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Antrag auf Zulassung zum Verfahren, Änderung und Löschung zum Verfahren Meldung der IBAN
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Erläuterungen zum Antrag auf Zulassung zum Verfahren, Änderung und Löschung zum Verfahren Meldung der IBAN.
Zulassungsnummer
Die Zulassungsnummer wird Ihnen nach Abschluss des Zulassungsverfahrens zum Verfahren "Meldung der IBAN gem. § 139b Abs. 10 Abgabenordnung (AO)" per Briefpost bekannt gegeben. Die Zulassungsnummer weist Sie als berechtigen Nutzer des Verfahrens aus. Sie ist im Rahmen der Datenübermittlung anzugeben.