ELSTER, eine Erfolgsstory

Seit 1999 ein ständig wachsendes Dienstleistungsangebot

und eine kontinuierlich verbesserte Serviceorientierung der Steuerverwaltung.

ELSTER – Zielsetzung und Inhalt des Verfahrens, Management Summary

ELSTER, ein gemeinsames eGovernment-Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder

ELSTER ist ein gemeinsames eGovernment-Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des Bayerischen Landesamtes für Steuern.

ELSTER steht für die elektronische Steuererklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürger*innen, Angehörigen von steuerberatenden Berufen, Arbeitgeber*innen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

Die über ELSTER bereitgestellten Projektergebnisse sind die Basis für die Modernisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zum Nutzen aller Verfahrensteilnehmenden, das heißt der Bürger*innen und Unternehmen, ihrer Bevollmächtigten und der Steuerverwaltung. Auf diesem Weg werden papierbasierte Verfahrensabläufe schrittweise abgelöst und der gesamte Besteuerungsprozess durch elektronische Verfahren immer stärker unterstützt. Mit dem Einsatz modernster Technologien werden die Qualität des Steuervollzugs verbessert sowie die Bürokratiekosten für Bürger*innen und Unternehmen reduziert.

Für die Bürger*innen und Unternehmen ermöglicht ELSTER als zentrale, bundeseinheitliche eGovernment-Infrastruktur rund um die Uhr an 7 Tagen der Woche seit 1999 ein ständig wachsendes Dienstleistungsangebot und eine kontinuierlich verbesserte Serviceorientierung der Steuerverwaltung. Die Bereitstellung der steuerlichen Daten mit Hilfe komfortabler Anwendungsprogramme wird durch ELSTER für alle Steuerbürger*innen ermöglicht und die Kommunikation mit der Steuerverwaltung stark vereinfacht.

Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER mit seinem Online-Finanzamt ein kostenloses Produkt zur Verfügung.

ELSTER, Ihr Online-Finanzamt ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Web-Anwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist. Zur Authentifizierung wird ein elektronisches Zertifikat verwendet, welches auch für die Verschlüsselung der sensiblen Daten sorgt.

Neben diesen beiden Angeboten ermöglicht ELSTER mit der ebenfalls kostenlos bereitgestellten Programmbibliothek ERiC (ELSTER Rich-Client) allen Softwarehersteller*innen, individuell maßgeschneiderte Steuersoftware-Produkte für die Steuerbürger*innen und Unternehmen anzubieten. Mit ERiC ist dabei die sofortige Plausibilisierung der Eingabedaten und die gesicherte Übertragung der Daten zur Steuerverwaltung möglich.
Das Angebot von ELSTER wurde unter dem Fokus der Nutzerbedürfnisse stets erweitert und ausgebaut. Die Neuerungen sind dabei neben der maßgeblichen Nutzerorientierung auch durch kontinuierliche Technologie- und Prozessinnovation gekennzeichnet. Im Jahr 1996 wurde das ELSTER-Projekt gestartet. Seit der Einführung von ELSTER als offizielles Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung am 1. Januar 1999 leistet das Projekt in vielen Aspekten Pionierarbeit für die sichere und rechtsverbindliche bidirektionale sowie bundeseinheitliche Online-Kommunikation von mehreren Millionen Bürger*innen bzw. Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung. Beispiele hierfür sind Projektmeilensteine wie

  • die Einführung einer plattformunabhängigen Architektur auf Java-Basis im Jahr 2002, um neue Web-basierte Dienstleistungen wie die elektronische Signatur oder die Steuerkontoabfrage zu realisieren;
  • die Eröffnung des plattformunabhängigen ElsterOnline-Portals im Jahr 2005 sowie die Einführung von ElsterBASIS, ElsterPLUS und ElsterSPEZIAL zur freiwilligen digitalen Authentifizierung, so dass erstmals auf eine Unterschrift durch den Bürger auf Papier komplett verzichtet werden kann;
  • die Erweiterung der Verfügbarkeit der ELSTER-Programmbibliothek ERiC für die Betriebssysteme Linux (2008) und Mac OS X (2011);
  • die Einführung eines hochskalierbaren Workflow-Controllings für die ELSTER-Datenhaltung auf Basis von Hadoop und Solr, das eine Echtzeitdatensuche ermöglicht;
  • die Nutzung des neuen Personalausweises (nPA) zur Registrierung im ElsterOnline-Portal;
  • die Einführung der E-Bilanz zur elektronischen Übermittlung von Unternehmensbilanzen;
  • die schnelle Reaktion auf die Verunsicherung der Nutzer*innen und die Sicherheitsbedenken gegenüber Java im Jahr 2013, so dass das ElsterOnline-Portal nun auch ohne Java-Plugin nutzbar ist, ohne dabei auf die sichere Zertifikatstechnologie verzichten zu müssen;
  • die Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung als kostenlosen Service im Jahr 2014;
  • der Relaunch des ElsterOnline-Portals zu „ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ mit dem persönlichen Bereich „Mein ELSTER“ im Jahr 2017: ELSTER blickt inzwischen auf eine über 20-jährige Projekthistorie zurück, in der stets die Erlebniswelt der Nutzer*innen und die Technologietrends für die Weiterentwicklung ausschlaggebend waren. Mit dem Relaunch wurde dieses Konzept noch weiter in den Vordergrund gestellt. Benutzbarkeit und Erlernbarkeit wurden erstmals mit Hilfe von umfangreichen UserExperience-Tests (UX-Tests) gemeinsam mit den Anwender*innen vor der Implementierung überprüft und verbessert. Auch der immer stärker werdende Trend zur Nutzung von Smartphone und Tablet stand dabei im Fokus. Durch den Einsatz von Responsive Webdesign kann das Online-Finanzamt von ELSTER nun auch komfortabel im Browser auf mobilen Geräten genutzt werden. Bereits auf der CeBIT 2015 stellte ELSTER erstmals die Authentifizierungs-App ElsterSmart für mobile Endgeräte vor;
  • die Nachreichung allgemeiner Anhänge oder digitaler Belege (z. B. als Nachweis zur Steuererklärung auf Nachforderung des Finanzamts) auf elektronischem Wege über ERiC und Mein ELSTER durch den Steuerpflichtigen bzw. den steuerberatenden Berufen;
  • die elektronische Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden (nach §122a AO).

Dem großen Ziel, den digitalen Steuerkreislauf zu schließen, ist ELSTER bereits sehr nahe gekommen und wird diesem auch weiterhin verpflichtet bleiben.

Das sogenannte Reifegradmodell dient als Maßstab zur Messung der Digitalisierungs-Niveaus von Verwaltungsleistungen. Im Modell werden die Stufen 0-4 unterschieden. Während bei den Stufen 0-2 keine Anträge bzw. Daten digital von Nutzer*innen an die Verwaltung übermittelt werden können, können bei Stufe 3 Antragsdaten mitsamt allen Nachweisen zur Verwaltung übermittelt werden. Die Nutzer*innen können sich mit einem Servicekonto anmelden und erhalten darüber digitale Bescheide von der Behörde. In Stufe 4 müssen die Nutzer*innen keinerlei Nachweise mehr erbringen, da die Antragsdaten in der Verwaltung bereits vorliegen und mit einem Einverständnis der Nutzer*innen datenschutzkonform in anderen Verwaltungsverfahren wiederverwendet und zwischen Behörden ausgetauscht werden können.

ELSTER erfüllt heute bereits im Gegensatz zu fast allen anderen Verwaltungen - Stufe 3 und in Teilen bereits Stufe 4 des Reifegradmodells.

