Sie müssen Inhaberin/Inhaber des Kontos sein, dessen IBAN Sie an das BZSt übermitteln oder zumindest für das Konto verfügungsberechtigt sein. Sollte das BZSt im Rahmen einer Prüfung (§ 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 AO) feststellen, dass dies nicht der Fall ist, wird die übermittelte IBAN gelöscht. So schützen wir Ihre Daten und stellen sicher, dass nur korrekte Bankverbindungen gespeichert sind.