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Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren VAT on e-Services
Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Erläuterungen zur Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren VAT on e-Services.
Detaillierte Hinweise zum Verfahren finden Sie im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern.
Zur Berichtigung einer bereits abgegebenen Steuererklärung rufen Sie bitte die betreffende Steuererklärung auf (Übernahme von Formulareinträgen aus einer früheren Abgabe) und tragen Sie die notwendigen Änderungen dort ein.
Auch im Fall der Berichtigung der Steuererklärung sind sämtliche unter die Sonderregelung fallenden Umsätze des Besteuerungszeitraumes zu erklären (und nicht nur die Differenz gegenüber der ursprünglichen Erklärung).
Identifiziert ein Land in der EU, in dem die zu versteuernden Umsätze erbracht wurden.
Hier finden Sie den Leitfaden zur korrekten Erfassung von Umsätzen.
- Wählen Sie zuerst das Land des Verbrauchs aus. Die dort gültigen Steuertypen und Steuersätze werden geladen.
- Füllen Sie nun den neuen Eintrag der erbrachten Dienstleistungen aus, und klicken Sie auf „Eintrag übernehmen“.
- Für weitere Einträge erbrachter Dienstleistungen zum gleichen Land des Verbrauchs (aber anderem Steuertyp bzw. Steuersatz) wählen Sie „weitere Daten hinzufügen“.
- Ein neuer, leerer Eintrag wird geöffnet. Machen Sie nun Ihre Angaben und klicken Sie auf „Eintrag übernehmen“.
- Möchten Sie Umsatzsteuerangaben für ein weiteres Land des Verbrauchs tätigen, so verlassen Sie die Teilseite mit „Umsätze des Steuerpflichtigen“. Fügen Sie nun mit „weitere Daten hinzufügen“ einen weiteren Eintrag hinzu. Ein neuer, leerer Eintrag wird geöffnet.