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Informationen zur Barrierefreiheit

  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  • Feedback und Kontaktangaben
  • Durchsetzungsverfahren

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bemüht, Mein BOP barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2016/2102, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt/ die IT-Anwendung https://www.elster.de/bportal .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Mein BOP ist derzeit nicht vollständig mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informations-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Einhaltung der Anforderungen ist am 12.11.2021 durch einen Test der Website Mein BOP überprüft worden.

Die Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt und zuletzt am 21.10.2025 aktualisiert.

Allgemeines zur Barrierefreiheit

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger. Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet Mein BOP den uneingeschränkten Zugang zu allen elektronischen Diensten und Inhalten.

Mein BOP achtet, zum Beispiel darauf, dass:

  • informative Grafiken und Bilder mit Alternativtexten versehen sind. Damit sind diese Informationen unter Verwendung eines Screenreaders auch blinden Benutzern sowie für Benutzer von einfachen Textbrowsern zugänglich.
  • die HTML-Seiten von Mein BOP richtig strukturiert sind. Die richtige Gliederung der Seiten-Elemente erleichtert die Handhabung und das Verständnis für den Benutzer. Dies ist besonders wichtig für Benutzer, die einen Screenreader verwenden. Screenreader lesen die Seiten-Elemente nacheinander vor - und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quelltext der Webseite stehen.
  • Navigation zwischen den Seiten intuitiv ist. Es besteht ein einheitlicher Navigationsmechanismus zwischen den Seiten. Dies erleichtert es Benutzern die Inhalte des Webangebots zu verstehen und wiederzufinden.
  • die Benutzer die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die Benutzer können die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts verwenden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
  • die Abkürzungen im Text ausgeschrieben sind. Damit ist der Text nicht nur leichter zu verstehen, sondern kann auch von Screenreadern besser vorgelesen werden.
  • Begriffe durchgängig in gleicher Weise verwendet werden. Das erleichtert das Verständnis der Informationen.
  • die Benutzer den Kontrastmodus einschalten können. Das soll den Benutzer dabei unterstützen, die angebotene Funktionalität leichter aufzufinden.

Genaue Informationen zu dem BITV-Test und den Prüfschritten finden Sie unter  https://testen.bitv-test.de

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist, sofern möglich, geplant und wird schrittweise behoben.

Nachrichten im privaten Posteingang von Mein BOP werden als PDF- und HTML-Dateien gespeichert. Die PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Alle Nachrichten stehen deshalb zusätzlich als barrierefreie HTML-Dokumente zur Verfügung. Diese können mit den von Mein BOP unterstützten Internet-Browsern ohne zusätzliche Programme genutzt werden.

Die Seiten dieses Webauftritts werden nach einem einheitlichen Aufbauprinzip erstellt. Dadurch können auf einigen Seiten Listen mit nur einem Eintrag vorkommen.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden bestimmte Platzhalterinhalte in der mobilen Ansicht teilweise ausgeblendet. Alle wesentlichen Funktionen bleiben dabei vollständig erhalten.

Einige Eingabebereiche im Portal sind technisch nicht optimal aufgebaut. Wiederholbare Eingabefelder sind z. B. als Tabellen gestaltet, obwohl sie keine tabellarischen Daten enthalten. Dadurch kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung mit Hilfsmitteln wie Screenreadern kommen.

Datumsfelder unterstützen viele unterschiedliche Eingabeformate, damit das Portal international genutzt werden kann. Aus diesem Grund wird kein spezielles Datumsfeld des Browsers verwendet, dass nur ein festes Format erlaubt.

In den Formularen ist die Reihenfolge der Überschriften nicht immer optimal. Außerdem werden bei der sogenannten Brotkrümel-Navigation (der Pfadleiste am oberen Rand) teilweise Einträge abgeschnitten oder ausgeblendet. Dadurch können Informationen fehlen oder schwer zu erkennen sein.

Derzeit werden auf dieser Website keine Inhalte in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache angeboten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit werden leere Absätze vom Screenreader vorgelesen.

Alle Erklär Videos werden mit Untertiteln ergänzt. Wenn sie noch keine Tonspur oder Audiodeskription enthalten, werden diese nachträglich hinzugefügt. 

Bei den Videoschaltflächen ist teilweise nicht klar erkennbar, zu welchem Video sie gehören.

Außerdem lassen sich die Registerkarten in der Hilfe- oder Chatfunktion nicht nur mit der Tastatur oder dem Cursor bedienen.

Feedback und Kontaktangaben

Über die nachfolgend aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Barrieren melden an das BZSt:

Per E-Mail: Barrierefreiheit-Service.ELAN@bzst.bund.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie unter  www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderten
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 - (0)30 18 527 - 2805
Fax: +49 - (0)30 18 527 - 2901

E-Mail:   info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de