Hilfe
Einleitung
Die Abgabe einer Freistellungsmitteilung ist mit der Angabe zahlreicher Informationen zu Meldungen und Gläubigern verbunden. Alternativ zur manuellen Eingabe der Meldungen können die Daten auch offline in CSV-Dateien erfasst und anschließend online in das elektronische Formular "Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" importiert werden. Zur Bearbeitung und Überprüfung der CSV-Datei kann das bereitgestellte FSAK-Excel-Sheet verwendet werden. Bei einer CSV-Datei handelt es sich um eine Textdatei, die nach bestimmten Vorgaben aufgebaut ist und auf allen Plattformen erstellt werden kann. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Daten aus vorhandenen Backend-Systemen für den Import in das elektronische Formular in Mein BOP entsprechend aufzubereiten. Auf dieser Hilfeseite wird die Importschnittstelle des Verfahrens "Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" beschrieben.
Damit eine reibungslose Benutzung des BOP gewährleistet ist, muss Ihr Computer eine Reihe technischer Voraussetzungen erfüllen. Stets aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf den öffentlichen Seiten des Portals unter "Anforderungen".
Sicherheit
Die Gefahren aus dem Internet nehmen täglich zu. Entwickler von Internet-Software, wie zum Beispiel dem BOP, stehen in einem ständigen Wettlauf mit Hackern, die immer neue Wege für Angriffe finden, um über das Internet kommunizierte elektronische Informationen auszuspähen oder zu manipulieren. Bei Verwendung des BOP ist die Gewährleistung von Sicherheit das oberste Gebot für die Steuerverwaltung.
Die von Ihnen erstellte Verbindung zum BOP ist elektronisch verschlüsselt. Somit ist sichergestellt, dass kein unberechtigter Dritter die Übertragung von Informationen über das Internet zwischen Ihrem PC und dem BOP einsehen kann.
Der von Ihnen verwendete Browser ist wesentlicher Teil des BOP. Ob Internet-Explorer, Netscape, Mozilla, Firefox oder Opera: Bei allen Internet-Browsern werden immer neue Sicherheitslöcher entdeckt. Prüfen Sie also regelmäßig Ihren Internet-Browser und aktualisieren Sie die Software mit Hilfe von Sicherheitsupdates. In allen gängigen Internet-Browsern sind zudem Sicherheitsmechanismen vorgesehen, die verhindern sollen, dass zum Beispiel Computerviren und Trojaner Dateien auf Ihrem PC verändern, löschen oder auslesen können. Weiterführende Informationen zu Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung Ihres Internet-Browsers sind zum Beispiel über die folgenden Internet-Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik abrufbar: https://www.bsi-fuer-buerger.de
In Zusammenhang mit der Nutzung der Importfunktionalität macht das Bundeszentralamt für Steuern auf Folgendes aufmerksam:
- Die Benutzung der Importfunktionalität erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.
- Das zur Vereinfachung des Datenimports vom BZSt bereitgestellte Excel-Sheet für das Programm MS-Excel ist eine Serviceleistung des BZSt. Es wurde vom BZSt sorgfältig erstellt, getestet und wird den Antragstellern im reinen Ist-Zustand zur Verfügung gestellt.
Die verschlüsselte, elektronische Verbindung zum BOP erfolgt über das anerkannte Internet-Protokoll HTTPS (SSL V3.0). Die Basis für die Authentifizierung gegenüber dem Portal ist das RSA-Verfahren. Die Schlüssellänge beträgt seit Dezember 2007 2048 Bit, davor 1024 Bit. Die Verschlüsselung erfolgt über ein anerkanntes symmetrisches Verfahren. Der notwendige symmetrische Schlüssel wird auf Ihrem PC als Zufallszahl generiert und dem Portal über das RSA-Verfahren verschlüsselt mitgeteilt. Nur Ihr PC und das BOP kennen damit den symmetrischen Schlüssel, mit dem die Kommunikation entschlüsselt werden kann.
Format der CSV-Datei
Der Import von Meldungen erfolgt in separaten CSV-Dateien mit unterschiedlichen Formaten. Das Format zur Übermittlung von Meldungen wird in diesem Abschnitt beschrieben.
Die aktuellen Versionsangaben der Importfunktion für Meldungen finden Sie in der Änderungshistorie. Die Anleitung zur Versionierung der Importfunktion erläutert Ihnen die notwendigen Anpassungen Ihrer CSV-Datei.
Die Eingabedatei beginnt mit den Versionsangaben. Die Zeilen nach den Versionsangaben sind wie folgt aufgebaut:
Zeile | Beschreibung |
---|---|
1 | Angabe einer Headerzeile mit den Spaltennamen. Details finden Sie im Abschnitt Aufbau der Headerzeile. |
2 – 1001 | Mindestens eine, jedoch maximal 1000 Meldezeilen. Details finden Sie im Abschnitt Aufbau einer Meldung. |
Bitte beachten Sie:
- Jede Zeile endet mit der Übertragung eines Zeilenendezeichens.
- Die Datei darf keine Zeile enthalten, die ausschließlich aus einem Zeilenendezeichen besteht.