ELSTER – beeindruckende Nutzerzahlen einer dienstleistungsorientierten Steuerverwaltung

Mit dem Projektauftrag von ELSTER werden folgende unterschiedliche Nutzergruppen adressiert;

  • Steuerbürger*innen - fast 41 Millionen deutsche Haushalte,
  • Unternehmen - über 3 Millionen Unternehmen,
  • steuerliche Beraterschaft - über 90.000 Angehörige steuerberatender Berufe – knapp 8 Millionen über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern an die Steuerverwaltung angebunden,
  • Hersteller*innen von Steuersoftware - derzeit am Markt verfügbar sind etwa ein Dutzend kostenlose sowie mehr als 500 kommerzielle Softwareprodukte, darunter alle marktrelevanten Hersteller*innen für steuerliche und betriebswirtschaftliche Software - sowie
  • die Steuerverwaltung selbst.

Für die folgende Darstellung der aktuellen Nutzerzahlen wird der Fokus auf die Endanwender*innen gelegt.

Privatpersonen 2020

28,2 Millionen, ca. 93% der insgesamt geschätzten Steuererklärungen pro Jahr in Deutschland erfolgen über ELSTER

Privatpersonen - Grafik Sprechblase

Seit der Einführung von ELSTER sind die Nutzerzahlen stetig gewachsen. Im Jahr 2020 wurden 28,2 Millionen elektronische Einkommensteuererklärungen mit ELSTER übermittelt.


Mein ELSTER nutzen inzwischen rund 17 Millionen Anwender*innen mit der Zertifikatsdatei. Damit ist sie die beliebteste Registrierungsart. Die 2014 neu eingeführte vorausgefüllte Steuererklärung wurde bis 2020 von fast 18 Millionen Teilnehmer*innen mit einem Abruf von rund 300 Millionen Bescheinigungen genutzt. Mit Einführung des digitalen Einkommensteuerbescheids in 2020 konnten bis Ende 2020 bereits 437.000 rechtsverbindliche Bescheide elektronisch bereitgestellt werden.

In die genannten Nutzerzahlen fließen auch die elektronischen Übermittlungen seitens der Bevollmächtigten mit ein, ohne dass diese in ihrer Gesamtheit konkret beziffert werden können. Über DATEV, dem IT-Dienstleister der Steuerberaterschaft, wurden in 2020 rund 6,6 Millionen Einkommensteuererklärungen übermittelt. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. geht aktuell auf seiner Webseite bundesweit von rund 8.000 Beratungsstellen aus, die mehr als 4 Millionen Steuerbürger*innen beraten.

Insgesamt wurden bis 2020 über 200 Millionen Einkommensteuererklärungen mit ELSTER übermittelt.

Unternehmen 2020

99% der rund 3,3 Millionen deutschen Unternehmen

Unternehmen - Grafik Sprechblase

99% aller Unternehmen und Arbeitgeber*innen in Deutschland nutzen ELSTER für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen sowie Lohnsteuerbescheinigungen. Basis ist die seit dem 01.01.2005 eingeführte gesetzliche Pflicht zur Nutzung des elektronischen Verfahrens. Über die Steuerkontoabfrage kommen täglich 150.000 Abfragen von Unternehmen und der Steuerberaterschaft.

Anzahl der bis Ende 2020 stattgefundenen elektronischen Übermittlungen in ELSTER:

  • ca. 639 Millionen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, davon 40,7 Millionen in 2020,
  • ca. 321 Millionen Lohnsteuer-Anmeldungen, davon 18,9 Millionen in 2020,
  • ca. 792 Millionen Lohnsteuerbescheinigungen, davon 55,9 Millionen in 2019.
  • Insgesamt: 1,75 Milliarden

ELSTER, ein Teil der übergeordneten Initiative KONSENS auf Bundes- und Landesebene

Basis für die föderale Zusammenarbeit bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS. Die Zusammenarbeit erfolgt zwischen dem Bund und den 16 Bundesländer nach dem Prinzip „Einer für Alle“. D.h. unter der Federführung eines Landes werden steuerliche Fachverfahren sowie die entsprechende Software entwickelt und in allen 16 Bundesländern eingesetzt.

TOP

ELSTER hat mit der schrittweisen Realisierung des elektronischen Finanzamts eine maßgebliche Bedeutung für die angestrebte Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und die Vereinheitlichung der Steuerverwaltungs-IT. Durch die Vernetzung der Finanzverwaltungen aller Länder bietet ELSTER die ideale Grundlage für weitere Innovationsschritte im KONSENS-Vorhaben.

Privatpersonen - Grafik Sprechblase

Meilensteine – die Erfolgsgeschichte von ELSTER im Überblick

1996 - 1997

  • Die Referatsleiter Automation (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beauftragen eine interne Arbeitsgruppe, die Voraussetzungen für eine elektronische Steuererklärung zu untersuchen
  • Unter der Leitung der Arbeitsgruppe entwickelt die Oberfinanzdirektion München auf Basis einer Windows-basierten Client/Server-Architektur ein modulares Softwarekonzept zur Datenübermittlung über eine zentrale Kommunikationsstelle

1999

  • Auslieferung der ersten ELSTER-Clientsoftware an zwölf Anbieter von Steuererklärungsprogrammen, darunter die DATEV e.G., die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und Steuersoft Saarlouis |
  • Offizielle Einführung von ELSTER als Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen

2000 - 2001

  • Kontinuierliche Erweiterung des Angebots um Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen sowie die Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
  • Einführung individueller Dienste für Städte, Gemeinden, Landkreise, Kammern und Verbände zur elektronischen Übermittlung von Kfz-Zulassungsdaten, Sterbedaten, Mitteilungen nach § 45 EStG, Haushaltskassendaten etc. an die Finanzverwaltung
  • Abrufmöglichkeit von elektronischen Steuerbescheiddaten und damit erstmals die Gelegenheit eines automatisierten Bescheiddatenabgleichs
  • Einführung des kostenfreien Steuerprogramms ElsterFormular

2002

  • Pilotbeginn der neuen plattformunabhängigen Architektur auf Basis der Programmiersprache Java in ausgewählten Bundesländern sowie
  • Einführung der elektronischen Signatur, wodurch die eigenhändige Unterschrift und damit der aus rechtlichen Gründen erforderliche Ausdruck der Steuererklärung entfällt

2003

  • Beginn der Planung einer standardisierten elektronischen Übermittlung aller gängigen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften verpflichtend einzureichenden Belege

2004

  • Bundesweiter Pilotbeginn der vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW, Düsseldorf, realisierten elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen. Die Pilotierung erfolgt mit Partnern aus der freien Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung.
  • Als Alternative zur elektronischen Übermittlung: Pilotversuch der Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen für einen gesonderten Ausdruck der Steuererklärungsdaten als Barcode (mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen)
  • Beginn der Planung eines integrierten, personalisierten Webportals, über das die Steuerbürger*innen und Steuerberater*innen nach einmaliger Registrierung sämtliche Vorgänge gegenüber der Finanzverwaltung online durchführen können
  • Pilotbeginn der elektronischen Steuerkontoabfrage in Hessen, realisiert von der Oberfinanzdirektion Frankfurt

2005

  • Verpflichtung zur Nutzung von ELSTER für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen
  • Offizielle Eröffnung des ElsterOnline-Portals.
  • Einführung von ElsterBASIS, ElsterPLUS und ElsterSPEZIAL zur freiwilligen Authentifizierung

2006

  • Das BZStOnline-Portal auf Basis der ElsterOnline-Technologie für Portale steht zur Verfügung. Damit ist es möglich Meldungen nach der Zinsinformationsverordnung, Anträge auf Umsatzsteuervergütung, ZM, Sammelanträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer und Mitteilungen über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge elektronisch zu übermitteln

