Hilfe
IBAN-Meldung an das BZSt Sonderfälle
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Erläuterungen zur IBAN-Meldung an das BZSt.
Die steuerliche Identifikationsnummer des Melders wird aus dem von Ihnen verwendeten Zertifikat vorbelegt. Sollte diese IdNr. nicht Ihrer aktuell gültigen IdNr. entsprechen, führen Sie bitte eine erneute Registrierung mit Ihrer aktuell gültigen IdNr. durch, bevor Sie das Formular übermitteln.
Andernfalls kann keine IBAN-Meldung bzw. Löschmeldung durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn Sie für eine minderjährige Person melden möchten.
Geben Sie in diesem Feld das Geburtsdatum im Format 'TT.MM.JJJJ' an.
Das Datum kann teilbekannt sein. Unbekannte Teile des Datums werden durch '00' beziehungsweise '0000' spezifiziert.
Folgende Formate für teilbekannte Daten sind zulässig:
- 00.MM.JJJJ
- 00.00.JJJJ
- 00.00.0000
Bei teilbekannten Geburtsdaten wird ggf. eine Prüfung auf Volljährigkeit mit dem erstmöglichen Datum durchgeführt.
Wird für eine minderjährige Person kein Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt oder ist für die Auszahlung keine IBAN bei der Familienkasse hinterlegt, so kann die Familienkasse keine IBAN-Meldung für die minderjährige Person durchführen.
In diesem Fall kann durch einen Bevollmächtigten eine IBAN-Meldung für eine minderjährige Person durchgeführt werden. Der Ausnahmefall muss jedoch begründet werden.
Mit dem BIC, dem Business Identifier Code, wird eine Bank weltweit eindeutig zugeordnet. Durch die einheitliche Prüfziffernberechnung ist es allen Beteiligten möglich, die Richtigkeit der IBAN zu kontrollieren. Der BIC besteht aus 8 oder 11 Buchstaben und Zahlen und ist ein Teil des SWIFT-Code.
Wann muss der BIC angegeben werden?
Eine Angabe des BIC zusätzlich zur IBAN ist für ausländische Konten erforderlich.
Es können sowohl Buchstaben als auch Ziffern und Trennstriche eingetragen werden. Wenn die Hausnummer aus zwei Zahlen besteht, zum Beispiel Isarweg 24-26, machen Sie den Eintrag bitte wie folgt: Hausnummer 24, Hausnummerzusatz -26