Antrag auf Akteneinsicht im Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren

Hinweis

Der Antrag auf Akteneinsicht im Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren ist derzeit noch nicht für alle Bundesländer freigeschaltet. Bitte geben Sie daher als „Aktenzeichen in Bußgeld- und Strafsachen“ nur Aktenzeichen aus bereits freigeschalteten Bundesländern an. Übermittlungen für Aktenzeichen anderer Bundesländer werden mit einem Fehler abgewiesen.

Noch nicht freigeschaltet:

  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
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