2008

  • Übermittlungsmöglichkeit für die Körperschaftsteuererklärung, Unterfallart 30
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert ELSTER. Ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dokumentiert die erfolgreiche Umsetzung von Informationssicherheit nach internationalen Normen.
  • Das BZStOnline-Portal erreicht im BIK-Test (Projekt des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, um Webangebote für behinderte Menschen besser zugänglich zu machen) 99 von 100 Punkten (sehr gut zugänglich)
  • Übermittlungsmöglichkeit von Meldungen zu § 34a EStG, Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne |
  • Die ELSTER-Programmbibliothek „ERiC“ ist erstmals auch für Linux verfügbar

2009

  • Erweiterung des Angebots um Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach EStG

  • Übermittlungsmöglichkeit für die Körperschaftsteuererklärung, Unterfallart 31

  • Der Zoll nutzt ELSTER-Zertifikate für die elektronische Übermittlung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus

  • Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, Unterfallart 90

2010

  • Erweiterung des Angebots um Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach InvStG

  • Übermittlungsmöglichkeit für die Körperschaftsteuererklärung, Unterfallarten 32 und 33

  • Der Zoll nutzt ELSTER-Zertifikate für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA)

  • Das ElsterOnline-Portal wird um Formulare für den §50a EStG erweitert

  • Pilotbeginn „elektronischer Einspruch“ über das ElsterOnline-Portal in den Ländern Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt

  • Datenschutz-Gütesiegel für Steuerdaten-Anwendung „ElsterOnline“ durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

  • Übermittlungsmöglichkeit für elektronische Bilanzen

2011

  • Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung, Unterfallart 95
  • Die ELSTER-Programmbibliothek „ERiC“ ist erstmals auch für Mac OS X verfügbar

  • Übermittlung und Abfrage der Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM

  • Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für bis zu 10 Beteiligte kann über das ElsterOnline-Portal abgegeben werden

  • Die Einnahmenüberschussrechnung EÜR kann über ELSTER abgegeben werden

2012

  • Auch unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige können die Einkommensteuer über ELSTER abgegeben

  • Die Körperschaftsteuererklärung kann über das ElsterOnline-Portal abgeben werden

  • Übermittlungsmöglichkeit ZMDO

  • Der neue Personalausweis kann bei ELSTER für die Registrierung im ElsterOnline-Portal genutzt werden

  • Übermittlungsmöglichkeit für die Einkommensteuererklärung von beschränkt steuerpflichtigen Personen, Unterfallart 12

2013

  • Die Einkommensteuererklärung kann über das ElsterOnline-Portal abgegeben werden

  • Alle Funktionen des ElsterOnline-Portals inklusive Registrierung sind ohne Java möglich

2014

  • Die auch als „Belegabruf“ bezeichnete Vorausgefüllte Steuererklärung wird angeboten

  • Anbindung der Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer

  • Übermittlungsmöglichkeit von Körperschaftsteuererklärungen ohne Hauptvordruck und der Umsatzsteuererklärung (Unterfallart 50) im ElsterOnline-Portal

  • Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) kann im ElsterOnline-Portal abgegeben werden

2015

  • Erweiterung des Belegabrufs der Vorausgefüllten Steuererklärung um die Lohnersatzleistungen

  • Antrag gem. §34a EStG (Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns) im ElsterOnline-Portal verfügbar

  • Gewerbesteuererklärung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen im ElsterOnline-Portal

  • Anmeldung nach §50 a VII EStG

  • Erklärung zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags im ElsterOnline-Portal

2016

  • Anzeige der Bescheiddaten zur Einkommensteuer direkt im ElsterOnline-Portal

  • Regelmäßige Tests zur UserExperience (UX) mit Nutzer*innen haben begonnen

2017

  • Relaunch des ElsterOnline-Portals zu ELSTER, Ihr Online-Finanzamt mit dem neuen persönlichen Bereich Mein ELSTER. Responsive Webdesign ermöglicht die bequeme Nutzung des Online-Finanzamtes auch mit mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones.

  • Neue Dienste wie z. B. die Nachricht an das Finanzamt erweitern das Angebot von Mein ELSTER

2018

  • Mein ELSTER erreicht im Prüfverfahren für barrierefreie Webinhalte nach BITV 95,75 von 100 Punkten und trägt damit den Titel „sehr gut zugänglich“.

  • Anmeldung in Mein ELSTER mit neuem Personalausweis ohne Zertifikatsdatei möglich

  • Übermittlungsmöglichkeit von Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Kapitalgesellschaft in Mein ELSTER.

2019

  • Antrag auf Fristverlängerung
  • Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
  • Änderung der Adresse
  • Änderung der Bankverbindung
  • Sonstige Nachricht an das Finanzamt

2020

  • Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
  • digitaler Einkommensteuerbescheid
  • Übermittlung von digitalen Belegen, Belegnachreichung zur Steuererklärung

ELSTER ist „am Puls der Zeit“ und beweist seit über 20 Jahren mit der konsequenten Entwicklung

und kontinuierlichen Erweiterung des elektronischen Angebots nachhaltige Kontinuität.

ELSTER - ein großer Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung

ELSTER, ein gemeinsames eGovernment-Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder

Die Anforderungen für den sicheren, rechtsverbindlichen Dialog zwischen Staat und Bürgern (G2C) bzw. Staat und Unternehmen (G2B) übersteigen in vielerlei Hinsicht die Anforderungen an kommerzielle Portale. Im Fokus der Anstrengungen des ELSTER-Verfahrens stehen daher seit Projektstart:

  • Die elektronische Kommunikation mit der Steuerverwaltung in ganz Deutschland zu jeder Zeit und von jedem Ort zu ermöglichen und dies mit geringstmöglichen Zugangsbarrieren und einer einheitlichen Unterstützung aller marktüblichen Benutzersysteme so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten;
  • Ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Daten zu gewährleisten, so dass diese den hohen gesetzlichen Anforderungen an IT-Sicherheit und Wahrung des Steuergeheimnisses gerecht werden. Genutzt wird hierzu eine echte Ende-zu-Ende-Sicherung der Nutzerdaten auf Basis einer jederzeit zuverlässigen Authentifizierung der Benutzer*innen entsprechend eines, dem gewünschten Service jeweils angemessenen Schutzbedarfs. Die Prozesse und die Infrastruktur werden regelmäßig auf Datenschutz-Standards geprüft. 2008 erhielt ELSTER erstmals das ISO-27001-Zertifikat, welches die erfolgreiche Umsetzung von Informationssicherheit nach internationalen Normen dokumentiert, und 2010 das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein für die „ElsterOnline Client Server“-Architektur;
  • Eine zukunftsfähige, robuste und hochskalierbare Mehrschicht-Architektur der Infrastruktur und Software-Technologie auf Basis bewährter, internationaler Technologiestandards unter weitestgehender Nutzung lizenzkostenfreier Open-Source-Produkte und Unterstützung aller relevanten Marktstandards und Technologieinnovationen für die Benutzer*innen bis hin zur Einbindung mobiler Endgeräte zur Verfügung zu stellen.

ELSTER ist „am Puls der Zeit“ und beweist seit über 20 Jahren mit der konsequenten Entwicklung und kontinuierlichen Erweiterung des elektronischen Angebots nachhaltige Kontinuität. Der auf offenen, plattformunabhängigen Architekturkonzepten und Technologie-Standards basierende Ansatz von ELSTER ermöglicht die zeitnahe Nutzung von Technologie-Innovationen und Unterstützung von neuen Schnittstellen. Für die Bürger*innen und Unternehmen unterstützt ELSTER alle marktrelevanten IT-Standards für die Internet-Kommunikation ohne Einschränkungen auf Technologiearten bzw. Kommunikationsparadigmen (File-Transfer, Client-Server, Web-Technologie, synchrone und asynchrone Verfahren) und ohne Herstellerfokussierung oder Ausgrenzung (alle marktrelevanten Client-Systeme und Web-Browser-Produkte in allen relevanten Kombinationen). Zukunftsweisende IT-Technologieentwicklungen wie Smartphones und Tablets werden zeitnah in das Angebot der Steuerverwaltung für die jeweiligen Nutzergruppen integriert, unterstützt und genutzt.

