Grundsteuerreform

Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz?

Dann müssen Sie bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung abgeben.

Im Video wird erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie betroffene Personen ihre Erklärung dazu bei Mein ELSTER abgeben können.

Wie geben Sie Ihre Erklärung ab?

Nutzen Sie die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe. Hierzu stellt Ihnen Mein ELSTER entsprechende Formulare zur Verfügung.

Was ist zu tun, um die Erklärung elektronisch zu übermitteln?

Verfügen Sie bereits über ein ELSTER-Benutzerkonto, z. B. für Ihre Einkommensteuer, können Sie dies auch für die Grundsteuer nutzen. Sie dürfen mit Ihrem Benutzerkonto auch die Erklärungen Ihrer Angehörigen übermitteln.

Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, so müssen Sie sich zunächst registrieren.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Zur Beantwortung Ihrer Fragen nutzen Sie gern den Grundsteuer-Chatbot . Für Bayern gibt es eigene Regelungen, zu denen Sie den  Grundsteuer-Chatbot für Bayern befragen können. 

Allgemeine Informationen, rechtliche Hintergründe zur Grundsteuerreform und Regelungen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie unter  www.grundsteuerreform.de

Bitte beachten Sie: Sollten Sie Grundbesitz in mehreren Bundesländern haben, so gelten die gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Bundesländer.