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Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 Einkommensteuergesetz

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Allgemeines

Weitere Informationen zum Entlastungsverfahren

Weitere Informationen zum Entlastungsverfahren finden Sie unter https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/kapitalertragsteuerentlastung_node.html Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St I B 3:

Tel.:  +49 228 406-1200

E-Mail: kapitalertragsteuer@steuerliches-info-center.de

Post: An der Küppe 1, 53225 Bonn

Entlastungs-Steuernummer

Durch das BZSt vergebene Steuernummer (z.B. auf einem bereits erteilten Bescheid als Kenn-Nr. ersichtlich)

Entlastungs-Steuernummer

Durch das BZSt vergebene Steuernummer (z.B. auf einem bereits erteilten Bescheid als Kenn-Nr. ersichtlich oder bei einer erteilten Freistellung als Aktenzeichen beginnend mit "St I B 3 - " ersichtlich)

ID-Nummer Ansässigkeitsstaat/Gebiet

Bei Ansässigkeitsstaat in den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Angabe einer TIN erforderlich. Die TIN besteht aus 9 Ziffern.

Einwilligungsformular § 87a AO

Das korrekte Formular finden Sie unter https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemein/einwilligungsformular_87a.html

Eigene Referenz (auch Verwendungszweck bei Erstattung)

Referenzangabe des Antragstellers

Gesellschaftsform

Geben Sie hier die Gesellschaftsform des Gläubigers der Kapitalerträge an (z.B. GmbH, LLC, LP).

Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung

Bei Ansässigkeit in Kuwait oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist eine Angabe zum Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung erforderlich.

Ort der Errichtung

Bei Ansässigkeit in Kuwait oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist eine Angabe zum Ort der Errichtung erforderlich.

Ansässigkeitsbescheinigung

Eine Ansässigkeitsbescheinigung ist, außer für internationale Organisationen, zwingend vorzulegen.

Erstattung:
Alle Zeiträume, in denen die Kapitalerträge zugeflossen sind müssen von der Ansässigkeitsbescheinigung bzw. den Ansässigkeitsbescheinigungen abgedeckt werden.

Rechtsform

Bitte geben Sie die Rechtsform des Bevollmächtigten an.

Empfangsvollmacht

Der Empfangsbevollmächtigte erhält sämtliche Schreiben und Bescheide des Bundeszentralamts für Steuern, die mit dem Erstattungsverfahren gemäß § 50c EStG, § 43b EStG oder gemäß § 44a Absatz 9 EStG sowie Befreiungen von der deutschen Steuer aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder anderer Vereinbarungen in Zusammenhang stehen.

Wohnsitz

Bitte beachten Sie, dass die hier gemachte Angabe sich auf alle im Antrag bezeichneten Kapitalerträge bezieht. Sollten Sie während eines Zuflusses in einem andern Land ansässig gewesen sein, ist ein separater Antrag zu stellen.

Statusbescheinigung nach § 7 Abs. 3 InvStG

Ausländische Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes können ab dem 1. Januar 2018 eine Statusbescheinigung (§ 7 Abs. 4 InvStG) beantragen. Die Vorlage der Statusbescheinigung beim Entrichtungspflichtigen führt zu einer Reduzierung des Steuersatzes auf 15 v. H. bereits an der Quelle. In vielen Fällen erübrigt sich dadurch der Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer. Für die Ausstellung von Statusbescheinigungen für ausländische Investmentfonds ist das Referat St II 5 des BZSt zuständig.

Steuerliche Behandlung

Die tatsächliche steuerliche Behandlung im Ansässigkeitsstaat ist gemeint. 

Status des Gläubigers im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Sollten Sie für einen oder mehrere Zuflüsse einen andern Status im Steuerjahr innegehabt  oder zu einer andern Besteuerung optiert haben verwenden Sie bitte einen separates Formular.

Hinterlegungsscheine

Ein Hinterlegungsschein (englisch: Depositary Receipt, kurz DR) ist ein Zertifikat, das einen Anteil an einem im Inland verwahrten Bestand an inländischen Aktien verbrieft. Bei American Depositary Receipts (ADR) handelt es sich dabei um solche Hinterlegungsscheine, die am amerikanischen Markt gehandelt werden. Vergleichbare Hinterlegungsscheine können auch auf anderen Märkten auftreten, z. B. in Form von European Depositary Receipts (EDR), International Depositary Receipts (IDR) und Global Depositary Receipts (GDR).

ISIN

Die ISIN (International Securities Identification Number) ist eine zwölfstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Die ISIN dient der Identifikation von meist Börstennotierten Wertpapieren. Tragen Sie bitte die deutsche ISIN laut Steuerbescheinigung beginnend mit DE .....  ein.

Abgeführte deutsche Steuer (KapESt + SolZ)

Tragen Sie hier bitte die abgeführte deutsche Steuer ein. Dies ist die Summe aus der für diese Erträge abgeführte Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages.

ISIN des Depositary Receipts

Die ISIN (International Securities Identification Number) ist eine zwölfstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Die ISIN dient der Identifikation von meist Börstennotierten Wertpapieren. Tragen Sie bitte die ISIN des Depositary Receipts ein. Bei z.B. ADR beginnend mit US...

Zufluss

Liegt bei Zufluss der Kapitalerträge seit mindestens einem Jahr ein ununterbrochenes wirtschaftliches Eigentum an den Aktien oder Genusscheinen vor?

Beginn der Freistellung

Bitte beachten Sie, dass eine Freistellung frühestens ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrages beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen kann.

Account-ID

Die Account-ID eines BOP-Kontos wird nach dem Einloggen unter Mein BOP in den Benutzerkontoinformationen als Benutzerkonto-ID angezeigt.

Anhänge

Beschränkungen für Anhänge:

  • Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
  • maximale Dateigröße je Anhang: 10,4 MB
  • maximale Dateigröße aller Anhänge: 14 MB
  • maximale Anzahl an Anhängen: 100