Darüber hinaus ist die elektronische Steuererklärung die Basis für eine durchgängig automationsgestützte Fallbearbeitung und den effizienten Einsatz von IT-gestützten Risikomanagementsystemen. Papierbasierte Verfahrensabläufe werden schrittweise abgelöst und stattdessen möglichst für alle Phasen des Besteuerungsprozesses IT-basierte Verfahren entwickelt und permanent modernisiert. Mit dem Projekt „TUKAN und TOKO“ kann im Rahmen der „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ seit 2019 auch die Entstehung der Vorgaben für die Online-Formulare und die Erstellung der Druckvorlagen für die Papiervordrucke medienbruchfrei digital vorgenommen werden.

ELSTER geht auf die besonderen Anforderungen seiner Zielgruppen ein

Um den vielfältigen Anforderungen der unterschiedlichen Nutzergruppen und Verfahrensbeteiligten von ELSTER gerecht zu werden, werden die Prozesse und Technologien von ELSTER immer wieder hinterfragt, kontinuierlich verbessert und optimiert.

Ausbau des elektronischen Angebots

Das Angebot von ELSTER wurde unter dem Fokus der Nutzerbedürfnisse Schritt für Schritt bedarfsorientiert erweitert und ausgebaut, so dass inzwischen mit dem 2014 neu eingeführten Service der vorausgefüllten Steuererklärung auch 10 Belegarten unterstützt werden. Mit der Steuerkontenabfrage und der Arbeitnehmerauskunft zur ELSTAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) wird den Bürgern eine rein elektronisch mögliche Dienstleistung additiv angeboten. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines zertifikatsgesicherten persönlichen Postfachs in Mein ELSTER für alle Benutzer*innen.

Niedrige Zugangs- und Nutzungsbarrieren für alle Benutzergruppen

Die Anwender*innen erhalten einen barrierefreien, plattform- und ortsunabhängigen Zugang zur Verwaltung, der an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr verfügbar ist.

Barrierefreiheit sicherstellen

Die Finanzverwaltung legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger*innen. Das Ergebnis des BITV-Tests zur Überprüfung der Barrierefreiheit bestätigt dies: mit 95,75 von 100 Punkten wird „ELSTER, Ihr Online-Finanzamt“ als „sehr gut zugänglich“ bewertet.

Plattformunabhängigkeit leicht gemacht

ELSTER unterstützt alle marktrelevanten Zugangstechnologien und Benutzersysteme in breiter Form ohne Fokus auf bestimmte Herstellervarianten. ELSTER kann grundsätzlich unter allen Betriebssystemen eingesetzt werden.

Freie Wahl der Client-Software

ELSTER steht mittels ERiC allen Software-Anbietern kostenlos zur Verfügung, die ELSTER in ihre Produkte integrieren möchten. Somit sind bis auf einen handelsüblichen Computer und einen Internetzugang keine weiteren technischen Voraussetzungen zu erfüllen.

Systematische Benutzerbefragungen und Ableitung von Verbesserungen der UserInterfaces

Die ständige Optimierung von „ELSTER, Ihr Online-Finanzamt“ lässt die Verwaltung neue Wege gehen. „User Experience Tests“ – mit dieser Methode werden geplante Neuerungen auf Eignung und Anwenderfreundlichkeit live an Proband*innen getestet. Seit 2014 werden solche Vorabtest mittels Rapid Prototyping durchgeführt. Mit diesem Vorgehen kann direktes Feedback durch die Anwender*innen eingeholt und umgesetzt werden. So wird sichergestellt, dass die jeweiligen Neuerungen verständlich und intuitiv sind und letztlich eine wirkliche Verbesserung im Sinne von mehr Benutzerfreundlichkeit darstellen.

Ein weiterer Stellhebel, um die Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen noch besser zu verstehen, und eine wichtige Eingangsgröße bei der Entwicklung von Neuerungen ist ein gezielter Wissenstransfer. Lessons Learned aus der Feedbackauswertung des 1st Level Supports (Hotline) sowie Rückmeldungen aus dem Anwenderforum und dem ElsterBlog geben Aufschluss über weitere Handlungsbedarfe bzgl. der Nutzerfreundlichkeit des Angebotes.

Gewährleistung maximaler Sicherheitsstandards und des Datenschutzes

Steuerdaten sind Vertrauenssache und damit hat eine sichere Datenübermittlung oberste Priorität. Für ELSTER bedeutet dies, dass die Daten entsprechend verschlüsselt und zuverlässig authentifiziert werden müssen. Die Berücksichtigung der zielgruppengerechten Anforderungen spiegelt sich in einem breit gestaffelten Angebot der möglichen Sicherheitsstandards (Zertifikatsdatei, Sicherheitsstick und Signaturkarte) wieder, die je nach Schutzbedürfnis der Benutzer*innen und der von ihm gewünschten Services gewählt werden können. ELSTER lässt den Anwender*innen die Wahl zwischen mehreren Authentifizierungs-Stufen bis hin zum Einsatz von Signaturkarten. Auch eine Nutzung des neuen Personalausweises ist möglich.

Benefits Management

Die Umfrageergebnisse der Studie aus dem 8. eGovernment MONITOR zur aktuellen eGovernment-Situation in Deutschland bestätigen die Akzeptanz des ELSTER-Angebots durch die Benutzer*innen und den Erfolg der Anstrengungen, die Zielgruppen zu fokussieren. Im Gegensatz zu den anderen berücksichtigten eGovernment-Angeboten ist laut Studie die Akzeptanz von ELSTER aus Sicht der Bürger*innen in 2017 sogar weiter angestiegen. Hierzulande kann allein die elektronische Steuererklärung (Elster) mit einem Plus von 4 Prozentpunkten auf 40 Prozent mehr Nutzer*innen gewinnen. Aus Bürgersicht sei dieses Angebot kontinuierlich weiterentwickelt und vereinfacht worden.

Kosten-, Zeit- und Qualitätsvorteile für die ELSTER-Anwender*innen

Die elektronische Steuererklärung ermöglicht eine zeitgemäße, schnelle und medienbruchfreie Kommunikation und vereinfacht das Ausfüllen sowie Übermitteln der Steuererklärung. Außerdem ist sie Voraussetzung für die durchgängig automationsgestützte Fallbearbeitung und den effizienten Einsatz von IT-gestützten Risikomanagementsystemen. Insgesamt trägt sie zu einer deutlich schnelleren Bearbeitung durch die Steuerverwaltung bei.

Der weitere Ausbau der elektronischen Kommunikation erleichtert und reduziert Steuererklärungspflichten. Transparenz über die der Verwaltung bereits vorliegenden steuererheblichen Daten erübrigt vielfach eine zeitaufwändige Sachverhaltsermittlung. Der weitgehende Verzicht auf Belegvorlagepflichten reduziert Arbeitsschritte bei der Erklärungsabgabe und beschleunigt das Verfahren. Die knappe Ressource Zeit wird geschont.

Die Vorteile der elektronischen Steuererklärung sind eindeutig:

  • Die Steuererklärungssoftware übernimmt Vorjahreswerte und durch den Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) können die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in die Steuererklärung übernommen werden.
  • Plausibilitätsprüfungen weisen bereits bei der Eingabe auf fehlende Angaben hin. Hierdurch werden Übertragungsfehler vermieden und die Nachfragen des Finanzamtes verringern sich.
  • Die unmittelbare Rückmeldung zum steuerlichen Ergebnis nach Erstellung der Steuererklärung bietet Transparenz und Sicherheit auf Seiten der Steuerbürger*innen.
  • Die hochsichere Datenverschlüsselung und -übertragung sorgt für Vertrauen im Umgang mit den sensiblen Daten.
  • Kürzere Bearbeitungszeiten und damit eine schnellere Rückmeldung an alle Nutzergruppen sind möglich, da die elektronischen Steuererklärungen leichter bearbeitet werden können.

