Hilfe
Einleitung
Die Abgabe eines Antrags auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland ist häufig mit der Erfassung zahlreicher Anlagen verbunden.
Alternativ zur manuellen Eingabe der Anlagen können die Daten auch offline in einer CSV-Datei erfasst und anschließend in das elektronische Formular zur Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland in Mein BOP importiert werden. Zur Bearbeitung und Überprüfung der CSV-Datei kann das bereitgestellte UStVEU-Excel-Sheet verwendet werden. Bei einer CSV-Datei handelt es sich um eine Textdatei, die nach bestimmten Vorgaben aufgebaut ist und auf allen Plattformen erstellt werden kann. Damit können Daten aus vorhandenen Backend-Systemen für den Import in das elektronische Formular in Mein BOP entsprechend aufbereitet und importiert werden.
Damit eine reibungslose Benutzung des BOP gewährleistet ist, muss Ihr Computer eine Reihe technischer Voraussetzungen erfüllen. Stets aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf den öffentlichen Seiten des Portals unter "Anforderungen".
Sicherheit
Die Gefahren aus dem Internet nehmen täglich zu. Entwickler von Internet-Software, wie zum Beispiel dem BOP, stehen in einem ständigen Wettlauf mit Hackern, die immer neue Wege für Angriffe finden, um über das Internet kommunizierte elektronische Informationen auszuspähen oder zu manipulieren. Bei Verwendung des BOP ist die Gewährleistung von Sicherheit das oberste Gebot für die Steuerverwaltung.
Die von Ihnen erstellte Verbindung zum BOP ist elektronisch verschlüsselt. Somit ist sichergestellt, dass kein unberechtigter Dritter die Übertragung von Informationen über das Internet zwischen Ihrem PC und dem BOP einsehen kann.
Der von Ihnen verwendete Browser ist wesentlicher Teil des BOP. Ob Internet-Explorer, Netscape, Mozilla, Firefox oder Opera: Bei allen Internet-Browsern werden immer neue Sicherheitslöcher entdeckt. Prüfen Sie also regelmäßig Ihren Internet-Browser und aktualisieren Sie die Software mit Hilfe von Sicherheitsupdates. In allen gängigen Internet-Browsern sind zudem Sicherheitsmechanismen vorgesehen, die verhindern sollen, dass zum Beispiel Computerviren und Trojaner Dateien auf Ihrem PC verändern, löschen oder auslesen können. Weiterführende Informationen zu Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung Ihres Internet-Browsers sind zum Beispiel über die folgenden Internet-Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik abrufbar: https://www.bsi-fuer-buerger.de
In Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktionalität macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:
- Die Benutzung der Importfunktionalität erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.
- Das zur Vereinfachung des Datenimports vom BZSt bereitgestellte Excel-Sheet für das Programm MS-Excel ist eine Serviceleistung des BZSt. Es wurde vom BZSt sorgfältig erstellt, getestet und wird den Antragstellern im reinen Ist-Zustand zur Verfügung gestellt.
Die verschlüsselte, elektronische Verbindung zum BOP erfolgt über das anerkannte Internet-Protokoll HTTPS (SSL V3.0). Die Basis für die Authentifizierung gegenüber dem Portal ist das RSA-Verfahren. Die Schlüssellänge beträgt seit Dezember 2007 2048 Bit, davor 1024 Bit. Die Verschlüsselung erfolgt über ein anerkanntes symmetrisches Verfahren. Der notwendige symmetrische Schlüssel wird auf Ihrem PC als Zufallszahl generiert und dem Portal über das RSA-Verfahren verschlüsselt mitgeteilt. Nur Ihr PC und das BOP kennen damit den symmetrischen Schlüssel, mit dem die Kommunikation entschlüsselt werden kann.
Format der CSV-Datei
Die aktuellen Versionsangaben der Importfunktion für den Umsatzsteuervergütungsantrag inländischer Unternehmer im Ausland finden Sie in der Änderungshistorie. Die Anleitung zur Versionierung der Importfunktion erläutert Ihnen die notwendigen Anpassungen Ihrer CSV-Datei.
Im Gegensatz zu den anderen Importfunktionalitäten, die Ihnen in Mein BOP zur Verfügung stehen, wird in der Importfunktionalität des Umsatzsteuervergütungsantrags inländischer Unternehmer im Ausland keine Headerzeile übermittelt.
Die CSV-Datei beginnt mit den im vorherigen Abschnitt erwähnten Versionsangaben.
Den Versionsangaben folgen die Anlagen und Leistungsbeschreibungen. Hierzu werden zwei Satzarten unterschieden:
Satzart 1
Zeilen, die mit einer "1" beginnen, entsprechen der Satzart 1 und kennzeichnen die Daten einer Anlage. Zu jeder Anlage muss wiederum mindestens 1 Leistungsbeschreibung angegeben werden.
Weitere Details finden Sie im Abschnitt "Aufbau Satzart 1".Satzart 2
Zeilen, die mit einer "2" beginnen, entsprechen der Satzart 2 und enthalten die Daten einer Leistungsbeschreibung zu einer Anlage. Pro Anlage dürfen maximal 5 Leistungsbeschreibungen in 5 separaten Zeilen der CSV-Datei angegeben werden.
Die Zeilen mit den Leitungsbeschreibungen einer Anlage (Satzart 2) müssen innerhalb der CSV-Datei immer hinter der zugehörigen Zeile der Anlage (Satzart 1) angegeben werden. Davon abgesehen können Zeilen der Satzart 1 und 2 gemischt werden.
Die Details zur Satzart 2 finden Sie im Abschnitt "Aufbau Satzart 2".
Bitte beachten Sie:
- Jede Zeile endet mit der Übertragung eines Zeilenendezeichens.
- Die Datei darf keine Zeile enthalten, die ausschließlich aus einem Zeilenendezeichen besteht.
Trennzeichen
Innerhalb einer Zeile der CSV-Datei müssen die einzelnen Werte durch ein Trennzeichen (Separator) getrennt werden. Die Importfunktion akzeptiert sowohl Kommata als auch Semikola als Trennzeichen. Es ist jedoch nicht zulässig, beide Trennzeichen innerhalb derselben CSV-Datei zu verwenden.
Bitte beachten Sie: Bei den nachfolgenden Beispielen wird als Trennzeichen das Komma verwendet. Ersetzen Sie diese gegebenenfalls bei der Erstellung Ihrer eigenen CSV-Datei durch Semikola.
Eine Zeile der Satzart 1 (Anlagedaten) enthält die in der folgenden Tabelle aufgeführten Angaben.
