lösen, müssen Sie alle installierten Versionen des ElsterAuthenticators deinstallieren und die aktuellste Version erneut installieren.
Beim erstmaligen Anstecken des "G&D StarSign Crypto USB Token (S)" versucht Windows über den Windows-Treiberdienst einen passenden Treiber zu installieren. Da der Sicherheitsstick keinen speziellen Treiber benötigt, wird durch den Windows-Treiberdienst auch kein Treiber für eine Installation ermittelt. Dieses Verhalten tritt sowohl unter Windows 7, 8 als auch 10 auf. Durch die Installation des ElsterAuthenticator ist der "G&D StarSign Crypto USB Token (S)" sofort einsatzbereit, so dass der Warnhinweis ignoriert werden kann.
Optional: Laden Sie sich von www.sicherheitsstick.de das Programm zum Setzen der Registrierungswerte des Sicherheitssticks herunter und führen dieses mit einem Doppelklick aus. Die Registrierwerte adressieren die Smartcard-Initialisierung von Windows. Dadurch wird der oben genannte Warnhinweis nicht mehr angezeigt.
Bei Nutzung eines Windows Terminal Servers muss die Aktivierung des Benutzerkontos im ElsterAuthenticator gestartet werden. Dies erfolgt über einen Klick auf „Kontoaktivierung“. Anschließend kann die Aktivierung des Benutzerkontos wie gewohnt durchgeführt werden.
Sicherheitssticks
Der Sicherheitsstick ist ein spezieller USB-Stick für die sichere Identifikation in Mein ELSTER. Er verfügt über einen Kryptographiechip, der die digitale Identität eines Steuerzahlers absolut sicher speichern kann und der die kryptographischen Operationen für Authentifikation und elektronische Signatur durchführt.
Um den Sicherheitsstick verwenden zu können, müssen Sie zusätzliche Software installieren, die Sie unter www.sicherheitsstick.de herunterladen können.
Der Sicherheitsstick ist nicht als Laufwerk in Ihrem Rechner sichtbar.
Nein, zurzeit können Sie die Sicherheitssticks nur in diesem Shop erwerben.
Der Sicherheitsstick unterstützt 64-Bit Betriebssysteme. Mehr zu den unterstützten Treibern bei 64-Bit-Betriebssystemen finden Sie unter www.sicherheitsstick.de.
Auf der Seite https://www.sicherheitsstick.de/FAQs.html finden Sie weitere häufig gestellte Fragen zu den Sicherheitssticks.
Um den Sicherheitsstick unter Linux Ubuntu einzusetzen, müssen bestimmte Systempakete bzw. Bibliotheken vorhanden sein. Bitte folgen Sie den Installationsanleitungen zur Inbetriebnahme des Sicherheitssticks, die Sie unter www.sicherheitsstick.de finden können.
Signaturkarten
Mit einer Signaturkarte kann maximal ein Benutzerkonto in Mein ELSTER genutzt werden. Für Ihre Signaturkarte besteht aber bereits ein aktives Benutzerkonto bei Mein ELSTER; der Login in Ihr bisheriges Benutzerkonto ist möglich. Um sich für ein neues Benutzerkonto mit Ihrer Signaturkarte zu registrieren, müssten Sie zunächst das bestehende Benutzerkonto löschen.
Die Signaturkarten der Herausgeber "VR-Bank" und "DRV Rheinland" werden seit Juni 2016 nur noch eingeschränkt unterstützt. Ein Login von registrierten Benutzern dieser Karten ist weiterhin möglich. Eine Neuregistrierung mit diesen Karten beziehungsweise ein Zertifikatswechsel zu diesen Karten ist seit Juni 2016 jedoch nicht mehr möglich.
App ElsterSecure
ElsterSecure – der sichere, mobile Login
Mit Mein ELSTER können Bürger und Firmen komfortabel über den Browser ihre Steuererklärungen abgeben. Hierzu muss sich der Anwender über einen sicheren Login anmelden. ElsterSecure ermöglicht Ihnen, sich komfortabel und sicher in Mein ELSTER einzuloggen, ohne auf eine Zertifikatsdatei angewiesen zu sein.
Mit ElsterSecure können Sie sich jederzeit in Ihr Mein ELSTER Benutzerkonto einloggen, sowohl auf einem PC als auch auf dem Gerät, auf dem ElsterSecure installiert ist. Dazu benötigen Sie:
- Ein mobiles Gerät mit Kamera (Smartphone oder Tablet) mit installierter App ElsterSecure.
- Ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER, das mit der App auf Ihrem Gerät verknüpft werden kann.
Voraussetzung für die Einrichtung von ElsterSecure ist die installierte App auf Ihrem mobilen Gerät. Das Gerät muss eine Kamera besitzen, um QR-Codes zu scannen.
Zu den App Stores:
ElsterSecure als zusätzliche Login-Option für ein bestehendes Benutzerkonto einrichten
Melden Sie sich zunächst wie gewohnt in Mein ELSTER auf Ihrem Computer an. In der Regel benötigen Sie dafür Ihre Zertifikatsdatei. Gehen Sie nach dem Login zur Seite "Mein Benutzerkonto" > "ElsterSecure". Klicken Sie dort auf die Schaltfläche "Login-Option ElsterSecure hinzufügen". Folgen Sie anschließend den Anweisungen.
Neues Mein ELSTER Benutzerkonto mit ElsterSecure erstellen
Wenn Sie noch kein Benutzerkonto bei Mein ELSTER besitzen, können Sie sich mit der App ElsterSecure registrieren. Gehen Sie dazu auf „Benutzerkonto erstellen“ und wählen Sie unter "Wie wollen Sie sich in Mein ELSTER einloggen" die Login-Option "ElsterSecure" aus. Nach Zustellung Ihrer Aktivierungs-ID per E-Mail und Ihres Aktivierungs-Codes per Post können Sie die Registrierung mit Hilfe von ElsterSecure abschließen. Mit diesem Verfahren stellen wir sicher, dass kein unbefugter Zugriff auf Ihre vertraulichen Steuerdaten erfolgen kann.
Während der Einrichtung wird ein Zugangsschlüssel mit dem von Ihnen verwendeten Gerätepasswort eingerichtet (z.B. Displaysperre, Face-ID oder Fingerabdruck).
Hinweis: Für den Fall, dass Sie Ihr Mobilgerät verlieren, ist es empfehlenswert, dass Sie eine Zertifikatsdatei als zusätzliche Login-Option für Ihr Konto einrichten. So haben Sie auch ohne Ihr Mobilgerät weiterhin Zugang zu Ihrem Konto. Richten Sie dazu nach erfolgreicher Registrierung in Mein ELSTER unter "Mein Benutzerkonto > Zusätzliche Login-Optionen" ein Zertifikat ein. Ohne weitere Login-Option haben Sie bei Verlust die Möglichkeit auf der Login-Seite die Funktion "Smartphone verloren?" zu nutzen, hierbei erhalten Sie per Post einen neuen Aktivierungsbrief, um wieder einen neuen Zugang zu Ihrem ELSTER-Benutzerkonto zu bekommen.
Mit ElsterSecure stellen wir eine sichere und einfache Art des Logins in Mein ELSTER zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Verwendung der App ElsterSecure aktuell nur mit Mein ELSTER möglich ist, aber nicht mit Steuersoftware von Drittherstellern.
Sie können nach Abschluss der Registrierung in Ihrem Benutzerprofil eine weitere Login-Option hinzufügen (beispielsweise eine Zertifikatsdatei). Mit dieser ist dann auch eine Übermittlung von Formularen mit Steuersoftware von Drittherstellern möglich.