Trennzeichen
Die Werte in den einzelnen Spalten der CSV-Datei müssen durch ein Trennzeichen getrennt werden. Die Importfunktion akzeptiert sowohl Kommata als auch Semikola als Trennzeichen. Es ist jedoch nicht zulässig, beide Trennzeichen innerhalb derselben CSV-Datei zu verwenden.
Bitte beachten Sie: Bei den nachfolgenden Beispielen wird als Trennzeichen das Komma verwendet. Ersetzen Sie diese gegebenenfalls bei der Erstellung Ihrer eigenen CSV-Datei durch Semikola.
Aufbau der Headerzeile
Die auf die Versionsangaben folgende Zeile der Eingabedatei (bzw., wenn keine Versionsangaben vorliegen, die erste Zeile der Eingabedatei) wird grundsätzlich als Headerzeile interpretiert und enthält die Bezeichnungen der in der Eingabedatei enthaltenen Spalten. Die Bezeichnungen der einzelnen Spalten werden durch ein Trennzeichen getrennt hintereinander angegeben, wobei jedoch keine inhaltliche Auswertung stattfindet. Bei einem versehentlichen Weglassen der Headerzeile würde also die erste Betragszeile als Headerzeile interpretiert und demzufolge nicht importiert werden!
Es empfiehlt sich, die in den folgenden Abschnitten angegebenen Feldbezeichnungen durch Trennzeichen getrennt aneinanderzuhängen und in der dort angegebenen Reihenfolge ohne Zeilenumbrüche zu übernehmen. Die Spaltennamen stimmen dann mit denen der kommentierten Eingabedatei überein, die Sie im Falle eines fehlerhaften Importvorgangs erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Reihenfolge der Spalten ist fest vorgegeben und kann durch eine andere Positionierung innerhalb der Headerzeile nicht angepasst werden!
Eine Zeile einer CSV-Datei zum Import von Meldungen enthält die in der folgenden Tabelle aufgeführten Angaben.
Feldbezeichnung | Format (Stellen maximal) | Erläuterung | Pflichtfeld |
---|---|---|---|
Allgemeine Angaben zur Meldung | |||
Ordnungsbegriff | AN(45) | Benutzerdefinerter Ordnungsbegriff für diese Meldung | |
Zeitpunkt der Meldung | AN(19) | Gibt den Zeitpunkt an, ab dem die Meldung (bzw. die Stornierung) gültig ist. Der Zeitpunkt darf nicht in der Zukunft liegen. Format "TT.MM.JJJJ hh:mm:ss" | X |
Meldejahr | N(4) | Das Jahr des Zuflusses der Kapitalerträge. Die Angabe der letzten sieben Jahre ist zulässig. In einer CSV-Datei können Meldungen für mehrere verschiedene Jahre enthalten sein. | X |
Meldeart | N(1) | Art der Meldung. Eine Aufstellung aller zulässigen Einträge finden Sie in Anhang A. | X |
Storno | Bool | Gibt an, ob die Meldung eine vorherige Meldung storniert. | |
Betrag | N(8) | Der tatsächlich freigestellte Betrag für diese Meldung. Die Angabe erfolgt in ganzen Euro. | X |
Angaben zum Gläubiger (natürliche Person) | |||
IdNr. | N(11) | Steuerliche Identifikationsnummer des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld bei Meldeart "1". | (X) |
Titel | AN(20) | Titel des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Vorsatzwort | AN(20) | Vorsatz zum Namen des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Nachname | AN(45) | Nachname des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld bei Meldeart "1" oder "2". | (X) |
Namenszusatz | AN(20) | Zusatz zum Namen des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Geburtsname | AN(45) | Geburtsname des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Geburtsort | AN(80) | Geburtsort des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Geburtsland | AN(80) | Geburtsland des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Vorname | AN(45) | Vorname des Gläubigers Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld bei Meldeart "1" oder "2". | |
Geburtsdatum | AN(10) | Geburtsdatum des Gläubigers. Kann auch teilbekannt sein. Format: TT.MM.JJJJ, 00.MM.JJJJ, 00.00.JJJJ, 00.00.0000 zum Beispiel "24.12.1973", "00.12.1973", 00.00.1973" oder "00.00.0000" Falls das Jahr bekannt ist, darf es nicht vor 1900 liegen. Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld bei Meldeart "1" oder "2". | (X) |
Angaben zum Gläubiger (nicht-natürliche Person) | |||
Bezeichnung | AN(45) | Eine Angabe in diesem Feld ist nur zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "3" ausgewählt wurde - es sich folglich bei dem Gläubiger um eine nicht-natürliche Person handelt. Pflichtfeld bei Meldeart "3". | (X) |
WID | AN(11) | Eine Angabe in diesem Feld ist nur zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "3" ausgewählt wurde - es sich folglich bei dem Gläubiger um eine nicht-natürliche Person handelt. | |
Bundesland | N(2) | Eine Angabe in diesem Feld ist nur zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "3" ausgewählt wurde - es sich folglich bei dem Gläubiger um eine nicht-natürliche Person handelt. Diese Angabe wird benötigt, um das Format der nachfolgenden Steuernummer interpretieren zu können, da das Format der Steuernummer vom Bundesland abhängt. Eine Aufstellung aller zulässigen Einträge finden Sie in Anhang B. | |
Steuernummer | AN(13) | Geben Sie hier die Steuernummer in dem Format an, wie es auch im Formular angezeigt wird. Das Format hängt vom Bundesland ab. Eine Angabe in diesem Feld ist nur zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "3" ausgewählt wurde - es sich folglich bei dem Gläubiger um eine nicht-natürliche Person handelt. | |
