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Grundsätzliches zur Steuerkontoabfrage
Mit der Steuerkontoabfrage erhalten Sie von der Steuerverwaltung Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen. Damit Sie eine Steuerkontoabfrage durchführen können, benötigen Sie zuerst eine Vollmacht zur Einsicht in das Steuerkonto.
Beantragung der Berechtigung zur Steuerkontoabfrage
Damit Sie eine Steuerkontoabfrage durchführen können, benötigen Sie zuerst eine Vollmacht zur Einsichtnahme in das Steuerkonto.
Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Privatpersonen und Unternehmer können die Abrufvollmacht verwenden.
Diese Vollmacht ist ausschließlich für den Datenabruf konzipiert (vgl. Menüpunkt „Formulare & Leistungen“). Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Vertretungs- oder Empfangsvollmacht.
Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Nähere Informationen erhalten Sie im Dokument FAQ_Vollmachten_ohne_Vollmachtsvermutung.pdf.
Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter „Formulare & Leistungen“ unter der Rubrik „Vollmachten verwalten“ das „Anlegen einer Abrufvollmacht“ durchführen.
Für steuerliche Berater gibt es zwei Möglichkeiten zur Erlangung der Einsicht in das Steuerkonto:
Abgabe von elektronischen Vollmachten über ELSTER.
Hierbei handelt es sich jedoch um Vollmachten, die nicht auf die Vollmachtsvermutung gestützt sind, aber ebenfalls die Erlangung der Datenabrufberechtigungen (ohne Untervollmachten), sowie die Möglichkeit der Abgabe einer Empfangsvollmacht ermöglichen.
Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Nähere Informationen erhalten Sie im Dokument FAQ_Vollmachten_ohne_Vollmachtsvermutung.pdf.
Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter „Formulare & Leistungen“ unter der Rubrik „Vollmachten verwalten“ das „Anlegen einer Vollmacht“ durchführen.Abgabe von elektronischen Vollmachten über die Vollmachtdatenbank der Steuerberaterkammer
Hierdurch kann die Vollmacht in der Art gestaltet werden, dass die Abrufrechte beinhaltet sind. Zusätzlich besteht hierbei auch die Möglichkeit Untervollmachten zu erteilen.
Es handelt sich immer um eine Vertretungsvollmacht, die bei Bedarf um eine Empfangsvollmacht erweitert werden kann.
Weitere Informationen zur Vollmachtsdatenbank erhalten sie hier.
Berechtigung zur Steuerkontoabfrage über Legitimationsdatenbank (Altverfahren)
Die Verwaltung der Berechtigung zur Steuerkontoabfrage durch die sogenannte Legitimationsdatenbank ist ein Altverfahren, das aktuell abgelöst wird.
Bei dem Altverfahren muss man zuerst einen Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage stellen, damit Sie eine Steuerkontoabfrage unter Verwendung der Legitimationsdatenbank durchführen können.
Künftig benötigt man um den Kontostand beim Finanzamt abzufragen eine Vollmacht.
Über Mein ELSTER können Sie bereits Vollmachten zur Steuerkontoabfrage beantragen und verwalten.
Für die meisten Bundesländer gelten einheitliche Regelungen, die auf der Infoseite zur Legitimations-Datenbank erklärt werden.
Für einige Bundesländer (Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen) gelten spezielle Regelungen.
Freischaltung des Steuerkontos eines Mandanten durch Steuerberater
Wenn Sie als Steuerberater online einen Antrag zur Freischaltung für das Steuerkonto eines Mandanten stellen, müssen Sie sich grundsätzlich in Mein ELSTER registrieren lassen. Dazu müssen Sie im Besitz einer von ELSTER unterstützten Signaturkarte sein und wählen die Login-Option "Signaturkarte". Eine Liste der von ELSTER unterstützten Signaturkarten finden Sie auf der Seite "Systemanforderungen". Soweit mehrere Personen die Einsicht in ein Steuerkonto erhalten sollen, müssen diese sich ebenfalls in Mein ELSTER registrieren lassen und einen Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage stellen. Die Vergabe von Untervollmachten ist derzeit nicht möglich.
Hinweis:
Nutzer von DATEV können die Freischaltung auch über die DATEV-Software beantragen.