Ja, Sie können in ElsterSecure auch Zugangsschlüssel für mehrere Benutzerkonten bei Mein ELSTER hinzufügen. Dann bietet Ihnen die App ElsterSecure beim Login alle verfügbaren Zugangsschlüssel zur Auswahl an.
Ja, Sie können ElsterSecure auf bis zu 3 Geräten für das gleiche Benutzerkonto verwenden. Dazu müssen Sie jedes Gerät einzeln verknüpfen. Gehen Sie nach dem Login zur Seite "Mein Benutzerkonto" > "ElsterSecure". Klicken Sie dort auf die Schaltfläche "Login-Option ElsterSecure hinzufügen". Folgen Sie anschließend den Anweisungen.
Hinweis: Falls Sie bereits 3 Geräte hinzugefügt haben, steht Ihnen die Schaltfläche "Login-Option ElsterSecure hinzufügen" erst dann wieder zur Verfügung, wenn Sie einen der bestehenden Zugangsschlüssel aus Ihrem Benutzerkonto entfernt haben.
Für die vollständige Entfernung von ElsterSecure ist es nötig, den Zugangsschlüssel in der App und im Benutzerkonto zu entfernen.
Um einen Zugangsschlüssel wieder vom Mobilgerät zu entfernen, navigieren Sie in der App über das Menü zu Einstellungen > Schlüssel. Dort sehen Sie alle vorhandenen Schlüssel und können diese jeweils durch Wischen nach Links und Drücken des Papierkorb-Symbols wieder entfernen.
Für die Entfernung in Mein Elster navigieren Sie zu "Mein Benutzerkonto > Login-Option ElsterSecure verwalten". Dort können Sie die Verknüpfung entfernen.
Wenn Sie Ihr Gerät verloren haben oder es nicht mehr verwenden können
Falls Sie Ihr Gerät nicht mehr verwenden können, sollten Sie die Verknüpfung zum Gerät in Ihrem Mein ELSTER Konto entfernen. Loggen Sie sich dazu mit einer anderen Zugangsmethode in Mein ELSTER ein und navigieren Sie zu "Mein Benutzerkonto" > "ElsterSecure" > "Login-Option ElsterSecure verwalten". Dort können Sie Ihre verknüpften Geräte einsehen und ggf. löschen.
Wenn Sie keine weitere Zugangsmethode besitzen, müssen Sie Ihren Zugang zu Mein ELSTER erneuern. Gehen Sie dazu zur Login-Seite und klicken Sie auf "Smartphone verloren?". Hierbei werden (sofern nicht anders angegeben) alle bestehenden Zugangsschlüssel umgehend gesperrt.
Weiteres / neues Gerät hinzufügen
Möchten Sie ein weiteres Gerät hinzufügen, melden Sie sich in Mein ELSTER an und gehen Sie zu "Mein Benutzerkonto" > "ElsterSecure" > "Login-Option ElsterSecure verwalten". Nach dem erfolgreichen Hinzufügen eines neuen Geräts können Sie unter "Login-Option ElsterSecure verwalten" frühere Verknüpfungen löschen.
siehe unter "Was mache ich, wenn mein Gerät verloren geht oder ich ein neues Gerät einrichten möchte?"
Hinweis: Migrationsassistenten für Android oder iOS sorgen in der Regel zwar dafür, dass die App ElsterSecure auf Ihrem neuen Gerät installiert wird, Zugangsschlüssel werden hierbei jedoch nicht übertragen, da Sie als Sicherheitsfunktionalität nicht aus Ihrem alten Gerät exportiert werden.
Um den hohen Sicherheitsansprüchen von ELSTER zu genügen, wird der Zugangsschlüssel von ElsterSecure über den Sicherheitsmechanismus des Smartphones bzw. Tablets geschützt. Dabei sind die ElsterSecure-Schlüssel eng an das gewählte Verfahren zum Entsperren Ihres Geräts gekoppelt. Das hat zur Folge, dass die ElsterSecure-Schlüssel nach dem Entfernen der Displaysperre oder der Biometriedaten (Gesicht, Fingerabdrücke), nicht mehr nutzbar sind – auch dann nicht, wenn auf dem Gerät derselbe Displaysperrenschutz konfiguriert wird wie zuvor.
In diesem Fall müssen Sie mit diesem Gerät ElsterSecure erneut einrichten (siehe Punkt „Wie richte ich ElsterSecure ein).
Haben Sie außer ElsterSecure keine gültige Zugangsmethode, verwenden Sie bitte die Funktion "Zugang erneuern".
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den ELSTER-Support und reichen hierbei auch die Log-Daten aus der App ElsterSecure ein. Sie können die Log-Daten aus der App im Menüpunkt "Support" weiterleiten. Falls Sie die direkte E-Mail-Funktion nicht nutzen können, dann können Sie alternativ die Funktion "Log-Daten teilen" nutzen und dann bspw. Ihre bevorzugte Mail-App auswählen.
ELSTER empfiehlt nicht, Ihr Gerät ohne Displaysperre zu betreiben. Dennoch ist es möglich, ElsterSecure auch ohne Displaysperre zu nutzen. Hierbei ist es jedoch nötig, bei der Ersteinrichtung ein Passwort festzulegen. Dieses Passwort muss dann bei jedem ELSTER-Login eingegeben werden, um den ElsterSecure-Zugangsschlüssel nutzen zu können.
Beim Entfernen von ElsterSecure-Zugangsschlüsseln aus Ihrem Benutzerkonto in Mein ELSTER werden die Zugangsschlüssel auf Ihren Geräten nicht automatisch entfernt.
Falls Sie auf Ihrem Gerät nicht mehr benötigte ElsterSecure-Zugangsschlüssel besitzen, dann können Sie diese in der App unter "Einstellungen > Schlüssel" entfernen.
In einzelnen Fällen ist aus technischen Gründen das Hinzufügen von ElsterSecure noch nicht möglich. ElsterSecure wird in Kürze für alle Konten zur Verfügung stehen.
Damit Sie sich auf dem gleichen Gerät einloggen können, auf dem auch die App installiert ist, wird Ihnen statt dem QR-Code ein Button zum Login angezeigt. Durch klicken auf den Button öffnet sich die App ElsterSecure.
Wenn Sie auch auf Ihrem Smartphone oder Tablet den QR-Code und keinen Button sehen, prüfen Sie bitte, ob in Ihrem Gerät die Einstellung "Desktop Website anzeigen" oder ähnliches eingestellt ist. Bitte deaktivieren Sie diese, da der Button nur in der mobilen Variante angezeigt wird.
App MeinELSTER+
MeinELSTER+ ist eine App für Android- und iOS-Smartphones als Ergänzung zum Service-Angebot von Mein ELSTER.
Mit MeinELSTER+ können Sie alle wichtigen Belege (z. B. Handwerkerrechnung, Spendenquittung, etc.) für die nächste Einkommensteuererklärung in Ihr Benutzerkonto bei Mein ELSTER hochladen.
So haben Sie Ihre Belege direkt zur Hand, wenn Sie sie für Ihre Einkommensteuererklärung brauchen und sparen sich das Zusammensuchen.
Außerdem können Sie in der App Ihre Belege gleich verständlichen Kategorien zuordnen und durch die integrierte Texterkennung die Werte markieren, die später für Ihre Steuererklärung interessant sind. Wenn Sie die Belege so vorbereitet haben, wird Mein ELSTER einen Vorschlag machen, wo Ihr Beleg in der Steuererklärung verwendet werden kann. Die in der App markierten Werte können dann ohne weitere Tipparbeit und ohne Zahlendreher übernommen werden.
