Warnung vor Betrugs-E-Mails

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger per E-Mail an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Benachrichtigung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)" oder "Elster - Aktualisieren Sie bitte Ihre Unternehmensdaten bei Elster für steuerliche Zwecke, um hohe Strafen zu vermeiden" im Namen des BZSt Online Portals bzw. ELSTER und fordern auf, über angefügte Links das Unternehmens- bzw. Portalkonto zu öffnen, um Daten zu ändern.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. den Link in der E-Mail zu öffnen.

Detaillierte Informationen zu Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt erhalten Sie auf der folgenden Seite des BZSt.

Detaillierte Informationen zu Betrugs-E-Mails im Namen von ELSTER erhalten Sie auf der folgenden Seite des BZSt.

Warnung vor Betrugs-E-Mails - Grafik Warndreieck
Hinweise für ELMA-Nutzer via SFTP - Änderung ab 23.07.2024

Aufgrund der vom BSI veröffentlichten Richtlinie TR-02102-4, in der der Einsatz des kryptographischen Algorithmus RSA (für SSH) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht mehr empfohlen wird, muss leider von der Nutzung der SSH Keys mit RSA Algorithmus Abstand genommen werden.
Damit wird ein Umstieg von RSA auf ECDSA erforderlich, der unsere ELMA-Nutzer betrifft, die via SFTP Daten übermitteln. Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zur Nutzung von ECDSA dem ELMA-KHB.
Angepasst wurde auch der Antrag auf ELMA-Freischaltung, die Hinweise dazu sind den Hilfetexten zu entnehmen.

Wichtig:

Die Nutzung der SSH-Keys mit RSA Algorithmus ist für Nutzer via SFTP, die eine ELMA-Freischaltung vor dem 23.07.2024 durchgeführt haben, weiterhin möglich. Ebenfalls wird hier bis auf Weiteres ein Parallelbetrieb der RSA/ECDSA-Keys unterstützt.

Hinweise für ELMA-Nutzer via BOP:

Übermittelt der ELMA-Kunde ausschließlich über das BOP ist für ihn nach Übermittlung eines neuen Freischaltungsantrag der Umstellungsaufwand abgeschlossen. Es sind keine Änderungen an der Übertragung selbst notwendig.

Hinweise für ELMA-Nutzer - Grafik Warndreieck

Formulare des BZSt

Mit allen Formularen im BOP können einzelne zusammengehörende Daten über das Portal zwischen beliebigen Meldestellen und dem ITZBund als Dienstleister für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen werden. Bevor jedoch Daten übertragen werden können, müssen die folgenden Schritte durchgeführt werden:

  • ggf. eine Registrierung am BOP
  • ggf. einen Antrag auf Freischaltung für ein bestimmtes Fachverfahren (Zulassungsantrag)

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihr Fachverfahren.

Massendatenschnittstelle des BZSt

Mit der Massendatenschnittstelle "ELMA5" kann eine große Menge von Daten zwischen beliebigen Meldestellen und dem ITZBund als Dienstleister für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen werden. Bevor jedoch Daten übertragen werden können, müssen die folgenden Schritte durchgeführt werden:  

  • ggf. eine Registrierung am BOP
  • Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren für das jeweilige Fachverfahren
  • nur Rechenzentrumsbetrieb: Generierung des ELMA5-Zertifikates.

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihr Fachverfahren.

Aktuelles

Aktuelle Informationen bzw. Hinweise finden Sie  hier.