Warnung vor Betrugs-E-Mails

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger per E-Mail an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Benachrichtigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)" oder "Elster - Aktualisieren Sie bitte Ihre Unternehmensdaten bei Elster für steuerliche Zwecke, um hohe Strafen zu vermeiden" im Namen des BZSt Online Portals bzw. ELSTER und fordern auf, über angefügte Links das Unternehmens- bzw. Portalkonto zu öffnen, um Daten zu ändern.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. den Link in der E-Mail zu öffnen.

Detaillierte Informationen zu Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt erhalten Sie auf der folgenden Seite des BZSt.

Detaillierte Informationen zu Betrugs-E-Mails im Namen von ELSTER erhalten Sie auf der folgenden Seite des BZSt.

Warnung vor Betrugs-E-Mails - Grafik Warndreieck
Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG

Im Rahmen einer technischen Umstellung wurde im BZStOnline-Portal (BOP) ein neues Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG zur Verfügung gestellt. Im ElsterOnline-Portal (EOP) steht ab sofort kein Formular für den Steuerabzug nach § 50a EStG mehr zur Verfügung. Für die Nutzung des BOP können Sie Ihr bestehendes Elster-Zertifikat weiterhin verwenden.

Bitte beachten Sie:

Für die Übermittlung Ihrer Steueranmeldung im BOP müssen Sie Ihrer bekannten Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG bis auf weiteres ein „A“ voranstellen (Beispiel: A1162xxXXXXX). Wir werden Ihnen zeitnah ein Schreiben mit Ihrer zukünftigen neuen Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG übermitteln.

Damit Sie jederzeit über die aktuellen Entwicklungen informiert sind, empfehlen wir Ihnen, den neuen Newsletter zum Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG zu bestellen. Diesen können Sie auf der Internetseite des BZSt unter Service > Newsletter abonnieren.

Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG - Grafik Warndreieck

Formulare des BZSt

Mit allen Formularen im BOP können einzelne zusammengehörende Daten über das Portal zwischen beliebigen Meldestellen und dem ITZBund als Dienstleister für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen werden. Bevor jedoch Daten übertragen werden können, müssen die folgenden Schritte durchgeführt werden:

  • ggf. eine Registrierung am BOP
  • ggf. einen Antrag auf Freischaltung für ein bestimmtes Fachverfahren (Zulassungsantrag)

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihr Fachverfahren.

Massendatenschnittstelle des BZSt

Mit der Massendatenschnittstelle "ELMA5" kann eine große Menge von Daten zwischen beliebigen Meldestellen und dem ITZBund als Dienstleister für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen werden. Bevor jedoch Daten übertragen werden können, müssen die folgenden Schritte durchgeführt werden:  

  • ggf. eine Registrierung am BOP
  • Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren für das jeweilige Fachverfahren
  • nur Rechenzentrumsbetrieb: Generierung des ELMA5-Zertifikates.

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihr Fachverfahren.

Aktuelles

Aktuelle Informationen bzw. Hinweise finden Sie  hier.