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Informationen zur Barrierefreiheit

  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  • Feedback und Kontaktangaben
  • Durchsetzungsverfahren

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bemüht, Mein BOP barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt/ die IT-Anwendung https://www.elster.de/bportal.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Mein BOP wurde einem Barrierefreiheitstest unterzogen.

Mein BOP ist derzeit nicht vollständig mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informations-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Einhaltung der Anforderungen ist im 12.11.2021 durch einen Test der Website Mein BOP überprüft worden.

Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgelistet.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Nachrichten in Ihrem privaten Posteingang in Mein BOP werden im PDF- und HTML-Format abgelegt. Das Portable Document Format (PDF; deutsch: übertragbares Dokumentenformat) ist ein verbreitetes Dateiformat für elektronische Dokumente, das von der Firma Adobe Systems entwickelt wurde. Die Nachrichten von Mein BOP in diesem Format sind nicht barrierefrei.
Alle Nachrichten in Ihrem Posteingang werden zusätzlich als barrierefreie HTML-Dokumente bereitgestellt. Diese HTML-Dokumente sind mit den von Mein BOP unterstützten Internet-Browsern ohne Zusatzprogramme zugänglich.

Feedback und Kontaktangaben

Über die nachfolgend aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Barrieren melden an das BZSt:

Per E-Mail: Barrierefreiheit-Service.ELAN@bzst.bund.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie unter  www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderten
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 - (0)30 18 527 - 2805
Fax: +49 - (0)30 18 527 - 2901

E-Mail:   info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de