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Import von Umsätzen und Berichtigungen in die Steuererklärung für die Sonderregelung IOSS

  • Allgemeine Informationen
  • Wichtige Hinweise
  • Versionstabelle
  • Datensatztabellen und Satzarten
  • Beispielhafte CSV-Datei
  • Liste der Länder
  • Hotline und Benutzersupport

Allgemeine Informationen

In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle. 

Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die  allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .


Wichtige Hinweise

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:

Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.

Hinweis

Die Importfunktion wurde überarbeitet. Aufgrund des erweiterten Zeichensatzes müssen zu importierende CSV-Dateien zwingend in UTF-8 encodiert sein. Das bisherige Encoding ISO-8859-15 wird nicht weiter unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis - Grafik Sprechblase

Versionstabelle

CSV-VersionExcel-VersionInhalt der Änderungen
3.0
3.3.0

Umstellung des Encodings der CSV-Dateien von ISO-8859-15 auf UTF-8.

Es sind keine Nullwerte mehr für Steuerbemessungsgrundlagen und

2.0
2.2.1
Steuerbemessungsgrundlage: nur positive Beträge erlaubt
2.0

2.2.0

Erweiterung um Berichtigungen
1.1

1.1.2

0.00 für Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag erlaubt
1.11.1.1Länderkürzel Griechenland auf EL geändert
1.0
1.1.0
Erste Version der Importfunktion für IOSS-Umsätze.

Datensatztabellen und Satzarten

Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.

Es können maximal 1000 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.

Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:

AbkürzungFormat
A oder ANalphanumerisch, d.h. Text und Ziffern
Nnumerisch, d.h. Ziffern
(X)X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen

Datensatztabelle Länderanlagen (Satzart 1)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)

In dieser Spalte muss für Anlagezeilen immer der Wert "1" stehen.

Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes.

  • Jedes Land darf nur einmal in der Satzart 1 definiert werden
  • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der  Liste der Länder

Pflicht

Datensatztabelle Umsatzanlagen (Satzart 2)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)

In dieser Spalte muss für Umsätze immer der Wert "2" stehen.

Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes.

  • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
  • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der  Liste der Länder

Pflicht
UmsatzsteuertypA

Typ des Umsatzsteuersatzes.

  • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
  • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
Pflicht
UmsatzsteuersatzN(2,2)

Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
UmsatzsteuerbetragN(12,2)

Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
  • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
Pflicht

Datensatztabelle Berichtigungsanlagen (Satzart 3)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)

In dieser Spalte muss für Berichtigungen immer der Wert "3" stehen.

Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes.

  • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
  • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der  Liste der Länder

Pflicht
Jahr des zu berichtigenden BesteuerungszeitraumsN(4)Jahr des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums.Pflicht
Monat des zu berichtigenden BesteuerungszeitraumsN(2)

Monat des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums.

Pflicht
Bisher erklärter SteuerbetragN(12,2)

Der im zu berichtigenden Besteuerungszeitraum für das Land des Verbrauchs bisher erklärte Steuerbetrag.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen. Auch die Eingabe von Null ist zulässig.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
Berichtigter SteuerbetragN(12,2)

Der im zu berichtigenden Besteuerungszeitraum für das Land des Verbrauchs berichtigte Steuerbetrag.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen. Auch die Eingabe von Null ist zulässig.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
  • Der berichtigte Steuerbetrag muss vom bisher erklärten Steuerbetrag abweichen.
Pflicht

Beispielhafte CSV-Datei

Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.

#v3.0
#ve3.3.0
1,AT
1,BE
1,BG
2,AT,STANDARD,20.00,200.00,40.00
2,AT,REDUCED,10.00,300.00,30.00
2,BE,STANDARD,21.00,200.00,42.00
2,BE,REDUCED,6.00,200.00,12.00
2,BG,STANDARD,20.00,200.00,40.00
3,AT,2021,7,100.00,23.00
3,AT,2021,8,100.00,22.00
3,BE,2021,7,100.00,21.00
3,BG,2021,7,100.00,20.00

Liste der Länder

CodeBezeichnung
BEBelgien
BGBulgarien
DKDänemark
DEDeutschland
EEEstland
FIFinnland
FRFrankreich
ELGriechenland
IEIrland
ITItalien
HRKroatien
LVLettland
LTLitauen
LULuxemburg
MTMalta
NLNiederlande
XINordirland
ATÖsterreich
PLPolen
PTPortugal
RORumänien
SESchweden
SKSlowakei
SISlowenien
ESSpanien
CZTschechische Republik
HUUngarn
CYZypern

Hotline und Benutzersupport

Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen

  • montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
  • samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
bei Fragen und Problemen mit Mein BOP zur Verfügung steht. Einzelfragen werden dort telefonisch unter der Nummer 0800 52 35 055 (Für Anrufer mit ausländischer Rufnummer: +49 180 5 23 50 55) beantwortet bzw. entgegengenommen. Die Informationsstelle ist auch per Kontaktformular erreichbar.  Zum Kontaktformular

Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.