Für die Beantragung des Zugriffes auf ein Steuerkonto gibt es zwei Möglichkeiten:
Erteilung einer Vorab-Vollmacht durch den Mandanten (Variante für steuerberatende Berufe, die als Signaturkarte eine Smartcard classic für Berufsträger von DATEV nutzen)
Für die Erteilung einer Vorab-Vollmacht steht auf der Seite Legitimations-Datenbank ein Formular zur Verfügung. Dieses ausgefüllte und durch den Mandanten unterschriebene Formular ist dann beim jeweils örtlich zuständigen Finanzamt einzureichen. Bitte verwenden Sie den hier angebotenen Vordruck ausschließlich für die Vorab-Vollmacht. In dem Vordruck können Angaben zur User-ID gemacht werden, sofern Sie eine DATEV SmartCard classic für Berufsträger verwenden. Nur mit dieser DATEV SmartCard classic für Berufsträger können die in der Vorab-Vollmacht eingetragenen Daten (User-ID) beim Finanzamt wie fortfolgend beschrieben, weiterverarbeitet werden. Die User-ID (Berufsträgerkartennummer) steht auf der DATEV SmartCard classic für Berufsträger und ist 20-stellig. Einzutragen sind jedoch lediglich die ersten 17 Stellen (von links nach rechts zählend inklusive der aufgeführten Nullen. Die letzten drei Ziffern nach einem Punkt - wie etwa .001 oder .002 - sind nicht aufzuführen). Liegt eine Vorab-Vollmacht im Finanzamt vor, wird geprüft, ob die angeforderte Berufsträgerkartennummer des Steuerberaters eingetragen wurde. Trifft dies zu, wird die Berufsträgerkartennummer unter Zuordnung zum jeweils betroffenen Steuerfall im System hinterlegt. Es sind je Vorab-Vollmacht auch mehrere Berufsträgerkartenangaben möglich. Aufgrund der Eintragung der Berufsträgerkartennummer in dieser Datenbank ist eine automatisierte Legitimation des Steuerberaters für den Steuerkonto-Zugriff möglich. Enthält das Formular keine Angaben zur Berufsträgerkartennummer, wird die Original-Vollmacht direkt an das zentral für die Pflege der Legitimationsdatenbank zuständige Finanzamt Göppingen zur weiteren Verarbeitung weitergeleitet. Beim landesweit zuständigen Finanzamt Göppingen wird anschließend die Berechtigung für den Zugriff in der Legitimationsdatenbank manuell eingetragen, nachdem der betroffene Steuerberater erstmalig den Antrag auf Freischaltung auf das Steuerkonto über Mein ELSTER gestellt hat (dies ist erforderlich, um einen Status zu aktivieren, der dann auf "genehmigt" gesetzt werden kann). Gegebenenfalls ist eine Kontaktaufnahme mit dem Steuerberater durch das Finanzamt Göppingen erforderlich. Das Formular "Vorab-Vollmacht" soll daher nur verwendet werden, wenn auch die notwendige DATEV SmartCard classic für Berufsträger vorhanden ist (Anwender von DATEV SmartCard). Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, ist wie unter 2. beschrieben zu verfahren. Um den Antragsteller, in der Regel den Steuerberater, über die erfolgte Verarbeitung der Einträge in der Vorab-Vollmacht im Finanzamt und der damit eingerichteten Voraussetzungen für den automatisierten Steuerkontozugriff zu unterrichten, wird im Anschluss an die Verarbeitung im Finanzamt ein entsprechendes Info-Schreiben an den Antragsteller gesandt. Erst nach Erhalt dieses Schreibens kann der Steuerberater dann erfolgreich einen Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage über die DATEV-Software oder über Mein ELSTER stellen. Durch die im System hinterlegte Berufsträgerkartennummer erfolgt mit dem Antrag der automatisierte Abgleich mit den gespeicherten Daten und die Freigabe des Kontozugriffs. Wenn der Antragsteller zu früh und damit vor Freischaltung auf das Konto online zugreifen will, hat das zur Folge, dass ein automatisch generiertes Antragsschreiben an den Kontoinhaber erstellt und der Status des Kontozugriffs auf "offen" gestellt wird. Damit ist keine automatische Freischaltung in der Legitimationsdatenbank über den Abgleich mit der Berufsträgerkartennummer mehr möglich, sondern eine manuelle Freischaltung nach Feststellung des Problems an zentraler Stelle beim Finanzamt Göppingen erforderlich. Durch den Versand des Bestätigungsschreibens über die erfolgte Verarbeitung der Vollmacht wird das Verfahren beschleunigt und Probleme vermieden. Da die erforderliche Berufsträgerkartennummer nur von DATEV auf ihren Signaturkarten angeboten wird, kommt die sinnvolle Verwendung der Vorab-Vollmacht auch nur für Steuerberater/-büros in Betracht, die diese DATEV SmartCard classic für Berufsträger einsetzen.