Einfluss auf die Gesellschaft bzw. die Lösung wichtiger Zukunftsfragen

Bürokratie abbauen und Verwaltung verschlanken

Um aktuellen und zukünftig zu erwartenden Herausforderungen für ein gleichermaßen effizientes wie nachhaltiges Besteuerungsverfahren gerecht zu werden, sollen Kommunikationsprozesse und Arbeitsabläufe im Besteuerungsverfahren strukturell neu gestaltet werden. Das steuerliche Massenverfahren muss mit Hilfe eines verstärkten IT-Einsatzes neu ausgerichtet werden, um eine bürgerfreundliche, effektive und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung der Steuerverwaltungen zu gewährleisten.

Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet Mein ELSTER den uneingeschränkten Zugang zu allen elektronischen Diensten und Inhalten. Als Grundlage für die barrierefreie Gestaltung des Portals wurde die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) genutzt. „Sehr gut zugänglich“, so lautet das Testergebnis für „ELSTER, Ihr Online-Finanzamt“ mit 97,25 von 100 Punkten im BITV-Test zur Überprüfung der Barrierefreiheit.

Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen

Die elektronische Steuererklärung ermöglicht einen automatischen, maschinellen Abgleich der Bescheiddaten mit den erklärten Besteuerungsgrundlagen. Eventuelle Abweichungen des Finanzamts von den Daten der Steuererklärung können damit schnell und einfach nachvollzogen werden. Einen besonderen Mehrwert für die Steuerbürger*innen stellen in diesem Zusammenhang die Plausibilitätsprüfung und die Berechnung der voraussichtlichen Steuer dar, welche ELSTER ermöglicht. Diese erhöhte Transparenz ist ein wesentlicher Schritt, um eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten.

Kosten-, Zeit- und Qualitätsvorteile bei der Steuerverwaltung

Die elektronische Steuererklärung hat das Ziel, Prozesse effizienter zu gestalten und so Aufwand und Kosten für die Verwaltung sukzessive zu verringern. So werden z. B. Medienbrüche vermieden, Suchvorgänge erleichtert und der Publikumsverkehr in der öffentlichen Verwaltung verringert.

Im Jahr 2020 konnte die Steuerverwaltung mit ELSTER bei 28,2 Millionen elektronisch übermittelter Einkommensteuererklärungen den Aufwand für die Datenerfassung erheblich reduzieren und damit das Personal von Routineaufgaben und Fehlerkorrekturen entlasten - weg von der Routine hin zu anspruchsvolleren Aufgaben. Geringere Fehlerquoten, kürzere Bearbeitungszeiten und damit eine höhere (Service-) Qualität sind die Folge, was letztendlich wieder den Steuerbürger*innen zugutekommt. Trotz steigender Anzahl der elektronischen Steuererklärungen konnten die Ressourcen seitens der Verwaltungsbehörde dadurch auf gleichem Niveau gehalten werden.

Die Methoden zur Gewährleistung einer gleichmäßigen, gerechten und gesetzmäßigen Besteuerung werden fortentwickelt. Das Besteuerungsverfahren soll zukünftig noch konsequenter risikoorientiert ausgestaltet werden, um eine möglichst große Zahl der Steuererklärungen im Massenverfahren mit erheblich geringerem personellen Aufwand, im Idealfall vollständig automationsgestützt, zu bearbeiten. Risikoarme Steuerfälle können so einfacher und schneller bearbeitet werden. Sachverhalte mit signifikanten steuerlichen Risiken können dafür effektiver und konzentrierter im Finanzamt geprüft werden. Die Steuerverwaltung verfolgt konsequent das Ziel, in den nächsten Jahren ca. 50% der Steuererklärungen vollständig automationsgestützt und ca. 30% der Steuererklärungen mit geringem Prüfaufwand durchzuführen. Somit werden die Bearbeitungszeiten noch einmal maßgeblich reduziert und die Verwaltungsbeamt*innen können sich entsprechend auf Intensivprüffälle konzentrieren. Basis für diese Verbesserungen sind die über ELSTER ermöglichten digitalen Steuererklärungen.

Verbesserung und Vereinfachung der gesetzlichen und politischen Aufgabenerfüllung

Für die Steuerbürger*innen ist „Prüfgerechtigkeit“ das zentrale Thema bei der Steuererklärung. Transparenz und Akzeptanz - dies gilt es zu erreichen. Die elektronische Steuererklärung und der Ansatz der automationsgestützt ergangenen Bescheide unterstützen maßgeblich die Erreichung dieses Ziels.

Durch die elektronische Steuererklärung erfahren die Nutzer*innen eine wesentliche Erleichterung bei der Dateneingabe: sofortige Rückmeldungen bei der Eingabe von falschen oder unvollständigen Informationen sowie Hilfefunktionen, die umgehend bei Unklarheiten greifen. Seit Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung werden die Steuerbürger*innen noch mehr unterstützt. Durch den neuen Service werden bereits elektronisch vorhandene Angaben und Belegdaten durch die Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt und der Aufwand damit weiter reduziert.

Umso mehr automationsgestützte Steuererklärungen im Massenverfahren mit erheblich geringerem personellen Aufwand abgewickelt werden können, desto mehr können die knappen Ressourcen geschont und die Kapazitäten effizient für Intensivprüffälle bereitgestellt werden. Die automationsgestützte Auswertung der Steuererklärung garantiert eine objektive und transparente Bearbeitung. Somit kann die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sichergestellt werden.

Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltung

Ein modernes, vollelektronisches Besteuerungsverfahren ist Bürokratieabbau und Steuervereinfachung in Reinkultur und aus Sicht der Bundesregierung stellt sich so eine moderne Steuerverwaltung im Zeitalter des 21. Jahrhunderts und in einem „modernen Staat“ dar. Das Ziel ist, die Steuerverwaltung effizienter und deren Leistungen, Servicequalität und Verfahren einfacher, schneller und kundenfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig kommt eGovernment eine weitere Rolle zu: der Staat wird zum Förderer von Zukunftstechnologien und sichert die erforderlichen Infrastrukturen der Informationstechnik (IT). Durch den Einsatz innovativer und neuer Techniken wird er zum Impulsgeber und zum Partner der Wirtschaft. Für dieses Ziel ist das Projekt ELSTER aufgrund seiner immensen Reichweite und Benutzerzahlen ein ganz wesentlicher Bestandteil, indem es die Modernisierung der Steuerverwaltung im Sinne einer elektronischen und papierlosen Kommunikation kontinuierlich vorantreibt.

ELSTER-Unternehmenskonto, eGovernment powered by ELSTER

Unternehmen in Deutschland besitzen - anders als in vielen anderen Ländern Europas und weltweit - keine digitale Identität. Aber auch bei den meisten Bürger*innen ist dies faktisch der Fall. Zwar sind mehr als die Hälfte der Deutschen inzwischen im Besitz eines neuen (elektronischen) Personalausweis, doch berücksichtigt man die Verbreitung der eID und der notwendigen Ausweislesegeräte, so bewegt sich die Zahl derer, die tatsächlich eine nutzbare digitale Identität haben, im einstelligen Prozentbereich. Das steht eindeutig im Widerspruch zu den meisten Digitalisierungsvorhaben in Deutschland: Diese setzen zwangsläufig eine elektronische Identität voraus. Und die meisten Digitalisierungsvorhaben funktionieren wirtschaftlich nur, wenn eine kritische Masse an Nutzer*innen vorhanden ist, die die geplanten Online-Dienste nutzen. Die kritische Masse ist mit dem Personalausweis mittelfristig nicht zu erreichen und Unternehmen können kaum zeitnah auf ein elektronisches Siegel hoffen. Die Anforderungen an eine digitale Identität und die Hürden im täglichen Gebrauch im Verhältnis zum Nutzen sind heute viel zu hoch.