Feldbezeichnung | Format (Stellen maximal) | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Satzart | N(1) | Eine Anlagezeile beginnt grundsätzlich mit dem numerischen Wert 1 zur Kennzeichnung der Satzart. | X |
Anlagennummer | N(6) | Kennzeichnnung der Anlage mit folgenden Eigenschaften:
| X |
Sachverhalt | A(1) | Sachverhalt der Anlage | X |
Lieferant / Dienstleistungs-erbringer | AN(50) | Name des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers. | X |
Straße | AN(50) | Straßenname des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers. | |
Hausnummer | AN(10) | Hausnummer des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers. | |
Zusatz | AN(10) | Zusatz zur Hausnummer des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers. | |
PLZ | AN(10) | Postleitzahl des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers. Pflichtangabe, sofern es sich um einen inländischen Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringer handelt, wenn also als Staat des Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringers "Deutschland" angegeben wird. In diesem Fall muss die Postleitzahl aus exakt 5 Ziffern bestehen. | (X) |
Ort | AN(50) | Name des Ortes des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers. | X |
Staat | A(2) | Staatsangabe des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers. Zweistelliges Länderkürzel. | X |
USt-IdNr. | AN(12) | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im Mitgliedstaat der Erstattung ohne Angabe des Länderkennzeichens.
| (X) |
Rechnungsdatum | AN(10) | Datum des Einfuhr- bzw. Rechnungsdokumentes. Das Datum muss in der Vergangenheit jedoch nicht vor dem 01.01.2000 liegen. Eingabeformat: TT.MM.JJJJ | X |
Rechnungsnummer | AN(30) | Nummer des Einfuhr- bzw. Rechnungsdokumentes. | X |
Bemessungs-grundlage | N(9,2) | Bemessungsgrundlage in der Währung des Erstattungsstaates. Dezimalzahl mit exakt 2 Nachkommastellen. Maximale Anzahl der Vorkommastellen ist 9. Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben. Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen. Die Verwendung des Pluszeichens ist nicht zulässig. | X |
Umsatzsteuerbetrag | N(9,2) | Umsatzsteuerbetrag in der Währung des Erstattungsstaates. Dezimalzahl mit exakt 2 Nachkommastellen. Maximale Anzahl der Vorkommastellen ist 9. Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben. Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen. Die Verwendung des Pluszeichens ist nicht zulässig. | X |
Vorsteuerbetrag | N(9,2) | Vorsteuerbetrag in der Währung des Erstattungsstaates. Dezimalzahl mit exakt 2 Nachkommastellen. Maximale Anzahl der Vorkommastellen ist 9. Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben. Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen. Die Verwendung des Pluszeichens ist nicht zulässig. | X |
Pro-Rata-Satz | N(2,2) | Dezimalzahl mit exakt 2 Nachkommastellen. Maximale Anzahl der Vorkommastellen ist 2. Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben. Negative Beträge sind unzulässig. Die Verwendung des Pluszeichens ist nicht zulässig. |
Eine Zeile der Satzart 2 (Leistungsbeschreibung) enthält die in der folgenden Tabelle aufgeführten Angaben.
Feldbezeichnung | Format (Stellen maximal) | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Satzart | N(1) | Eine Leistungsbeschreibungszeile beginnt grundsätzlich mit dem numerischen Wert 2 zur Kennzeichnung der Satzart. | X |
Anlagennummer | N(6) | Referenzierung einer bestehenden Anlagenzeile (siehe Satzart 1). | X |
Hauptkategorie | N(2) | Angabe der Hauptkategorie Die Liste der zulässigen Hauptkategorien finden Sie in Anhang B. | X |
Zusatzkategorie | N(2) | Angabe der Zusatzkategorie | |
Zweite Zusatzkategorie | N(2) | Angabe der zweiten Zusatzkategorie | |
Ergänzung | AN(255) | Ergänzende Angaben zur Leistungsbeschreibung. Ergänzende Angaben sind nur dann zulässig und zwingend erforderlich, wenn die Hauptkategorie "10" angegeben ist. | |
Sprache | A(3) | Sprache, in der die ergänzenden Angaben verfasst sind. Es handelt sich um eine Pflichtangabe, sofern ergänzende Angaben gemacht werden. | (X) |
Die von Ihnen importierten Daten werden während des Importvorgangs nicht verändert. Im Anschluss an den Importvorgang können Sie prüfen, ob die Anzahl der in Ihrer Eingabedatei enthaltenen Anlagezeilen (Satzart 1) mit der Anzahl der ins Formular importierten Anlagen übereinstimmt. Dies erweist sich gerade bei einer großen Zahl von Anlagen als sehr nützlich.
Bitte beachten Sie:
- Die Eingabedatei darf keine leeren Zeilen enthalten!
- Mit Ausnahme der numerischen Angaben dürfen alle Angaben in einfache oder doppelte Anführungszeichen gefasst werden.
Bei der Prüfung der zu importierenden CSV-Datei legt die Portalanwendung den Zeichenkodierungsstandard ISO_8859-15 (Latin-9) zugrunde. Von allen nach diesem Standard kodierbaren Zeichen werden nur die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten zugelassen. Die Anordnung der Zeichen in der Tabelle richtet sich nach dem zweistelligen Hexadezimalcode, der ihnen durch ISO_8859-15 zugewiesen wird; die jeweilige Zeile repräsentiert dabei die erste, die jeweilige Spalte die zweite Stelle des Codewerts. Der Tabelleneintrag "LF" ("line feed") steht für das Zeilenvorschubzeichen, "CR" ("carriage return") für das Wagenrücklaufzeichen, "SP" ("space") für das Leerzeichen und "SHY" ("soft hyphen") für den bedingten Trennstrich. Enthält Ihre CSV-Datei andere als die hier spezifizierten Zeichen, so wird sie beim Import als fehlerhaft zurückgewiesen.
Code | …0 | …1 | …2 | …3 | …4 | …5 | …6 | …7 | …8 | …9 | …A | …B | …C | …D | …E | …F |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0… | LF | CR | ||||||||||||||
1… | ||||||||||||||||
2… | SP | ! | " | # | $ | % | & | ' | ( | ) | * | + | , | - | . | / |
3… | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | : | ; | < | = | > | ? |
4… | @ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O |
5… | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | [ | \\ | ] | ^ | _ |
6… | ` | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | n | o |
7… | p | q | r | s | t | u | v | w | x | y | z | { | | | } | ~ | |
8… | ||||||||||||||||
9… | ||||||||||||||||
A… | ¡ | ¢ | £ | ¥ | § | © | ª | « | ¬ | SHY | ® | ¯ | ||||
B… | ° | ± | ² | ³ | µ | ¶ | · | ¹ | º | » | ¿ | |||||
C… | À | Á | Â | Ã | Ä | Å | Æ | Ç | È | É | Ê | Ë | Ì | Í | Î | Ï |
D… | Ð | Ñ | Ò | Ó | Ô | Õ | Ö | × | Ø | Ù | Ú | Û | Ü | Ý | Þ | ß |
E… | à | á | â | ã | ä | å | æ | ç | è | é | ê | ë | ì | í | î | ï |
F… | ð | ñ | ò | ó | ô | õ | ö | ÷ | ø | ù | ú | û | ü | ý | þ | ÿ |
Die zulässigen Zeichen Komma, Semikolon, doppelte und einfache Anführungsstriche sowie das das Zeilenvorschub- und das Wagenrücklaufzeichen dienen zur Strukturierung der Importdaten. Das Zeilenvorschub- und das Wagenrücklaufzeichen dürfen nicht innerhalb von Feldeinträgen vorkommen.
