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Import von Rechnungsanlagen in den Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer

  • Allgemeine Informationen
  • Wichtige Hinweise
  • Versionstabelle
  • Datensatztabellen und Satzarten
  • Beispielhafte CSV-Datei
  • Liste der Staaten
  • Liste der Kategorien zur Leistungsbeschreibung
  • Liste der Sprachen
  • Hotline und Benutzersupport

Allgemeine Informationen

In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle. 

Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die  allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .


Wichtige Hinweise

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:

Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.

Hinweis

Die Importfunktion wurde überarbeitet. Aufgrund des erweiterten Zeichensatzes müssen zu importierende CSV-Dateien zwingend in UTF-8 encodiert sein. Das bisherige Encoding ISO-8859-15 wird nicht weiter unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis - Grafik Sprechblase

Versionstabelle

CSV-VersionExcel-VersionInhalt der Änderungen
3.0
3.2.0

Umstellung des Encodings der CSV-Dateien von ISO-8859-15 auf UTF-8

2.0
2.1.0

Anpassung der Staatenliste (Kosovo und Südsudan entfernt, Kürzel Sint Maarten geändert)

1.0
1.1.2

USt-IdNr: Tooltip hinzugefügt

1.01.1.1Leistungskategorie 10: 'Ergaenzende Angaben' und 'Sprache' sind optional
1.01.1.0Initialversion

Datensatztabellen und Satzarten

Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.

Es können maximal 6000 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.

Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:

AbkürzungFormat
A oder ANalphanumerisch, d.h. Text und Ziffern
Nnumerisch, d.h. Ziffern
(X)X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen

Datensatztabelle Rechnungsanlagen (Satzart 1)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)

In dieser Spalte muss für Anlagezeilen immer der Wert "1" stehen.

Pflicht
AnlagennummerN(6)

Kennzeichnung der Anlage mit folgenden Eigenschaften:

  • Eindeutig innerhalb aller Zeilen der Satzart 1 der CSV-Datei.
  • Die Anlagennummer darf maximal 6 Stellen haben.
  • Zu jeder Anlage dürfen maximal 5 Zeilen mit je einer Leistungsbeschreibung (Satzart 2) angegeben werden.
Pflicht
DatumAN(10)Datum des Rechnungsdokumentes. Das Datum muss in der Vergangenheit jedoch nicht vor dem 01.01.2000 liegen.

Eingabeformat: TT.MM.JJJJ
Pflicht
NummerAN(30)Nummer des Rechnungsdokumentes.Pflicht
BemessungsgrundlageN(9,2)Bemessungsgrundlage in der Währung des Erstattungsstaates.

Dezimalzahl mit exakt 2 Nachkommastellen. Maximale Anzahl der Vorkommastellen ist 9. Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben. Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen. Die Verwendung des Pluszeichens ist nicht zulässig.
Pflicht
UmsatzsteuerbetragN(9,2)Umsatzsteuerbetrag in der Währung des Erstattungsstaates.

Dezimalzahl mit exakt 2 Nachkommastellen. Maximale Anzahl der Vorkommastellen ist 9. Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben. Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen. Die Verwendung des Pluszeichens ist nicht zulässig.
Pflicht
VorsteuerbetragN(9,2)Vergütungsbetrag in der Währung des Erstattungsstaates.

Dezimalzahl mit exakt 2 Nachkommastellen. Maximale Anzahl der Vorkommastellen ist 9. Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben. Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen. Die Verwendung des Pluszeichens ist nicht zulässig.
Pflicht
Pro-Rata-SatzN(2,2)Dezimalzahl mit exakt 2 Nachkommastellen. Maximale Anzahl der Vorkommastellen ist 2. Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben. Negative Beträge sind unzulässig. Die Verwendung des Pluszeichens ist nicht zulässig.Optional
Angaben zur Art der RechnungA(5)Angabe zur Art der Rechnung

Zulässige Werte:
false (= Rechnung)
true (= Kleinbetragsrechnung)
Pflicht
NameAN(50)Name des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers.Pflicht
StraßeAN(50)Straßenname des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers.Optional
HausnummerAN(10)Hausnummer des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers.Optional
ZusatzAN(10)Zusatz zur Hausnummer des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers.Optional
PLZAN(10)

Postleitzahl des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers.

