Hilfe
Grundsätzliches zur Steuerkontoabfrage
Mit der Steuerkontoabfrage erhalten Sie von der Steuerverwaltung Auskunft über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen. Damit Sie eine Steuerkontoabfrage durchführen können, benötigen Sie zuerst eine Vollmacht zur Einsicht in das Steuerkonto.
Beantragung der Berechtigung zur Steuerkontoabfrage
Damit Sie eine Steuerkontoabfrage durchführen können, benötigen Sie zuerst eine Vollmacht zur Einsichtnahme in das Steuerkonto.
Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Privatpersonen und Unternehmer können die Abrufvollmacht verwenden.
Diese Vollmacht ist ausschließlich für den Datenabruf konzipiert (vgl. Menüpunkt „Formulare & Leistungen“). Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Vertretungs- oder Empfangsvollmacht.
Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Nähere Informationen erhalten Sie im Dokument FAQ_Vollmachten_ohne_Vollmachtsvermutung.pdf.
Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter „Formulare & Leistungen“ unter der Rubrik „Vollmachten verwalten“ das „Anlegen einer Abrufvollmacht“ durchführen.
Für steuerliche Berater gibt es zwei Möglichkeiten zur Erlangung der Einsicht in das Steuerkonto:
Abgabe von elektronischen Vollmachten über ELSTER.
Hierbei handelt es sich jedoch um Vollmachten, die nicht auf die Vollmachtsvermutung gestützt sind, aber ebenfalls die Erlangung der Datenabrufberechtigungen (ohne Untervollmachten), sowie die Möglichkeit der Abgabe einer Empfangsvollmacht ermöglichen.
Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Nähere Informationen erhalten Sie im Dokument FAQ_Vollmachten_ohne_Vollmachtsvermutung.pdf.
Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter „Formulare & Leistungen“ unter der Rubrik „Vollmachten verwalten“ das „Anlegen einer Vollmacht“ durchführen.Abgabe von elektronischen Vollmachten über die Vollmachtdatenbank der Steuerberaterkammer
Hierdurch kann die Vollmacht in der Art gestaltet werden, dass die Abrufrechte beinhaltet sind. Zusätzlich besteht hierbei auch die Möglichkeit Untervollmachten zu erteilen.
Es handelt sich immer um eine Vertretungsvollmacht, die bei Bedarf um eine Empfangsvollmacht erweitert werden kann.
Weitere Informationen zur Vollmachtsdatenbank erhalten sie hier.