MeinELSTER+ ist derzeit für Android- und iOS-Smartphones in deutschsprachigen Ländern verfügbar.
Mindestanforderungen:
- Android-Smartphones ab Android 11
- iPhones ab iOS 14
Die Nutzung auf Tablets wird derzeit nicht empfohlen. Wir arbeiten jedoch bereits an einer optimierten Oberfläche für Tablets und werden diese im Laufe des Jahres als Update zur Verfügung stellen.
Des Weiteren benötigen Sie ein Mein ELSTER-Benutzerkonto mit Zertifikatsdatei.
Die Nutzung im Zusammenspiel mit dem Login über ElsterSecure ist akuell noch nicht möglich, wird aber bald verfügbar sein.
Voraussetzung für die Nutzung von MeinELSTER+ ist die installierte App auf Ihrem Smartphone und die Kopplung mit Ihrem Mein ELSTER-Benutzerkonto.
Und so funktioniert’s:
Laden Sie sich die App MeinELSTER+ für iOS oder Android im App Store herunter.
Innerhalb der App werden Sie beim ersten Start des Beleg-Scans aufgefordert, Ihr Mein ELSTER-Benutzerkonto zu koppeln. Hier stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Die Anmeldeoption mit der Zertifikatsdatei oder die Anmeldung mit der ElsterSecure-App.
Anmeldung mit Zertifikatsdatei:
Bitte loggen Sie sich hierfür parallel mit Ihrer Zertifikatsdatei auf www.elster.de ein.
Mit Klick auf „Mein Benutzerkonto“ sowie „MeinELSTER+ koppeln“ wird ein QR-Code aufgerufen. Nun den QR-Code mit MeinELSTER+ scannen und das Passwort Ihrer Zertifikatsdatei eingeben.
Anmeldung mit ElsterSecure:
(Diese Anmeldeoption setzt voraus, dass Sie bereits die ElsterSecure-App auf Ihrem Mobilgerät installiert und mit einem Benutzerkonto verknüpft haben.)
Mit Klick auf „ElsterSecure“ und im Anschluss „Weiter mit ElsterSecure“, werden Sie zur Auswahl der Benutzerkonten weitergeleitet.
Wählen Sie nun das Benutzerkonto aus, in das Sie Belege hochladen möchten und Bestätigen Sie den Vorgang.
Jetzt sind Sie startklar für den ersten Scan:
Mit der Beleg-Scan-Funktion der App können Sie für die Steuererklärung notwendige Belege fotografieren und sammeln – ob Handwerkerrechnung, Quittung oder Spendenbeleg.
Markieren Sie nach dem Abspeichern Ihres Belegs die Werte, die später für Ihre Steuererklärung von Interesse sein könnten: Das sind in der Regel einzelne Positionen oder Gesamtbeträge. In der Kategorisierung fügen Sie den Belegen anschließend Informationen zu Person, Veranlagungsjahr oder Kategorie hinzu und laden die Belege in Ihr Mein ELSTER-Benutzerkonto hoch.
Die hochgeladenen Belege finden Sie in Mein ELSTER unter „Meine Belege“.
Um den hohen Sicherheitsansprüchen von ELSTER zu genügen, werden die Zugangsschlüssel von MeinELSTER+ über den Sicherheitsmechanismus des Smartphones geschützt. Dabei sind die Schlüssel eng an das gewählte Verfahren zum Entsperren Ihres Geräts gekoppelt.
Das hat zur Folge, dass die Zugangsschlüssel auf einem Gerät ohne Displaysperre nicht ausreichend sicher abgelegt werden können und daher die Nutzung der App in diesen Fällen leider nicht möglich ist.
Grundsätzlich empfiehlt ELSTER, Ihr Gerät nicht ohne Displaysperre zu betreiben.
Bitte denken Sie daran, vor einem Gerätewechsel alle Ihre Belege in Ihren Mein ELSTER-Belegspeicher hochzuladen, da diese ggf. nicht im Backup Ihres Gerätes mitgesichert werden.
Die integrierte Texterkennung ist von der Qualität des fotografierten Beleges und der Belichtungssituation abhängig.
Tipps:
- Aktivieren Sie das Kameralicht während der Aufnahme.
- Achten Sie darauf, dass die Aufnahme nicht verwackelt ist.
- Stellen Sie sicher, dass die Kanten zur Ausrichtung des Beleges richtig erkannt wurden, bzw. korrigieren Sie diese. Drehen Sie den Beleg bei Bedarf.
- Die besten Ergebnisse erhalten Sie, wenn Sie den Beleg bei Bedarf glattstreichen.
Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können Sie falsch erkannte Angaben im Eingabefeld neben dem Häkchen-Symbol korrigieren.
Die integrierte Texterkennung wird laufend verbessert.
Abruf von Bescheinigungen
Die vorausgefüllte Steuererklärung wird auch als Abruf von Bescheinigungen bezeichnet und ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung. Diese elektronische Sammlung von Bescheinigungen hat das Ziel, Ihnen die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern. Die Steuerverwaltung sammelt für Sie Daten in elektronischer Form und stellt Ihnen diese Bescheinigungen zur Verfügung. Sie (oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, z. B. Ihr Steuerberater) können so auf die zu Ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen zugreifen und diese gegebenenfalls für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.
Den Abruf der Bescheinigungen für andere Personen (z. B. Kind, Ehefrau) beantragen Sie in Mein ELSTER unter "Formulare & Leistungen" - "Bescheinigungen verwalten" - "Bescheinigungen anderer Personen". Weitere Informationen finden Sie in Mein ELSTER unter "Benutzergruppen" - "Privatpersonen".
Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt:
- bei der Finanzverwaltung gespeicherte Stammdaten (Name, Adresse, Bankverbindung, Religion)
- vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
- Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
- Zuschüsse und Erstattungen von Behörden / öffentlichen Stellen (zum Beispiel Zuschuss zur Krankenversicherung)
- Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
- Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag
Quittungen, Kassenzettel oder Rechnungsbelege sind keine Bescheinigungen und können nicht von der Steuerverwaltung bereitgestellt werden.
Um die vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen und die zu Ihrer Person gespeicherten Bescheinigungen abzurufen, stehen Ihnen sowohl die Dienste der Steuerverwaltung als auch die Dienste kommerzieller Softwareanbieter zur Verfügung. Sie können sich somit über eine frei gewählte Software die bei der Steuerverwaltung zu Ihrer Person gespeicherten Bescheinigungen anzeigen lassen und in das Einkommensteuerformular übernehmen.
Da die Wahrung des Steuergeheimnisses auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung oberste Priorität hat, können nur Sie oder ausdrücklich durch Sie autorisierte Personen - wie etwa Ihr Ehepartner oder steuerlicher Berater - die Bescheinigungen abrufen. Umgekehrt gilt dies auch: Wenn Sie ausdrücklich autorisiert wurden, können Sie die Bescheinigungen z. B. Ihres Partners abrufen. Hierfür müssen Sie in Ihrem Mein ELSTER-Benutzerkonto oder mit der Software anderer Hersteller einen entsprechenden Antrag stellen.