Anschrift des Gläubigers | |||
Adressart | N(1) | Art der Adresse: Inlands- oder Auslandsadresse Zulässige Werte: "AUSLAND", "INLAND" | X |
Strasse | AN(80) | Anschrift des Gläubigers: Straßenname | |
Hausnummer | N(5) | Anschrift des Gläubigers: Hausnummer | |
Zusatz | AN(20) | Anschrift des Gläubigers: Zusatz zur Hausnummer | |
Postleitzahl | AN(12) | Anschrift des Gläubigers: Postleitzahl Pflicht bei einer Inlandsadresse. Dann müssen exakt 5 Ziffern angegeben werden. | (X) |
Ort / Sitz | AN(80) | Anschrift des Gläubigers: Ortsangabe | X |
Adressergänzung | AN(50) | Anschrift des Gläubigers: Adressergänzung für eine Auslandsadresse | |
Staat | AN(2) | Anschrift des Gläubigers: Angabe des Staates einer Auslandsadresse Eine Aufstellung aller zulässigen Einträge finden Sie in Anhang C. | (X) |
Angaben zum Ehegatten / Lebenspartners des Gläubigers | |||
IdNr. Ehegatte | N(11) | Steuerliche Identifikationsnummer des Ehegatten / Lebenspartners Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld bei Meldeart "1", wenn Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner gemacht werden. | (X) |
Titel Ehegatte | AN(20) | Titel des Ehegatten / Lebenspartners Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Vorsatzwort Ehegatte | AN(20) | Vorsatz zum Namen des Ehegatten / Lebenspartners. Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Nachname Ehegatte | AN(45) | Nachname des Ehegatten / Lebenspartners Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld, wenn Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner gemacht werden. | (X) |
Namenszusatz Ehegatte | AN(20) | Zusatz zum Namen des Ehegatten / Lebenspartners Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Geburtsname Ehegatte | AN(45) | Geburtsname des Ehegatten / Lebenspartners Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Geburtsort Ehegatte | AN(80) | Geburtsort des Ehegatten / Lebenspartners Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Geburtsland Ehegatte | AN(80) | Geburtsland des Ehegatten / Lebenspartners Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Vorname Ehegatte | AN(45) | Vorname des Ehegatten / Lebenspartners Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld, wenn Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner gemacht werden. | |
Geburtsdatum Ehegatte | AN(10) | Geburtsdatum des Ehegatten / Lebenspartners. Kann auch teilbekannt sein. Format: TT.MM.JJJJ, 00.MM.JJJJ, 00.00.JJJJ, 00.00.0000 zum Beispiel "24.12.1973", "00.12.1973", 00.00.1973" oder "00.00.0000" Falls das Jahr bekannt ist, darf es nicht vor 1900 liegen. Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld, wenn Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner gemacht werden. | (X) |
Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners des Gläubigers | |||
Adressart Ehegatte | N(1) | Art der Adresse des Ehegatten / Lebenspartners: Inlands- oder Auslandsadresse. Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflichtfeld, wenn Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner gemacht werden. Zulässige Werte: "AUSLAND", "INLAND" | (X) |
Strasse Ehegatte | AN(80) | Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners: Straßenname Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Hausnummer Ehegatte | N(5) | Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners: Hausnummer Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Zusatz Ehegatte | AN(20) | Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners: Zusatz zur Hausnummer Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Postleitzahl Ehegatte | AN(12) | Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners: Postleitzahl Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Pflicht bei einer Inlandsadresse. Dann müssen exakt 5 Ziffern angegeben werden. | (X) |
Ort / Sitz Ehegatte | AN(80) | Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners: Ortsangabe Pflichtfeld, wenn Angaben zum Ehegatten / Lebenspartner gemacht werden. | (X) |
Adressergänzung Ehegatte | AN(50) | Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners: Adressergänzung zu einer Auslandsadresse Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. | |
Staat Ehegatte | AN(2) | Anschrift des Ehegatten / Lebenspartners: Angabe des Staates einer ausländischen Adresse Eine Angabe in diesem Feld ist nur dann zulässig, wenn bei "Meldeart" der Wert "1" oder "2" ausgewählt wurde – es sich folglich bei dem Gläubiger um eine natürliche Person handelt. Eine Aufstellung aller zulässigen Einträge finden Sie in Anhang C. | (X) |
Jede Meldung wird in einer separaten Zeile der Eingabedatei erfasst. Dabei werden die Angaben gemäß der in der Tabelle dargestellten Reihenfolge durch Trennzeichen getrennt aneinandergereiht. Bei optionalen Angaben, für die kein Wert übermittelt wird, muss trotzdem ein Trennzeichen angegeben werden. Der letzten Spalte darf optional ein Trennzeichen folgen.
