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  • Vorausfüllen der Steuererklärung
  • Abrufberechtigung
  • Automatische Datenübernahme ins Formular

Vorausfüllen der Steuererklärung

Mögliche vorliegende Bescheinigungen

Folgende Bescheinigungen werden für die letzten 4 Jahre bereitgestellt:

  • bei der Finanzverwaltung gespeicherte Stammdaten (Name, Adresse, Bankverbindung, Religion)
  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
  • Zuschüsse und Erstattungen von Behörden / öffentlichen Stellen (zum Beispiel Zuschuss zur Krankenversicherung)
  • Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
  • Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag
Was sind keine der Steuerverwaltung vorliegende Bescheinigungen?

Quittungen, Kassenzettel oder Rechnungsbelege sind keine Bescheinigungen und müssen nicht in die Steuererklärung eingefügt werden.

Abruf der Bescheinigungen

Wenn Sie in Mein ELSTER mit Zertifikatsdatei registriert sind, benötigen Sie seit 29.11.2023 keinen Abrufcode mehr.


Abrufberechtigung

Mit einer Abrufberechtigung ist es möglich, steuerliche Daten und Bescheinigungen wie Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch beim Finanzamt abzurufen.

Wie erhalte ich die Abrufberechtigung?
  1. Freischaltcode anfordern: Die Person, die Ihnen eine Abrufberechtigung erteilen soll, erhält vom Finanzamt einen Freischaltcode per Post.
  2. Freischaltcode erhalten: Bitten Sie die Person, Ihnen den Freischaltcode mitzuteilen.
  3. Freischaltcode eingeben: Sobald Sie den Freischaltcode erhalten haben, können Sie ihn in Mein ELSTER eingeben.
Wichtige Hinweise
  • Der Freischaltcode, den Sie von der anderen Person erhalten, ist 90 Tage gültig.
  • Wird er nicht rechtzeitig verwendet, verfällt er aus Sicherheitsgründen.
  • Nach der ersten Nutzung wird der Freischaltcode entwertet, aber die erteilte Abrufberechtigung bleibt bis zum jeweiligen Ablaufdatum bestehen.
  • Die andere Person kann die Abrufberechtigung jederzeit beim Finanzamt widerrufen.
Tipp

Kommunizieren Sie offen mit der Person, deren Bescheinigungen Sie abrufen möchten, und verdeutlichen Sie ihr die Vorteile, z. B. eine schnellere und einfachere Steuererklärung.
Ein Anleitungsvideo finden Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=mdPkJDQpcHQ


Automatische Datenübernahme ins Formular

Verfügbare Daten

Wenn vorhanden, werden folgende Daten in die Einkommensteuererklärung eingefügt:

  • Bescheinigungen, die dem Finanzamt vorliegen
  • Angaben aus einer früheren Abgabe
  • Ihre digitalen Belege aus Meine Belege
  • Angaben zu den Personen im Haushalt
Warum werden keine Bescheinigungen übernommen?
  • Identifikationsnummern für Personen im Formular fehlen
  • Keine Berechtigungen für die Personen
  • Es liegen keine Bescheinigungen (mehr) vor
Warum werden keine Belege übernommen?
  • Es sind keine verknüpfbaren Belege vorhanden. Unter Meine Belege können Sie Belege erfassen.
  • Bei den erfassten Belegen fehlen Informationen, um eine automatische Übernahme zu ermöglichen (Zuordnung zu einer Person, Kategorisierung, Werte)