Mit dem ELSTER-Unternehmenskonto, einem Projekt im Rahmen des Verfahrens ELSTER der Steuerverwaltung, kann sowohl die kritische Masse erreicht und gleichzeitig eine anwenderfreundliche und im täglichen Leben etablierte Verwendung für alle Bürger*innen und jedes Unternehmen geschaffen werden. Und das kurzfristig und verhältnismäßig günstig!

Vorausgefüllte Steuererklärung

Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) ist ein kostenloser Service der deutschen Steuerverwaltung mit dem Ziel, den Bürger*innen die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern. Die auch als Belegabruf bezeichnete vorausgefüllte Steuererklärung wird seit Januar 2014 angeboten.

Ausgangspunkt für die Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung ist die Bestrebung der Steuerverwaltung, das Besteuerungsverfahren zu modernisieren. Die Verbesserung der Qualität des Steuervollzugs und der Abbau von Bürokratie für Bürger*innen, Unternehmen, steuerberatende Berufe sowie die Steuerverwaltung stehen dabei im Vordergrund. Um diese Ziele erreichen zu können, werden allen Bürger*innen auf Wunsch die bei der Steuerverwaltung bereits elektronisch vorhandenen Belegdaten mit einem neuen Service – der vorausgefüllten Steuererklärung – zur Verfügung gestellt

Bereitgestellte Daten und deren Nutzung

Folgende bei der Steuerverwaltung gespeicherten Belege werden durch die vorausgefüllte Steuererklärung bereitgestellt:

  1. vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,
  2. Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  3. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  4. Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge)
  5. Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld)
  6. Mitteilung über vermögenswirksame Leistungen
  7. Stammdaten.

Es ist geplant, in zukünftigen Ausbaustufen des Services weitere Belege und Daten zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Mit dem Belegabruf können die genannten Daten angezeigt und auch automatisch in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übernommen werden. Auch wenn die Belege abgerufen und ggfs. die Felder in der Einkommensteuererklärung vorausgefüllt wurden, können die Daten anschließend immer noch geändert oder gelöscht werden. Sollten die angezeigten Belege fehlerhaft oder unvollständig sein, müssen sie selbstständig korrigiert werden, indem man sich direkt an die jeweiligen Datenübermittler, wie z. B. den Arbeitgeber oder die Krankenversicherung, wendet. Eine Korrektur durch das Finanzamt ist nicht möglich.

Die Einkommensteuererklärung kann in Mein ELSTER oder mit anderen Steuersoftware-Programmen erstellt werden. Das Finanzamt kann nach der Einkommensteuererklärung nicht feststellen, ob und in welchem Umfang abgerufene Daten verwendet oder geändert wurden. Eine Verpflichtung, die Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben, ist mit der Nutzung des Belegabrufs nicht verbunden.

Verfügbarkeit der Daten/Belege

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist seit Januar 2014 verfügbar. Es können jederzeit die Belege abgerufen werden, die der Finanzverwaltung durch die Datenübermittler (Arbeitgeber, Versicherungen etc.) zur Verfügung gestellt wurden. Die gesetzliche Frist zur Abgabe durch die Datenübermittler ist der 28. Februar des jeweiligen Jahres.

Es können die Daten zu den Jahren ab 2012 abgerufen werden. Die Belege werden dann vier Jahre zum Datenabruf angeboten und nach Zeitablauf wieder gelöscht. Der Abruf der Daten ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und auch nach Abgabe der jeweiligen Einkommensteuererklärung wiederholt möglich.

Voraussetzung für die Nutzung

Die Daten aus den o. g. Belegen werden nicht automatisch für alle Steuerbürger*innen gesammelt. Voraussetzung zum Abruf ist eine gültige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) in Mein ELSTER sowie anschließend die (gesonderte) Anmeldung zum Belegabruf. Die Daten stehen dann frühestens einen Tag nach der Anmeldung zur Verfügung.

Belegabruf für/von Dritte(n)

Es gibt die Möglichkeit, stellvertretend auch Daten für/von anderen Personen abzurufen oder Personen, wie z. B. Ehepartner*innen oder Steuerberater*innen, zum Belegabruf zu autorisieren. Hierfür muss im privaten Bereich von „ELSTER, Ihr Online-Finanzamt“ (Mein ELSTER) oder mit der Steuersoftware ein entsprechender Antrag gestellt werden, der anschließend von dem*r Dateninhaber*in genehmigt werden kann.

Abrufcode

Bei Verwendung der Mein ELSTER-Registrierung mit Softwarezertifikat benötigt man zur Teilnahme an der vorausgefüllten Steuererklärung einen sogenannten Abrufcode. Dieser dient neben der PIN als zusätzliches Sicherheitsmerkmal. Die Finanzverwaltung schickt automatisch einen Abrufcode per Post zu (Ausnahme: es existiert bereits ein gültiger Abrufcode).

Freischaltcode

Der Freischaltcode ist ein 12-stelliger, einmal zu verwendender Schlüssel zur Freischaltung eines Berechtigungsantrags. Man benötigt den Freischaltcode, um einer anderen Person (z. B. dem*r Ehepartner*in oder Lohnsteuerhilfeverein) die Berechtigung zu erteilen, fremde Belege abrufen zu können. Dafür muss z. B. der*die Ehepartner*in einen Antrag für die Steuer-IdNr. des*r Partner*in stellen. Daraufhin wird dieser*m von der Finanzverwaltung ein Brief mit Freischaltcode zugesendet, der anschließend – falls gewünscht – an den*die Antragsteller*in weitergegeben werden kann.

Ansehen der Belege

Belege können in Mein ELSTER abgerufen und angesehen werden, ohne dass sie in der Steuerklärung genutzt werden müssen.

Sicherheit

Die Wahrung des Steuergeheimnisses hat bei der vorausgefüllten Steuererklärung oberste Priorität. Um dieses zu schützen, werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt.



Alle technischen Voraussetzungen und Infrastrukturen für ELSTER sind bereits vorhanden

und werden millionenfach seit Jahren genutzt.

ELSTER – das technische Konzept

Das Augenmerk der Architektur liegt auf übergreifender Sicherheit, Flexibilität, Robustheit, Skalierbarkeit und Offenheit, frei von  Technologiebindung.  Diese Ziele werden u.a. durch übergreifende Architekturprinzipien erreicht:

  • Verwendung von offenen Standards, standardisierten Schnittstellentechnologien (insbesondere  XML-Dokumente) sowie der Einsatz von Produkten aus Open-Source-Projekten (z.B. Tomcat, PostgreSQL, oder Hadoop)
  • Auswahl des für den Anwendungsfall geeigneten Kommunikationsmodus (synchrone oder asynchrone Kommunikation) zur performanten Übertragung der Daten zwischen allen Partnern
  • Komponentenauswahl, aufsetzend auf einer Dual-Vendor-Strategie
  • Einsatz von modernen Virtualisierungstechnologien zum Erstellen und Betreiben einer flexiblen und skalierbaren IT-Infrastruktur
  • Laufende BSI-Zertifizierung zur Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen der aktuellen IT-Landschaft

Durch diesen offenen und plattformunabhängigen Ansatz ist es ELSTER möglich, zeitnah auf technologische Innovationen zu reagieren und diese einzusetzen. Hierbei liegt der Fokus auf der digitalen Souveränität des Staates, durch fast durchgehenden Einsatz von OpenSource-Komponenten.
Damit die Plattformunabhängigkeit auch in Zukunft gewährleistet werden kann, wird serverseitig Java als bevorzugte Programmiersprache eingesetzt.