Die von Ihnen importierten Daten werden während des Importvorgangs nicht verändert. Sie können im Anschluss an den Importvorgang prüfen, ob die Anzahl der in Ihrer Eingabedatei enthaltenen Meldezeilen mit der Anzahl der importierten Meldungen übereinstimmt. Dies erweist sich gerade bei einer großen Zahl von Zeilen als sehr nützlich.
Bitte beachten Sie:
- Die Eingabedatei darf keine leeren Zeilen enthalten!
- Alle Angaben dürfen in einfache oder doppelte Anführungszeichen gefasst werden.
Bei der Prüfung der zu importierenden CSV-Datei legt die Portalanwendung den Zeichenkodierungsstandard ISO_8859-15 (Latin-9) zugrunde. Von allen nach diesem Standard kodierbaren Zeichen werden nur die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten zugelassen. Die Anordnung der Zeichen in der Tabelle richtet sich nach dem zweistelligen Hexadezimalcode, der ihnen durch ISO_8859-15 zugewiesen wird; die jeweilige Zeile repräsentiert dabei die erste, die jeweilige Spalte die zweite Stelle des Codewerts. Der Tabelleneintrag "LF" ("line feed") steht für das Zeilenvorschubzeichen, "CR" ("carriage return") für das Wagenrücklaufzeichen, "SP" ("space") für das Leerzeichen und "SHY" ("soft hyphen") für den bedingten Trennstrich. Enthält Ihre CSV-Datei andere als die hier spezifizierten Zeichen, so wird sie beim Import als fehlerhaft zurückgewiesen.
Code | …0 | …1 | …2 | …3 | …4 | …5 | …6 | …7 | …8 | …9 | …A | …B | …C | …D | …E | …F |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0… | LF | CR | ||||||||||||||
1… | ||||||||||||||||
2… | SP | ! | " | # | $ | % | & | ' | ( | ) | * | + | , | - | . | / |
3… | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | : | ; | < | = | > | ? |
4… | @ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O |
5… | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | [ | \\ | ] | ^ | _ |
6… | ` | a | b | c | d | e | f | g | h | i | j | k | l | m | n | o |
7… | p | q | r | s | t | u | v | w | x | y | z | { | | | } | ~ | |
8… | ||||||||||||||||
9… | ||||||||||||||||
A… | ¡ | ¢ | £ | ¥ | § | © | ª | « | ¬ | SHY | ® | ¯ | ||||
B… | ° | ± | ² | ³ | µ | ¶ | · | ¹ | º | » | ¿ | |||||
C… | À | Á | Â | Ã | Ä | Å | Æ | Ç | È | É | Ê | Ë | Ì | Í | Î | Ï |
D… | Ð | Ñ | Ò | Ó | Ô | Õ | Ö | × | Ø | Ù | Ú | Û | Ü | Ý | Þ | ß |
E… | à | á | â | ã | ä | å | æ | ç | è | é | ê | ë | ì | í | î | ï |
F… | ð | ñ | ò | ó | ô | õ | ö | ÷ | ø | ù | ú | û | ü | ý | þ | ÿ |
Die zulässigen Zeichen Komma, Semikolon, doppelte und einfache Anführungsstriche sowie das Zeilenumbruch-, das Zeilenvorschub- und das Wagenrücklaufzeichen dienen zur Strukturierung der Importdaten. Innerhalb von Feldeinträgen dürfen Kommata, Semikola, einfache oder doppelte Anführungsstriche nur dann vorkommen, wenn die betreffenden Feldeinträge in Anführungszeichen gesetzt sind. Dabei gilt: Ist der Feldeintrag von einfachen (doppelten) Anführungsstrichen umgeben, so muss jedes Vorkommnis einfacher (doppelter) Anführungsstriche im Inneren des Feldeintrags verdoppelt werden.
Für einzelne Felder kann die Menge der zulässigen Zeichen zusätzlich eingeschränkt sein. Derartige Beschränkungen sind gegebenenfalls im Abschnitt Aufbau einer Meldung beschrieben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die importierte Datei auf Basis eines anderen Kodierungsstandards als ISO_8859-15 erstellt haben, so wird sie beim Einlesen durch die Portalanwendung möglicherweise nicht in die von Ihnen beabsichtigte Zeichenfolge umgesetzt.
Dabei sind zwei unterschiedliche Problemsituationen zu unterscheiden.
- Die interne Darstellung Ihrer CSV-Datei als Folge zweistelliger hexadezimaler Zeichencodes enthält Codes, zu denen in der obigen Tabelle kein Eintrag existiert. In diesem Fall scheitert der Import aufgrund ungültiger Angaben. Die Fehlermeldung, die Sie in der kommentierten Eingabedatei vorfinden, ist möglicherweise irritierend, da die beanstandete Zeichenfolge in dem von Ihnen verwendeten Editor korrekt aussieht.
- Alle Zeichencodes in der internen Darstellung Ihrer CSV-Datei lassen sich einem Eintrag der obigen Tabelle zuordnen. In diesem Fall wird die Datei unbeanstandet importiert, jedoch in eine andere als die beabsichtigte Zeichenfolge übersetzt. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich im Zweifelsfall nach dem Import zumindest stichprobenartig davon überzeugen, dass die von Ihnen verwendeten Zeichen auf der Anzeigeseite erwartungsgemäß dargestellt werden.