Pflichtangabe, sofern es sich um einen inländischen Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringer handelt, wenn also als Staat des Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringers "Deutschland" angegeben wird. In diesem Fall muss die Postleitzahl aus exakt 5 Ziffern bestehen.
Optional
OrtAN(50)Name des Ortes des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers.Pflicht
StaatA(2)

Staatsangabe des Lieferanten bzw. des Dienstleistungserbringers. Zweistelliges Länderkürzel.

Die zulässigen Staaten sowie die Zuordnung der einzelnen Staaten zum Drittlandsgebiet finden Sie in der Liste der Staaten.

Pflicht
USt-IdNr.AN(12)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im Mitgliedstaat der Erstattung mit Angabe des Länderkennzeichens.

Abhängig von der Art der Rechnung ist die Angabe der USt-IdNr. verpflichtend oder optional:

  • Art der Rechnung= "false" (Rechnung): Pflichtangabe
  • Art der Rechnung= "false" (Kleinbetragsrechnung): Optional
Optional

Datensatztabelle Leistungsbeschreibungen (Satzart 2)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)

In dieser Spalte muss für Leistungsbeschreibungen immer der Wert "2" stehen.

Pflicht
AnlagennummerN(6)

Referenzierung einer bestehenden Anlagenzeile (siehe Satzart 1).
Die referenzierte Anlagenzeile muss in der CSV-Datei vor der referenzierenden Leistungsbeschreibungszeile stehen.
Pro Anlage dürfen maximal 5 Leistungsbeschreibungen angegeben werden.

Pflicht
LeistungenAN(7)

Die zulässigen Angaben zum Leistungscode finden Sie in der Liste der Kategorien.

Pflicht
ErgänzungAN(255)

Ergänzende Angaben zur Leistungsbeschreibung.

Ergänzende Angaben sind nur dann zulässig, wenn die Hauptkategorie "10" angegeben ist.

Optional
SpracheA(3)

Sprache, in der die ergänzenden Angaben verfasst sind. Es handelt sich um eine Pflichtangabe, sofern ergänzende Angaben gemacht werden.

Die zulässigen Sprachkürzel finden Sie in der Liste der Sprachen.

Optional

Beispielhafte CSV-Datei

Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.

#v3.0
#ve3.2.0
1,1001,12.09.2015,123,100.02,10.01,2.01,9.00,false,Liefname,Liefstr,3,a,80811,Irgendwo,AF,IT86031731200
1,1002,12.09.2015,124,100.03,10.02,2.02,9.00,false,Liefname,Liefstr,4,a,80812,Irgendwo,AG,IT82607648886
1,1003,12.09.2015,125,100.04,10.03,2.03,9.00,true,Liefname,Liefstr,5,a,80813,Irgendwo,AI,IT29137680392
2,1001,1.1.3,,
2,1002,1.1.4,,
2,1003,1.1.4,,

Liste der Staaten

Die folgende Tabelle enthält die Liste der zulässigen Staaten für die Angabe Staat des Lieferanten bzw. Leistungserbringers.

