Hinweise für ELMA-Nutzer via SFTP - Änderung ab 23.07.2024
Aufgrund der vom BSI veröffentlichten Richtlinie TR-02102-4, in der der Einsatz des kryptographischen Algorithmus RSA (für SSH) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht mehr empfohlen wird, muss leider von der Nutzung der SSH Keys mit RSA Algorithmus Abstand genommen werden.
Damit wird ein Umstieg von RSA auf ECDSA erforderlich, der unsere ELMA-Nutzer betrifft, die via SFTP Daten übermitteln. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zur Nutzung von ECDSA dem ELMA-KHB.
Angepasst wurde auch der Antrag auf ELMA-Freischaltung, die Hinweise dazu sind den Hilfetexten zu entnehmen.
Wichtig:
Die Nutzung der SSH-Keys mit RSA Algorithmus ist für Nutzer via SFTP, die eine ELMA-Freischaltung vor dem 23.07.2024 durchgeführt haben, weiterhin möglich. Ebenfalls wird hier bis auf Weiteres ein Parallelbetrieb der RSA/ECDSA-Keys unterstützt.
Hinweise für ELMA-Nutzer via BOP:
Übermittelt der ELMA-Kunde ausschließlich über das BOP ist für ihn nach Übermittlung eines neuen Freischaltungsantrag der Umstellungsaufwand abgeschlossen. Es sind keine Änderungen an der Übertragung selbst notwendig.