Das vom BZSt zur Unterstützung bei der Erstellung von Import-Dateien zur Verfügung gestellte Excel-Sheet erlaubt die Verwendung einiger Sonderzeichen, die beim Import in die Portalanwendung für unzulässig erachtet werden. Der Einsatz dieses Werkzeugs verhindert also nicht notwendigerweise, dass Ihre CSV-Datei aufgrund ungültiger Angaben abgewiesen wird und nachträglich korrigiert werden muss (bei Bedarf anhand der obigen Tabelle).
Import der CSV-Dateien
Im folgenden Abschnitt wird beschrieben, wie Sie eine CSV-Datei mit Meldungen in das elektronische Formular importieren.Führen Sie zum Import Ihrer Eingabedatei folgende Schritte durch:
Login
Zum Import Ihrer Eingabedatei loggen Sie sich zunächst in Mein BOP ein.
Aufruf des Formulars "Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge"
Zur Durchführung des Imports Ihrer Eingabedatei rufen Sie das Formular "Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" auf. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt Formulare aus.
Eingabe der mitteilenden Stelle, des Meldezeitraums sowie der Nummer der Lieferung
Im Formular angekommen, werden Sie zur Angabe der mitteilenden Stelle, des Meldezeitraums sowie der Nummer der Lieferung aufgefordert. Geben Sie die gewünschten Informationen ein und klicken Sie auf "Weiter".
Aufruf Seite 2 "Liste der Meldungen "
Sie befinden sich nun auf der Übersichtsseite des Formulars. Rufen Sie Seite 2 des Formulars auf.
Einblenden des Importbereichs
Im oberen Bereich der Seite 2 des Formulars zur "Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" finden Sie einen Bereich "Import von Meldungen". Durch Klicken auf den Link "einblenden" öffnen Sie den Importbereich.
Bitte beachten Sie: Zeilen, die Sie vor einem Importvorgang auf Seite 2 erfassen, werden während des Importvorgangs gelöscht, um Inkonsistenzen zu vermeiden!
- Auswahl der Eingabedatei
Bevor der Importvorgang gestartet werden kann, muss eine Eingabedatei ausgewählt werden. Betätigen Sie zu diesem Zweck den "Durchsuchen"-Knopf. Daraufhin öffnet sich ein Dateiauswahldialog. Nutzen Sie diesen Dialog, um in Ihrem Dateisystem zur betreffenden Datei zu navigieren und diese anschließend auszuwählen. Als Eingabedatei werden ausschließlich CSV-Dateien, also Dateien mit der Endung .csv akzeptiert. Importvorgang starten
Starten Sie nun den Importvorgang durch Betätigen des "Importvorgang starten"-Knopfes. Nur Zeilen einer fehlerfreien Importdatei werden importiert. Sollte Ihre Importdatei Fehler enthalten, so wird eine Meldung ausgegeben und eine kommentierte Eingabedatei zum Speichern angeboten.
Die zum Speichern angebotene Datei enthält die in der Eingabedatei enthaltenen Meldungen ergänzt um eine Spalte mit Kommentaren, die Ihnen bei der Fehlerbehebung helfen sollen.
Speichern Sie die angebotene Datei und öffnen Sie sie zum Beispiel mit einem Texteditor. In der letzten Spalte sehen Sie die Kommentare zu den fehlerhaften Zeilen.
Sie können die Fehler entweder direkt in der kommentierten Eingabedatei oder an anderer Stelle in Ihrem System beheben und anschließend einen weiteren Importversuch durchführen, indem Sie die Schritte 1 bis 7 wiederholen.
Nach erfolgreichem Import Ihrer Meldungen, wenn die Eingabedatei also keinerlei Fehler mehr enthält, gelangen Sie zurück auf Seite 2 des Formulars. Die Seite enthält eine Meldung, dass der Import erfolgreich verlaufen ist und meldet, wie viele Meldungen importiert wurden. Bitte prüfen Sie, ob diese Angabe mit der von Ihnen erwarteten Zahl übereinstimmt.
Nach dem Import von Meldungen können Sie diese beliebig ändern oder weitere Zeilen manuell erfassen. Es ist jedoch nicht möglich, weitere Zeilen durch einen weiteren Importvorgang hinzuzufügen.
Die tabellarische Übersicht der Meldungen ist in Blöcke à 50 Zeilen aufgeteilt, wobei immer die Zahl mit der höchsten Zeilennummer, also die zuletzt hinzugefügte, zuoberst angezeigt wird. Nutzen Sie die Links unterhalb der tabellarischen Übersicht zur Navigation innerhalb Ihrer Meldungen.
Wie bei der manuellen Erfassung von Meldungen, können Sie die seit Aufruf der Seite 2 getätigten Eingaben durch Klick auf den zurück-Link verwerfen. Durch Klick auf den Weiter-Knopf hingegen, fügen Sie die Meldungen dem Formular hinzu. Auch das Löschen bereits erfasster Zeilen durch den Importvorgang würde durch Klick auf den zurück-Link rückgängig gemacht, sofern diese Zeilen bereits vor dem Importvorgang durch Klick auf "Weiter" dem Formular hinzugefügt wurden.