Hinweis: Alternativ können Sie als Steuerberater, wenn Sie durch eine in sachlicher sowie zeitlicher Hinsicht uneingeschränkte Vollmacht nach dem BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2013, BStBl I S. 1258, bevollmächtigt sind, die im Übrigen vollständig ausgefüllte "Vollmacht zur Einsichtnahme in das Steuerkonto" selbst unterschreiben und eine Kopie der vorgenannten Vollmachten (bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern von beiden) beifügen.- Steuerkonto-Zugriff über Mein ELSTER ohne Vorab-Vollmacht
Für jeden Steuerbürger, aber auch für Steuerberater ohne DATEV-Umgebung, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Steuerkonto-Zugriffes direkt über Mein ELSTER. Bei erstmaliger Antragstellung erhält der Antragsteller keinen direkten Zugriff, sondern zunächst einen Hinweis, dass bisher keine Zugriffsberechtigung vorliegt und ein Antragsschreiben an den Kontoinhaber versendet wird. Dieses Anschreiben an den Kontoinhaber (Steuerpflichtigen) wird durch diesen Vorgang automatisch generiert und an den Adressaten direkt versandt. Das Schreiben informiert den Steuerkontoinhaber über den Zugriffsversuch des Antragstellers auf sein Konto und die Möglichkeit, eine entsprechende Berechtigung durch die Rücksendung eines beiliegenden Antwortschreibens mit Zustimmung des Zugriffs zu erteilen. Nach Eingang dieses an das Finanzamt Göppingen adressierten Berechtigungsschreibens wird die Freischaltung in der Legitimationsdatenbank vorgenommen. Dabei wird der durch die ursprüngliche Antragstellung generierte Status "offen" auf "genehmigt" gesetzt. Diese Freischaltung gilt dann nur für den berechtigten Steuerberater, der sich mit seiner ursprünglichen Beantragung über Mein ELSTER authentifiziert hat.
Da im Vorfeld der Zeitpunkt des Eingangs eines solchen Antwortschreibens beziehungsweise die Dauer der Verarbeitung beim Finanzamt Göppingen nicht bekannt ist, wird empfohlen, gegebenenfalls mit dem Kontoinhaber in Kontakt zu treten und die Berechtigung des Kontozugriffes sowie den Versandtermin des Antwortschreibens abzustimmen. Etwa 10 bis 14 Tage nach Versand des Antwortschreibens kann mit der Freischaltung durch das Finanzamt Göppingen gerechnet werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt kein Zugriff auf das Steuerkonto möglich sein, kann der Verarbeitungsstand zentral beim Finanzamt Göppingen abgefragt werden.
Nun können Sie das Steuerkonto Ihres Mandanten abfragen.
Hinweis: Alternativ können Sie als Steuerberater, wenn Sie durch eine in sachlicher sowie zeitlicher Hinsicht uneingeschränkte Vollmacht nach dem BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2013, BStBl I S. 1258, bevollmächtigt sind, die im Übrigen vollständig ausgefüllte "Vollmacht zur Einsichtnahme in das Steuerkonto" selbst unterschreiben und eine Kopie der vorgenannten Vollmachten (bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern von beiden) beifügen.