KürzelLand
ADAndorra
AEVereinigte Arabische Emirate
AFAfghanistan
AGAntigua und Barbuda
AIAnguilla
ALAlbanien
AMArmenien
ANNiederländische Antillen
AOAngola
AQAntarktis
ARArgentinien
ASAmerikanisch-Samoa
ATÖsterreich
AUAustralien
AWAruba
AXÅland Inseln
AZAserbaidschan
BABosnien und Herzegowina
BBBarbados
BDBangladesch
BEBelgien
BFBurkina Faso
BGBulgarien
BHBahrain
BIBurundi
BJBenin
BLSaint Barthélemy
BMBermuda
BNBrunei Darussalam
BOBolivien
BQBonaire, Saba und Sint Eustatius
BRBrasilien
BSBahamas
BTBhutan
BVBouvetinsel
BWBotsuana
BYBelarus (Weißrussland)
BZBelize
CAKanada
CCKokosinseln (Keelinginseln)
CDKongo, Demokratische Republik (ehem. Zaire)
CFZentralafrikanische Republik
CGKongo, Republik
CHSchweiz
CICôte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
CKCookinseln
CLChile
CMKamerun
CNChina, Volksrepublik
COKolumbien
CRCosta Rica
CUKuba
CVKap Verde
CWCuracao
CXWeihnachtsinsel
CYZypern
CZTschechische Republik
DEDeutschland
DJDschibuti
DKDänemark
DMDominica
DODominikanische Republik
DZAlgerien
ECEcuador
EEEstland (Reval)
EGÄgypten
EHWestsahara
ELGriechenland
EREritrea
ESSpanien
ETÄthiopien
FIFinnland
FJFidschi
FKFalklandinseln (Malwinen)
FMMikronesien
FOFäröer
FRFrankreich
GAGabun
GBGroßbritannien und Nordirland, Vereinigtes Königreich
GDGrenada
GEGeorgien
GFFranzösisch-Guyana
GGGuernsey
GHGhana
GIGibraltar
GLGrönland
GMGambia
GNGuinea
GPGuadeloupe
GQÄquatorialguinea
GSSüdgeorgien und die Südl. Sandwichinseln
GTGuatemala
GUGuam
GWGuinea-Bissau
GYGuyana
HKHongkong
HMHeard- und McDonald-Inseln
HNHonduras
HRKroatien (Hrvatska)
HTHaiti
HUUngarn
ICKanarische Inseln
IDIndonesien
IEIrland
ILIsrael
IMInsel Man
INIndien
IOBrit. Territorium im Ind. Ozean
IQIrak
IRIran, Islamische Republik
ISIsland
ITItalien
JEJersey
JMJamaika
JOJordanien
JPJapan
KEKenia
KGKirgisistan
KHKambodscha
KIKiribati
KMKomoren
KNSt. Kitts und Nevis
KPKorea, Demokratische Volksrepublik (Nordkorea)
KRKorea, Republik (Südkorea)
KWKuwait
KYKaimaninseln
KZKasachstan
LALaos, Demokratische Volksrepublik
LBLibanon
LCSt. Lucia
LILiechtenstein
LKSri Lanka
LRLiberia
LSLesotho
LTLitauen
LULuxemburg
LVLettland
LYLibysch-Arabische Dschamahirija (Libyen)
MAMarokko
MCMonaco
MDMoldawien (Republik Moldau)
MEMontenegro
MFSaint Martin
MGMadagaskar
MHMarshallinseln
MKMazedonien, ehem. jugoslawische Republik
MLMali
MMMyanmar (Burma)
MNMongolei
MOMacau
MPNördliche Marianen
MQMartinique
MRMauretanien
MSMontserrat
MTMalta
MUMauritius
MVMalediven
MWMalawi
MXMexiko
MYMalaysia
MZMosambik
NANamibia
NCNeukaledonien
NENiger
NFNorfolkinsel
NGNigeria
NINicaragua
NLNiederlande
NONorwegen
NPNepal
NRNauru
NUNiue
NZNeuseeland
OMOman
PAPanama
PEPeru
PFFranzösisch-Polynesien
PGPapua-Neuguinea
PHPhilippinen
PKPakistan
PLPolen
PMSt. Pierre und Miquelon
PNPitcairninseln
PRPuerto Rico
PSPalästinensische Autonomiegebiete
PTPortugal
PWPalau
PYParaguay
QAKatar
RERéunion
RORumänien
RSSerbien
RURussische Föderation
RWRuanda
SASaudi-Arabien
SBSalomonen
SCSeychellen
SDSudan
SESchweden
SGSingapur
SHSt. Helena
SISlowenien
SJSvalbard und Jan Mayen
SKSlowakei
SLSierra Leone
SMSan Marino
SNSenegal
SOSomalia
SRSuriname
STSão Tomé und Príncipe
SVEl Salvador
SXSint Maarten (Niederländisches Gebiet)
SYSyrien, Arabische Republik
SZSwasiland
TCTurks- und Caicosinseln
TDTschad
TFFranzösische Südgebiete
TGTogo
THThailand
TJTadschikistan
TKTokelau
TLTimor-Leste
TMTurkmenistan
TNTunesien
TOTonga
TRTürkei
TTTrinidad und Tobago
TVTuvalu
TWTaiwan (Formosa)
TZTansania, Vereinigte Republik
UAUkraine
UGUganda
UMAmerikanisch-Ozeanien (US Minor Outlying Islands)
USVereinigte Staaten von Amerika
UYUruguay
UZUsbekistan
VAVatikanstadt
VCSt. Vincent und die Grenadinen
VEVenezuela
VGBritische Jungferninseln
VIAmerikanische Jungferninseln
VNVietnam
VUVanuatu
WFWallis und Futuna
WSSamoa
XCCeuta
XLMelilla
YEJemen
YTMayotte
ZASüdafrika
ZMSambia
ZWSimbabwe