Wenn Sie bei Mein ELSTER mit Ihrer Identifikationsnummer registriert sind, stellen Sie den Antrag zum Abruf von Bescheinigungen für eine andere Person, wie z. B. für Ihren Partner, wie folgt:
Bitte wählen Sie unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen" den Punkt "Bescheinigungen verwalten" -> "Bescheinigungen anderer Personen" → "Abrufberechtigung beantragen" aus. Füllen Sie anschließend die entsprechenden Felder (Identifikationsnummer und Geburtsdatum der betreffenden Person) aus und schicken Sie den Antrag ab.
Ihnen werden die Daten und Bescheinigungen der letzten 4 Jahre, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt.
Die Person, für die Sie Bescheinigungen abrufen möchten, erhält einen Brief per Post, mit dem sie über Ihren Antrag informiert wird. Dieser Brief enthält auch den sogenannten Freischaltcode mit dem Hinweis, dass dieser an Sie als Antragsteller weiterzugeben ist, sofern Sie zum Abruf der Bescheinigungen berechtigt werden sollen. Mit diesem Freischaltcode können Sie dann den Abruf von Bescheinigungen bei Mein ELSTER oder in der von Ihnen verwendeten Software freischalten.
Um die Abrufberechtigung in Mein ELSTER freizuschalten, wählen Sie in Ihrem Benutzerkonto unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen den Reiter "Meine Abrufberechtigungen" aus. Neben den offenen Antrag in der Spalte Aktionen wählen Sie das Hakensymbol per Mausklick aus. Der Freischaltcode ist im darauffolgenden Fenster einzugeben.
Sollte innerhalb von 90 Tagen keine Zustimmung durch Eingabe des Freischaltcodes erfolgen, wird Ihr Antrag als abgelehnt behandelt und Sie müssten gegebenenfalls eine erneute Beantragung durchführen.
Ausnahme:
Die Person, für die Sie die Bescheinigungen abrufen möchten, erhält keinen Brief, wenn sie bereits bei Mein ELSTER mit der persönlichen Identifikationsnummer registriert ist. In diesem Fall wird die Person über Mein ELSTER über Ihren Antrag informiert und kann dort die Genehmigung gleich direkt erteilen.
Sie haben nun die Möglichkeit, die Bescheinigungen einzusehen.
Wenn Sie den Service nutzen möchten, können Sie die Bescheinigungen aber auch in Ihre Einkommensteuererklärung übernehmen. Die Daten können nach der Übernahme in der Erklärung selbstverständlich geändert bzw. gelöscht werden. Die Einkommensteuererklärung können Sie bei Mein ELSTER oder mit der Software von kommerziellen Softwareanbietern erstellen.
Sie haben weiterhin die Verpflichtung, Ihre Einkommensteuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die vorausgefüllte Steuererklärung hat den Vorteil, dass Sie die Daten nicht mehr eingeben, sondern nur noch überprüfen und ggf. ergänzen müssen. So können auch Fehler bei der Erfassung der Daten vermieden werden.
Ihnen kann nur das angezeigt werden, was z. B. von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Versicherung an die Steuerverwaltung übermittelt wurde. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Datenübermittler.
- Die vorausgefüllte Steuererklärung hat den Vorteil, dass Sie die Daten nicht mehr eingeben, sondern nur noch überprüfen und ggf. ergänzen müssen. So können Fehler bei der Erfassung der Daten vermieden werden.
- Die Daten werden in die zutreffenden Felder in der Einkommensteuererklärung eingefüllt. Dies verhindert fehlerhafte Eintragungen.
- Komfortable Zusatzfunktionen (Hilfefunktion usw.) erleichtern die Erstellung der Steuererklärung.
- Ihre Eingaben werden bereits vor der Übermittlung auf Plausibilität geprüft. Hierdurch verringern sich die Nachfragen Ihres Finanzamts.
- Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie vorab, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung Sie rechnen können.
- Mit der optionalen Bescheiddatenabholung sehen Sie eventuelle Abweichungen von Ihrer Erklärung auf einen Blick.
In Mein ELSTER wird seit 29.11.2023 kein Abrufcode mehr benötigt. Wenn Sie mit Zertifikatsdatei registriert sind und kommerzielle Steuersoftware nutzen, benötigen Sie dort ggf. für den Abruf von Bescheinigungen und die Genehmigung von Anträgen einer anderen Person einen sogenannten Abrufcode. Der Abrufcode ist zehnstellig und dient - neben dem bereits zum Zertifikat existierenden Passwort - als zusätzliches Sicherheitsmerkmal. Der Abrufcode wird Ihnen von der Steuerverwaltung bei separater Beantragung per Post zugesendet. Die Übersendung des Abrufcodes per Post erfolgt binnen weniger Tage. Sie kann im Einzelfall aber auch bis zu zwei Wochen dauern. Bitte beantragen Sie in der Zwischenzeit keinen weiteren Abrufcode, da hierdurch der Abrufcode ungültig wird, der sich bereits auf dem Weg zu Ihnen befindet. Besitzen Sie bei der Zustimmung zum Abruf von Bescheinigungen bereits einen Abrufcode, behält dieser seine Gültigkeit (es wird kein neuer erstellt und zugeschickt).
Die 5. Falscheingabe führt zu einer Sperrung des aktuell gültigen Abrufcodes. Sie müssen dann einen neuen Abrufcode beantragen. Sollte er Ihnen anderweitig abhandenkommen, können Sie selbstverständlich einen neuen Abrufcode beantragen.
Einen neuen Abrufcode beantragen Sie nach dem Login in Mein ELSTER unter „Formulare & Leistungen“ – „Bescheinigungen verwalten“.
Der Freischaltcode kommt zum Einsatz bei der Genehmigung des Antrags einer anderen Person, wenn die Person, deren Bescheinigungen Sie abrufen möchten, bisher keine Registrierung mit steuerlicher Identifikationsnummer bei Mein ELSTER durchgeführt hat. Der Freischaltcode wird per Post an die Person, deren Bescheinigungen Sie abrufen möchten, versendet. Der 12-stellige Code (XXXX-XXXX-XXXX) ist ein Einmalcode, der nur für die Genehmigung eines Antrags gültig ist. Der Empfänger kann nach Erhalt des Briefes entscheiden, ob er den Code an den Antragsteller weitergibt und diesem dadurch den Abruf seiner Bescheinigungen ermöglicht. Der Freischaltcode verfällt automatisch, wenn er nicht innerhalb von 90 Tagen an den Antragsteller weitergegeben und verwendet wird.
Um die Abrufberechtigung freizuschalten, wählen Sie in Ihrem Benutzerkonto von Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen den Reiter "Meine Abrufberechtigungen" aus. Neben den offenen Antrag in der Spalte Aktionen wählen Sie das Hakensymbol per Mausklick aus. Der Freischaltcode ist im darauffolgenden Fenster einzugeben.
Wenn Sie als Antragsteller eine Mitteilung "Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist" erhalten,dann wurde der Freischaltcode noch nicht von Ihnen eingegeben und die Berechtigung ist noch freizuschalten.
Der Freischaltcode ist in Mein ELSTER unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen" - "Bescheinigungen verwalten" - "Bescheinigungen und Berechtigungen anderer Personen" in der Spalte "Aktion" durch Auswahl des Bestätigen-Symbols einzutragen. Nach erfolgreicher Freischaltung kann der Antragsteller die Bescheinigungen der anderen Person abrufen.
Da die Wahrung des Steuergeheimnisses auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung oberste Priorität hat, können nur Sie selbst oder ausdrücklich durch Sie autorisierte Personen - wie etwa Ihr Ehepartner oder steuerlicher Berater - die Daten abrufen.
Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt.