Freischaltung des eigenen Steuerkontos
Wenn Sie einen Antrag zur Freischaltung für Ihr eigenes Steuerkonto stellen, erhalten Sie umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung ein automatisch generiertes Schreiben, das auf den versuchten Zugriff auf Ihr Steuerkonto über Mein ELSTER und auf die Möglichkeit der Berechtigung des Zugriffes durch Rücksendung des beiliegenden Antwortschreibens hinweist. Dieses zweite Blatt des Anschreibens senden Sie bitte unterschrieben an die bereits im Adressfeld voreingestellte Adresse zurück. Nach Eingang Ihres Zustimmungsschreibens wird die Freischaltung Ihres Steuerkontos zur Einsichtnahme zeitnah durchgeführt.
Freischaltung des Steuerkontos eines Dritten durch Bevollmächtigte
Wenn Sie als bevollmächtigter Dritter (zum Beispiel als Firmenvertreter) einen Antrag zur Freischaltung für das Steuerkonto eines Dritten stellen, erhält der Inhaber des Steuerkontos (zum Beispiel die Firma) umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung ein automatisch generiertes Anschreiben, wie unter "Freischaltung des eigenen Steuerkontos" beschrieben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens sendet der Inhaber des Steuerkontos unterschrieben an die bereits im Adressfeld voreingestellte Adresse zur weiteren Bearbeitung zurück.
Ausfüllhinweis zur Vollmacht zur Einsicht in das Steuerkonto
- Vollmachtgeber : Name, Vorname, gegebenenfalls auch Firmenstempel
- Steuernummer : Es können auch mehrere Steuernummern für einen Vollmachtgeber eingetragen werden.
- Bevollmächtigte : Einzutragen sind alle Personen, die die Einsichtnahme in das/die angeführte(n) Steuerkonto/Steuerkonten genehmigt werden soll.
- Die berufliche Niederlassung/Arbeitgeber/Sozietät/Gesellschaft ist stets anzugeben; leserlicher Firmenstempelabdruck ist ausreichend.
- Wird eine E-Mail-Adresse angegeben, wird über die Freischaltung des Steuerkontos per E-Mail informiert.
- Unterschrift des Vollmachtgebers: Bei einem gemeinsamen Steuerkonto von Ehegatten ist die Vollmacht von beiden Ehegatten zu unterschreiben. Sollte eine uneingeschränkte Vollmacht vorliegen, ist dem Antrag eine Kopie der Vollmacht (bei Eheleuten/Lebenspartnern von beiden) beizufügen. In diesem Fall ist eine Unterschrift des Vollmachtgebers nicht erforderlich.
Wechsel der Steuernummer
Die Einsichtnahme wird stets nur für die Steuernummer(n) freigeschaltet, für die die Vollmacht/Zustimmung des Mandanten vorliegt. Bei Änderungen der Steuernummer (zum Beispiel wegen Umzug des Mandanten oder Wechsel des Steuerfalls von der Arbeitnehmerstelle zur allgemeinen Veranlagungsstelle) sind ein neuer elektronischer Antrag zu stellen und eine neue Vollmacht/Zustimmung des Mandanten vorzulegen.
Widerruf der Vollmacht zur Steuerkontoabfrage
Das Recht auf Einsichtnahme in das Steuerkonto erlischt nur, wenn dies dem zuständigen Finanzamt schriftlich mitgeteilt wird. Die Vollmacht kann vom Mandanten oder vom Steuerberater widerrufen werden. Eine besondere Schriftform ist nicht erforderlich.
Hinweis zur automatischen Löschung eines Antrags auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage
Wird ein Antrag auf Steuerkontoabfrage nicht innerhalb von 3 Monaten erteilt, zum Beispiel weil die erforderliche Vollmacht (Berechtigungsschreiben) durch den Steuerkontoinhaber bei der Finanzverwaltung nicht eingegangen ist, wird der bisher mit Status "offen" geführte Antrag in der Legitimationsdaten nach diesen 3 Monaten automatisch gelöscht beziehungsweise abgelehnt.