Liste der Kategorien zur Leistungsbeschreibung

Die folgende Tabelle enthält alle zulässigen Kategorien.

Haupt- kategorieBeschreibung
1Kraftstoff
1.1Kraftstoff für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste
1.1.1Benzin
1.1.2Diesel
1.1.3Flüssiggas
1.1.4Erdgas
1.1.5Biokraftstoff
1.2Kraftstoff für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg, ausgenommen Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste
1.2.1Benzin
1.2.2Diesel
1.2.3Flüssiggas
1.2.4Erdgas
1.2.5Biokraftstoff
1.2.6PKW
1.2.7LKW
1.3Kraftstoff für Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste
1.3.1Benzin
1.3.2Diesel
1.3.3Flüssiggas
1.3.4Erdgas
1.3.5Biokraftstoff
1.4Kraftstoff für Testfahrzeuge
1.5Erdölerzeugnisse zur Verwendung als Schmiermittel für Fahrzeuge oder Motoren
1.6Kraftstoff für den Wiederverkauf
1.7Kraftstoff für Fahrzeuge zur Güterbeförderung
1.8Kraftstoff für PKW und Mehrzweckfahrzeuge
1.8.1Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke
1.8.2Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung,
Fahrunterricht oder Vermietung
1.8.3

Teilweise Verwendung für nicht unter 1.8.2 fallende Zwecke

1.9Kraftstoff für Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von weniger als 1 550 kg
1.9.1Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
1.9.2Verwendung für geschäftliche Zwecke
1.10Kraftstoff für Maschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen
1.10.1Benzin
1.10.2Diesel
1.10.3Flüssiggas
1.10.4Erdgas
1.10.5Biokraftstoff
1.11Kraftstoff für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen oder für Mietwagen
1.11.1Benzin
1.11.2Diesel
1.11.3Flüssiggas
1.11.4Erdgas
1.11.5Biokraftstoff
1.12Kraftstoff für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die nicht unter 1.8 und 1.9 fallen
1.13Kraftstoff für Fahrzeuge ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
1.14Kraftstoff für Fahrzeuge mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
2Vermietung von Beförderungsmitteln
2.1Vermietung von Beförderungsmitteln mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
2.2Vermietung von Beförderungsmitteln mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
2.2.1Für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten
2.2.2Für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 6 Monaten
2.2.3PKW
2.2.4LKW
2.3PKW
2.3.1Für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten
2.3.2Für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 6 Monaten
2.4LKW
2.5Vermietung von PKW und Mehrzweckfahrzeugen
2.5.1Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke
2.5.2Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht
2.5.3Teilweise Verwendung für nicht unter 2.5.2 fallende Zwecke
2.6Vermietung von Motorrädern, Wohnwagen und Wasserfahrzeugen für Freizeit oder Sport sowie Flugzeugen mit einer Masse von weniger als 1 550 kg
2.6.1Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht
2.6.2Verwendung für andere geschäftliche Zwecke
2.7Vermietung von Fahrzeugen der Klasse M1 zur
Personenbeförderung
2.8Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen
2.9Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen
2.9.1Für gewerbliche Tätigkeiten verwendet
2.9.2Für andere als gewerbliche Tätigkeiten verwendet
2.10Vermietung von Fahrzeugen ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
2.11Vermietung von Fahrzeugen mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
2.12Vermietung von Fahrzeugen, die nicht unter 2.5 und 2.6 fallen
3Ausgaben für Beförderungsmittel (andere als unter den Codes 1 und 2 genannte Gegenstände und Dienstleistungen)
3.1Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.1Erwerb von Fahrzeugen mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.2Wartung eines Fahrzeugs mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.3Erwerb und Einbau von Zubehör für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.4Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.5Sonstige Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungs-mittel für zahlende Fahrgäste
3.2.1Erwerb von Fahrzeugen mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.2Wartung eines Fahrzeugs mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.3Erwerb und Einbau von Zubehör für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.4Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.5Sonstige Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.6PKW
3.2.7LKW
3.3Ausgaben für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.3.1Erwerb eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste
3.3.2Wartung eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste
3.3.3Erwerb und Einbau von Zubehör für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.3.4Ein- oder Abstellen eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste
3.3.5Sonstige Ausgaben für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.4Ausgaben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung
3.4.1Erwerb eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung
3.4.2Wartung eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung
3.4.3Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung
3.4.4Ausgaben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung, die nicht unter 3.4.1, 3.4.2 und 3.4.3 fallen
3.5Wartung von PKW und Mehrzweckfahrzeugen
3.5.1Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke
3.5.2Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
3.5.3Teilweise Verwendung für nicht unter 3.5.2 fallende geschäftliche Zwecke
3.6Wartung von Motorrädern, Wohnwagen und Wasserfahrzeugen für Freizeit oder Sport sowie Flugzeugen mit einer Masse von mehr als 1 550 kg
3.6.1Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
3.6.2Verwendung für andere geschäftliche Zwecke
3.7Ausgaben für PKW und Mehrzweckfahrzeuge, ausgenommen für Wartung und Ein- oder Abstellen
3.7.1Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke
3.7.2Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
3.7.3Teilweise Verwendung für nicht unter 3.7.2 fallende Zwecke
3.8Ausgaben für Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg, ausgenommen für Wartung und Ein- oder Abstellen
3.8.1Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht, Vermietung oder Wiederverkauf
3.8.2Verwendung für andere geschäftliche Zwecke
3.9Erwerb eines PKW der Klasse M1
3.10Erwerb von Zubehör für PKW der Klasse M1 einschließlich Montage und Einbau
3.11Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen oder für Fahrzeuge zur Güterbeförderung
3.12Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen, die für gewerbliche Tätigkeiten verwendet werden
3.13Ausgaben für Fahrzeuge ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
3.14Ausgaben für Fahrzeuge mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
3.15Wartung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung außer PKW und Mehrzweckfahrzeuge, Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg
3.16Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Personenbeförderung
3.17Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung außer PKW und Mehrzweckfahrzeuge, Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit/Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1 550 kg, ausgenommen Ausgaben für Wartung und Ein- oder Abstellen.
4Maut und Straßenbenutzungsgebühren
4.1Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
4.2Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3 500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
4.2.1PKW
4.2.2LKW
4.3Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
4.4Straßenbenutzungsgebühren für jedes Beförderungsmittel auf der Brücke über den Großen Belt
4.5Straßenbenutzungsgebühren für jedes Beförderungsmittel auf der Öresundbrücke
4.6Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste mit mehr als 9 Plätzen
4.7Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste mit weniger als 9 Plätzen
4.8Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses verwendet werden
4.8.1Für den Veranstalter
4.8.2Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird
5Fahrtkosten wie Taxikosten und Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
5.1Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
5.2Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
5.3Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses
5.3.1Für den Veranstalter
5.3.2Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird
6Beherbergung
6.1Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten
6.2Ausgaben für die Beherbergung einer anderen Person als der Steuerpflichtige oder einer seiner Angestellten
6.3Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten, die berufsbezogene oder geschäftliche Konferenzen besuchen
6.4Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses
6.4.1Für den Veranstalter
6.4.2Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird
6.5Ausgaben für die Beherbergung eines Angestellten des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt
6.6Ausgaben für die Beherbergung bei Anschlussleistungen