Sicherer Datentransport durch das 3-Ebenen-Modell / von Bürgern zum Finanzbeamten

Der Datenaustausch zwischen Bürger*innen und Finanzverwaltung erfolgt über XML-Standards, wobei die von den Nutzer*innen eingegebenen Steuerdaten als XML-Dokument abgespeichert und über die Zentrale Produktions- und Servicestelle ELSTER Kommunikation an die Rechenzentren der Bundesländer und von dort aus an das jeweils zuständige Finanzamt übermittelt wird. Diese Übermittlung findet stets mit einer hybriden Verschlüsselung (TLS 1.2 mit PFS) und nach den Prinzipien des Grundschutzes (Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit) statt.

Um sicherzustellen, dass die Steuerdaten zuverlässig und sicher beim zuständigen Finanzamt ankommen, ist ELSTER in drei Ebenen gegliedert:


Schematische Darstellung der ELSTER-Architektur (Client-Software beim Anwender, Clearingstellen, 16 Landesrechenzentren)

Der Client

In dieser Ebene findet die Authentisierung der Benutzer*innen mittels Zertifikat, Sicherheitsstick oder Personalausweis statt. Sind die Nutzer*innen authentisiert, können die Steuerdaten barrierefrei eingegeben und nach einer Überprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität gesichert und signiert übertragen werden.

Die Plausibilisierung im Client erfolgt basierend auf der aktuellen Steuergesetzgebung. Dafür wird der rechtliche Rahmen in Datenmodellen modelliert und das Regelwerk über eine DSL (Domain Specific Language) erfasst und zentral in einem Repository bereitgestellt. Aus diesem Repository können Bibliotheken in den Sprachen Java, C++, JavaScript und Visual Basic for Applications erzeugt werden, welche clientseitig zur Prüfung der eingegebenen Daten verwendet werden. Weiterhin werden daraus Informationen zur Verfügung gestellt, die das Portal Mein Elster benötigt, um die Formulare im Browser und die Hilfetexte darstellen zu können.

Bedingt durch die sich jährlich ändernde Steuergesetzgebung hat das Repository einen Umfang von über 150.000 Regeln mit mehreren Millionen eingegebenen Regelversionen und ca. 300.000 Feldern mit mehreren Millionen eingegeben Feldversionen.
Die geprüften Daten werden zur nächsten Ebene, der Zentralen Produktions- und Servicestelle ELSTER Kommunikation, übertragen.

Die zentrale Produktions- und Servicestelle (ZPS) ELSTER Kommunikation

Die in Nürnberg befindliche ZPS ELSTER Kommunikation ist als zentrale Stelle der ELSTER-Infrastruktur der bundesweite Zugangspunkt für den elektronischen Dialog aller Verfahrensbeteiligten. Nach außen gewährleistet sie die Sicherheit und Verfügbarkeit des Zugangs sowie der Datenübertragung und authentifiziert die  Benutzer*innen. Nach innen sorgt sie für die zuverlässige und gesicherte Verteilung und Weiterleitung der Daten an die jeweils zuständigen Rechenzentren der Länder.

Die Skalierbarkeit der ZPS ELSTER Kommunikation wird über den Einsatz von Virtualisierungstechnologie auf KVM-Basis (Kernel-Based Virtual Machine) realisiert, um einfach und unkompliziert auf plötzlich gestiegene Lastanforderungen reagieren zu können. Regelmäßig durchgeführte Lasttests sichern die Skalierbarkeit der für Mein ELSTER und die Verteilprozesse in der ZPS eingesetzten Architekturen und Technologien ab.
Zusätzlich werden in drei jährlichen Releases die Mein ELSTER-Dienste und die zugrundeliegenden Fachverfahren sukzessiv erweitert und neueste Technologien integriert.


Die Landesrechenzentren

Die 16 Landesrechenzentren sowie die Bundesfinanzverwaltung sind über behördeninterne Netze an die ZPS ELSTER Kommunikation angeschlossen. Zur Gewährleistung der vertraulichen Kommunikation zwischen der ZPS Elster Kommunikation und den Verbindungsknoten der Länder findet diese über gesicherte VPN-Tunnel statt. An diesen Verbindungsknoten werden die übermittelten Daten in die für die landesspezifischen Verarbeitungssysteme benötigten Dateiformate umgewandelt und in den lokalen Datenbanken persistiert, so dass die Sachbearbeiter*innen der zuständigen Finanzämter auf die Steuerdaten zugreifen können.

ELSTER als Technologietreiber in der öffentlichen Verwaltung

Als digitale Verwaltungsleistung muss Mein ELSTER für alle Bürger*innen nutzbar sein, weswegen ein besonderes Augenmerk auf der Zugänglichkeit und der Barrierefreiheit liegt. Um Mein ELSTER benutzen zu können, wird lediglich ein handelsübliches Endgerät mit einem der kostenlos verfügbaren Browser benötigt (siehe Systemanforderungen). Zusätzlich ist es über die Programmbibliothek ERiC (ELSTER Rich Client) möglich, dass die Produkte der Anbieter von Steuersoftware direkt und sicher mit ELSTER kommunizieren. Aktuell unterstützt ERiC circa 200 Softwarepartner mit rund 500 Programmen und mehreren Millionen Anwender*innen.
Zusätzlichen rücken die mobilen Endgeräte immer mehr in den Fokus, wie zum Beispiel ElsterSmart zur Authentifizierung der Nutzer*innen.

Die technologischen Standards und Architekturen, die ELSTER zugrunde liegen, basieren auf SAGA-konformen (Standards und Architekturen für eGovernment-Anwendungen) Lösungsansätzen. Diese werden auf Basis von modernen und schlanken Technologien, wie zum Beispiel Springboot und Tomcat, realisiert. Der dokumentenzentrierten Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien liegt die XML-Technologie zugrunde. Die zur Kommunikation mit internen und externen Schnittstellenpartnern verwendeten Webservices beruhen auf standardisierten Schnittstellen wie SOAP und REST.

Für das zentrale Logging mit insgesamt rund 30 Milliarden Logmeldungen wird ein Big-Data-Ansatz auf Hadoop- und Solr-Basis umgesetzt.

Eine große Rolle spielt die Sicherheit der Authentifizierung und Datenübertragung. Die Wichtigkeit ergibt sich aus den hohen Nutzerzahlen, den gesetzlichen Vorgaben und dem Steuergeheimnis. Die Umsetzung der hohen Sicherheitsanforderungen an ELSTER geschieht unter Beachtung nationaler und europäischer Datenschutzgesetze und den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), wobei die Umsetzung nach ISO 27001 zertifiziert ist.
In der ELSTER-eigenen PKI (Public Key Infrastructure), welche die Nutzerzertifikate ausstellt, kommen die gängigen PKCS (Public Key Cryptography Standards) sowie PKDF2 zum Einsatz. Für jegliche Datenübermittlung vom Browser zum Server wird die Kommunikation mittels TLS 1.2 (PFS) verschlüsselt.

Im Rahmen der Unterstützung des nPA (neuer Personalausweis) werden die Standards RFID und PACE angewendet sowie die Technische Richtlinie des BSI TR-03124 umgesetzt.

ELSTER - das organisatorische Konzept

Projektbegleitende organisatorische Maßnahmen

Um ein Projekt in der Größenordnung von ELSTER und dem damit einhergehenden Aufgabenumfang in einer möglichst flachen Hierarchiestruktur zu realisieren, wurde ein Gesamtprojektleitungsteam bestehend aus Verfahrensmanager, dessen Stellvertretung, Architekt*innen sowie Multiprojekt- und Qualitätsmanagement etabliert. Diese stehen in regelmäßigem Austausch mit den verantwortlichen Gremien des KONSENS-Verfahrens.

