Grundsteuer für Bayern

Allgemeine Hinweise

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: die Erbbauberechtigten
  • Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
    • für den Grund und Boden: die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens und
    • für die Gebäude: die (wirtschaftlichen) Eigentümerinnen oder (wirtschaftlichen) Eigentümer des Gebäudes

Befindet sich das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Eigentum mehrerer Personen bzw. Gemeinschaften (Miteigentum), müssen diese gemeinsam eine Grundsteuererklärung abgeben.

Wichtiger Hinweis:

Grundsätzlich brauchen Sie keine Belege mit Ihrer Grundsteuererklärung einzureichen. Beabsichtigen Sie dennoch Belege einzureichen, reichen Sie diese bitte nicht im Original, sondern nur als Kopie ein. Alle eingereichten Belege werden von der Steuerverwaltung gescannt und in der Regel anschließend vernichtet.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter  www.grundsteuer.bayern.de .

Allgemeine Hinweise - Grafik Sprechblase

Video-Ausfüllanleitungen

Ausfüllanleitung zur Grundsteuer für Bayern. Thema: Einfamilienhaus

Ausfüllanleitung zur Grundsteuer für Bayern. Thema: Eigentumswohnung

Ausfüllanleitung zur Grundsteuer für Bayern. Thema: Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

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