Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)

Hinweis zu verknüpften Belegen

Voraussichtlich ab Oktober 2025 können alle Finanzämter bei neuen Einkommensteuererklärungen für Veranlagungszeiträume ab 2023 von Ihnen verknüpfte Belege einsehen.

Diese Möglichkeit ist bereits  in vielen Finanzämtern verfügbar und wird schrittweise ausgeweitet.

Bitte beachten Sie:
Erst wenn Ihr Finanzamt diese Leistung unterstützt, kann es Ihre verknüpften Belege einsehen.

Hinweis zu verknüpften Belegen - Grafik Warndreieck
Ihre Meinung

Teilen Sie uns gerne nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung Ihre Meinung zu Mein ELSTER mit.

Der folgende Link öffnet eine Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat außerhalb von Mein ELSTER. Dort können Sie Mein ELSTER und das Formular bewerten: Feedback geben

Feedback zum Formular - Grafik Sprechblase

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