Komma, Semikolon, doppelte und einfache Anführungsstriche dürfen auch innerhalb eines Feldeintrags verwendet werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das betreffende Feld ist nicht numerisch.
- Das Einfügen des Zeichens wird nicht durch feldspezifische Zusatzeinschränkungen (siehe unten) ausgeschlossen.
- Die den Feldeintrag definierende Zeichenfolge ist in Anführungsstriche gefasst. Dabei können einfache oder doppelte Anführungsstriche zum Umschließen des Feldwertes verwendet werden.
Bei der Verwendung von doppelten und einfachen Anführungszeichen in Feldeinträgen sind zusätzlich folgende Regeln zu beachten:
- Sollen einfache Anführungsstriche in einem Feldeintrag vorkommen, der von einfachen Anführungsstrichen umgeben ist, müssen die im Feldeintrag verwendeten Anführungsstriche durch zwei aufeinander folgende einfache Anführungsstriche ersetzt werden.
- Sollen doppelte Anführungsstriche in einem Feldeintrag vorkommen, der von doppelten Anführungsstrichen umgeben ist, müssen die im Feldeintrag verwendeten Anführungsstriche durch zwei aufeinander folgende doppelte Anführungsstriche ersetzt werden.
- In allen anderen Fällen sollen die Anführungsstriche nicht verdoppelt werden.
Bitte beachten Sie: Bei den nachfolgenden Beispielen wird als Trennzeichen das Komma verwendet. Ersetzen Sie diese gegebenenfalls bei der Erstellung Ihrer eigenen CSV-Datei durch Semikola.
Beispiele:
Falsch | Richtig |
…,Gasthaus 'Zur Post',… | …,"Gasthaus 'Zur Post'",… |
…,'Gasthaus 'Zur Post'',… | …,'Gasthaus ''Zur Post''',… |
…,Die Angaben, die hier…,… | …,"Die Angaben, die hier…",… |
…, …Angaben; weiterhin…,… | …,'…Angaben; weiterhin…',… |
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die importierte Datei auf Basis eines anderen Kodierungsstandards als ISO_8859-15 erstellt haben, so wird sie beim Einlesen durch die Portalanwendung möglicherweise nicht in die von Ihnen beabsichtigte Zeichenfolge umgesetzt.
Dabei sind zwei unterschiedliche Problemsituationen zu unterscheiden.
- Die interne Darstellung Ihrer CSV-Datei als Folge zweistelliger hexadezimaler Zeichencodes enthält Codes, zu denen in der obigen Tabelle kein Eintrag existiert. In diesem Fall scheitert der Import aufgrund ungültiger Angaben. Die Fehlermeldung, die Sie in der kommentierten Eingabedatei vorfinden, ist möglicherweise irritierend, da die beanstandete Zeichenfolge in dem von Ihnen verwendeten Editor korrekt aussieht.
- Alle Zeichencodes in der internen Darstellung Ihrer CSV-Datei lassen sich einem Eintrag der obigen Tabelle zuordnen. In diesem Fall wird die Datei unbeanstandet importiert, jedoch in eine andere als die beabsichtigte Zeichenfolge übersetzt. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich im Zweifelsfall nach dem Import zumindest stichprobenartig davon überzeugen, dass die von Ihnen verwendeten Zeichen auf der Anzeigeseite erwartungsgemäß dargestellt werden.
Das vom BZSt zur Unterstützung bei der Erstellung von Import-Dateien zur Verfügung gestellte Excel-Sheet erlaubt die Verwendung einiger Sonderzeichen, die beim Import in die Portalanwendung für unzulässig erachtet werden. Der Einsatz dieses Werkzeugs verhindert also nicht notwendigerweise, dass Ihre CSV-Datei aufgrund ungültiger Angaben abgewiesen wird und nachträglich korrigiert werden muss (bei Bedarf anhand der obigen Tabelle).
Import der CSV-Datei
In den folgenden beiden Abschnitten wird beschrieben, wie Sie eine CSV-Datei mit Anlagen importieren.
Führen Sie zum Import Ihrer Eingabedatei folgende Schritte durch:
- Login
Zum Import Ihrer Eingabedatei loggen Sie sich zunächst in Mein BOP ein. - Anlegen eines Umsatzsteuervergütungsprofils (optional)
Die auf dieser Seite beschriebene Importfunktionalität unterstützt Sie beim Import der Anlagen Ihres Antrags auf Umsatzsteuervergütung. Die übrigen Daten des Antrags müssen von Hand eingegeben werden. Sie können sich diesen Arbeitsschritt wesentlich erleichtern, indem Sie die Angaben zum Antragsteller und Zustellvertreter in einem Umsatzsteuervergütungsprofil hinterlegen. Die Verwaltung dieser Profile finden Sie im Portal unter dem Menüpunkt Profile. - Aufruf des Formulars Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland
Zur Durchführung des Imports Ihrer Eingabedatei rufen Sie das Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland" auf. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt Formulare aus. - Eingabe Steuernummer und Vergütungszeitraum
Im Formular angekommen, werden Sie zur Angabe der Steuernummer und des Vergütungszeitraums aufgefordert. Hier können Sie gegebenenfalls das in Schritt 2 angelegte Profil verwenden. Geben Sie die gewünschten Informationen ein und klicken Sie auf "Weiter". - Aufruf Seite "3 - Anlagen zum Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer"
Sie befinden sich nun auf der Übersichtsseite des Formulars. Rufen Sie Seite "3 - Anlagen zum Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer" des Formulars auf. - Einblenden des Importbereichs
Auf Seite "3 - Anlage zum Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer" des Formulars zur Umsatzsteuervergütung finden Sie neben dem Blocktitel "Import einer Liste von Anlagen" einen Link "einblenden" (siehe Abbildung unten).
Bitte beachten Sie: Zeilen, die Sie vor einem Importvorgang auf dieser Seite erfassen, werden während des Importvorgangs gelöscht, um Inkonsistenzen zu vermeiden!
Durch Klicken auf den Link "einblenden" (siehe Abbildung oben), wird der im Folgenden dargestellte Importbereich angezeigt.
- Auswahl der Eingabedatei
Bevor der Importvorgang gestartet werden kann, muss der Name der Eingabedatei angegeben werden. Sie können diese Angabe bequem durch Betätigen des Durchsuchen-Knopfes auswählen.
Als Eingabedatei werden ausschließlich CSV-Dateien, also Dateien mit der Endung .csv akzeptiert. - Importvorgang starten
Starten Sie nun den Importvorgang durch Betätigen des "Importvorgang starten"-Knopfes.
Nur Anlagen einer fehlerfreien Importdatei werden importiert. Sollte Ihre Importdatei Fehler enthalten, wird folgender Dialog angezeigt:
Die zum Speichern angebotene Datei enthält die in der Eingabedatei enthaltenen Anlagen ergänzt um eine zusätzliche Spalte mit Kommentaren, die Ihnen bei der Fehlerbehebung helfen sollen.