Verwaltung von Vollmachten
Die elektronische Verwaltung und Übermittlung von Vollmachten sind für folgende Vollmachtnehmer-Typen möglich:
- Lohnsteuerhilfevereine
- Sonstige Vollmachtnehmer
Zu den sonstigen Vollmachtnehmern zählen:
- Angehörige im Sinne des § 15 AO
- Inländische Steuerberater und landwirtschaftliche Buchstellen, die nicht an der Kammer-Vollmachtsdatenbank (K-VDB) teilnehmen
- Ausländische Steuerberater, die nicht an der K-VDB teilnehmen
Die sonstigen Vollmachtnehmer übermitteln ihre Vollmachten ohne Vollmachtsvermutung.
Die Vollmachten ohne Vollmachtsvermutung für sonstige Vollmachtnehmer umfassen:
- Vollmacht nach dem amtlichen Vollmachtmuster für Angehörige der steuerberatenden Berufe, die nicht die K-VDB der Bundesteuerberaterkammer nutzen
- Angehörigenvollmacht für Angehörige im Sinne des § 15 AO (z. B. Vollmacht des Kindes für die Eltern)
- Abrufvollmacht nur für die Datenabrufe ohne Vertretungs-/Empfangsvollmacht
Um Vollmachten als sonstiger Vollmachtnehmer anlegen und übermitteln zu können muss zunächst – sofern nicht bereits geschehen – eine Registrierung bei Mein ELSTER mit der persönlichen steuerlichen IdNr. oder Steuernummer erfolgen. Anschließend ist noch die „Registrierung als Vollmachtnehmer“ vorzunehmen (zu finden nach einem Login im Bereich "Formulare & Leistungen" > "Vollmachten verwalten"). Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung der erfolgreichen Registrierung als Vollmachtsnehmer und Ihrer Vollmachtsnehmer-ID als Nachricht ihrem Posteingang in Mein ELSTER.
Hinweis:
Sollte sich die Adresse eines Vollmachtnehmers ändern, ist dies unbedingt auch über die Funktion „Änderung der Vollmachtnehmeradressdaten“ (nach Abschluss der Registrierung zum Vollmachtnehmer zu finden unter „Vollmachten verwalten“) vorzunehmen. Die Anpassung der Adressdaten im ELSTER-Benutzerprofil allein reicht nicht aus, um die geänderten Adressdaten in übermittelte Vollmachten zu übertragen.
In der „Vollmachtnehmersicht“ können zu jeder Vollmacht der aktuelle Status der erlaubten Datenabrufe eingesehen werden.
- Der Status neben der persönlichen Identifikationsnummer des Vollmachtgebers gibt Auskunft über den Status des Abrufs von Bescheinigungen,
- der Status neben dem Steuerkonto des Vollmachtgebers gibt Auskunft über den Status der Steuerkontoabfrage.
Einstellungen im Browser
Aus Sicherheitsgründen wird die Nutzung von Mein ELSTER mit einem Browser, bei dem Cookies gesperrt sind, verhindert.
Wie Sie Cookies in Ihrem Browser aktivieren, entnehmen Sie bitte der Dokumentation Ihres Browsers oder den Internetseiten des Browserherstellers.
Außerdem ist es möglich, Cookies nur für ausgewählte Webseiten zuzulassen, falls Sie dies aus Sicherheitsgründen nur für www.elster.de tun möchten.
Hinweis: Mein ELSTER nutzt ausschließlich temporäre Cookies, auch Sitzungscookies genannt, die nach dem Schließen des Browsers automatisch von Ihrem Computer entfernt werden. Diese enthalten keine persönlichen Daten, sondern lediglich die Nummer Ihrer aktuellen Benutzersitzung.
Probleme bei Einsatz von Firewall oder Proxy
Bei Verwendung eines Microsoft Proxys mit NTLM beziehungsweise Windows-integrierter Authentifizierung muss der Zugriffsschutz für den Zugriff mit https (Port 443) auf www.elster.de entfernt werden.
Bei Verwendung einer Firewall muss der Zugriff auf den Host www.elster.de, Port 443, Protokoll TCP freigeschaltet werden.
Unter Ubuntu Linux sollte die Log-Datei der Firewall (bei "Uncomplicated Firewall" ist dies /var/log/messages) überprüft werden. Sollte der Zugriff auf Mein ELSTER geblockt werden, finden sich hier Hinweise darauf, welche Firewall-Regel die Blockade verursacht.
Art des Logins - Wechsel des Zertifikats / Zertifikatsverlängerung
Jedes elektronische Zertifikat ist mit einem Gültigkeitszeitraum versehen. Der Ablauf eines Zertifikats ist somit ein normaler Vorgang. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Zertifikats. Bei Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick beginnt der Gültigkeitszeitraum mit der Ausstellung des endgültigen Zertifikats bei Schritt 2 der Registrierung. Die Zertifikate sind in diesem Fall 3 Jahre gültig. Der Gültigkeitszeitraum einer Signaturkarte beginnt in der Regel bei Produktion der Karte während der Personalisierung.
Falls Sie von Ihrem Steuerprogramm oder von Mein ELSTER über den bevorstehenden Ablauf Ihres Zertifikats benachrichtigt wurden, führen Sie bitte ein Login in Mein ELSTER durch. Während des Logins erhalten Sie wichtige Informationen zur anstehenden Zertifikatsverlängerung. Ihr verlängertes Zertifikat wird dabei automatisch abgerufen und Sie können sich wie bisher in Mein ELSTER einloggen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihr Zertifikat vor dem Ablaufzeitpunkt verlängern müssen. Andernfalls können Sie sich nach diesem Zeitpunkt nicht mehr einloggen und Ihr Zertifikat auch nicht mehr verlängern.
Wenn der Gültigkeitszeitraum Ihrer Signaturkarte in Kürze abläuft, können Sie Ihrem Benutzerkonto eine andere Signaturkarte zuweisen. Dazu benötigen Sie vor Ablauf der bisher verwendeten Signaturkarte neue Aktivierungsdaten, die Sie (nach dem Login) unter "Mein Benutzerkonto" > "Zertifikatswechsel" anfordern können. Wenden Sie sich frühzeitig an den Aussteller Ihrer Signaturkarte um rechtzeitig eine Folgekarte zu beziehen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Möglichkeiten, Ihr Zertifikat zu verlängern beziehungsweise zu wechseln, dargestellt. Aus technischen Gründen können nicht alle Varianten angeboten werden.
Von / Nach | Zertifikatsdatei | Sicherheitsstick | Signaturkarte |
---|---|---|---|
Zertifikatsdatei | Verlängerung | Kein Wechsel | Kein Wechsel |
Sicherheitsstick | Wechsel | Wechsel + Verlängerung | Kein Wechsel |
Signaturkarte | Wechsel | Wechsel | Wechsel ¹ |
¹ - Es ist nicht möglich, das auf einer Signaturkarte gespeicherte Zertifikat zu verlängern. Sie müssen eine neue Signaturkarte erwerben, um diesen Wechsel durchzuführen. Der Aussteller Ihrer bisherigen Signaturkarte kann Ihnen jedoch in der Regel eine neue Karte mit neuer Gültigkeitsfrist ausstellen. Genauso können Sie zu einer neuen Signaturkarte für Authentifizierung eines anderen Anbieters wechseln.