Bei Fragen zum Status der beantragten Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an das landesweit zentral zuständige Finanzamt Göppingen
Finanzamt Göppingen
Postfach 420
73004 Göppingen
Büro: Außenstelle Geislingen
Telefon: 07161 / 9703-2194
Freischaltung des Steuerkontos eines Mandanten durch Steuerberater
Wenn Sie als Steuerberater unter Verwendung des amtlichen Vollmachtformulars die Vollmachtdaten zur Vertretung in Steuersachen in der Vollmachtdatenbank Ihrer Steuerberaterkammer mit dem Recht auf Steuerkontoabfrage hinterlegt haben, erhalten Sie technisch das Recht auf Einsichtnahme in das Steuerkonto Ihres Mandanten über das Verfahren der Vollmachtdatenbank. Ein zusätzlicher elektronischer Antrag unter Verwendung Ihrer Kanzleisoftware ist nicht erforderlich.
Nutzen Sie als Steuerberater die Vollmachtdatenbank nicht, beachten Sie bitte die folgende Verfahrensregelung:
Der Antrag auf Einsichtnahme in das Steuerkonto Ihres Mandanten muss von Ihnen elektronisch unter Verwendung Ihrer Kanzleisoftware gestellt werden.
Alle elektronischen Anträge auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage für im Land Berlin geführte Steuerkonten werden von der Zentralstelle ElsterOnline bearbeitet. Die Zentralstelle ElsterOnline unterrichtet den Mandanten im Bedarfsfall schriftlich über die Antragstellung und bittet um schriftliche Zustimmung innerhalb von 6 Wochen durch Rücksendung eines beigefügten Zustimmungsschreibens.
Bei allen Fragen rund um die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle ElsterOnline.
Wechsel der Steuernummer
Die Einsichtnahme wird stets nur für die Steuernummer freigeschaltet, für die die Zustimmung des Mandanten vorliegt. Bei Änderung der Steuernummer im Einzelfall (zum Beispiel wegen Umzug des Mandanten oder Wechsel des Steuerfalls aus einem Arbeitnehmerbezirk in einen Steuerbezirk für die allgemeine Veranlagung) ist ein neuer elektronischer Antrag zu stellen. Wird die Steuernummer aus organisatorischen Gründen im Rahmen einer Massenverarbeitung maschinell umgestellt (zum Beispiel wegen Teilungen oder Fusionen von Finanzämtern), wird von der Steuerverwaltung auch die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage auf das neue Steuerkonto maschinell übertragen. Eine erneute Antragstellung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Widerruf der Berechtigung zur Abfrage der Steuerkontoabfrage
Das Recht auf Einsichtnahme in das Steuerkonto erlischt nur, wenn dies der Zentralstelle ElsterOnline schriftlich mitgeteilt wird oder das Recht über die Kanzleisoftware gelöscht wird. Die Vollmacht kann vom Mandanten oder vom Steuerberater widerrufen werden. Eine besondere Schriftform ist nicht erforderlich.
Freischaltung des eigenen Steuerkontos
Wenn Sie einen Antrag zur Freischaltung für Ihr eigenes Steuerkonto stellen, erhalten Sie umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung aus Sicherheitsgründen ein Anschreiben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens senden Sie bitte unterschrieben an die bereits im Adressfeld voreingestellte Zentralstelle ElsterOnline beim Technischen Finanzamt Berlin zurück. Nach Rücklauf des Zustimmungsschreibens nimmt die Zentralstelle ElsterOnline zeitnah die Freischaltung des Steuerkontos zur Einsichtnahme vor. Nun können Sie Ihr Steuerkonto abfragen. Über die erfolgte Freischaltung werden Sie automatisch per E-Mail unterrichtet, wenn die von Ihnen genutzte Software dies unterstützt und Sie beim Antrag auf Freischaltung die erforderlichen Angaben für die Benachrichtigung gemacht haben.
Bei allen Fragen rund um Mein ELSTER und die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle ElsterOnline.
Freischaltung des Steuerkontos eines Dritten durch Bevollmächtigte
Wenn Sie als bevollmächtigter Dritter (zum Beispiel als Firmenvertreter) einen Antrag zur Freischaltung für das Steuerkonto eines Dritten stellen, erhält der Inhaber des Steuerkontos (zum Beispiel die Firma) umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung aus Sicherheitsgründen ein Anschreiben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens sendet der Inhaber des Steuerkontos unterschrieben an die bereits im Adressfeld voreingestellte Zentralstelle ElsterOnline beim Technischen Finanzamt Berlin zurück. Nach Rücklauf des Zustimmungsschreibens nimmt die Zentralstelle ElsterOnline zeitnah die Freischaltung des Steuerkontos zur Einsichtnahme vor. Nun können Sie das Steuerkonto abfragen. Über die erfolgte Freischaltung werden Sie automatisch per E-Mail unterrichtet, wenn die von Ihnen genutzte Software dies unterstützt und Sie beim Antrag auf Freischaltung die erforderlichen Angaben für die Benachrichtigung gemacht haben.