Um den Informationsfluss innerhalb der Steuerverwaltung zu gewährleisten, gibt es ELSTER-Vertreter*innen in jedem Bundesland, sondern auch jeweils in den einzelnen Finanzämtern ELSTER-Beauftragte. Im Gremium „Verfahrenseinsatz ELSTER“ (VE) treffen sich die Ländervertreter*innen gemeinsam mit der Vertretung des BMF regelmäßig, orientiert an den Release-Zyklen von ELSTER, um sich über Neuerungen und Zukunftsplanungen auszutauschen. Die Ländervertreter*innen fungieren in ihrer Rolle als Multiplikatoren, um die Informationen an die ELSTER-Beauftragten weiterzugeben und im Gegenzug Erfahrungen und Anregungen von diesen in die VE-Besprechungen einzubringen.

Außerdem sind die Finanzämter über ein eigenes Intranet verbunden, welches den Mitarbeiter*innen der Finanzverwaltungen stets Zugriff auf alle wichtigen Informationen zu ELSTER, wie z.B. regelmäßig aktualisierte Leitfäden, Schulungsunterlagen und Informationsmappen, ermöglicht. Darüber hinaus ist die elektronische Steuererklärung inzwischen fest integrierter Bestandteil der Ausbildung als Finanzbeamter*in.

Um zu gewährleisten, dass nicht nur die Mitarbeiter*innen im Finanzamt vor Ort jederzeit Auskunft und Hilfestellung zu ELSTER geben können, sondern auch den Anwender*innen rund um die Uhr, schnell und kompetent Unterstützung geboten werden kann, wurde ein dreistufiges Supportsystem aufgebaut. Am sichtbarsten für die Nutzer*innen ist der 1st Level Support, bestehend aus den Finanzämtern mit den jeweiligen ELSTER-Beauftragten und der ELSTER-Hotline. Dem nachgelagert sind der 2nd Level Support mit dem ELSTER-Support in Niedersachsen, sowie der 3rd Level Support, bestehend aus Entwicklung und Betrieb.

Toolgestützte Prozesse, z.B. die Fehlerverwaltung, Problembehandlung und das operative Projektmanagement, unterstützen die länder- und projektübergreifende Zusammenarbeit der deutschlandweit zahlreichen Projektbeteiligten.

Rechtliche Rahmenbedingungen die verändert bzw. vereinfacht werden mussten.

Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) war die rechtliche Grundlage für die elektronische Datenübermittlung per ELSTER. Um die vorausgefüllte Steuererklärung zu ermöglichen, wurde die Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten (StDAV) im Jahr 2005 ergänzt. Inzwischen wurden die Regelungen in die AO übernommen.

In einem nächsten Schritt wurden nun die zur weiteren Modernisierung und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen Anfang des Jahres 2015 in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und sind seit 2016 wirksam.

Diese beruhen auf einem gemeinsamen Konzept zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ von Bund und Ländern.

Folgende gesetzliche und untergesetzliche Maßnahmen sollen dazu dienen, die elektronische Kommunikation zwischen Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen und Bevollmächtigten umfassend auszubauen:

  • Um die Servicequalität der elektronischen Steuererklärung zu verbessern, können Belege und ergänzende Unterlagen zur Steuererklärung mittels ELSTER elektronisch übermittelt werden.
  • Zu den Verbesserungen bei ELSTER gehört auch das bestehende Serviceangebot der vorausgefüllten Steuererklärung.

  • Die elektronische Kommunikation erstreckt sich seitdem nicht nur auf die Abgabe der Steuererklärungen, sondern auch vermehrt auf den Austausch anderer formaler Mitteilungen an das Finanzamt, z.B. Anträge oder sonstige Schreiben.

  • Steuerbescheide können mit Zustimmung der Steuerpflichtigen auch elektronisch rechtsverbindlich bekanntgegeben werden.

  • Die personelle Fallprüfung bei Einkommensteuererklärungen soll unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen auf risikoträchtige Sachverhalte konzentriert werden. In der Abgabenordnung (AO) wurde ausdrücklich die Möglichkeit des Einsatzes von Risikomanagementsystemen normiert und zugleich eine vollständig automationsgestützte Fallbearbeitung zugelassen. Letztlich sollen Steuerbescheide dadurch in geeigneten Fällen auch vollständig automationsgestützt ergehen können

ELSTER – Übertragbarkeit und Lernen

„Good Practice“ für andere Behörden

Übertragbarkeit leicht gemacht - denn bei ELSTER werden die technischen Entwicklungen weitgehend anwendungsneutral verwendet. Bei der Auswahl der eingesetzten Technologien fiel die Entscheidung in erster Linie auf weltweit genutzte Standards und Technologien wie Java, PDF (Portable Document Format) oder XML (eXtensible Markup Language) sowie Open-Source-Software. So ist einerseits die Integration anderer eGovernment-Anwendungen in ELSTER vereinfacht. Andererseits bietet ELSTER damit eine gute Lösung und technologische Basis für alle eGovernment-Projekte, die online Formulare nutzen und hochsicher übermitteln sowie vielfältigste Informationen austauschen möchten.

Dass die übergreifende Nutzung funktioniert, wird seit 2005 bereits mit dem Schwesterportal BZStOnline des Bundeszentralamts für Steuern, das auf der ElsterOnline-Technologie für Portale basiert, erfolgreich bewiesen.

Auch der Zoll nutzt ELSTER-Technologie, denn bereits seit 2010 werden ELSTER-Zertifikate für die elektronische und somit komfortablere Übermittlung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA) und für die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) verwendet. Außerdem verwendet der Zoll seit Oktober 2019 die ELSTER-Zertifikate als Authentifizierungs- und Identifizierungsmittel für das Bürger- und Geschäftskundenportal. Dies resultierte aus dem Projekt EKONA (ELSTER Konten-Authentifizierung und Identifizierungsdienst), das die Steuerverwaltung mit dem Bürger- und Geschäftskundenportal erfolgreich durchführte. Im Mitarbeiterportal des Landes Bayern kommt die Authentifizierungslösung des ELSTER-Verfahrens ebenfalls zum Einsatz und wird in einer generischen Variante als AUTHEGA-Lösung genutzt. Diese wurde im Freistaat Bayern als Basiskomponente für die Benutzerauthentifizierung in eGovernment-Projekten etabliert und wird seit 2014 für das Dienstleistungsportal Bayern, der Plattform für den Einheitlichen Ansprechpartner (EPF), genutzt.

Erfahrungen aus anderen eGovernment-/E-Business-Anwendungen bzw. -Projekten

ELSTER war bei Projektstart vor mehr als 20 Jahren Vorreiter für eine große eGovernment-Lösung. Derzeit gibt es außer dem Schwesterportal BZStOnline keine vergleichbare Lösung in dem Umfang und mit Beteiligung aller 16 Bundesländer sowie des Bundes.

ELSTER ist mit dem kontinuierlichen Ausbau des elektronischen Angebots für die Nutzer*innen stets offen für Neuerungen und auf der Suche nach Innovationsmöglichkeiten. Dafür befinden sich die Projektverantwortlichen nicht nur in regelmäßigem Austausch mit anderen deutschen Verwaltungen und Behörden, sondern auch in engem Kontakt mit den Finanzverwaltungen von Ländern wie z.B. Dänemark, Österreich oder der Schweiz. Zudem ist ELSTER in das EU-weite eGovernment-Vorhaben „Digitale Agenda 2020“ eingebunden und Mitglied des Forums on Tax Administration Taxpayer Services Subgroup der OECD.