Grundsteuer für Baden-Württemberg

Allgemeine Hinweise

Geben Sie bitte eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Eine solche Aufforderung ist für die Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 durch eine öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg erfolgt.

Darüber hinaus geben Sie bitte ohne Aufforderung eine Erklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres ab, wenn sich

  • der Grundsteuerwert ändert (Wertfortschreibung),
  • die Vermögensart ändert (Nachfeststellung),
  • Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung (Nachfeststellung) führen können, z. B. der Wegfall einer Steuerbefreiung oder die Teilung eines Grundstücks.

Eine Feststellungserklärung ist abzugeben von:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:

Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)

Bitte reichen Sie für jedes Aktenzeichen (wirtschaftliche Einheit) eine separate Erklärung ein. Nehmen Sie bitte alle Eintragungen vor, die für Ihr Grundstück bzw. Ihren Betrieb der Land- und Forstwirtschaft infrage kommen. Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gelten auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flurstücke. Sie stellen ebenfalls eine wirtschaftliche Einheit nach dem Landesgrundsteuergesetz dar

Verwenden Sie bitte Abkürzungen nur, wenn diese üblich und erforderlich sind.

Bitte reichen Sie zu Ihrer elektronischen Erklärung keine zusätzlichen Unterlagen in Papierform ein. Sollten zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wird das Finanzamt diese anfordern.

Weitere Informationen und Hilfen finden Sie im Internet unter  www.grundsteuer-bw.de

Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter  www.steuerchatbot.de erreichen.

Allgemeine Hinweise - Grafik Sprechblase

PDF-Ausfüllanleitungen



Ausfüllanleitung der Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg bei Grundvermögen.

Zum Grundvermögen (Grundsteuer B) zählen alle Grundstücke, die nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören (z. B. Bauland, Wohn- oder Gewerbegrundstücke, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechte). Dazu zählen auch, wie bisher, Freizeitgrundstücke und Wochenendgrundstücke.

Hier finden Sie ergänzende Ausfüllhilfen zu den häufigsten Fallkonstellationen beim Grundvermögen in Baden-Württemberg:


Wichtige Angaben für Alle.


Fall 1   Ich bin Alleineigentümer eines Einfamilienhauses.


Fall 2   Meine Frau/mein Mann und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses.


Fall 3   Meine Geschwister und ich haben ein Haus geerbt.


Fall 4   Ich bin Alleineigentümer einer Eigentumswohnung.


Fall 5   Meine Frau/mein Mann und ich sind Eigentümer einer Eigentumswohnung mit (Tief)Garagenstellplatz.


Fall 6   Meine Frau/mein Mann und ich sind Eigentümer eines Reihenhauses.




Ausfüllanleitung der Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

Zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) zählen alle land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich z. B. um einen einzelnen verpachteten Acker oder eine Streuobstwiese handelt. Schrebergärten, also Kleingarten- und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, unterliegen ebenfalls der Grundsteuer A.

Hier finden Sie ergänzende Ausfüllhilfen zu den häufigsten Fallkonstellationen für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg:


Wichtige Angaben für alle - Land- und Forstwirtschaft


Fall 1: Ich besitze eine Streuobstwiese.


Fall 2: Meine Geschwister und ich haben eine Streuobstwiese geerbt.


Fall 3: Ich besitze ein Flurstück mit mehreren Nutzungen und ein Waldflurstück.


Fall 4: Ich besitze ein Flurstück mit Gemüse- und Getreideanbau.


Fall 5: Ich besitze ein Rebflurstück.


Fall 6: Ich besitze 2 Flurstücke mit Gemüseanbau.


Fall 7: Mein land- und forstwirtschaftliches Flurstück liegt in einem Flurbereinigungsgebiet.


Fall 8: Mein Mann/meine Frau und ich besitzen einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Hofstelle.


Beispiel 1: So grenze ich meinen Wohnteil von meinem land- und forstwirtschaftlich Betrieb mithilfe der ertragssteuerlichen Wohnhausentnahme ab!


Beispiel 2: So grenze ich meinen Wohnteil von meinem land- und forstwirtschaftlich Betrieb mithilfe des Geoportals für land- und forstwirtschaftliche genutzte Flurstücke ab!


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