Erlangen von Berechtigungen zur Übermittlung/Abholung von ELSTER-Transfer-Verfahren

Nach der erfolgreichen Anmeldung mit dem Organisationskonto Ihrer Behörde können Sie die Antragsformulare zum Datenaustausch mit der Steuerverwaltung aufrufen. Dort können Sie unter „Formulare und Leistungen“ den Menüpunkt „Datenaustausch mit der Verwaltung“ auswählen.

Bei einem Verfahren handelt es sich um bestimmte Datenarten, deren Inhalt und Aufbau zwischen beiden Datenaustauschpartnern vereinbart ist. So ist die Datenabholung von Grundsteuer-Informationen ein eigenes Verfahren, ebenso wie die Gewerbesteuer. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht für alle der rund 70 zur Auswahl stehenden Verfahren berechtigt sind. Der ELSTER-Partner in Ihrem Bundesland prüft daher nach Annahme des Antrags, ob Sie zur Teilnahme am jeweiligen Verfahren zum Datenaustausch befugt sind. Damit Sie Daten übertragen können, muss Ihre Behörde oder die von Ihnen damit betrauten HKR-Hersteller für den Datenaustausch durch ELSTER freigeschaltet werden.

Die Formulare zum "Datenaustausch mit der Steuerverwaltung" befinden sich in "Mein ELSTER" im Bereich "Formulare & Leistungen".

1. Übersichtsseite "Datenaustausch mit der Steuerverwaltung"

  1. Mit diesem Formular können Sie Daten an die Steuerverwaltung senden. In Mein ELSTER ist die max. Übertragungsgröße 5MB. Sie können nur Daten verschicken, für die Sie eine Berechtigung haben. Wenn noch keine Berechtigungen vorhanden sind, ist diese Schaltfläche ausgeblendet.
  2. Hier können Sie Daten <5MB herunterladen, die für Sie bereitgestellt wurden. Die Bereitstellung setzt einen genehmigten Verfahrensantrag voraus.
  3. Klicken Sie hier, um Verfahrensanträge zu verwalten. Hier können Sie neue Verfahrensanträge stellen. Genehmigte Verfahren sind Voraussetzung für die Nutzung von ELSTER-Transfer.


2. Verfahrensanträge verwalten

  1. Hier sehen Sie eine Übersicht aller Ihrer Verfahrensanträge. Zu Beginn ist diese Liste leer.
  2. Bereits genehmigte Anträge können storniert werden, wenn Sie sie nicht mehr benötigen.
  3. Offene Anträge können widerrufen werden, wenn Sie den Antrag fälschlicherweise gestellt haben.
  4. Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um einen neuen Verfahrensantrag zu stellen.


3. Verfahrensantrag stellen

  1. Hier muss der Datenaustauschpartner angegeben werden, mit dem Sie Daten austauschen möchten (versenden/empfangen). Zu diesem Partner wird der Verfahrensantrag geschickt. Haben Sie mehrere Datenaustauschpartner, müssen Sie mehrere Verfahrensanträge stellen.
  2. Im Bereich "Verfahren auswählen" werden alle Verfahren angegeben, die Sie austauschen möchten. Sie können einen Wert hinzufügen, indem Sie ein Verfahren aus der Liste auswählen und auf "Eintrag übernehmen" klicken.
  3. Wenn Sie mehrere Verfahren austauschen wollen, können Sie weitere Einträge mithilfe der Schaltfläche "Weitere Daten hinzufügen", hinzufügen.
  4. Sie können ein Datum angeben, ab wann Daten für Sie bereitgestellt werden sollen. Standardmäßig ist das heutige Datum ausgefüllt. Dieses Feld ist nur relevant bei Datenabholverfahren.
  5. Im Bereich "Art der Organisation" muss angegeben werden, welche Art Ihre Organisation ist. Handelt es sich um eine Kommune, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, etc., wählen Sie bitte das entsprechende Feld aus und geben einen (oder mehrere) "Amtliche Gemeindeschlüssel" an. Sind Sie eine Datenzentrale, geben Sie bitte Ihre Organisation an. Finden Sie sich in den Feldern nicht wieder, wählen Sie bitte "Andere".
  6. Füllen Sie noch Angaben über sich aus und klicken Sie abschließend auf "Nächste Seite". Prüfen Sie dort die Angaben, bevor Sie den Verfahrensantrag abgeben.

4. Versandbestätigung

  1. Sie haben erfolgreich einen Verfahrensantrag gestellt und Ihr Datenaustauschpartner kann ihn jetzt bearbeiten (genehmigen/ablehnen). Mit Klick auf "Weiter zum Datenaustausch" gelangen Sie zur Übersichtsseite. Der Genehmigungsprozess nimmt einige Tage in Anspruch.