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Anleitung zur Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung 2025

  • Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung

Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung

Antrag auf Dauerfristverlängerung

Hier können Sie einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Die Fristverlängerung können Sie in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt Ihren Antrag nicht ablehnt. Nur im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
Die Fristverlängerung gilt solange, bis Sie gegenüber dem Finanzamt erklären, dass Sie die Fristverlängerung nicht mehr in Anspruch nehmen wollen oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft ( § 46 UStDV ).

Falls Sie eine bestehende Dauerfristverlängerung zurücknehmen möchten, verwenden Sie bitte das Formular Sonstige Nachricht an das Finanzamt.


Anmeldung der Sondervorauszahlung

Wenn Sie die genehmigte Fristverlängerung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie bei monatlicher Übermittlung der Voranmeldungen jährlich eine Sondervorauszahlung bis zum 10. Februar anmelden und bezahlen.

Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen – ohne Berücksichtigung der Sondervorauszahlung – für das Kalenderjahr 2023 ( § 47 Absatz 1 und § 48 Absatz 2 UStDV ). Ergibt sich bei Ihrer Berechnung der Sondervorauszahlung in Zeile 7 ein Überschuss zu Ihren Gunsten, dann tragen Sie bitte die Sondervorauszahlung in Zeile 9 mit 0 € ein.

Beispiel:

Unternehmer A hat für das Kalenderjahr 2023 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 39.000 € angemeldet (Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen aus Zeile 49 – Kennzahl 83 – der Umsatzsteuer-Voranmeldungen). In der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2023 (Zeile 48 – Kennzahl 39 – der Umsatzsteuer- Voranmeldung) hat A die Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2023 in Höhe von 5.000 € berücksichtigt.

Zur Berechnung der Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2024 ist die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2023 in Höhe von 39.000 € um die zu berücksichtigende Sondervorauszahlung in Höhe von 5.000 € zu erhöhen. Aus der Bemessungsgrundlage von 44.000 € (einzutragen in Zeile 7) errechnet sich für A eine Sondervorauszahlung von 4.000 € (einzutragen in Zeile 9).

Wenn Sie die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt haben, müssen Sie die Summe der Vorauszahlungen dieses Zeitraums in eine Jahressumme umrechnen. Behandeln Sie dabei angefangene Kalendermonate als volle Kalendermonate ( § 47 Absatz 2 UStDV ).

Wenn Sie die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr begonnen haben, müssen Sie die Sondervorauszahlung auf der Grundlage der zu erwartenden Vorauszahlungen dieses Kalenderjahres berechnen (§ 47 Absatz 3 UStDV). Die Sondervorauszahlung soll der durchschnittlichen Vorauszahlung eines Kalendermonats entsprechen. In diesem Fall verwenden Sie bitte das Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ und erläutern Sie darin Ihre Berechnung.

Die festgesetzte Sondervorauszahlung müssen Sie bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums berücksichtigen, für den die Fristverlängerung gilt. Der Abzug erfolgt somit grundsätzlich bei der Berechnung der Vorauszahlung für den Monat Dezember.

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung von juristischen Personen, Personenvereinigungen und natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Sie wird schrittweise vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt Tragen Sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer nur ein, wenn diese Ihnen bereits bekannt ist.

Verrechnung erwünscht

Wünschen Sie eine Verrechnung, dann setzen Sie bitte hier ein Häkchen.

Geben Sie bitte Verrechnungswünsche auf dem Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ an. Dieses ist unter "Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen" zu finden. 

SEPA-Lastschriftmandat widerrufen

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für die zu bezahlende Sondervorauszahlung ausnahmsweise wegen Verrechnungswünschen widerrufen, setzen Sie bitte hier ein Häkchen. Bitte achten Sie darauf, einen nicht durch die Verrechnung gedeckten Betrag rechtzeitig zu überweisen. 

Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung

Wenn Sie Angaben machen wollen, die über diese Steueranmeldung hinausgehen, setzen Sie hier ein Häkchen und nutzen Sie das danach folgende Freitextfeld für:

  • weitere oder abweichende Angaben bzw. Sachverhalte, die berücksichtigt werden sollen, oder
  • Mitteilungen über eine von Ihnen in dieser Steueranmeldung zugrunde gelegte Rechtsauffassung, die nicht der Verwaltungsauffassung entspricht.

Sofern der Platz im Freitextfeld nicht ausreicht, übermitteln Sie bitte eine „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ mit dem Betreff „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“. Diese finden Sie unter „Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen > Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.

Angaben zu Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Bankverbindung) teilen Sie dem Finanzamt bitte gesondert mit. Entsprechende Formulare finden Sie unter „Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen“. 

Falls Sie eine bestehende Dauerfristverlängerung zurücknehmen möchten, verwenden Sie bitte das Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“. Dieses ist unter "Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen" zu finden.