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Import von Umsätzen in die Steuererklärung für die OSS EU-Regelung – für Besteuerungszeiträume ab 3. Quartal 2021

  • Allgemeine Informationen
  • Wichtige Hinweise
  • Versionstabelle
  • Datensatztabellen und Satzarten
  • Beispielhafte CSV-Datei
  • Liste der Länder des Verbrauchs
  • Liste der Länder der festen Niederlassung
  • Liste der Länder des Beginns der Warenlieferung
  • Hotline und Benutzersupport

Allgemeine Informationen

In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle. 

Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die  allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .


Wichtige Hinweise

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:

Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.

Hinweis

Die Importfunktion wurde überarbeitet. Aufgrund des erweiterten Zeichensatzes müssen zu importierende CSV-Dateien zwingend in UTF-8 encodiert sein. Das bisherige Encoding ISO-8859-15 wird nicht weiter unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis - Grafik Sprechblase

Versionstabelle

CSV-VersionInhalt der Änderungen
2.0

Umstellung des Encodings der CSV-Dateien von ISO-8859-15 auf UTF-8.

Es sind keine Nullwerte mehr für Steuerbemessungsgrundlagen und

1.1Hinzufügen des Satztyps 6 - Berichtigungen
1.0Erste Version der Importfunktion für OSSEUST-Umsätze.

Datensatztabellen und Satzarten

Die folgenden Datensatztabellen beschreiben alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.

Es können maximal 6000 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.

Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:

AbkürzungFormat
A oder ANalphanumerisch, d.h. Text und Ziffern
Nnumerisch, d.h. Ziffern
(X)X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen

Datensatztabelle Land des Verbrauchs (Satzart 1)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Statistikdatenzeilen immer der Wert "1" stehen.Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes des Verbrauchs.

  • Jedes Land darf nur einmal in der Satzart 1 definiert werden
  • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs.

Pflicht

Datensatztabelle Umsätze des Steuerpflichtigen - Dienstleistungen (Satzart 2)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Umsätze des Steuerpflichtigen - Dienstleistungen immer der Wert "2" stehen.Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes des Verbrauchs.

  • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
  • Die Umsätze werden dem Land zugeordnet

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs.

Pflicht
UmsatzsteuertypA

Typ des Umsatzsteuersatzes.

  • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
  • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
Pflicht
UmsatzsteuersatzN(2,2)

Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
UmsatzsteuerbetragN(12,2)

Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
  • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
Pflicht

Datensatztabelle Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen (Satzart 3)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen immer der Wert "3" stehen.Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes des Verbrauchs.

  • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
  • Die Umsätze werden dem Land zugeordnet

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs.

Pflicht
UmsatzsteuertypA

Typ des Umsatzsteuersatzes.

  • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
  • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
Pflicht
UmsatzsteuersatzN(2,2)

Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
UmsatzsteuerbetragN(12,2)

Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
  • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
Pflicht

Datensatztabelle Umsätze einer festen Niederlassung - Dienstleistungen (Satzart 4)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Umsätze einer festen Niederlassung - Dienstleistungen immer der Wert "4" stehen.Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes des Verbrauchs.

  • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
  • Die Umsätze werden dem Land zugeordnet

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs.

Pflicht
Land der festen NiederlassungA(2)

Code des Landes der festen Niederlassung.

  • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder der festen Niederlassung.

Pflicht
Länderkennung, USt-IdNr. der festen NiederlassungAN(14)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der festen Niederlassung inkl. Angabe des Länderkennzeichens.

  • Es darf Entweder die USt-IdNr. oder das Feld Steuernummer angegeben werden.
(Pflicht)
Steuernummer sofern die feste Niederlassung über keine USt-IdNr. verfügtAN(20)

Die Steuernummer der festen Niederlassung.

  • Es darf Entweder die USt-IdNr. oder das Feld Steuernummer angegeben werden.
(Pflicht)
UmsatzsteuertypA

Typ des Umsatzsteuersatzes.

  • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
  • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
Pflicht
UmsatzsteuersatzN(2,2)

Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
UmsatzsteuerbetragN(12,2)

Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
  • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
Pflicht

Datensatztabelle Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen (Satzart 5)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen immer der Wert "5" stehen.Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes des Verbrauchs.

  • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
  • Die Umsätze werden dem Land zugeordnet

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs.

Pflicht
Art des WarenlieferersN(1)

Art des Warenlieferers

  • 1 - Die Warenlieferung erfolgte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat durch eine dem Steuerpflichtigen zuzurechnende feste Niederlassung oder andere Einrichtung zur Lieferung von Waren (keine Lieferfiktion).
  • 2 - Die Warenlieferung erfolgte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und ist dem Betreiber einer elektronischen Schnittstelle als Lieferfiktion zuzuschreiben.
Pflicht
Land des Beginns der WarenlieferungA(2)

Code des Land des Beginns der Warenlieferung.

  • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Beginns der Warenlieferung.

Pflicht
USt-IdNr. mit Länderkennung der festen Niederlassung / anderen Einrichtung oder elektronischen Schnittstelle AN(14)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der festen Niederlassung / anderen Einrichtung oder elektronischen Schnittstelle inkl. Angabe des Länderkennzeichens.

  • Es darf Entweder die USt-IdNr. oder das Feld Steuernummer angegeben werden.
Optional
Steuernummer, sofern die feste Niederlassung / andere Einrichtung oder elektronische Schnittstelle über keine USt-IdNr. verfügtAN(20)

Die Steuernummer, sofern die feste Niederlassung / andere Einrichtung oder elektronische Schnittstelle über keine USt-IdNr. verfügt .

  • Es darf Entweder die USt-IdNr. oder das Feld Steuernummer angegeben werden.
Optional
UmsatzsteuertypA

Typ des Umsatzsteuersatzes.

  • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
  • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
Pflicht
UmsatzsteuersatzN(2,2)

Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
UmsatzsteuerbetragN(12,2)

Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
  • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
Pflicht

Datensatztabelle Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume (Satzart 6)

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume immer der Wert "6" stehen.Pflicht
Land des VerbrauchsA(2)

Code des Landes des Verbrauchs.

  • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
  • Die Berichtigungen werden dem Land zugeordnet

Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs.

Pflicht
Jahr des zu berichtigenden BesteuerungszeitraumsN(4)

Jahr des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums.

Pflicht
Quartal des zu berichtigenden BesteuerungszeitraumsN(1)

Quartal des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums.

  • Ein Berichtigungszeitraum vor dem 3. Quartal 2021 ist nicht erlaubt
Pflicht
Bisher erklärter SteuerbetragN(12,2)

Der im zu berichtigenden Besteuerungszeitraum für das Land des Verbrauchs bisher erklärte Steuerbetrag.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen. Auch die Eingabe von Null ist zulässig.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
Pflicht
Berichtigter SteuerbetragN(12,2)

Der im zu berichtigenden Besteuerungszeitraum für das Land des Verbrauchs berichtigte Steuerbetrag.

  • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen. Auch die Eingabe von Null ist zulässig.
  • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
  • Der berichtigte Steuerbetrag muss vom bisher erklärten Steuerbetrag abweichen.
Pflicht

Beispielhafte CSV-Datei

Die folgenden Beispiele einer CSV-Datei können mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Die Beispiele dienen lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellen keinen realen Datensatz dar.

Beispiel 1:

#v2.0
1,NL
2,NL,STANDARD,21.00,100.00,21.00
2,NL,REDUCED,9.00,200.00,18.00

Beispiel 2:

#v2.0
1,BG
1,IT
2,BG,STANDARD,20.00,50000.00,10000.00
2,BG,REDUCED,9.00,1000.00,90.00
2,IT,REDUCED,4.00,1000.00,40.00
3,BG,STANDARD,20.00,5.00,1.00
3,BG,REDUCED,9.00,1.00,0.09
3,IT,REDUCED,4.00,1.00,0.04
4,BG,SE,SE568435935801,,STANDARD,20.00,50000.00,10000.00
4,BG,SE,SE753336075101,,REDUCED,9.00,1000.00,90.00
4,BG,FR,FR9R371332137,,STANDARD,20.00,10.00,2.00
4,BG,FR,FR9R371332137,,REDUCED,9.00,20.00,1.80
4,IT,EL,,11a,STANDARD,22.00,100.00,22.00
4,IT,EL,,11A,REDUCED,4.00,200.00,8.00
4,IT,PL,,13,REDUCED,4.00,1000.00,40.00
5,BG,1,IT,IT21452339993,,STANDARD,20.00,50000.00,10000.00
5,BG,1,IT,IT83021109992,,REDUCED,9.00,1000.00,90.00
5,BG,1,FR,FR9R371332137,,STANDARD,20.00,10.00,2.00
5,BG,1,FR,FR9R371332137,,REDUCED,9.00,20.00,1.80
5,BG,2,FR,FR9R371332137,,REDUCED,9.00,20.00,1.80
5,IT,1,EL,,11,STANDARD,22.00,100.00,22.00
5,IT,1,EL,,12,REDUCED,4.00,200.00,8.00
5,IT,1,BG,,13,REDUCED,4.00,1000.00,40.00
5,IT,2,BG,,,REDUCED,4.00,1000.00,40.00
6,IT,2021,3,500.00,580.00
6,IT,2021,4,980.12,0.00

Liste der Länder des Verbrauchs

CodeBezeichnung
BEBelgien
BGBulgarien
DKDänemark
DEDeutschland
EEEstland
FIFinnland
FRFrankreich
ELGriechenland
IEIrland
ITItalien
HRKroatien
LVLettland
LTLitauen
LULuxemburg
MTMalta
NLNiederlande
XINordirland
ATÖsterreich
PLPolen
PTPortugal
RORumänien
SESchweden
SKSlowakei
SISlowenien
ESSpanien
CZTschechische Republik
HUUngarn
CYZypern

Liste der Länder der festen Niederlassung

CodeBezeichnung
BEBelgien
BGBulgarien
DKDänemark
EEEstland
FIFinnland
FRFrankreich
ELGriechenland
IEIrland
ITItalien
HRKroatien
LVLettland
LTLitauen
LULuxemburg
MTMalta
NLNiederlande
ATÖsterreich
PLPolen
PTPortugal
RORumänien
SESchweden
SKSlowakei
SISlowenien
ESSpanien
CZTschechische Republik
HUUngarn
CYZypern

Liste der Länder des Beginns der Warenlieferung

CodeBezeichnung
BEBelgien
BGBulgarien
DKDänemark
EEEstland
FIFinnland
FRFrankreich
ELGriechenland
IEIrland
ITItalien
HRKroatien
LVLettland
LTLitauen
LULuxemburg
MTMalta
NLNiederlande
XINordirland
ATÖsterreich
PLPolen
PTPortugal
RORumänien
SESchweden
SKSlowakei
SISlowenien
ESSpanien
CZTschechische Republik
HUUngarn
CYZypern

Hotline und Benutzersupport

Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen

  • montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
  • samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
bei Fragen und Problemen mit Mein BOP zur Verfügung steht. Einzelfragen werden dort telefonisch unter der Nummer 0800 52 35 055 (Für Anrufer mit ausländischer Rufnummer: +49 180 5 23 50 55) beantwortet bzw. entgegengenommen. Die Informationsstelle ist auch per Kontaktformular erreichbar.  Zum Kontaktformular

Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.