Eine Abgabe der Erklärung zur Anmeldung der Kultur- und Tourismustaxe gemäß § 6 Abs. 3 HmbKTTG ist derzeit für Zeiträume ab Januar 2025 nicht möglich.Zum 01.01.2025 wurde das Hamburgisches Kultur- und Tourismustaxengesetz geändert, womit sich ab diesem Zeitraum höhere Steuersätze als Angegeben ergeben.