Änderungshistorie der Importfunktion
Die Importfunktionalität für Meldungen unterliegt Änderungen, über die wir Sie angemessen informieren wollen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Ihrer CSV-Datei Versionsangaben hinzufügen. Details zur Übermittlung von Versionsangaben finden Sie in der Anleitung zur Versionierung der Importfunktion. Die nachfolgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick der zurückliegenden Versionen und der darin enthaltenen Änderungen. Versionen, die nur geringfügige Anpassungen ohne fachlichen Hintergrund beinhalten, werden hier allerdings nicht aufgeführt. Die Angaben zur aktuellen Version der Importfunktionalität finden Sie in der ersten Zeile der Tabelle.
CSV-Version | Excel-Version | Inhalt der Änderungen |
Geänderte Formate teilbekannter Geburtsdaten | ||
5.0 | 5.5.5 | Das Geburtsland ist kein bedingtes Pflichtfeld mehr (Gläubiger, Ehegatte/Lebenspartner). |
5.0 | 5.1.0 | Neues Feld Zeitpunkt der Meldung |
4.0 | 4.1.0 | Neue Felder Geburtsort und Geburtsland für den Gläubiger und den Ehegatten/Lebensgefährten. |
3.0 | 3.1.0 | Neue Feldstruktur; maximal erlaubte Zeilenzahl auf 1000 gesetzt. |
2.2 | 2.1.6 | Maximal erlaubte Zeilenzahl auf 2000 erhöht. |
2.1 | 2.1.5 | Geburtsjahr des Gläubigers und des Ehegatten darf nicht vor 1900 liegen. |
2.1 | 2.1.4 | Längen der Felder Kundennummer, Vorname (Gläubiger, Ehegatte), Hausnummer und Hausnummerzusatz erhöht; Angabe des Staates nur für ausländische Adressen verpflichtend, Wert DE (Deutschland) entfällt. |
2.0 | 2.1.3 | Längen der Felder Straße und Ort korrigiert |
2.0 | 2.1.2 | Betrag der NV-Bescheinigung des Ehegatten darf nur angegeben werden, wenn der Betrag der NV-Bescheinigung angegeben ist. Das Geburtsdatum des Gläubigers und jenes des Ehegattens dürfen nun teilbekannt sein. |
2.0 | Das Feld "Betrag" ist kein Pflichtfeld mehr. | |
2.0 | 2.1.0 | Erweiterung um die Spalten "IdNr.", "IdNr. Ehegatte", "Titel", "Titel Ehegatte", "Betrag der NV-Bescheinigung", "PLZ Ausland" und "Staat" |
1.0 | 1.1.0 | Erste Version der Importfunktion |
Hotline und Benutzersupport
Außer den Hinweisen, die Sie über die Online-Hilfe direkt vom BOP erhalten, können Sie eine von den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder eingerichtete Informationsstelle (Hotline) nutzen, die Ihnen
- montags bis freitags von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie
- samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr
- Telefax (Nummer 01805/235054) oder
E-Mail (hotline@ELSTER.de) erreichbar.
Anhang A - Meldearten
Die erste Spalte der folgenden Tabelle enthält die für das Feld "Meldeart" zulässigen Einträge.
Code | Bedeutung |
---|---|
1 | Meldung für natürliche Person aufgrund FSA |
2 | Meldung für natürliche Person aufgrund NVB |
3 | Meldung für nicht natürliche Person |
Anhang B - Bundesländer
Die erste Spalte der folgenden Tabelle enthält die für das Feld "Bundesland" zulässigen Einträge.
Code | Name |
---|---|
28 | Baden-Württemberg |
91 | Bayern |
11 | Berlin |
30 | Brandenburg |
24 | Bremen |
22 | Hamburg |
26 | Hessen |
40 | Mecklenburg-Vorpommern |
23 | Niedersachsen |
51 | Nordrhein-Westfalen |
27 | Rheinland-Pfalz |
10 | Saarland |
32 | Sachsen |
31 | Sachsen-Anhalt |
21 | Schleswig-Holstein |
41 | Thüringen |
Anhang C - Zulässige Staatenkürzel
Die erste Spalte der folgenden Tabelle enthält die für das Feld "Staat" zulässigen Einträge.