6.7Ausgaben für Beherbergung, die nicht unter 6.5 oder 6.6 fallen
7Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
7.1Von Hotels, Bars, Gaststätten und Pensionen bereitgestellte Speisen und Getränke, einschließlich Frühstück
7.1.1Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
7.1.2Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
7.2Speisen und Getränke, die im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses bereitgestellt werden
7.2.1Für den Veranstalter
7.2.2Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird
7.3Speisen und Getränke für einen Angestellten des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt
7.4Für Anschlussleistungen erworbene Restaurantdienstleistungen
7.5Erwerb von Speisen, Getränken oder Restaurantdienstleistungen, die nicht unter 7.2, 7.3 und 7.4 fallen
8Zutritt zu Messen und Ausstellungen
8.1Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
8.2Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
9Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentations-aufwendungen
9.1Erwerb von Alkohol
9.2Erwerb von Tabakwaren
9.3Ausgaben für Empfänge und Repräsentationsveranstaltungen
9.3.1Für Werbezwecke
9.3.2Nicht für Werbezwecke
9.4Ausgaben für die Wartung von Wassersportfahrzeugen
9.5Ausgaben für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
9.6Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen für Werbezwecke
9.7Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, die nicht unter 9.1, 9.2 und 9.3 fallen
10Sonstiges
10.1Werkzeuge
10.2Reparaturen innerhalb eines Garantiezeitraums
10.3Bildungsleistungen
10.4Arbeiten an Gegenständen
10.4.1Arbeiten an Grundstücken
10.4.2Arbeiten an Grundstücken, die Wohnzwecken dienen
10.4.3Arbeiten an beweglichem Gegenständen, die nicht unter Code 3 fallen
10.5Erwerb oder Miete von Gegenständen
10.5.1Erwerb oder Miete von Grundstücken
10.5.2Erwerb oder Miete von Grundstücken, die als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendet werden
10.5.3Erwerb oder Miete von beweglichen Gegenständen, die mit als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendeten Grundstücken zusammenhängen oder dafür verwendet werden
10.5.4Erwerb oder Miete beweglicher Gegenstände, die nicht unter Code 2 fallen
10.6Bereitstellung von Wasser, Gas oder Elektrizität durch ein Verteilernetz
10.7Geschenke von geringem Wert
10.8Bürokosten
10.9Teilnahme an Messen und Seminaren, Unterricht oder Fortbildung
10.9.1Messen
10.9.2Seminare
10.9.3Unterricht
10.9.4Fortbildung
10.10Pauschalaufschlag für Vieh und landwirtschaftliche Erzeugung
10.11Ausgaben für Postversand in Länder außerhalb der EU
10.12Ausgaben für Telefon und Telefax in Verbindung mit einer Unterbringung
10.13Von einem Reiseveranstalter zur unmittelbaren Verwendung durch den Reisenden erworbene Gegenstände und Dienstleistungen
10.14Gegenstände für den Wiederverkauf, die nicht unter 1.6 fallen
10.15Dienstleistungen für den Wiederverkauf, die nicht unter 6.6 und 7.4 fallen
10.16Arbeiten an Gegenständen
10.16.1Arbeiten an Grundstücken, die als Wohnsitz oder für Freizeitzwecke verwendet werden
10.16.2Arbeiten an Grundstücken, die nicht unter 10.16.1 fallen
10.16.3Arbeiten an beweglichen Gegenständen, die mit einem Grundstück nach 10.16.1 zusammenhängen oder dafür verwendet werden
10.16.4Arbeiten an beweglichen Gegenständen, die nicht unter 10.16.3 fallen
10.17Ausgaben für Gegenstände
10.17.1Ausgaben für Grundstücke, die als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendet werden
10.17.2Ausgaben für Gegenstände, die nicht unter 10.17.1 fallen

Liste der Sprachen

Die folgende Tabelle enthält alle zulässigen Sprachen.

KürzelBeschreibung
bgBulgarisch
csTschechisch
daDänisch
deDeutsch
elGriechisch
enEnglisch
esSpanisch
etEstnisch
fiFinnisch
frFranzösisch
gaIrisch
hrKroatisch
huUngarisch
itItalienisch
ltLitauisch
lvLettisch
mtMaltesisch
nlNiederländisch
plPolnisch
ptPortugiesisch
roRumänisch
skSlowakisch
slSlowenisch
svSchwedisch
trTürkisch

Hotline und Benutzersupport

Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen

  • montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
  • samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
bei Fragen und Problemen mit Mein BOP zur Verfügung steht. Einzelfragen werden dort telefonisch unter der Nummer 0800 52 35 055 (Für Anrufer mit ausländischer Rufnummer: +49 180 5 23 50 55) beantwortet bzw. entgegengenommen. Die Informationsstelle ist auch per Kontaktformular erreichbar.  Zum Kontaktformular

Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.