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Import von anzumeldenden Beträgen in das Versicherungsteueranmeldungsformular für EU-/EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland (VersStEU/EWR)

  • Allgemeine Informationen
  • Wichtige Hinweise
  • Versionstabelle
  • Datensatztabellen und Satzarten
  • Beispielhafte CSV-Datei
  • Hotline und Benutzersupport

Allgemeine Informationen

In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle. 

Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die  allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .


Wichtige Hinweise

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:

Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.

Hinweis

Die Importfunktion wurde überarbeitet. Aufgrund des erweiterten Zeichensatzes müssen zu importierende CSV-Dateien zwingend in UTF-8 encodiert sein. Das bisherige Encoding ISO-8859-15 wird nicht weiter unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis - Grafik Sprechblase

Versionstabelle

CSV-VersionExcel-VersionInhalt der Änderungen
2.0
2.2.0
Umstellung des Encodings der CSV-Dateien von ISO-8859-15 auf UTF-8
1.3
1.1.10
Neue Excel-Sheets nach Übersetzungen

1.3

1.1.9

Spaltenbeschriftungen für Erstattungen korrigiert
1.31.1.8Aktualisierung der Spaltentitel
1.31.1.7Sofern Angabe bei "BMG" (auch für Abzüge oder Erstattungen) "0,00" ist, muss "Steuer" (auch für Abzüge oder Erstattungen) leer gelassen oder mit Betrag ungleich 0,00 befüllt werden.
1.31.1.6Erläuterung erforderlich, sofern die Steuer angegeben wird
1.21.1.5Betragsfelder sind keine Pflichtfelder mehr
1.11.1.3Neuer Besteuerungszeitraum "ab 01.01.2013", neue Versicherungsart "Sogenannte agrarische Mehrgefahrenversicherungen"
1.01.1.0Erste Version der Importfunktion für anzumeldende Beträge in der Versicherungsteueranmeldung

Datensatztabellen und Satzarten

Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.

Es können maximal 500 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.

Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:

AbkürzungFormat
A oder ANalphanumerisch, d.h. Text und Ziffern
Nnumerisch, d.h. Ziffern
(X)X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen

Datensatztabelle Anmeldungen (Satzart 1)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
BesteuerungszeitraumN(6)

Der Besteuerungszeitraum, in dem der anzumeldende Betrag zu versteuern ist.

Zulässige Werte:
071991: 01.07.1991 bis 30.06.1993
071993: 01.07.1993 bis 31.12.1994
011995: 01.01.1995 bis 31.12.2001
012002: 01.01.2002 bis 31.12.2006
012007: 01.01.2007 bis 30.06.2010
072010: 01.07.2010 bis 31.12.2012
012013: ab 01.01.2013

Pflicht
VersicherungsartN(2)

Die Versicherungsart, nach der der anzumeldende Betrag zu versteuern ist.

Zulässige Werte:
1: Übrige Versicherungen
2: Feuerversicherungen einschließlich Feuerbetriebsunterbrechungsversicherungen
3 (ab 01.07.2010): Wohngebäudeversicherungen
4 (bis 30.06.2010): VGV (Verbundene Gebäudeversicherungen)
5 (ab 01.07.2010): Hausratversicherungen
6 (bis 30.06.2010): VHV (Verbundene Hausratversicherungen)
7: Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr
8: Seeschiffskasko
9: Hagelversicherungen
10 (ab 01.01.2013): Sogenannte agrarische Mehrgefahrenversicherungen

Pflicht
BemessungsgrundlageN(12,2)

Bemessungsgrundlage, auf der die Steuer berechnet wird.

Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 12 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben.

Pflicht
Abweichende Angabe zu SteuerN(9,2)

Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 9 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben.

Optional
Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 4 VersStG (abzüglich)N(12,2)

Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 12 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben.

Pflicht

Abweichende Angabe zu Steuer (abzüglich) N(9,2)

Abweichende Angabe zum Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 4 VersStG.

Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 9 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben.

Pflicht

Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 1 bis 3 VersStG (abzüglich)

N(12,2)

Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 12 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben.

Pflicht
Abweichende Angabe zu Steuer (abzüglich)N(9,2)

Abweichende Angabe zum Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage für Erstattungen gemäß § 9 Absatz 1 bis 3 VersStG.

Es ist eine nicht-negative Zahl mit bis zu 9 Vor- und exakt 2 Nachkommastellen anzugeben.

Optional
Nähere Erläuterung bei vorgenommenen Eintragungen zu Erstattungen oder abweichender SteuerA(200)

Erläuterung zur Bemessungsgrundlage für Abzüge und/oder Erstattungen.

Pflicht falls Angaben ungleich 0.00 bei Steuer, Abzügen oder Erstattungen gemacht werden.

Beispielhafte CSV-Datei

Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.

#v2.0
#ve2.2.0
Besteuerungszeitraum,Versicherungsart,Bemessungsgrundlage,Abweichende Angabe zu Steuer,Bemessungsgrundlage fuer Erstattungen gemaess § 9 Absatz 4 VersStG (abzueglich),Abweichende Angabe zu Steuer (abzueglich),Bemessungsgrundlage fuer Erstattungen gemaess § 9 Absatz 1 bis 3 VersStG (abzueglich),Abweichende Angabe zu Steuer (abzueglich),Naehere Erlaeuterung bei vorgenommenen Eintragungen zu Erstattungen oder abweichender Steuer
012013,10,12.34,12.34,0.00,12.34,12.34,12.34,Erläuterung 1
072010,5,12.34,12.34,0.00,12.34,12.34,12.34,Erläuterung 2
012007,2,1234.34,12.34,0.00,,0.00,,Erläuterung 3

Hotline und Benutzersupport

Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen

  • montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
  • samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
bei Fragen und Problemen mit Mein BOP zur Verfügung steht. Einzelfragen werden dort telefonisch unter der Nummer 0800 52 35 055 (Für Anrufer mit ausländischer Rufnummer: +49 180 5 23 50 55) beantwortet bzw. entgegengenommen. Die Informationsstelle ist auch per Kontaktformular erreichbar.  Zum Kontaktformular

Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.