Staatenkürzel | Staat |
---|---|
AD | Andorra |
AE | Vereinigte Arabische Emirate |
AF | Afghanistan |
AG | Antigua und Barbuda |
AI | Anguilla |
AL | Albanien |
AM | Armenien |
AN | Niederländische Antillen |
AO | Angola |
AQ | Antarktis |
AR | Argentinien |
AS | Amerikanisch Samoa |
AT | Österreich |
AU | Australien |
AW | Aruba |
AX | Ålandinseln |
AZ | Aserbaidschan |
BA | Bosnien und Herzegowina |
BB | Barbados |
BD | Bangladesch |
BE | Belgien |
BF | Burkina Faso |
BG | Bulgarien |
BH | Bahrain |
BI | Burundi |
BJ | Benin |
BL | Saint Barthélemy |
BM | Bermuda |
BN | Brunei Darussalam |
BO | Bolivien |
BQ | Bonaire, Saba und Sint Eustatius |
BR | Brasilien |
BS | Bahamas |
BT | Bhutan |
BV | Bouvetinsel |
BW | Botsuana |
BY | Belarus (Weißrussland) |
BZ | Belize |
CA | Kanada |
CC | Kokosinseln (Keeling) |
CD | Kongo, Demokratische Republik |
CF | Zentralafrikanische Republik |
CG | Kongo |
CH | Schweiz |
CI | Côte d'Ivoire |
CK | Cookinseln |
CL | Chile |
CM | Kamerun |
CN | China |
CO | Kolumbien |
CR | Costa Rica |
CU | Kuba |
CV | Kap Verde |
CW | Curacao |
CX | Weihnachtsinsel |
CY | Zypern |
CZ | Tschechische Republik |
DJ | Djibouti |
DK | Dänemark |
DM | Dominica |
DO | Dominikanische Republik |
DZ | Algerien |
EC | Ecuador |
EE | Estland |
EG | Ägypten |
EH | Westsahara (Demokratische Arabische Republik) |
ER | Eritrea |
ES | Spanien |
ET | Äthiopien |
FI | Finnland |
FJ | Fidschi |
FK | Falklandinseln (Malvinen) |
FM | Mikronesien, Föderierte Staaten von |
FO | Färöer |
FR | Frankreich |
GA | Gabun |
GB | Vereinigtes Königreich |
GD | Grenada |
GE | Georgien |
GF | Französisch Guyana |
GG | Guernsey |
GH | Ghana |
GI | Gibraltar |
GL | Grönland |
GM | Gambia |
GN | Guinea |
GP | Guadeloupe |
GQ | Äquatorial-Guinea |
GR | Griechenland |
GS | Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln |
GT | Guatemala |
GU | Guam |
GW | Guinea-Bissau |
GY | Guyana |
HK | Hongkong |
HM | Heard und die McDonaldinseln |
HN | Honduras |
HR | Kroatien |
HT | Haiti |
HU | Ungarn |
IC | Kanarische Inseln |
ID | Indonesien |
IE | Irland |
IL | Israel |
IM | Insel Man |
IN | Indien |
IO | Britisches Territorium im Indischen Ozean |
IQ | Irak |
IR | Iran, Islamische Republik |
IS | Island |
IT | Italien |
JE | Jersey |
JM | Jamaika |
JO | Jordanien |
JP | Japan |
KE | Kenia |
KG | Kirgisistan |
KH | Kambodscha |
KI | Kiribati |
KM | Komoren |
KN | Saint Kitts and Nevis |
KP | Korea, Demokratische Volksrepublik |
KR | Korea, Republik |
KW | Kuwait |
KY | Kaimaninseln |
KZ | Kasachstan |
LA | Laos, Demokratische Volksrepublik |
LB | Libanon |
LC | Saint Lucia |
LI | Liechtenstein |
LK | Sri Lanka |
LR | Liberia |
LS | Lesotho |
LT | Litauen |
LU | Luxemburg |
LV | Lettland |
LY | Libysch-Arabische Dschamahirija (Libyen) |
MA | Marokko |
MC | Monaco |
MD | Moldau, Republik |
ME | Montenegro |
MF | Saint Martin (französischer Teil) |
MG | Madagaskar |
MH | Marshallinseln |
MK | Mazedonien, die ehemalige jugoslawische Republik |
ML | Mali |
MM | Myanmar |
MN | Mongolei |
MO | Macau |
MP | Marianen, Nördliche |
MQ | Martinique |
MR | Mauretanien |
MS | Montserrat |
MT | Malta |
MU | Mauritius |
MV | Malediven |
MW | Malawi |
MX | Mexiko |
MY | Malaysia |
MZ | Mosambik |
NA | Namibia |
NC | Neukaledonien |
NE | Niger |
NF | Norfolkinsel |
NG | Nigeria |
NI | Nicaragua |
NM | Sint Maarten (Niederländisches Gebiet) |
NL | Niederlande |
NO | Norwegen |
NP | Nepal |
NR | Nauru |
NU | Niue |
NZ | Neuseeland |
OM | Oman |
PA | Panama |
PE | Peru |
PF | Franz.-Polynesien |
PG | Papua-Neuguinea |
PH | Philippinen |
PK | Pakistan |
PL | Polen |
PM | St. Pierre und Miquelon |
PN | Pitcairninseln |
PR | Puerto Rico |
PS | Palästinensische Autonomiegebiete |
PT | Portugal |
PW | Palau |
PY | Paraguay |
QA | Katar |
RE | Réunion |
RO | Rumänien |
RS | Serbien |
RU | Russische Föderation |
RW | Ruanda |
SA | Königreich Saudi-Arabien |
SB | Salomonen |
SC | Seychellen |
SD | Sudan |
SE | Schweden |
SG | Singapur |
SH | St. Helena |
SI | Slowenien |
SJ | Svalbard und Jan Mayen |
SK | Slowakische Republik |
SL | Sierra Leone |
SM | San Marino |
SN | Senegal |
SO | Somalia |
SR | Suriname |
SS | Südsudan |
ST | Sao Tome und Principe |
SV | El Salvador |
SY | Syrien, Arabische Republik |
SZ | Swasiland |
TC | Turks- und Caicosinseln |
TD | Tschad |
TF | Französische Südgebiete |
TG | Togo |
TH | Thailand |
TJ | Tadschikistan |
TK | Tokelau |
TL | Timor-Leste |
TM | Turkmenistan |
TN | Tunesien |
TO | Tonga |
TR | Türkei |
TT | Trinidad und Tobago |
TV | Tuvalu |
TW | Taiwan |
TZ | Tansania |
UA | Ukraine |
UG | Uganda |
UM | Amerikanische Überseeinseln, Kleinere |
US | Vereinigte Staaten von Amerika |
UY | Uruguay |
UZ | Usbekistan |
VA | Heiliger Stuhl (Vatikanstadt) |
VC | St. Vincent und die Grenadinen |
VE | Venezuela |
VG | Britische Jungferninseln |
VI | Amerikanische Jungferninseln |
VN | Vietnam |
VU | Vanuatu |
WF | Wallis und Futuna |
WS | Samoa |
XI | Ceuta |
XJ | Melilla |
YE | Jemen |
YT | Mayotte |
ZA | Südafrika |
ZM | Sambia |
ZW | Simbabwe |
Anhang D - Fehlermeldungen und Kommentare
Die folgende Tabelle enthält Beschreibungen zu Fehlermeldungen, die während des Importvorgangs auftreten können. Die Meldungen sind alphabetisch sortiert.
