Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZSt

Hinweis

Sie müssen Inhaberin/Inhaber des Kontos sein, dessen IBAN Sie an das BZSt übermitteln oder zumindest für das Konto verfügungsberechtigt sein. Sollte das BZSt im Rahmen einer Prüfung (§ 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 AO) feststellen, dass dies nicht der Fall ist, wird die übermittelte IBAN gelöscht. So schützen wir Ihre Daten und stellen sicher, dass nur korrekte Bankverbindungen gespeichert sind.

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Hinweis

Wenn Sie Ihre Bankverbindung für Erstattungen und Überweisungen Ihres Finanzamtes ändern wollen, nutzen Sie bitte das Formular "Änderung der Bankverbindung

".

Ihre Bankverbindung können Sie über dieses Formular nur für sich selbst an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Andere Personen können

  • ihre Bankverbindung über ihr eigenes ELSTER-Benutzerkonto melden,
  • die kontoführende Bank beauftragen,
  • einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen.
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