Am 01.09.2026 zwischen 06:00 und 14:00 Uhr wird die Software von Mein ELSTER aktualisiert und der Funktionsumfang erweitert. In diesem Zeitraum ist kein Login und keine Registrierung möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ankündigung von Wartungsarbeiten - Grafik Warndreieck
Betrugsversuche im Namen der Steuerverwaltung
Aktuell versuchen Betrüger mit gefälschten E-Mails und SMS an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen.
Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Eine Mitteilung der Bundesbehörde" und versprechen einen Anspruch auf Rückzahlung der Einkommensteuer.
Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren bzw. Links in den E-Mails zu öffnen. Die Steuerverwaltung fordert niemals per E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage an.
Weitere Informationen zu Betrugs-E-Mails erhalten Sie auf der Seite Sicherheit.
Betrugsversuche im Namen der Steuerverwaltung - Grafik Warndreieck
Die Steuererklärung mit einem Klick
Seit Juli 2026 ermöglicht die App MeinELSTER+ die automatische Erstellung von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2025.
Damit wird es für Menschen mit einer einfachen Steuererklärung noch leichter – etwa für Berufseinsteiger, alleinveranlagte Arbeitnehmer oder Rentner, die so ihre Steuerangelegenheiten schnell und unkompliziert erledigen können.
Hier erhalten Sie mehr Informationen.
einfachELSTERplus – Steuer. Aber einfach.
einfachELSTERplus ist geeignet für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ihre Steuererklärung allein abgeben, ein gültiges ELSTER-Zertifikat haben, Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis beziehen und keine Angaben zu Kindern machen möchten. In der Steuererklärung für das Jahr 2025 sind darüber hinaus auch Angaben zur Altersvorsorge und zu Renteneinkünften möglich.
Mit einfachELSTERplus wird die Steuererklärung zu einem neuen Erlebnis: Statt komplizierter Formulare erwartet Sie eine moderne, benutzerfreundliche Oberfläche mit einem klaren, geführten Prozess, der Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung leitet.
Probieren Sie es aus – kostenlos, sicher und überraschend einfach.
Mein ELSTER bietet Ihnen nun die Möglichkeit Belege in Ihrem Benutzerkonto abzulegen, um Sie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu unterstützen. Sie können die Belege nach dem Login im Bereich „Meine Belege“ hochladen. Belege auf Papier können Sie mit der neuen App MeinELSTER+ fotografieren und in Ihr Benutzerkonto übertragen.
Weitere Informationen
einfachELSTER - die Einkommensteuererklärung für alle, die Rente oder Pension erhalten
Sie können einfachELSTER nutzen, wenn Sie inländische Renten oder Pensionen erhalten. Weitere Einkünfte sind nur eingeschränkt möglich: Kapitaleinkünfte, von denen bereits Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde oder die durch den Sparerpauschbetrag freigestellt sind (Freistellungsauftrag) sowie Einkünfte aus Mini-Jobs. Weitere Voraussetzungen sind eine inländische Meldeadresse sowie eine inländische Kontoverbindung.
Bitte geben Sie unbedingt eine korrekte E-Mail-Adresse an. Wird die E-Mail-Adresse versehentlich nicht richtig eingegeben oder aber eine fiktive E-Mail-Adresse verwendet, kann Ihnen keine Bestätigungsemail zugesendet werden. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist erst abgeschlossen, wenn Sie auf den Bestätigungslink in der Bestätigungsemail klicken. Bis dahin bleibt Ihre E-Mail im Portal gültig. Ihre neue E-Mail-Adresse wird erst angezeigt, wenn Sie sich vom Portal abmelden und wieder neu anmelden.
Hausnummer-Zusatz
Es können sowohl Buchstaben als auch Ziffern und Trennstriche eingetragen werden. Wenn die Hausnummer aus zwei Zahlen besteht, z. B. Isarweg 24-26, machen Sie den Eintrag bitte wie folgt: Hausnummer 24, Hausnummerzusatz -26
Beraterprofil
Beraterprofil einrichten
Wenn Sie zum Personenkreis des § 3 StBerG beziehungsweise § 4 StBerG gehören, zum Beispiel Steuerberater/in sind, so haben Sie die Möglichkeit Ihren Kanzleinamen zu hinterlegen. Diese Angaben helfen Ihnen bei der schnelleren Erledigung von Aufgaben, indem Formulare und Dienste bereits mit notwendigen Angaben im Bereich "Mitwirkung" vorausgefüllt werden.
Benutzereinstellungen
Nachrichten im Postfach: Status
Sie erhalten 28 und 7 Tage vor dem automatischen Löschen eines Entwurfs eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail. Wenn Sie diese Benachrichtigungen nicht bekommen möchten, entfernen Sie einfach die entsprechende Markierung unter Mein Benutzerkonto > Meine Einstellungen. Auf Ihren Posteingang in Mein ELSTER hat diese Einstellung keine Auswirkung: Sie erhalten weiterhin die Nachrichten von Ihrem Finanzamt dorthin übermittelt.
Benachrichtigung per E-Mail
Sie erhalten für jeden Vorgang, der markiert ist, eine E-Mail, sobald in Ihrem Posteingang in Mein ELSTER eine dazugehörige Nachricht eingegangen ist. Wenn Sie keine Benachrichtigungen per E-Mail bekommen möchten, entfernen Sie einfach die entsprechende/n Markierung/en. Auf Ihren Posteingang in Mein ELSTER hat diese Einstellung keine Auswirkung: Sie erhalten weiterhin die Nachrichten von Ihrem Finanzamt dorthin übermittelt.
Benutzerkonto
Benutzerkonto löschen
Sie können jederzeit vom öffentlichen als auch vom privaten Bereich aus Ihr Benutzerkonto löschen. Klicken Sie hierzu auf den "Benutzerkonto löschen"-Link in der Navigation. Hinweis: Bitte seien Sie sich bewusst, dass das Löschen des Benutzerkontos dazu führt, dass Sie keinen Zugriff mehr zu Ihren Daten in Mein ELSTER haben. Nach dem Löschen des Benutzerkontos können Sie sich nicht mehr einloggen. Ihre Login-Daten, die Zertifikatsdatei, der Sicherheitsstick oder Ihre Signaturkarte sind Mein ELSTER dann nicht mehr bekannt. Um Mein ELSTER wieder verwenden zu können, müssen Sie sich dann komplett neu registrieren.
Allgemeine Einstellungen
Anforderung eines barrierefreien Duplikats des Einkommensteuerbescheids
Für blinde und sehbehinderte Menschen, die eine Bescheidbekanntgabe des Einkommensteuerbescheids in elektronischer Form gewählt haben, bietet Mein ELSTER an einen elektronischen Antrag auf Umwandlung des Steuerbescheides in ein barrierefreies Format zu stellen.
Um diese Funktion zu nutzen, müssen Sie in Allgemeine Einstellungen die Checkbox „Anforderung eines barrierefreien Duplikats des Einkommensteuerbescheids ermöglichen“ aktivieren.
Nach Abruf Ihres elektronischen Einkommensteuerbescheids erscheint in
Mein Posteingang gegenüber der Nachricht zu dem Einkommensteuerbescheid oder
der Button „Barrierefreies Bescheid-Duplikat anfordern“.
Mit Hilfe von diesem Button können Sie Ihr Barrierefreies Bescheid-Duplikat anfordern. Die Erstellung des barrierefreien Bescheid-Duplikats kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen, da hierfür der Bescheid gesondert aufbereitet werden muss. Nach Bereitstellung des Duplikats zum Datenabruf erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigungs-Mail.
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