Hilfe
Abschaffung von ElsterFormular
Mit dem Programm ElsterFormular bietet die Finanzverwaltung eine kostenlose Software zur Erstellung der Steuererklärung beziehungsweise Steueranmeldung am PC und der anschließenden elektronischen, verschlüsselten Datenübermittlung an.
ElsterFormular wird letztmalig für die Erstellung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen.
Das bedeutet:
Steueranmeldungen für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2020)
Steuererklärungen (z. B. die Einkommensteuererklärung) für das Jahr 2020 (abzugeben ab 2021)
können nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Informationen in Mein ELSTER
Bereits vor einigen Jahren wurde beschlossen ElsterFormular mittelfristig abzuschaffen mit dem Ziel doppelten Entwicklungsaufwand einzustellen.
Mit der Steuersoftware Mein ELSTER wird Steuerbürgern weiterhin eine kostenlose, moderne und anwenderfreundliche Möglichkeit zur Erstellung der Steuererklärung angeboten.
Bei Mein ELSTER übermitteln Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert mit einem elektronischen Zertifikat als Identitätsnachweis. Mit der Verwendung des Zertifikats ist Ihre Unterschrift sowie ein Ausdruck Ihrer Steuererklärung zur Weitergabe an Ihr Finanzamt nicht mehr erforderlich. Das Zertifikat erzeugen Sie mit der Registrierung bei Mein ELSTER.
Die Möglichkeit einer komprimierten Übermittlung (Fertigung eines Ausdrucks für das Finanzamt mit eigenhändiger Unterschrift) besteht bei Mein ELSTER nicht.
Möchten Sie Ihre Steuererklärung weiterhin komprimiert übermitteln oder wünschen Sie sich zusätzlich Steuertipps bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, finden Sie bei www.elster.de unter Weitere Softwareprodukte eine große Auswahl kommerzieller Software-Produkte.
Bitte beachten Sie, dass ab VZ 2017 nur noch die Abgabe von Einkommensteuererklärungen ohne Gewinneinkünfte von Privatpersonen in komprimierter Form zulässig ist.
Sie können Ihre Steuerdaten aus ElsterFormular in Mein ELSTER oder in eine andere Steuersoftware übernehmen. Dies erspart Ihnen die Neueingabe der bereits in ElsterFormular erfassten Angaben. Den Start des Datenexports aus ElsterFormular finden Sie unter dem Menüpunkt „Export“. Informieren Sie sich bei ELSTER über den Datenexport im Info-Assistenten oder schauen Sie sich hierzu auch gerne die entsprechende Video-Anleitung einer Datenübernahme von ElsterFormular zu Mein ELSTER an. Der Export für die Verwendung in einer anderen Steuersoftware ist ebenfalls möglich.
Allgemeines
Die ELSTER-Webseiten bieten alle Informationen und Programme, die für eine elektronische Steuererklärung benötigt werden. Die Formulare im PDF-Format zum Ausdrucken finden Sie auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung
Die Firma Microsoft hat als Hersteller des Betriebssystems Windows 7 jeglichen Support für dieses Produkt zum 14. Januar 2020 eingestellt. Dies bedeutet auch, dass für dieses System bei Sicherheitslücken keine Aktualisierungen mehr angeboten werden. Die Sicherheit von ElsterFormular und damit die Ihrer Steuerdaten könnte künftig davon ebenfalls betroffen sein. Aufgrund der technischen Entwicklung kann das Funktionieren von ElsterFormular unter Windows 7 nicht mehr sichergestellt werden. Wir empfehlen deshalb dringend den Einsatz moderner Betriebssysteme inklusive der dafür angebotenen Updates.
Die Anlage N-Gre steht in ElsterFormular nur für das Bundesland Baden-Württemberg zur Verfügung. Sofern Sie in einem anderen Bundesland wohnen, können Sie diese Anlage im Steuerlichen Info-Center herunterladen.
In Mein ELSTER werden derzeit nur die Abgaben bestätigt, die auch direkt über Mein ELSTER im Bereich "Formulare/Leistungen" durchgeführt wurden. Abgaben über ElsterFormular, auch wenn diese authentifiziert mit dem Zertifikat erfolgten, werden in Mein ELSTER nicht angezeigt.
Installation und Benutzerrrechte
ElsterFormular kann prinzipiell auch auf einem Terminalserver installiert werden – dies wird von uns jedoch nicht offiziell unterstützt.
Fragen zu ELStAM (Arbeitgeber)
Derzeit werden bei einem Update nur bereits vorhandene Programmteile erneuert. Wahlweise können auch für vorhandene Steuererklärungen die neuen Jahre automatisiert hinzugefügt werden.
Sie können das ELStAM-Modul, wie auch andere benötigte Module, wie folgt nachinstallieren: Rufen Sie die ElsterFormular - Installationsverwaltung über Start/(alle) Programme/ElsterFormular auf. Wechseln Sie von der vereinfachten zur benutzerdefinierten Auswahl und öffnen Sie die Registerkarte "zum Download verfügbar". Wählen Sie aus der angezeigten Liste das ELStAM-Modul mit "installieren" aus und folgen Sie dem Dialog.
Diese Fehlermeldung wird von der ELStAM-Zentrale auch geliefert, wenn das Geburtsdatum nicht stimmt. Bitte prüfen Sie ob hier ein Tippfehler vorliegt und wiederholen Sie die Anmeldung mit dem richtigen Datum.