Speichern Sie die angebotene Datei und öffnen Sie sie zum Beispiel mit einem Texteditor. In der letzten Spalte sehen Sie nun die Kommentare zu den fehlerhaften Zeilen.
Sie können die Fehler entweder direkt in der kommentierten Eingabedatei oder an anderer Stelle in Ihrem System beheben und anschließend einen weiteren Importversuch durchführen, indem Sie die Schritte 1 bis 8 wiederholen.
Nach erfolgreichem Import Ihrer Anlagen informiert eine Meldung über den erfolgreichen Import-Vorgang und die Anzahl der importierten Anlagen. Bitte prüfen Sie, ob diese Angabe mit der von Ihnen erwarteten Zahl übereinstimmt.
- Nach dem Import von Anlagen können Sie diese beliebig ändern und weitere Zeilen manuell erfassen. Es ist jedoch nicht möglich, weitere Zeilen durch einen weiteren Importvorgang hinzuzufügen.
- Die tabellarische Übersicht der Anlagen ist in Blöcken à 100 Zeilen aufgeteilt und neue Anlagen werden am Ende der Tabelle hinzugefügt. Nutzen Sie die Links unterhalb der tabellarischen Übersicht zur Navigation innerhalb Ihrer Anlagen.
Änderungshistorie der Importfunktion
Die Importfunktionalität des Antrags auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland unterliegt Änderungen, über die wir Sie angemessen informieren wollen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Ihrer CSV-Datei zukünftig Versionsangaben hinzufügen. Details zur Übermittlung von Versionsangaben finden Sie in der Anleitung zur Versionierung der Importfunktion. Die nachfolgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick der zurückliegenden Versionen und der darin enthaltenen Änderungen. Versionen, die nur geringfügige Anpassungen ohne fachlichen Hintergrund beinhalten, werden hier allerdings nicht aufgeführt. Die Angaben zur aktuellen Version der Importfunktionalität finden Sie in der ersten Zeile der Tabelle.
CSV-Version | Excel-Version | Inhalt der Änderungen |
1.3 | Anpassung der Auswahl bzw. Darstellung der Leistungen | |
1.3 | 1.2.8 | Ergänzung des Staates Kosovo |
1.3 | 1.2.6 | Ergänzung des Staates Kroatien |
1.3 | 1.2.2 | Eine Anlage muss mindestens eine zugehörige Leistungsbeschreibung enthalten. |
Bei Kleinbetragsrechnungen ohne USt-IdNr. muss die Rechnungsnummer über alle Zeilen des Antrags eindeutig sein, bei denen es sich ebenfalls um Kleinbetragsrechnungen ohne USt-IdNr. handelt. | ||
1.2 | 1.2.1 | Die Kombination aus USt-IdNr. und Rechnungsnummer soll über alle Zeilen eines Antrags eindeutig sein. |
1.1 | 1.2.0 | Die Spalte "Elektronischer Beleg" entfällt. Zukünftig finden Sie die Belegauswahl auf der Sendeseite Ihres Antrags auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland. |
Das Rechnungsdatum darf weder vor dem 01.01.2000 noch in der Zukunft liegen. | ||
Ab 01.04.2011:Die Staatenliste des Lieferanten beziehungsweise Dienstleistungserbringers wird um die folgenden Staaten erweitert:
Bei Einfuhrdokumenten entfällt die Beschränkung der Staatenliste des Lieferanten auf das Drittlandsgebiet. | ||
1.0 | 1.1.0 | Erste Version der UStV-EU-Importfunktion |
Hotline und Benutzersupport
Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt vom BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen
- montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
- samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
- Telefax (Nummer 01805/235054) oder
E-Mail (hotline@ELSTER.de) erreichbar.
Anhang A: Liste der Staaten
Die folgende Tabelle enthält die Liste der zulässigen Staaten für die Angabe Staat des Lieferanten bzw. Leistungserbringers.
Kürzel | Land |
---|---|
AD | Andorra |
AE | Vereinigte Arabische Emirate |
AF | Afghanistan |
AG | Antigua und Barbuda |
AI | Anguilla |
AL | Albanien |
AM | Armenien |
AN | Niederländische Antillen |
AO | Angola |
AQ | Antarktis |
AR | Argentinien |
AS | Amerikanisch Samoa |
AT | Österreich |
AU | Australien |
AW | Aruba |
AX | Aland Inseln (Autonome schwedisch sprachige Inselgruppe Finnlands) |
AZ | Aserbaidschan |
BA | Bosnien und Herzegowina |
BB | Barbados |
BD | Bangladesch |
BE | Belgien |
BF | Burkina Faso |
BG | Bulgarien |
BH | Bahrain |
BI | Burundi |
BJ | Benin |
BL | Saint Barthélemy |
BM | Bermuda |
BN | Brunei |
BO | Bolivien |
BR | Brasilien |
BS | Bahamas |
BT | Bhutan |
BV | Bouvet Insel |
BW | Botsuana |
BY | Belarus (Weissrussland) |
BZ | Belize |
CA | Kanada |
CC | Coco(Keeling) Inseln |
CD | Democratic Republic Congo |
CF | Zentralafrikanische Republik |
CG | Kongo |
CH | Schweiz |
CI | Cote d' Ivoire |
CK | Cook Insel |
CL | Chile |
CM | Kamerun |
CN | VR China |
CO | Kolumbien |
CR | Costa Rica |
CU | Kuba |
CV | Kap Verde |
CX | Weihnachtsinsel |
CY | Zypern |
CZ | Tschechische Republik |
DE | Deutschland |
DJ | Djibouti |
DK | Dänemark |
DM | Dominica |
DO | Dominikanische Rep. |
DZ | Algerien |
EC | Ecuador |
EE | Estland |
EG | Ägypten |
EH | Westsahara (Demokratische Arabische Republik) |
EL | Griechenland |
ER | Eritrea |
ES | Spanien |
ET | Äthiopien |
FI | Finnland |
FJ | Fidschi |
FK | Falklandinseln |
FM | Föderierte Staaten Mikronesien |
FO | Färöer |
FR | Frankreich |
GA | Gabun |
GB | Vereinigtes Königreich |
GD | Grenada |
GE | Georgien |
GF | Französisch Guyana |
GG | Guernsey |
GH | Ghana |
GI | Gibraltar |
GL | Grönland |
GM | Gambia |
GN | Guinea |
GP | Guadeloupe |
GQ | Äquatorial-Guinea |
GS | South Georgia and the South Sandwich Islands |
GT | Guatemala |
GU | Guam |
GW | Guinea-Bissau |
GY | Guyana |
HK | Hongkong |
HM | Heard Island and Mcdonald Islands |
HN | Honduras |
HR | Kroatien |
HT | Haiti |
HU | Ungarn |
ID | Indonesien |
IE | Irland |
IL | Israel |
IM | Isle of Man |
IN | Indien |
IO | Brit. Gebiet Ind. Ozean |
IQ | Irak |
IR | Islamische Republik Iran |
