Antrag auf verbindliche Auskunft

Hinweis

Dieser Antrag ist gebührenpflichtig nach § 89 Abs. 3 AO. Die Gebühr wird nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat (Gegenstandswert).

Es können an dieser Stelle keine Lohnsteuer-Anrufungsauskünfte nach § 42e EStG eingereicht werden.

Hinweis zur Gebührenpflicht - Grafik Warndreieck
Verfügbarkeit

Die Beantragung der verbindlichen Auskunft online über ELSTER wird aktuell in allen Bundesländern  erprobt. Der Antrag steht daher nicht für alle Finanzämter zur Verfügung, bitte wählen Sie nur eines der folgenden Finanzämter aus:

  • In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen: alle Finanzämter
  • In Nordrhein-Westfalen: Finanzamt Köln-Altstadt

Bei Auswahl eines anderen Finanzamts ist eine erfolgreiche Übermittlung dieses Antrags nicht möglich.

Eingeschränkte Verfügbarkeit - Grafik Sprechblase

Verfügbare Versionen