Elektronische Übermittlung und Sicherheit
Sollte Ihr PC über einen Proxyserver mit dem Internet kommunizieren, müssen Sie ihn dem Programm bekannt machen. Klicken Sie dazu im Menü "Extras" auf den Eintrag "Einstellungen". Bitte wählen Sie im angezeigten Dialog die Registerkarte "Proxy" und geben Sie die IP-Adresse und den Port des Servers an, über den die HTTP/HTTPS-Verbindung hergestellt werden soll.
Gegebenenfalls sind für die Authentifizierung am Proxyserver die Eingabe eines Benutzernamens sowie eines Passworts erforderlich. Die entsprechenden Angaben erhalten Sie von Ihrem Netzwerkadministrator.
Zur Verwendung von ElsterFormular ist es möglicherweise nötig, folgende Programmteile für eine Kommunikation durch die Firewall freizuschalten: pica.exe, installationsverwaltung.exe und ericprozess.exe. Dabei stellen nur die letzten beiden Anwendungen beim Update beziehungsweise beim Sendevorgang eine Verbindung zum Internet her.
Je nach Rechnerkonfiguration und Übermittlungsart müssen Sie gegebenenfalls für die elektronische Übermittlung der Steuererklärungsdaten auf Ihrer Firewall zusätzlich einen Port öffnen, da die Kommunikation nur dann abgewickelt werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Hilfe von ElsterFormular unter dem Stichwort "Betrieb im Netzwerk", hier "Gatewaybeschreibung".
Die Daten werden bei der Übermittlung mittels HTTPS und zusätzlich mit einer Transportverschlüsselung, welche dem aktuellen Stand der Technik und den Vorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) entspricht, verschlüsselt.
Ja, damit Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind, können Sie für Ihre Daten ein Passwort vergeben. Sie können diese Daten dann nur noch mit dem korrekten Passwort aufrufen. Haben Sie Ihr Passwort vergessen, sind Ihre Daten jedoch unwiederbringlich verloren. Beachten Sie hierzu bitte auch die Hilfe im Programm ElsterFormular.
Bei der Datenübertragung werden beim Weg über Internet folgende DNS- bzw. IP-Adressen verwendet:
- https://datenannahme1.elster.de || 62.157.211.58
- https://datenannahme2.elster.de || 62.157.211.59
- https://datenannahme3.elster.de || 80.157.84.22
- https://datenannahme4.elster.de || 80.157.84.22
Die IP-Adressen sind teils kurzfristigen Änderungen unterworfen. Zum Beispiel für Firewall-Einstellungen sollten also möglichst die DNS-Adressen verwendet werden.
Nein, derzeit ist dies nicht möglich. An einer Lösung wird gearbeitet.
Ausdruck und Druckvorschau
Der bloße Ausdruck der amtlichen Originalformulare ist nicht möglich, da das Programm entwickelt wurde, um die elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten zu fördern.
Juristisch gesehen sind die online eingereichten Daten nicht relevant, weil Sie noch rechtsverbindlich unterschreiben müssen. Das geht elektronisch nur mit einer Authentifizierung (Signaturkarte, Sicherheitsstick oder Zertifikatsdatei von Mein ELSTER). Die sogenannte "Komprimierte Steuererklärung" hat zwei Funktionen. Sie trägt Ihre rechtsverbindliche Unterschrift und "übergibt" dem Bearbeiter im Finanzamt mit der Telenummer den Schlüssel, mit dem er Ihre Daten für die Bearbeitung aufrufen kann. Außerdem müssen die Belege ohnehin per Post zum Finanzamt geschickt werden.
Nein. Sie haben nur eine Druckvorschau gestartet, die Daten der Steuererklärung wurden noch nicht an das Finanzamt übermittelt. Damit Sie eine komprimierte Steuererklärung für das Finanzamt ausdrucken können, müssen Sie zuerst die Daten an das Finanzamt senden. Bei einer erfolgreichen Datenübermittlung wird automatisch eine komprimierte Steuererklärung durch das auf Ihrem Rechner installierte PDF-Anzeigeprogramm aufgerufen. Nur diese ausgedruckte Steuererklärung können Sie beim Finanzamt einreichen.
Die komprimierte Steuererklärung wird im PDF-Format erzeugt und mit dem entsprechenden Programm auf Ihrem Rechner angezeigt. Mit diesem können Sie eine Kopie der Erklärung unter einem beliebigen Namen speichern und später ausdrucken.
Abholung von Bescheiddaten
Die Bescheiddaten werden erst an dem Tag online zur Verfügung gestellt, an dem auch der Steuerbescheid in Papierform erstellt wird (= Bescheiddatum). Sollten Sie noch keinen Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt erhalten haben, so können auch keine Bescheiddaten online zur Verfügung stehen. Sollten Sie Ihren Steuerbescheid schon erhalten haben, dann überprüfen Sie bitte, ob sich ein Vermerk darauf befindet, dass die Bescheiddaten antragsgemäß elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Nur in diesem Fall wurden die Bescheiddaten elektronisch zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Bescheiddaten werden nur für Erstbescheide bereitgestellt und nicht für geänderte Bescheide.
Außerdem kann es leider in seltenen Fällen vorkommen, dass Bearbeiter im Finanzamt die Daten der komprimierten Steuererklärung manuell in die Systeme der Finanzverwaltung übernehmen. In diesen Fällen können leider keine elektronischen Bescheiddaten zur Verfügung gestellt werden.