IS | Island |
IT | Italien |
JE | Jersey |
JM | Jamaika |
JO | Jordanien |
JP | Japan |
KE | Kenia |
KG | Kirgisistan |
KH | Kambodscha |
KI | Kiribati |
KM | Komoren |
KN | Saint Kitts and Nevis |
KP | Korea Demokr. Volksrep. |
KR | Korea, Republik |
KW | Kuwait |
KY | Kaimaninseln |
KZ | Kasachstan |
LA | Demokratische Volksrepublik Laos |
LB | Libanon |
LC | Saint Lucia |
LI | Liechtenstein |
LK | Sri Lanka |
LR | Liberia |
LS | Lesotho |
LT | Litauen |
LU | Luxemburg |
LV | Lettland |
LY | Libyen |
MA | Marokko |
MC | Monaco |
MD | Moldau |
ME | Montenegro |
MF | Saint Martin |
MG | Madagaskar |
MH | Marshall-Inseln |
MK | Mazedonien |
ML | Mali |
MM | Myanmar |
MN | Mongolei |
MO | Macau |
MP | Northern Mariana Islands |
MQ | Martinique |
MR | Mauretanien |
MS | Montserrat |
MT | Malta |
MU | Mauritius |
MV | Malediven |
MW | Malawi |
MX | Mexiko |
MY | Malaysia |
MZ | Mosambik |
NA | Namibia |
NC | Neukaledonien |
NE | Niger |
NF | Norfolk Island |
NG | Nigeria |
NI | Nicaragua |
NL | Niederlande |
NO | Norwegen |
NP | Nepal |
NR | Nauru |
NU | Niue |
NZ | Neuseeland |
OM | Oman |
PA | Panama |
PE | Peru |
PF | Franz.-Polynesien |
PG | Papua-Neuguinea |
PH | Philippinen |
PK | Pakistan |
PL | Polen |
PM | St. Pierre/Miquelon |
PN | Pitcairninseln |
PR | Puerto Rico |
PS | Palestinian Territory, occupied |
PT | Portugal |
PW | Palau |
PY | Paraguay |
QA | Katar |
RE | Reunion |
RO | Rumänien |
RS | Serbien |
RU | Russische Föderation |
RW | Ruanda |
SA | Königreich Saudi-Arabien |
SB | Salomonen |
SC | Seychellen |
SD | Sudan |
SE | Schweden |
SG | Singapur |
SH | St. Helena |
SI | Slowenien |
SJ | Svalbard und Jan Mayen |
SK | Slowakische Republik |
SL | Sierra Leone |
SM | San Marino |
SN | Senegal |
SO | Somalia |
SR | Suriname |
ST | Sao Tome/Principe |
SV | El Salvador |
SY | Syrien |
SZ | Swasiland |
TC | Turks- U. Caicosinseln |
TD | Tschad |
TF | French Southern Territories |
TG | Togo |
TH | Thailand |
TJ | Tadschikistan |
TK | Tokelau |
TL | Timor-Leste |
TM | Turkmenistan |
TN | Tunesien |
TO | Tonga |
TR | Türkei |
TT | Trinidad und Tobago |
TV | Tuvalu |
TW | Taiwan |
TZ | Tansania |
UA | Ukraine |
UG | Uganda |
UM | United States minor outlying Islands |
US | Vereinigte Staaten von Amerika |
UY | Uruguay |
ZU | Usbekistan |
VA | Vatikanstadt |
VC | St Vincent and the Grenadines |
VE | Venezuela |
VG | Britische Jungferninseln |
VI | Amerikanische Jungferninseln |
VN | Vietnam |
VU | Vanuatu |
WF | Wallis/Futuna |
WS | Samoa |
XK | Kosovo |
YE | Jemen |
YT | Mayotte |
ZA | Südafrika |
ZM | Sambia |
ZW | Simbabwe |
Ab dem 01.04.2011 kommen folgende Staaten hinzu:
Kürzel | Land |
---|---|
BQ | Bonaire, Saba und Sint Eustatius |
CW | Curacao |
IC | Kanarische Inseln |
NM | Sint Maarten (Niederländisches Gebiet) |
XI | Ceuta |
XJ | Melilla |
Anhang B: Kategorien zur Leistungsbeschreibung
Die folgende Tabelle enthält alle zulässigen Hauptkategorien.
Haupt- kategorie | Beschreibung |
---|---|
1 | Kraftstoff |
2 | Vermietung von Beförderungsmitteln |
3 | Ausgaben für Beförderungsmittel (andere als unter den Codes 1 und 2 genannte Gegenstände und Dienstleistungen) |
4 | Maut und Straßenbenutzungsgebühren |
5 | Fahrtkosten wie Taxikosten und Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel |
6 | Beherbergung |
7 | Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen |
8 | Zutritt zu Messen und Ausstellungen |
9 | Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentations-aufwendungen |
10 | Sonstiges |
Sofern eine Zusatzkategorie angegeben wird, muss diese im Kontext der ausgewählten Hauptkategorie gültig sein.
Haupt- kategorie | Zusatz- kategorie | Beschreibung |
---|---|---|
1 | 1 | Kraftstoff für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste |
1 | 2 | Kraftstoff für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg, ausgenommen Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste |
1 | 3 | Kraftstoff für Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste |
1 | 4 | Kraftstoff für Testfahrzeuge |
1 | 5 | Erdölerzeugnisse zur Verwendung als Schmiermittel für Fahrzeuge oder Motoren |
1 | 6 | Kraftstoff für den Wiederverkauf |
1 | 7 | Kraftstoff für Fahrzeuge zur Güterbeförderung |
1 | 8 | Kraftstoff für PKW und Mehrzweckfahrzeuge |
1 | 9 | Kraftstoff für Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von weniger als 1 550 kg |
1 | 10 | Kraftstoff für Maschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen |
1 | 11 | Kraftstoff für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen oder für Mietwagen |
1 | 12 | Kraftstoff für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die nicht unter 1.8 und 1.9 fallen |
1 | 13 | Kraftstoff für Fahrzeuge ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
1 | 14 | Kraftstoff für Fahrzeuge mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
2 | 1 | Vermietung von Beförderungsmitteln mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
2 | 2 | Vermietung von Beförderungsmitteln mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
2 | 3 | Vermietung von Beförderungsmitteln für zahlende Fahrgäste |
2 | 4 | Vermietung von Beförderungsmitteln für die Güterbeförderung |
2 | 5 | Vermietung von PKW und Mehrzweckfahrzeugen |
2 | 6 | Vermietung von Motorrädern, Wohnwagen und Wasserfahrzeugen für Freizeit oder Sport sowie Flugzeugen mit einer Masse von weniger als 1 550 kg |
2 | 7 | Vermietung von Fahrzeugen der Klasse M1 zur Personenbeförderung |
2 | 8 | Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen |
2 | 9 | Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen |
2 | 10 | Vermietung von Fahrzeugen ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
