Dieser Antrag ist gebührenpflichtig nach § 89 Abs. 3 AO. Die Gebühr wird nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat (Gegenstandswert).
Es können an dieser Stelle keine Lohnsteuer-Anrufungsauskünfte nach § 42e EStG eingereicht werden.
Die Beantragung der verbindlichen Auskunft online über ELSTER wird aktuell in allen Bundesländern erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:
Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.