Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung (§ 29 Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung)

Verfügbarkeit

Die Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung (§ 29 RennwLottDV) online über ELSTER wird aktuell in allen Bundesländern (nur nicht Berlin) erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:

  • In Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Schleswig-Holstein: alle Finanzämter
  • In Brandenburg: Finanzamt Cottbus
  • In Bremen: Finanzamt Bremen
  • In Hamburg: Finanzamt Hamburg für Verkehrst. und Grundbesitz (10)
  • In Hessen: Finanzamt Frankfurt am Main IV
  • In Mecklenburg-Vorpommern: Finanzamt Schwerin
  • In Niedersachsen: Finanzamt Hannover-Nord
  • In Nordrhein-Westfalen: Finanzamt Köln-Altstadt
  • In Rheinland-Pfalz: Finanzamt Koblenz
  • In Sachsen: Finanzamt Chemnitz-Mitte
  • In Sachsen-Anhalt: Finanzamt Magdeburg
  • In Thüringen: Finanzamt Erfurt

Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.

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