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Import von Meldungen in die Übermittlung der IBAN gem. § 139b Abs. 10 Abgabenordnung (AO)

  • Allgemeine Informationen
  • Wichtige Hinweise
  • Versionstabelle
  • Datensatztabellen und Satzarten
  • Beispielhafte CSV-Datei
  • Hotline und Benutzersupport

Allgemeine Informationen

In dieser Importhilfe finden Sie formularspezifische Informationen zum Aufbau einer CSV-Datei und zur aktuellen Version der CSV-Schnittstelle. 

Falls Sie mit der Importfunktion noch nicht vertraut sind und allgemeine Informationen zum Erstellen von CSV-Dateien benötigen, nutzen Sie bitte die  allgemeine Anleitung zur Erstellung von CSV-Dateien für die Importfunktion .


Wichtige Hinweise

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktion macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:

Die Benutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.

Hinweis

Die Importfunktion wurde überarbeitet. Aufgrund des erweiterten Zeichensatzes müssen zu importierende CSV-Dateien zwingend in UTF-8 encodiert sein. Das bisherige Encoding ISO-8859-15 wird nicht weiter unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis - Grafik Sprechblase

Versionstabelle

CSV-VersionExcel-Version
Inhalt der Änderungen

2.0

2.2.0
Umstellung des Encodings der CSV-Dateien von ISO-8859-15 auf UTF-8

1.0

1.1.0
Erste Version der Importfunktion für IBAN-Meldungen

Datensatztabellen und Satzarten

Die folgende Datensatztabelle beschreibt alle in der Importfunktion verfügbaren Satzarten.

Es können maximal 5000 Datenzeilen in einer CSV-Datei importiert werden.

Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:

AbkürzungFormat
A oder ANalphanumerisch, d.h. Text und Ziffern
Nnumerisch, d.h. Ziffern
(X)X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen

Datensatztabelle für IBAN-Meldung

FeldbezeichnungFormatErläuterungPflichtfeld
OrdnungsbegriffAN(40)

Ordnungsbegriff für die Zuordnung der Meldung zu einem Datenbestand

Optional
Zeitpunkt der MeldungAN

Gibt den Zeitpunkt an, ab dem die Meldung gültig ist.

Format: TT.MM.JJJJ HH:mm:ss

Pflicht

Id-Nr.N(11)

Identifkationsnummer der Person der Meldung

Pflicht

GeburtsdatumAN

Das Geburtsdatum der Person der Meldung

  • Format: TT.MM.JJJJ
  • Teilbekannte Datumsangaben sind möglich. TT-, MM- oder JJJJ-Teil darf aus 00 bzw. 0000 bestehen

Pflicht

AusnahmebegründungAN(5)

Ausnahmebegründung zu einer IBAN-Meldung für minderjährige Personen

  • AKGFK - aufgehobene Kindergeldfestsetzung für ein minderjähriges Kind
  • KKGFK - keine Kindergeldfestsetzung für ein minderjähriges Kind
  • ABKGG - Auszahlung des Kindergeldes nach dem BKGG

Optional

NameAN(45)

Name der Person der Meldung

Pflicht

VornameAN(35)

Vorname der Person der Meldung

Optional

IBANAN(34)

IBAN der Person der Meldung

Pflicht

BICAN(11)

BIC der Person der Meldung

Optional

Beispielhafte CSV-Datei

Das folgende Beispiel einer CSV-Datei kann mit Hilfe der Importfunktion in das Formular importiert werden. Das Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung der Importfunktion und stellt keinen realen Datensatz dar.

Angaben zur Ausnahmebegründung sind nur für Bevollmächtigte zulässig.

#v2.0
Ordnungsbegriff,Zeitpunkt der Meldung,Id-Nr.,Geburtsdatum,Ausnahmebegruendung,Name,Vorname,IBAN,BIC
Begriff1,20.11.2023 12:12:12,12053687475,01.01.2020,,Name1,Vorname1,DE38961072874536921805,QADRDE46XXX
Begriff2,20.11.2023 12:12:12,15368475090,01.01.2019,,Name2,Vorname2,DE38961072874536921805,WKGBDEF5XXX
Begriff3,20.11.2023 12:12:12,19780658289,01.01.1980,,Name3,Vorname3,DE38961072874536921805,QADRDE46XXX

Hotline und Benutzersupport

Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt von Mein BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen

  • montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
  • samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
bei Fragen und Problemen mit Mein BOP zur Verfügung steht. Einzelfragen werden dort telefonisch unter der Nummer 0800 52 35 055 (Für Anrufer mit ausländischer Rufnummer: +49 180 5 23 50 55) beantwortet bzw. entgegengenommen. Die Informationsstelle ist auch per Kontaktformular erreichbar.  Zum Kontaktformular

Beachten Sie bitte: Über die Hotline ist keine steuerliche Beratung möglich.