Wenn Sie sich mit einer Signaturkarte eingeloggt haben, können Sie unter "Formulare & Leistungen" und "Zertifikatswechsel" Aktivierungsdaten für Ihr neues Zertifikat anfordern. Den Aktivierungs-Code erhalten Sie in Ihrem Posteingang in Mein ELSTER, die Aktivierungs-ID wird Ihnen per E-Mail zugestellt. Bitte speichern Sie das Dokument mit dem Aktivierungs-Code aus dem Posteingang auf Ihrer Festplatte. Sie benötigen diesen um den Vorgang im öffentlichen Bereich abzuschließen. Wenn Sie zu einer Zertifikatsdatei wechseln wollen, können Sie den Zertifikatswechsel sofort abschließen. Den Wechsel zu einer anderen Signaturkarte können Sie erst abschließen, wenn Sie diese erhalten haben. Den Wechsel der Art des Logins beziehungsweise des Zertifikats können Sie im öffentlichen Bereich unter "Mein Benutzerkonto" durchführen.
Alle Einstellungen des Benutzerkontos, Benutzerangaben, Profile, Entwürfe und Nachrichten im Posteingang bleiben erhalten.
Zum Zeitpunkt der Durchführung des Zertifikatswechsels dürfen sich keine Aufträge in Bearbeitung befinden. Speichern Sie die erhaltenen Nachrichten im Posteingang auf Ihrem Computer ab und führen Sie erst dann den Zertifikatswechsel durch.
Bei einer Verlängerung des Zertifikats bleiben alle in Ihrem Benutzerkonto gespeicherten Daten (Entwürfe, Nachrichten im Posteingang, Einstellungen, Profile) unverändert bestehen.
Sie werden mehrere Wochen vor Ablauf Ihres Zertifikats per E-Mail von Mein ELSTER benachrichtigt und gegebenenfalls zusätzlich von Ihrem Steuerprogramm darauf hingewiesen. Falls Sie eine Zertifikatsdatei oder einen Sicherheitsstick nutzen, sollten Sie möglichst bald einen Login bei Mein ELSTER durchführen.
Nachdem ein Zertifikat abgelaufen ist, ist es nicht mehr möglich mit diesem Zertifikat einen Login in Mein ELSTER durchzuführen. Sie werden zunächst keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten im privaten Bereich haben. Um Mein ELSTER wieder nutzen zu können, müssen Sie Ihren Zugang erneuern. Hierbei werden Ihnen neue Aktivierungsdaten gesendet (via Post und E-Mail) und Sie erhalten nach Eingabe dieser Daten ein neues Zertifikat. Mit diesem neuen Zertifikat können Sie sich nun wie gewohnt wieder in Ihr Benutzerkonto einloggen. Durch den Ablauf eines Zertifikats werden Benutzerkonten nicht automatisch gelöscht.
Bitte beachten Sie, dass die Steuerkontoabfrage und der dafür notwendige Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage nur mit Signaturkarte möglich ist. Bei einem Wechsel zum Beispiel von Signaturkarte nach Zertifikatsdatei stehen diese Dienste folglich nicht mehr zur Verfügung. Details zu den Berechtigungen der einzelnen Login-Optionen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Welche Registrierungsart ist die richtige für mich?".
Bei der Verlängerung eines Zertifikats ändern sich bei Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick keine Berechtigungen. Bei einer Signaturkarte ist es nicht möglich, das gespeicherte Zertifikat zu verlängern. Sie müssen eine neue Signaturkarte erwerben und einen Wechsel des bei Mein ELSTER registrierten Zertifikats durchführen.
Es ist empfehlenswert, den Wechsel möglichst zeitnah abzuschließen. Aus technischen Gründen kann nicht garantiert werden, dass die Aktivierungsdaten länger als 30 Tage gültig sind.
Der Wechsel von einer Signaturkarte zu einem Sicherheitsstick oder einer Zertifikatsdatei kann nicht rückgängig gemacht werden. Falls Sie in Zukunft wieder eine Signaturkarte verwenden wollen, ist eine Neuregistrierung notwendig. Dagegen ist ein direkter Wechsel von einer Signaturkarte auf eine andere ohne Neuregistrierung möglich.
1. Neues Zertifikat speichern
Im Laufe der Zertifikatsverlängerung wird Ihnen eine neue Zertifikatsdatei zum Download angeboten. Die erzeugte Zertifikatsdatei soll gespeichert werden. Verwenden Sie Ihren Browser in der Standardeinstellung, so wird Ihr Zertifikat im eingestellten Download-Verzeichnis des Browsers abgelegt. Sollte im Download-Verzeichnis bereits eine Datei gleichen Namens existieren, wird der Dateiname der neuen Zertifikatsdatei vom Browser mit einer laufenden Nummer versehen, um die existierende Datei nicht zu überschreiben.
Falls Sie in den Download-Einstellungen des Browsers die Option zur manuellen Auswahl des Speicherorts eingestellt haben, öffnet sich ein Browser-Dialog und Sie können den Speicherort selbst wählen. Die Option "Öffnen" darf hier nicht ausgewählt werden.
2. Datei in ein Verzeichnis Ihrer Wahl verschieben und den Speicherort notieren
3. Bestehende Kopien ebenfalls aktualisieren
Wenn die Verlängerung der Zertifikatsdatei abgeschlossen ist, sind die bisherige Zertifikatsdatei (pfx-Datei) und deren Kopien nicht mehr funktionsfähig. Sie müssen diese durch Kopien Ihrer neuen pfx-Datei ersetzen. Wir empfehlen dringend, von der neuen Zertifikatsdatei eine Sicherungskopie anzulegen und sicher zu verwahren.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Zertifikat verlängern" klicken, wird Ihnen nach der Eingabe Ihres Passworts das verlängerte Zertifikat als neue pfx-Datei zum Download angeboten. Anschließend sollten Sie sich sofort mit dem verlängerten Zertifikat einloggen.
Sollten nach dem Klicken auf die Schaltfläche "Zertifikat verlängern" wider Erwarten Fehler auftreten, ist das kein Grund zur Beunruhigung. In jedem Fall können Sie sich entweder mit Ihrer bisherigen pfx-Datei einloggen oder mit der bereits aktualisierten pfx-Datei. Versuchen Sie es zunächst mit der aktualisierten pfx-Datei. Sollte dies scheitern, verwenden Sie Ihre bisherige pfx-Datei und starten den Verlängerungsprozess erneut.
Im Hilfebereich auf der rechten Seite der Startseite von Mein ELSTER wird angezeigt, wie lange das Zertifikat mit dem Sie sich eingeloggt haben noch gültig ist. Wenn dieses Datum mehr als zwei Jahre in der Zukunft liegt, wurde das verlängerte Zertifikat erfolgreich importiert.
Die Schlüssel Ihres Zertifikats werden durch den Import des verlängerten Zertifikats nicht verändert. Sie können sämtliche Daten, die mit dem alten Zertifikat verschlüsselt wurden, weiterhin lesen und die gespeicherten Entwürfe öffnen.
Hilfe zur Registrierung
Es gibt zurzeit drei Arten, sich bei Mein ELSTER zu registrieren. Diese unterscheiden sich nach dem Gerät oder Medium, worüber die Benutzer-Authentifizierung beim Login durchgeführt wird:
- Login mit Zertifikatsdatei
- Login mit Sicherheitsstick (Interessant z. B. für Unternehmer)
- Login mit Signaturkarte (Interessant z. B. für Steuerberater)
Technische Information zu den einzelnen Verfahren finden Sie unter Datensicherheit/Sicherheitstechnik.
