Unternehmer

Allgemeine Informationen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Anträge und Meldungen elektronisch via Internet an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Die elektronische Datenkommunikation erfordert für die authentifizierte Übermittlung der Formulare (via BOP) bzw. für Massendaten (via ELMA5) eine Registrierung im BOP.

Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Massendaten zusätzlich zur Registrierung im BOP ein Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren des BZSt notwendig ist.

Mein BOP

Das Online-Portal des BZSt ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuerdaten im nationalen (z.B. Kirchensteuer auf Kapitalerträge, Kontrollverfahren Freistellungsaufträge, Versicherung- und Feuerschutzsteuer u.v.w.) und internationalen (z.B. CRS- und FATCA-Abkommen, Mini-One-Stop-Shop, Vorsteuervergütung, Zusammenfassende Meldung u.v.w.) Kontext vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen hierfür lediglich eine BZSt-Nummer, um mit einer Registrierung im BOP beginnen zu können.

Die Nutzung des BOP ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich: zur Registrierung

Informationen

Spezielle Leistungen des BOP

Im BOP sind für Unternehmer die folgenden Formulare und Leistungen von besonderem Interesse:

  • Antrag auf Umsatzsteuer-/ Vorsteuervergütung
  • Kirchensteuer auf Kapitalerträge
  • Übermittlung von Daten zum CRS- bzw. FATCA Abkommen
  • Steuererklärung für das Verfahren Mini-One-Stop-Shop
  • Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021
  • Steuererklärung für das Verfahren VAT on e-Services
  • Steuererklärung für die OSS Nicht-EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021
  • Steuererklärung für die Sonderregelung IOSS
  • Erteilung einer Bescheinigung für Postuniversaldienstleistungen
  • Zusammenfassende Meldung
  • Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren des BZSt (Versand von Massendaten diverser Fachverfahren)

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des BZSt auf www.bzst.de .

Ablauf der elektronischen Datenkommunikation

Für eine papierlose Abgabe (authentifizierte Übermittlung) ist eine kostenlose und einmalige Registrierung im BOP notwendig. Zum Beginn der Registrierung werden Sie nach einer BZSt-Nummer und einem Geheimniswert gefragt. Diesen erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Fachreferat des BZSt. Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre Anträge und Meldungen ohne Unterschrift elektronisch versenden können.

Bitte beachten Sie, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Massendaten zusätzlich zur Registrierung im BOP ein Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren des BZSt notwendig ist.

Nutzen und Vorteile der elektronischen Abgabe

  • Übernahme von Daten aus vorherigen Datenübermittlungen (gilt nicht für alle Formulare)
  • Nutzung einer Postfachfunktion zur Anzeige von Nachrichten
  • Nutzung von Profilen
  • verschiedene Plausibilitätsprüfungen bereits vor der Übermittlung

Rechtliches

Informationen zu gesetzlichen Verpflichtungen und Bestimmungen finden Sie unter Rechtliches .