Bei allen Fragen rund um die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle ElsterOnline.
Zentralstelle ElsterOnline
Sie erreichen die Zentralstelle ElsterOnline in Berlin wie folgt:
E-Mail: elsteronline@steuerverwaltung.berlin.de(Übermittlung ist nur als PDF- oder TIFF-Dokument möglich)
Fax: 030/90 20 28 99 99
Freischaltung des Steuerkontos eines Mandanten durch Steuerberater
Wenn Sie als Steuerberater einen Antrag zur Freischaltung für das Steuerkonto eines Mandanten stellen, empfiehlt es sich, die besondere Vollmacht zur Einsichtnahme in das Steuerkonto zu verwenden und diese per Fax oder E-Mail (ausgefüllte Vollmacht als PDF- oder TIFF-Anhang) an die Zentralstelle ElsterKontoabfrage beim Finanzamt Rostock zu übermitteln. Bitte verwenden Sie dazu ausschließlich den entsprechenden Vordruck auf der Seite zur Legitimations-Datenbank.
Ausfüllhinweise zur Vollmacht.Alle elektronischen Anträge auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage für im Land Mecklenburg-Vorpommern geführte Steuerkonten werden von der Zentralstelle ElsterKontoabfrage bearbeitet. Die Zentralstelle ElsterKontoabfrage kann das Steuerkonto zur Abfrage zeitnah freischalten, wenn ihr parallel zum online gestellten Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage auch die besondere Vollmacht zur Einsichtnahme in das Steuerkonto zugeleitet wird.
Liegt keine besondere Vollmacht vor, unterrichtet die Zentralstelle ElsterKontoabfrage circa 2 Wochen nach der elektronischen Antragstellung den Mandanten schriftlich über die Antragstellung und bittet um schriftliche Zustimmung innerhalb von 6 Wochen durch Rücksendung eines beigefügten Zustimmungsschreibens.
Die Zentralstelle ElsterKontoabfrage unterrichtet Sie per E-Mail über die Freischaltung des Steuerkontos zur Einsichtnahme, wenn Sie beim Antrag auf Freischaltung oder bei der Übermittlung der besonderen Vollmacht eine E-Mail-Adresse angegeben haben. Anschließend können Sie das Steuerkonto Ihres Mandanten abfragen.
Bei allen Fragen rund um die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle ElsterKontoabfrage.
Freischaltung des eigenen Steuerkontos
Wenn Sie einen Antrag auf Freischaltung für Ihr eigenes Steuerkonto stellen, erhalten Sie umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung aus Sicherheitsgründen ein Anschreiben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens senden Sie bitte unterschrieben an die bereits im Adressfeld voreingestellte Zentralstelle ElsterKontoabfrage beim Finanzamt Rostock zurück. Nach Eingang Ihres Zustimmungsschreibens werden Sie von der Zentralstelle ElsterKontoabfrage zeitnah über die Freischaltung Ihres Steuerkontos zur Einsichtnahme unterrichtet. Anschließend können Sie Ihr Steuerkonto abfragen.
Bei allen Fragen rund um die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle ElsterKontoabfrage.
Freischaltung des Steuerkontos eines Dritten durch BevollmächtigteWenn Sie als bevollmächtigter Dritter (zum Beispiel als Firmenvertreter) einen Antrag zur Freischaltung für das Steuerkonto eines Dritten stellen, erhält der Inhaber des Steuerkontos (zum Beispiel die Firma) umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung aus Sicherheitsgründen ein Anschreiben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens sendet der Inhaber des Steuerkontos unterschrieben an die bereits im Adressfeld voreingestellte Zentralstelle ElsterKontoabfrage beim Finanzamt Rostock zurück. Nach Eingang des Zustimmungsschreibens werden Sie von der Zentralstelle ElsterKontoabfrage zeitnah über die Freischaltung des Steuerkontos zur Einsichtnahme unterrichtet. Anschließend können Sie das Steuerkonto abfragen.
