Ein Antrag auf verbindliche Zusage nach §§ 204 ff. AO ist nur im Anschluss an eine Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff. AO möglich.
Die Beantragung der verbindlichen Zusage online über ELSTER wird aktuell in allen Bundesländern erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:
Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.