Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)

Als Kalenderjahr ist grundsätzlich das Jahr auszuwählen, in dem der mit der Anlage EÜR ermittelte Gewinn bei der Steuerfestsetzung zu erfassen ist. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist das Jahr auszuwählen, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt.

Kalenderjahr