Bei allen Fragen rund um die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle ElsterKontoabfrage.
Ausfüllhinweise zur besonderen Vollmacht zur Einsicht in das Steuerkonto
- Vollmachtgeber : Name, Vorname, gegebenenfalls auch Firmenstempel
- Steuernummer : Es können auch mehrere Steuernummern für einen Vollmachtgeber eingetragen werden.
- Bevollmächtigte : Einzutragen sind alle Personen, die die Einsichtnahme in das/die angeführte(n) Steuerkonto/Steuerkonten elektronisch beantragen wollen.
- Die berufliche Niederlassung/Arbeitgeber/Sozietät/Gesellschaft ist stets anzugeben; leserlicher Firmenstempelabdruck ist ausreichend.
- Bei Angabe einer E-Mail-Adresse , wird ebenfalls per Mail über die Freischaltung des Steuerkontos informiert.
- Unterschrift des Vollmachtgebers: Bei einem gemeinsamen Steuerkonto (Ehegatten) ist die Vollmacht von beiden Ehegatten zu unterschreiben.
Wechsel der Steuernummer
Die Einsichtnahme wird stets nur für die Steuernummer(n) freigeschaltet, für die die Vollmacht/Zustimmung des Mandanten vorliegt. Bei Änderung der Steuernummer (zum Beispiel wegen Umzug des Mandanten oder Wechsel des Steuerfalls von der Arbeitnehmerstelle zur allgemeinen Veranlagungsstelle) ist ein neuer elektronischer Antrag zu stellen und eine neue Vollmacht/Zustimmung des Mandanten vorzulegen.
Soweit die Steuernummer aus organisatorischen Gründen umgestellt wird, wird von der Steuerverwaltung maschinell auch die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage auf das neue Steuerkonto übertragen. Eine erneute Antragstellung sowie die Vorlage einer neuen Vollmacht/Zustimmung des Mandanten sind dann nicht erforderlich.
Widerruf der Vollmacht zur SteuerkontoabfrageDas Recht auf Einsichtnahme in das Steuerkonto erlischt nur, wenn dies der Zentralstelle ElsterKontoabfrage schriftlich mitgeteilt wird. Die Vollmacht kann vom Mandanten oder vom Steuerberater widerrufen werden. Verwenden Sie hierzu den enstprechenden Vordruck auf der Seite zur Legitimations-Datenbank. Eine besondere Schriftform ist aber nicht erforderlich.
Zentralstelle ElsterKontoabfrage
Sie erreichen die Zentralstelle ElsterKontoabfrage in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:
Finanzamt Rostock
Zentralstelle Elsterkontoabfrage
Postfach 201062
18071 Rostock
E-Mail: elsterkonto@it-stelle.finanzamt-rostock.de(Übermittlung der Vollmacht ist nur als PDF- oder TIFF-Dokument möglich)
Telefaxnummer: 0381/12845-4300
Freischaltung des Steuerkontos eines Mandanten durch Steuerberater
Wenn Sie als Steuerberater einen Antrag zur Freischaltung für das Steuerkonto eines Mandanten stellen, muss der Inhaber des Steuerkontos grundsätzlich die automatisch erzeugte und ihm zugesandte Zustimmung zur Einsichtnahme in das Steuerkonto ausgefüllt als Brief oder per Fax an die Zentralstelle Steuerkontoabfrage beim Finanzamt Dresden-Süd übermitteln.
Alle Anträge auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage für im Land Sachsen geführte Steuerkonten werden von der Zentralstelle Steuerkontoabfrage bearbeitet.
Die Zentralstelle Steuerkontoabfrage schaltet das Steuerkonto zur Abfrage frei, wenn die vom Mandanten unterschriebene Zustimmung bei ihr eingegangen ist.
