Anmeldung zur Buchmachersteuer (§ 13 Rennwett- und Lotteriegesetz)

Hinweis zur elektronischen Bekanntgabe von Bescheiden

Bitte beachten Sie, dass die allgemeine Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden für Anmeldungen zur Rennwett-/ Lotteriesteuer und weitere Glückspielsteuerarten derzeit nicht möglich ist.

Hinweis zur elektronischen Bekanntgabe von Bescheiden - Grafik Warndreieck
Verfügbarkeit

Die Anmeldung zur Buchmachersteuer (§ 13 Rennwett- und Lotteriegesetz) online über ELSTER wird aktuell in mehreren Bundesländern erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:

  • In Baden-Württemberg: Finanzamt Karlsruhe-Durlach
  • In Bremen: Finanzamt Bremen
  • In Brandenburg: Finanzamt Cottbus
  • In Hamburg: Finanzamt Hamburg für Verkehrst. und Grundbesitz (10)
  • In Hessen: Finanzamt Frankfurt am Main IV
  • In Niedersachsen: Finanzamt Hannover-Nord
  • In Nordrhein-Westfalen: Finanzamt Köln-Altstadt
  • In Rheinland-Pfalz: Finanzamt Koblenz
  • In Saarland: Finanzamt Saarlouis
  • In Sachsen: Finanzamt Chemnitz-Mitte
  • In Sachsen-Anhalt: Finanzamt Magdeburg
  • In Schleswig-Holstein: Finanzamt Kiel

Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.

Eingeschränkte Verfügbarkeit - Grafik Sprechblase

Verfügbare Versionen