Zuerst sollten Sie prüfen, welche Steuervorgänge Sie mit Mein ELSTER bearbeiten möchten, bevor Sie sich für eine Login-Option entscheiden. Weitere Informationen zu den angebotenen Steuervorgängen finden Sie unter "Formulare/Leistungen".
Daneben ist die technische Ausstattung Ihres Computers ausschlaggebend. Sie brauchen für
- Zertifikatsdatei: keine zusätzliche Hardware
Sicherheitsstick: einen Sicherheitsstick (Online-Shop) und USB-Anschluss
- Signaturkarte: eine unterstützte Signaturkarte und ein Kartenlesegerät
Technische Information zu den einzelnen Verfahren finden Sie unter Datensicherheit und IT-Sicherheit.
Nach abgeschlossener Registrierung können Sie mit dem gültigen Zertifikat für sich und andere Personen (zum Beispiel Ehe- / Lebenspartner) Steuererklärungen übermitteln und weitere Leistungen von Mein ELSTER nutzen. Auch wenn sie verschiedene Steuererklärungen abgeben müssen (z.B. Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung) genügt eine Registrierung.
Diese Art der Registrierung wird für folgende Anwendungsfälle empfohlen:
- Sie möchten für sich (und ggf. Ihren Ehe- / Lebenspartner) Steuererklärungen und -anmeldungen abgeben
- Sie möchten Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen
- Sie betreiben eine Photovoltaikanlage
Im weiteren Verlauf der Registrierung benötigen Sie Ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer.
Diese Art der Registrierung wird für folgende Anwendungsfälle empfohlen:
- Sie möchten Steuererklärungen und -anmeldungen für ein Unternehmen oder eine Organisation (z. B. GbR, OHG, GmbH, Verein) abgeben
- Sie sind Einzelunternehmer oder Soloselbständiger und möchten für ihre unternehmerischen Tätigkeiten steuerlich handeln oder "Coronahilfen" beantragen
- Sie möchten Arbeitnehmer bei ELStAM an- / ab- / oder ummelden oder die ELStAM-Daten von Arbeitnehmern des Unternehmens abrufen
- Sie sind Angehöriger eines steuerberatenden Berufs und möchten für mehr als 20 Personen Berechtigungen für den Abruf von Bescheinigungen beantragen (nicht möglich bei Login-Option "Zertifikatsdatei")
Im weiteren Verlauf der Registrierung benötigen Sie die Steuernummer, unter der das Unternehmen beim Finanzamt geführt wird.
Bei einer Identifikation mit Steuernummer wird keine Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) unterstützt.
Bei einer Registrierung mit persönlicher Identifikationsnummer können bei Teilnahme an der vorausgefüllten Steuererklärung nur Berechtigungen für maximal 20 andere Personen oder Gesellschaften eingeholt werden. Bei einer Registrierung mit Organisationssteuernummer gibt es diese Beschränkung nicht.
Bitte beachten: Eine Registrierung mit persönlicher Steuernummer berechtigt nicht zur Teilnahme an der vorausgefüllten Steuererklärung. Für Privatpersonen ist die Registrierung mit ihrer persönlichen Identifikationsnummer Voraussetzung.
Folgen Sie dem Link aus der E-Mail, in der Sie die Aktivierungs-ID erhalten haben. Falls Sie sich nur die Aktivierungs-ID notiert, und die E-Mail anschließend gelöscht haben können Sie folgende Links verwenden:
Registrierung "Für mich":
Registrierung "Für eine Organisation":
Aus rechtlichen Gründen ist eine Registrierung erst dann möglich, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es wird die Download-Funktion des Browsers zum Speichern der Zertifikatsdatei verwendet. Ihre Zertifikatsdatei wird in das Download-Verzeichnis des Browsers in einer Datei mit der Endung .pfx oder .PFX gespeichert. Standardeinstellung für das Download-Verzeichnis ist bei den meisten Browsern das Unterverzeichnis „Downloads" des Home-Verzeichnisses (unter Windows z. B. C:\users\<Benutzerkennung>). Sie können aber die Einstellung für das Download-Verzeichnis Ihres Browsers in den Browsereinstellungen ändern.
Falls Sie die Zertifikatsdatei im Download-Verzeichnis nicht finden können, führen Sie bitte den Schritt 2 der Registrierung erneut durch. Sollten Sie den Browser Internet Explorer benutzen, achten Sie bitte unbedingt darauf, die Zertifikatsdatei explizit zu speichern, indem Sie nach der Schlüsselgenerierung beim vom Browser angezeigten Hinweis "Möchten Sie von "www.elster.de" öffnen oder speichern?" auf "Speichern" klicken. Falls Sie zuvor auf "Öffnen" oder "Abbrechen" geklickt haben, wiederholen Sie bitte den Schritt 2 der Registrierung und klicken Sie nach der Schlüsselgenerierung auf "Speichern".
Fragen zum Login mit Personalausweis
Es entfällt der Versand der Aktivierungs-ID per E-Mail, sowie des Aktivierungs-Codes auf dem Postweg. Sie müssen nicht mehr mehrere Tage auf die Zustellung des Aktivierungs-Codes warten und erhalten innerhalb von wenigen Minuten ein Benutzerkonto.
Der Login mit Personalausweis setzt voraus, dass die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist und Sie die dazugehörige Aktivierungs-PIN (Transport-PIN) durch eine selbst vergebene PIN ersetzt haben. Erst dann ist Ihr Personalausweis freigeschaltet. Zusätzlich benötigen Sie ein geeignetes Ausweislesegerät und einen zertifizierten Treiber. Weitere Details zum Personalausweis finden Sie auf der Webseite http://www.personalausweisportal.de.
Hinweis zur Freischaltung: Die Freischaltung Ihres Personalausweises kann in Mein ELSTER leider nicht durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die für Sie zuständige Behörde (Gemeinde oder Kreisverwaltungsreferat).
Sie können die Freischaltung Ihres Personalausweises auch mittels der AusweisApp durchführen. Weitere Informationen zur AusweisApp finden Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de.
Ja, es ist nun möglich den Personalausweis für den Login zu verwenden. Es ist keine zusätzliche Zertifikatsdatei nötig.
Bei der Nutzung des Personalausweises kann die PIN zweimal hintereinander falsch eingegeben werden. Ist eine dritte Eingabe der PIN nötig, muss diese durch die vorherige Eingabe der Zugangsnummer (CAN) freigeschalten werden. Die Zugangsnummer (CAN) ist auf der Vorderseite des neuen Personalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgedruckt.
Bei dem Login mit Personalausweis wird die Online-Ausweisfunktion gesperrt, wenn die eID-PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben worden ist. Um die Online-Ausweisfunktion wieder zu entsperren, benötigen Sie Ihre PUK, welche Ihnen die Bundesdruckerei per Post zugeschickt hat. Bitte beachten Sie, dass die Entsperrung mittels PUK in Mein ELSTER leider nicht möglich ist. Bitte wenden Sie sich hierfür an die für Sie zuständige Behörde (Gemeinde oder Kreisverwaltungsreferat). Sie können die erneute Freischaltung Ihres Personalausweises mittels PUK auch mit der AusweisApp durchführen. Weitere Informationen zur AusweisApp finden Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de.
Eine Änderung der eID-PIN Ihres Personalausweises kann in Mein ELSTER leider nicht durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die für Sie zuständige Behörde (Gemeinde oder Kreisverwaltungsreferat). Sie können die Änderung der eID-PIN Ihres Personalausweises auch mit der AusweisApp durchführen. Weitere Informationen zur AusweisApp finden Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de.
Ja, Mein ELSTER unterstützt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAufenthaltstitel).
