Antrag auf verbindliche Zusage

Hinweis

Ein Antrag auf verbindliche Zusage nach §§ 204 ff. AO ist nur im Anschluss an eine Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff. AO möglich.

Hinweis zu Voraussetzungen für die Übermittlung - Grafik Warndreieck
Verfügbarkeit

Die Beantragung der verbindlichen Zusage online über ELSTER wird aktuell in allen Bundesländern  erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:

  • In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: alle Finanzämter
  • In Nordrhein-Westfalen: Finanzamt Köln-Altstadt

Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.

Eingeschränkte Verfügbarkeit - Grafik Sprechblase

Verfügbare Versionen