2 | 11 | Vermietung von Fahrzeugen mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
2 | 12 | Vermietung von Fahrzeugen, die nicht unter 2.5 und 2.6 fallen |
3 | 1 | Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 2 | Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungs-mittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 3 | Ausgaben für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 4 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung |
3 | 5 | Wartung von PKW und Mehrzweckfahrzeugen |
3 | 6 | Wartung von Motorrädern, Wohnwagen und Wasserfahrzeugen für Freizeit oder Sport sowie Flugzeugen mit einer Masse von mehr als 1 550 kg |
3 | 7 | Ausgaben für PKW und Mehrzweckfahrzeuge, ausgenommen für Wartung und Ein- oder Abstellen |
3 | 8 | Ausgaben für Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg, ausgenommen für Wartung und Ein- oder Abstellen |
3 | 9 | Erwerb eines PKW der Klasse M1 |
3 | 10 | Erwerb von Zubehör für PKW der Klasse M1 einschließlich Montage und Einbau |
3 | 11 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen oder für Fahrzeuge zur Güterbeförderung |
3 | 12 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen, die für gewerbliche Tätigkeiten verwendet werden |
3 | 13 | Ausgaben für Fahrzeuge ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
3 | 14 | Ausgaben für Fahrzeuge mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts |
3 | 15 | Wartung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung außer PKW und Mehrzweckfahrzeuge, Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg |
3 | 16 | Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Personenbeförderung |
3 | 17 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung außer PKW und Mehrzweckfahrzeuge, Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit/Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg, ausgenommen Ausgaben für Wartung und Ein- oder Abstellen. |
4 | 1 | Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
4 | 2 | Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
4 | 3 | Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
4 | 4 | Straßenbenutzungsgebühren für jedes Beförderungsmittel auf der Brücke über den Großen Belt |
4 | 5 | Straßenbenutzungsgebühren für jedes Beförderungsmittel auf der Öresundbrücke |
4 | 6 | Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste mit mehr als 9 Plätzen |
4 | 7 | Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste mit weniger als 9 Plätzen |
4 | 8 | Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses verwendet werden |
5 | 1 | Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
5 | 2 | Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
5 | 3 | Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses |
6 | 1 | Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten |
6 | 2 | Ausgaben für die Beherbergung einer anderen Person als der Steuerpflichtige oder einer seiner Angestellten |
6 | 3 | Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten, die berufsbezogene oder geschäftliche Konferenzen besuchen |
6 | 4 | Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses |
6 | 5 | Ausgaben für die Beherbergung eines Angestellten des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt |
6 | 6 | Ausgaben für die Beherbergung bei Anschlussleistungen |
6 | 7 | Ausgaben für Beherbergung, die nicht unter 6.5 oder 6.6 fallen |
7 | 1 | Von Hotels, Bars, Gaststätten und Pensionen bereitgestellte Speisen und Getränke, einschließlich Frühstück |
7 | 2 | Speisen und Getränke, die im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses bereitgestellt werden |
7 | 3 | Speisen und Getränke für einen Angestellten des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt |
7 | 4 | Für Anschlussleistungen erworbene Restaurantdienstleistungen |
7 | 5 | Erwerb von Speisen, Getränken oder Restaurantdienstleistungen, die nicht unter 7.2, 7.3 und 7.4 fallen |
8 | 1 | Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
8 | 2 | Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
9 | 1 | Erwerb von Alkohol |
9 | 2 | Erwerb von Tabakwaren |
9 | 3 | Ausgaben für Empfänge und Repräsentationsveranstaltungen |
9 | 4 | Ausgaben für die Wartung von Wassersportfahrzeugen |
9 | 5 | Ausgaben für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten |
9 | 6 | Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen für Werbezwecke |
9 | 7 | Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, die nicht unter 9.1, 9.2 und 9.3 fallen |
10 | 1 | Werkzeuge |
10 | 2 | Reparaturen innerhalb eines Garantiezeitraums |
10 | 3 | Bildungsleistungen |
10 | 4 | Arbeiten an Gegenständen |
10 | 5 | Erwerb oder Miete von Gegenständen |
10 | 6 | Bereitstellung von Wasser, Gas oder Elektrizität durch ein Verteilernetz |
10 | 7 | Geschenke von geringem Wert |
10 | 8 | Bürokosten |
10 | 9 | Teilnahme an Messen und Seminaren, Unterricht oder Fortbildung |
10 | 10 | Pauschalaufschlag für Vieh und landwirtschaftliche Erzeugung |
10 | 11 | Ausgaben für Postversand in Länder außerhalb der EU |
10 | 12 | Ausgaben für Telefon und Telefax in Verbindung mit einer Unterbringung |
10 | 13 | Von einem Reiseveranstalter zur unmittelbaren Verwendung durch den Reisenden erworbene Gegenstände und Dienstleistungen |
10 | 14 | Gegenstände für den Wiederverkauf, die nicht unter 1.6 fallen |
10 | 15 | Dienstleistungen für den Wiederverkauf, die nicht unter 6.6 und 7.4 fallen |
10 | 16 | Arbeiten an Gegenständen |
10 | 17 | Ausgaben für Gegenstände |
Sofern eine zweite Zusatzkategorie angegeben wird, muss diese im Kontext der ausgewählten Hauptkategorie und Zusatzkategorie gültig sein.