Werden parallel zum online gestellten Antrag auf Freischaltung zur Steuerkontoabfrage inhaltsgleiche Duplikate der Zustimmung zur Einsichtnahme in das Steuerkonto übermittelt, kann die Zentralstelle Steuerkontoabfrage das Steuerkonto zur Abfrage sehr zeitnah freischalten.
Nun können Sie das Steuerkonto Ihres Mandanten abfragen.
Bei allen Fragen rund um die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle Steuerkontoabfrage.
Freischaltung des eigenen Steuerkontos
Wenn Sie einen Antrag zur Freischaltung für Ihr eigenes Steuerkonto stellen, erhalten Sie umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung aus Sicherheitsgründen ein Anschreiben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens (Zustimmung) senden Sie bitte unterschrieben an die bereits im Adressfeld voreingestellte Zentralstelle Steuerkontoabfrage beim Finanzamt Dresden-Süd zurück. Die Zentralstelle Steuerkontoabfrage schaltet Ihr Konto zeitnah frei. Nun können Sie Ihr Steuerkonto abfragen.
Bei allen Fragen rund um Mein ELSTER und die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle Steuerkontoabfrage.
Freischaltung des Steuerkontos eines Dritten durch BevollmächtigteWenn Sie als bevollmächtigter Dritter (zum Beispiel als Firmenvertreter) einen Antrag zur Freischaltung für das Steuerkonto eines Dritten stellen, erhält der Inhaber des Steuerkontos (zum Beispiel die Firma) umgehend auf dem Postweg von der Steuerverwaltung aus Sicherheitsgründen ein Anschreiben. Das zweite Blatt dieses Anschreibens sendet der Inhaber des Steuerkontos unterschrieben an die bereits im Adressfeld voreingestellte Zentralstelle Steuerkontoabfrage beim Finanzamt Dresden-Süd zurück. Nach Eingang des Zustimmungsschreibens nimmt die Zentralstelle Steuerkontoabfrage die Freischaltung des Steuerkontos zur Einsichtnahme vor. Nun können Sie das Steuerkonto abfragen. Bei allen Fragen rund um die Steuerkontoabfrage wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle Steuerkontoabfrage.
Hinweise zur automatisch erzeugten Zustimmung zur Einsichtnahme in das Steuerkonto
Die Zustimmung ist vom Inhaber des Steuerkontos zu unterschreiben. Betrifft der Antrag auf Einsichtnahme ein Firmenkonto, muss der Geschäftsführer unterschreiben. Bei einem Ehegattenkonto müssen beide Ehegatten unterschreiben.
Wechsel der Steuernummer
Die Einsichtnahme wird stets nur für die Steuernummer(n) freigeschaltet, für die die Zustimmung des Mandanten vorliegt. Bei Änderungen der Steuernummer (zum Beispiel wegen Umzug des Mandanten oder Wechsel des Steuerfalls von der Arbeitnehmerstelle zur allgemeinen Veranlagungsstelle) sind ein neuer elektronischer Antrag zu stellen und eine neue Zustimmung des Mandanten vorzulegen.
Soweit die Steuernummer aus organisatorischen Gründen umgestellt wird, wird von der Steuerverwaltung maschinell auch die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage auf das neue Steuerkonto übertragen. Eine erneute Antragstellung sowie die Vorlage einer neuen Zustimmung des Mandanten sind dann nicht erforderlich.
Widerruf der Berechtigung zur Abfrage der Steuerkontoabfrage
Das Recht auf Einsichtnahme in das Steuerkonto erlischt nur, wenn dies der Zentralstelle Steuerkontoabfrage beim Finanzamt Dresden-Süd schriftlich oder mündlich mitgeteilt wird. Die Zustimmung kann vom Mandanten oder vom Steuerberater widerrufen werden. Hierzu kann der Vordruck für den Widerruf zur Steuerkontoabfrage verwendet werden. Diesen erhalten Sie auf der Seite zur Legitimations-Datenbank. Eine besondere Schriftform ist aber nicht erforderlich.
Zentralstelle Steuerkontoabfrage
Sie erreichen die Zentralstelle Steuerkontoabfrage im Finanzamt Dresden-Süd wie folgt:
Anschrift: Rabenerstr. 1, 01069 Dresden
Telefon: 0351/4691-9595
Fax: 0351/4691-9999.