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie unter http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html.
Hilfe zur Registrierung in Sonderfällen bei fehlendem Ordnungskriterium (z.B.: deutsche Steuernummer, Identifikationsnummer)
Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat für eine Organisation nötig. Dieses muss im Zuge einer Registrierung bei Mein ELSTER erworben oder im Falle von ausgewählten Signaturkarten bei Mein ELSTER angemeldet werden. Für die Registrierung ist zwingend ein gültiges inländisches Ordnungskriterium notwendig.
Personen, Firmen, Gemeinschaften oder Institutionen, welche kein gültiges inländisches Ordnungskriterium besitzen, können dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer beim Finanzamt Neubrandenburg - RAB beantragen.
Das Finanzamt Neubrandenburg – RAB ist für sämtliche Anträge auf Vergabe eines fehlenden Ordnungskriteriums zum Zwecke der Registrierung bei Mein ELSTER sachlich zuständig.
Beispielhaft sei hier genannt:
- Die durch inländische Steuerpflichtige im Ausland tätigen Beauftragten (z. B. ausländische Steuerberater) oder ausländische Eigentümer eines im Inland gelegenen Grundstücks, welche Daten authentifiziert übermitteln möchten, aber keine inländische Steuernummer besitzen.
- Inländische Behörden, die Daten authentifiziert übermitteln möchten, aber keine inländische Steuernummer besitzen.
- Eigentümergemeinschaften, die keine inländische Steuernummer besitzen, aber Daten an das SV-Meldeportal übermitteln müssen.
Füllen Sie den nachstehenden Antrag aus und senden diesen an das Finanzamt Neubrandenburg - RAB. Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums
Vom Finanzamt Neubrandenburg - RAB wird Ihnen dann per Brief das Ordnungskriterium (Steuernummer) mitgeteilt werden. Damit können Sie sich dann bei Mein ELSTER für ein Organisationszertifikat registrieren. Die Nummer dient ausschließlich der Durchführung der Registrierung.
Datenübermittlungen an das Finanzamt haben stets auf die Steuernummer des Steuerpflichtigen zu erfolgen. Mit der Vergabe des Ordnungskriteriums werden keine steuerlichen oder abgabenrechtlichen Prüfungen vorgenommen. Diese klären Sie bitte mit dem steuerlich zuständigen Finanzamt.
Hinweis: Das Finanzamt Neubrandenburg - RAB befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Daher ist bei der Registrierung in Mein ELSTER als Land „Mecklenburg-Vorpommern" auszuwählen.
Hilfe zur Freischaltung der Funktionen eines vollwertigen Benutzerkontos
Nach abgeschlossenem Upgrade Ihres Benutzerkontos können Sie mit dem gültigen Zertifikat für sich und andere Personen (zum Beispiel Ehe- / Lebenspartner) Steuererklärungen übermitteln und weitere Leistungen von Mein ELSTER nutzen. Auch wenn sie verschiedene Steuererklärungen abgeben müssen (z.B. Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung) genügt diese Identifikation.
Diese Art der Identifikation wird für folgende Anwendungsfälle empfohlen:
- Sie möchten für sich (und ggf. Ihren Ehe- / Lebenspartner) Steuererklärungen und -anmeldungen abgeben
- Sie möchten Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen
- Sie betreiben eine Photovoltaikanlage
Im weiteren Verlauf des Upgrades benötigen Sie Ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer.
Diese Art der Identifikation wird für folgende Anwendungsfälle empfohlen:
- Sie möchten Steuererklärungen und -anmeldungen für eine Firma (z. B. GbR, OHG, GmbH, Verein) abgeben
- Sie sind Einzelunternehmer oder Soloselbständiger und möchten für ihre unternehmerischen Tätigkeiten steuerlich handeln oder "Coronahilfen" beantragen
- Sie möchten Arbeitnehmer bei ELStAM an- / ab- / oder ummelden oder die ELStAM-Daten von Arbeitnehmern der Firma abrufen
- Sie sind Angehöriger eines steuerberatenden Berufs und möchten für mehr als 20 Personen Berechtigungen für den Abruf von Bescheinigungen beantragen (nicht möglich bei Login-Option "Zertifikatsdatei")
Im weiteren Verlauf des Upgrades benötigen Sie die Steuernummer, unter der das Unternehmen beim Finanzamt geführt wird.
Bei einer Identifikation mit Steuernummer wird keine Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) unterstützt.
Internet-Ausfuhranmeldung-Plus
Die IAA-Plus kann nur über das Zoll-Portal elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung über das ELSTER-Portal ist nicht möglich.
Im Zusammenhang mit der Einführung von ATLAS-Ausfuhr (Release 2.0) besteht seit dem 4. Mai 2009 die Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen online im Internet auszufüllen und mit einem elektronischen Zertifikat abzugeben, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird.
Die Zollverwaltung nutzt das für papierlose Steuererklärungen bereits von allen Bundesländern akzeptierte Zertifikat von ELSTER und ermöglicht damit den Verzicht auf die Unterschrift. Mit dem elektronischen Zertifikat können die Zollstellen feststellen, von wem eingehende Ausfuhranmeldungen stammen und gleichzeitig alle zollrechtlichen Entscheidungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren zurück an den Absender übermitteln. Damit können Wirtschaftsbeteiligte erstmals alle wesentlichen Vereinfachungen vollständig papierlos über das Internet abwickeln. Die Vorlage einer handschriftlich unterzeichneten Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist nicht mehr erforderlich. Rückantworten der Ausfuhrzollstelle werden dem Beteiligten übermittelt.
Der Zoll bietet auch die Möglichkeit der Zuordnung einer persönlichen Steuernummer über ein persönliches ELSTER-Zertifikat zu der Zollnummer der jeweiligen Organisation. Somit kann eine Organisation, die keine Berechtigungsdaten (0,00 € Werte) angeben kann, sich über dedizierte Mitarbeiter mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat und der persönlichen Steuernummer "vertreten" lassen.
Dies muss über folgendes Zoll-Formular beantragt und erfasst werden:
0870 Beteiligte-Stammdaten, Adresserfassung und -benachrichtigung
.
Die Steuernummer mit der das ELSTER-Zertifikat beantragt wurde, ist in Feld 22 einzutragen.
Somit sind die Voraussetzung zur Nutzung der IAA-Plus und die geforderte Bedingung, dass in den Stammdaten des Zolls die Steuernummer hinterlegt sein muss, welche dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, um eine Verbindung zwischen dem IAA-Plus Nutzer und dem Zertifikatinhaber herzustellen, erfüllt.
Bei technischen Fragen zur IAA-Plus oder Problemen bei deren Nutzung steht Ihnen der Service Desk beim Informationstechnikzentrum zur Verfügung.
- Telefon: 0800/800-75451
- E-Mail: servicedesk@itzbund.de
Grundsteuererklärung
Nach dem Login in Mein ELSTER klicken Sie auf der linken Seite „Mein ELSTER“ und anschließend „Meine Formulare“ an.
In dem Reiter „Übermittelte Formulare“ suchen Sie die erfolgreich übermittelte Grundsteuererklärung aus.
In der Spalte „Aktionen“ klicken Sie auf die drei Punkte.
Wählen Sie jetzt „Diese Daten in neues Formular übernehmen“ aus.
Danach klicken Sie auf „Weiter“ und „Mit der Dateneingabe beginnen“.
Sie können anschließend die entsprechenden Daten korrigieren.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung können Sie das Formular an das Finanzamt übermitteln.