Haupt- kategorie | Zusatz- kategorie | Zweite Zusatz- kategorie | Beschreibung |
---|---|---|---|
1 | 1 | 1 | Benzin |
1 | 1 | 2 | Diesel |
1 | 1 | 3 | Flüssiggas |
1 | 1 | 4 | Erdgas |
1 | 1 | 5 | Biokraftstoff |
1 | 2 | 1 | Benzin |
1 | 2 | 2 | Diesel |
1 | 2 | 3 | Flüssiggas |
1 | 2 | 4 | Erdgas |
1 | 2 | 5 | Biokraftstoff |
1 | 2 | 6 | PKW |
1 | 2 | 7 | LKW |
1 | 3 | 1 | Benzin |
1 | 3 | 2 | Diesel |
1 | 3 | 3 | Flüssiggas |
1 | 3 | 4 | Erdgas |
1 | 3 | 5 | Biokraftstoff |
1 | 8 | 1 | Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke |
1 | 8 | 2 | Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
1 | 8 | 3 | Teilweise Verwendung für nicht unter 1.8.2 fallende Zwecke |
1 | 9 | 1 | Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
1 | 9 | 2 | Verwendung für geschäftliche Zwecke |
1 | 10 | 1 | Benzin |
1 | 10 | 2 | Diesel |
1 | 10 | 3 | Flüssiggas |
1 | 10 | 4 | Erdgas |
1 | 10 | 5 | Biokraftstoff |
1 | 11 | 1 | Benzin |
1 | 11 | 2 | Diesel |
1 | 11 | 3 | Flüssiggas |
1 | 11 | 4 | Erdgas |
1 | 11 | 5 | Biokraftstoff |
2 | 2 | 1 | Für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten |
2 | 2 | 2 | Für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 6 Monaten |
2 | 2 | 3 | PKW |
2 | 2 | 4 | LKW |
2 | 3 | 1 | Für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten |
2 | 3 | 2 | Für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 6 Monaten |
2 | 5 | 1 | Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke |
2 | 5 | 2 | Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht |
2 | 5 | 3 | Teilweise Verwendung für nicht unter 2.5.2 fallende Zwecke |
2 | 6 | 1 | Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht |
2 | 6 | 2 | Verwendung für andere geschäftliche Zwecke |
2 | 9 | 1 | Für gewerbliche Tätigkeiten verwendet |
2 | 9 | 2 | Für andere als gewerbliche Tätigkeiten verwendet |
3 | 1 | 1 | Erwerb von Fahrzeugen mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 1 | 2 | Wartung eines Fahrzeugs mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 1 | 3 | Erwerb und Einbau von Zubehör für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 1 | 4 | Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 1 | 5 | Sonstige Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 2 | 1 | Erwerb von Fahrzeugen mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 2 | 2 | Wartung eines Fahrzeugs mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 2 | 3 | Erwerb und Einbau von Zubehör für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 2 | 4 | Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 2 | 5 | Sonstige Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 2 | 6 | PKW |
3 | 2 | 7 | LKW |
3 | 3 | 1 | Erwerb eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste |
3 | 3 | 2 | Wartung eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste |
3 | 3 | 3 | Erwerb und Einbau von Zubehör für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 3 | 4 | Ein- oder Abstellen eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste |
3 | 3 | 5 | Sonstige Ausgaben für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste |
3 | 4 | 1 | Erwerb eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung |
3 | 4 | 2 | Wartung eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung |
3 | 4 | 3 | Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung |
3 | 4 | 4 | Ausgaben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung, die nicht unter 3.4.1, 3.4.2 und 3.4.3 fallen |
3 | 5 | 1 | Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke |
3 | 5 | 2 | Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
3 | 5 | 3 | Teilweise Verwendung für nicht unter 3.5.2 fallende geschäftliche Zwecke |
3 | 6 | 1 | Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
3 | 6 | 2 | Verwendung für andere geschäftliche Zwecke |
3 | 7 | 1 | Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke |
3 | 7 | 2 | Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung |
3 | 7 | 3 | Teilweise Verwendung für nicht unter 3.7.2 fallende Zwecke |
3 | 8 | 1 | Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht, Vermietung oder Wiederverkauf |
3 | 8 | 2 | Verwendung für andere geschäftliche Zwecke |
4 | 2 | 1 | PKW |
4 | 2 | 2 | LKW |
4 | 8 | 1 | Für den Veranstalter |
4 | 8 | 2 | Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird |
5 | 3 | 1 | Für den Veranstalter |
5 | 3 | 2 | Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird |
6 | 4 | 1 | Für den Veranstalter |
6 | 4 | 2 | Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird |
7 | 1 | 1 | Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
7 | 1 | 2 | Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen |
7 | 2 | 1 | Für den Veranstalter |
7 | 2 | 2 | Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird |
9 | 3 | 1 | Für Werbezwecke |
9 | 3 | 2 | Nicht für Werbezwecke |
10 | 4 | 1 | Arbeiten an Grundstücken |
10 | 4 | 2 | Arbeiten an Grundstücken, die Wohnzwecken dienen |
10 | 4 | 3 | Arbeiten an beweglichem Gegenständen, die nicht unter Code 3 fallen |
10 | 5 | 1 | Erwerb oder Miete von Grundstücken |
10 | 5 | 2 | Erwerb oder Miete von Grundstücken, die als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendet werden |
10 | 5 | 3 | Erwerb oder Miete von beweglichen Gegenständen, die mit als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendeten Grundstücken zusammenhängen oder dafür verwendet werden |
10 | 5 | 4 | Erwerb oder Miete beweglicher Gegenstände, die nicht unter Code 2 fallen |
10 | 9 | 1 | Messen |
10 | 9 | 2 | Seminare |
10 | 9 | 3 | Unterricht |
10 | 9 | 4 | Fortbildung |
10 | 16 | 1 | Arbeiten an Grundstücken, die als Wohnsitz oder für Freizeitzwecke verwendet werden |
10 | 16 | 2 | Arbeiten an Grundstücken, die nicht unter 10.16.1 fallen |
10 | 16 | 3 | Arbeiten an beweglichen Gegenständen, die mit einem Grundstück nach 10.16.1 zusammenhängen oder dafür verwendet werden |
10 | 16 | 4 | Arbeiten an beweglichen Gegenständen, die nicht unter 10.16.3 fallen |
10 | 17 | 1 | Ausgaben für Grundstücke, die als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendet werden |
10 | 17 | 2 | Ausgaben für Gegenstände, die nicht unter 10.17.1 fallen |
Anhang C: Liste der Sprachen
Die folgende Tabelle enthält alle zulässigen Sprachen.
Kürzel | Beschreibung |
---|---|
bg | Bulgarisch |
cs | Tschechisch |
da | Dänisch |
de | Deutsch |
el | Griechisch |
en | Englisch |
es | Spanisch |
et | Estnisch |
fi | Finnisch |
fr | Französisch |
ga | Irisch |
hr | Kroatisch |
hu | Ungarisch |
it | Italienisch |
lt | Litauisch |
lv | Lettisch |
mt | Maltesisch |
nl | Niederländisch |
pl | Polnisch |
pt | Portugiesisch |
ro | Rumänisch |
sk | Slowakisch |
sl | Slowenisch |
sv | Schwedisch |
tr | Türkisch |
Anhang D: Fehlermeldungen und Kommentare
Die folgende Tabelle enthält Beschreibungen zu Fehlermeldungen, die während des Importvorgangs auftreten können. Die Meldungen sind alphabetisch sortiert.
Fehlermeldung | Beschreibung |
---|---|
Die von Ihnen ausgewählte Datei konnte nicht gefunden werden! | Auf Ihrem PC konnte die von Ihnen angegebene Datei nicht gefunden werden. Geben Sie den Dateinamen inklusive vollständiger Pfadangabe erneut ein und klicken Sie erneut auf "Importvorgang starten". |
Die von Ihnen übertragenen Daten enthalten Fehler. Bitte wählen Sie einen Speicherort für die kommentierte Eingabedatei. | Ihre Eingabedatei enthält mindestens einen der in der folgenden Tabelle aufgeführten Fehlerfälle. Speichern Sie die kommentierte Eingabedatei, korrigieren Sie die beanstandeten Zeilen und wiederholen Sie den Importvorgang wie in Kapitel "Import der CSV-Dateien" beschrieben. |
Die Datei enthält zu viele Zeilen oder hat ein ungültiges Format. | Mit Hilfe der Importfunktion dürfen maximal 1000 Anlagen importiert werden. Entweder hält Ihre Eingabedatei mehr als 1000 Anlagen oder es handelt sich nicht um eine CSV-Datei. |
Wenn Sie fortfahren, werden alle bereits erfassten Meldezeilen gelöscht! | Vor dem Importvorgang werden im Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland" vorhandene Anlagen gelöscht. |
In der folgenden Tabelle sind alle Kommentare beschrieben, die während des Imports von Anlagen in der kommentierten Eingabedatei auftreten können.
