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Anleitung für die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -

  • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -

Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -

Sperrung / Freischaltung der ELStAM

Sie können beantragen, dass für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

Neben dem Namen des Arbeitgebers ist dabei zwingend die Steuernummer des Arbeitgebers anzugeben.

Steuernummer des Arbeitgebers

Was ist die Steuernummer des Arbeitgebers?

Es handelt sich dabei um die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers.

Wo finde ich die Steuernummer des Arbeitgebers?

Die Steuernummer des Arbeitgebers können Sie dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen zum Zwecke der Sperrung oder Freischaltung diese Steuernummer mitzuteilen.

Mitteilung der eigenen ELStAM

Ihre aktuellen ELStAM können Sie über das Formular "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" unter Formulare & Leistungen abrufen.

Anhänge

Beschränkungen für Anhänge:

  • Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
  • maximale Dateigröße je Anhang: 10 MB
  • maximale Dateigröße aller Anhänge: 36,91 MB
  • maximale Anzahl an Anhängen: 20