Kommentar | Beschreibung |
---|---|
Die Zeile enthaelt nicht alle erforderlichen Angaben. | Die Anlage enthält nicht alle Angaben, die für einen korrekten Import benötigt werden. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in "Aufbau Satzart 1" und "Aufbau Satzart 2" angegebenen Format. |
Es sind Zeilen mit der gleichen Anlagennummer vorhanden. | Eine Anlage wird durch ihre Anlagennummer eindeutig identifiziert. Daher darf jede Anlagennummer nur einmal für Daten der Satzart 1 vorkommen. |
Der Import von mehr als 5 Leistungsbeschreibungen pro Anlage ist nicht zulaessig. Bitte reduzieren Sie die Anzahl der Leistungsbeschreibungen zu dieser Anlagennummer. | Pro Anlage dürfen nur 5 Leistungsbeschreibungen (Satzart 2) angegeben werden. |
Unzulaessige Angabe: Anlagennummer. Es existiert keine Anlage mit dieser Nummer. Stellen Sie sicher, dass referenzierte Anlagenzeilen innerhalb der CSV-Datei immer vor den zugehoerigen Leistungsbeschreibungen stehen. | In den Angaben zu den Leistungsbeschreibungen (Daten der Satzart 2) wurde eine Anlage über eine Anlagennummer referenziert welche nicht in den Anlagen selbst (Daten der Satzart 1) existiert. |
Fehlende Eingabe: Spaltenbezeichnung | Bei der angegebenen Spalte handelt es sich um eine Pflichtangabe. |
Ungueltige Eingabe: Spaltenbezeichnung. | Die Spalte mit der angegebenen Bezeichnung entspricht nicht den definierten Vorgaben. Häufige Ursache: Es wurden unzulässige Zeichen oder Werte verwendet, zum Beispiel "€". Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in "Aufbau Satzart 1" und "Aufbau Satzart 2" angegebenen Format. |
Unzulaessige Angabe: Spaltenbezeichnung. | Eine Eingabe in dieser Spalte ist nicht zulässig. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in "Aufbau Satzart 1" und "Aufbau Satzart 2" angegebenen Format |
Zu wenig Zeichen: Spaltenbezeichnung (mindestens n Zeichen). | Die Spalte mit der angegebenen Bezeichnung enthält zu wenig Zeichen. Die meisten Spalten müssen mindestens zwei Zeichen enthalten. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in "Aufbau Satzart 1" und "Aufbau Satzart 2" angegebenen Format |
Zu viele Zeichen: Spaltenbezeichnung (maximal n Zeichen). | Die Spalte mit der angegebenen Bezeichnung enthält zu viele Zeichen. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in "Aufbau Satzart 1" und "Aufbau Satzart 2" angegebenen Format. |
Fehlende Angabe: Bei inlaendischen Anschriften (Staat = 'DE') ist die Angabe der Postleitzahl verpflichtend. | Wurde für Staat des Lieferanten bzw. Leistungserbringers Deutschland (Kürzel 'DE') angegeben, so ist ein Eintrag in der Spalte Postleitzahl erforderlich. |
Unzulaessige Angabe: Bei inlaendischen Anschriften (Staat = 'DE') muss die Postleitzahl aus exakt 5 Ziffern bestehen. | Wurde für Staat des Lieferanten bzw. Leistungserbringers Deutschland (Kürzel 'DE') angegeben, so muss die Postleitzahl aus exakt 5 Ziffern bestehen. |
Ungueltige Eingabe: Staat. Einfuhrdokumente (siehe Sachverhalt) koennen nur erfasst werden, wenn der Staat des Lieferanten bzw. Leistungserbringers zum Drittlandsgebiet gehoert. | Wurde in der Spalte Sachverhalt der Wert 'E' für Einfuhrdokumente angegeben, so muss im Staat des Lieferanten bzw. Leistungserbringers ein Drittlandsgebiet angegeben werden, EU-Staaten sind in diesem Fall nicht gültig. |
Fehlende Angabe: USt-IdNr.. Da es sich bei der Anlage um ein Rechnungsdokument handelt, ist in diesem Feld eine Eingabe erforderlich. | Wurde in der Spalte Sachverhalt der Wert 'R' für Rechnungsdokumente angegeben, so ist eine Angabe in der Spalte USt-IdNr. erforderlich. |
Unzulaessige Angabe: USt-IdNr.. Da es sich bei der Anlage um ein Einfuhrdokument handelt, darf in diesem Feld keine Eingabe erfolgen. | Wurde in der Spalte Sachverhalt der Wert 'E' für Einfuhrdokumente angegeben, so ist eine Angabe in der Spalte USt-IdNr. nicht zulässig. |
Ungueltige Eingabe: Rechnungsdatum. Das Rechnungsdatum hat das Format TT.MM.JJJJ und darf nicht in der Zukunft liegen. | Das angegebene Rechnungsdatum liegt in der Zukunft oder hat ein falsches Format. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in "Aufbau Satzart 1" angegebenen Format. |
Unzulaessige Eingabe: Zusatzkategorie. Wenn keine Hauptkategorie eingegeben wurde, darf in diesem Feld keine Eingabe erfolgen. | Die Angabe einer Zusatzkategorie für Satzart 2 ist nur zulässig, wenn auch eine Hauptkategorie angegeben wurde. |
Unzulaessige Eingabe: Zweite Zusatzkategorie. Wenn keine Haupt- oder Zusatzkategorie eingegeben wurden, darf in diesem Feld keine Eingabe erfolgen. | Die Angabe einer zweiten Zusatzkategorie für Satzart 2 ist nur zulässig, wenn auch eine Zusatzkategorie angegeben wurde. |
Unzulaessige Eingabe: Sprache. Wenn keine Ergaenzung eingegeben wurde, darf in diesem Feld keine Eingabe erfolgen. | Ein Eintrag in der Spalte Sprache ist nur in Verbindung mit einem Eintrag in der Spalte Ergänzung zulässig. |
Die Angaben zur Hauptkategorie, Zusatzkategorie und zur zweiten Zusatzkategorie einer Anlage muessen eindeutig sein. Es existiert jedoch mindestens eine weitere Zeile mit den gleichen Angaben. | Die mit einer Anlage referenzierten Leistungsbeschreibungen müssen eindeutig sein. Entfernen Sie eventuelle Duplikate. |
Die von Ihnen verwendete Datensatzart ist unzulaessig. Zulaessige Werte fuer die Datensatzart sind 1 oder 2. Weitere Informationen finden Sie in der Formatbeschreibung der Online-Hilfe. | Für die Datensatzart sind nur die Werte 1 oder 2 zulässig. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in "Aufbau Satzart 1" und "Aufbau Satzart 2" angegebenen Format. |
Anhang E: Hinweise zur Erstellung von CSV-Dateien mit TextEdit
Bei Erstellung der CSV-Datei mit TextEdit, kann beim Import die Fehlermeldung "Die Datei enthält zu viele Zeilen oder hat ein ungültiges Format" auftreten.Ändern Sie in diesem Fall die Standard-Einstellung für TextEdit. Wählen Sie unter "Einstellungen" -> "Neues Dokument" statt dem Format "Formatierter Text (RTF)" das Fomat "Reiner Text" aus.