Fehlermeldung | Beschreibung |
---|---|
Die von Ihnen ausgewählte Datei konnte nicht gefunden werden! | Auf Ihrem PC konnte die von Ihnen angegebene Datei nicht gefunden werden. Geben Sie den Dateinamen inklusive vollständiger Pfadangabe erneut ein und klicken Sie erneut auf "Importvorgang starten". |
Die von Ihnen übertragenen Daten enthalten Fehler. Bitte wählen Sie einen Speicherort für die kommentierte Eingabedatei. | Ihre Eingabedatei enthält mindestens einen der in der folgenden Tabelle aufgeführten Fehlerfälle. Speichern Sie die kommentierte Eingabedatei, korrigieren Sie die beanstandeten Zeilen und wiederholen Sie den Importvorgang wie im Abschnitt Import der CSV-Dateien beschrieben. |
Die Datei enthält zu viele Zeilen oder hat ein ungültiges Format. | Mit Hilfe der Importfunktion dürfen maximal 1000 Meldungen importiert werden. Entweder enthält Ihre Eingabedatei mehr als 1000 Meldungen oder es handelt sich nicht um eine CSV-Datei. |
Wenn Sie fortfahren, werden alle bereits erfassten Meldungen gelöscht! | Vor dem Importvorgang werden im Formular „Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge“ vorhandene Meldungen gelöscht. |
In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Kommentare beschrieben, die während des Imports in der kommentierten Eingabedatei auftreten können.
Kommentar | Beschreibung |
---|---|
Die Zeile enthaelt nicht alle erforderlichen Angaben. | Die Zeile enthält nicht alle Angaben, die für einen korrekten Import benötigt werden. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in Format der CSV-Datei angegebenen Format. |
Die in der Zeile enthaltenen Angaben koennen nicht zugeordnet werden. | Die Zeile enthält Angaben, die mit dem Format nicht in Übereinstimmung gebracht werden können. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in Format der CSV-Datei angegebenen Format. |
Fehlende Eingabe: Spaltenbezeichnung | Bei der angegebenen Spalte handelt es sich um eine Pflichtangabe. |
Ungueltige Eingabe: Spaltenbezeichnung. | Die Spalte mit der angegebenen Bezeichnung entspricht nicht den definierten Vorgaben. Häufige Ursache: - Es wurden unzulässige Zeichen oder Werte verwendet, zum Beispiel "€". Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in Format der CSV-Datei angegebenen Format. |
Zu viele Zeichen: Spaltenbezeichnung (max. n Zeichen). | Die Spalte mit der angegebenen Bezeichnung enthält zu viele Zeichen. Vergleichen Sie Ihre Eingabe mit dem in Format der CSV-Datei angegebenen Format. |
Nutzung des Excel-Sheets
Sofern Sie Ihre Daten mit Hilfe von Microsoft Excel bearbeiten wollen, stellt Ihnen das BZSt Excel-Sheets zur Vereinfachung Ihrer Arbeit zum kostenlosen Download zur Verfügung. Sie finden den Download-Link des Excel-Sheets im Formular zur "Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge" im Importbereich der Teilseite 2 des Formulars.
Das Excel-Sheet ist zur lokalen Bearbeitung Ihrer Daten gedacht. Speichern Sie das Excel-Sheet auf der lokalen Festplatte Ihres Rechners, indem Sie mit der rechten Maustaste auf den Download-Link klicken und dann auf "Ziel speichern unter" klicken.
Aus Sicherheitsgründen sind die ausführbaren Inhalte der beiden Excel-Sheets signiert. Beim erstmaligen Öffnen erhalten Sie das in der folgenden Abbildung dargestellte Dialogfenster, sofern die in Ihrer Microsoft Excel-Installation eingestellte Sicherheitsstufe mindestens "Mittel" ist.
Damit Ihnen alle Funktionalitäten uneingeschränkt zur Verfügung stehen, setzen Sie bitte den Haken im Kästchen „Makros aus dieser Quelle immer vertrauen“. Sie fügen die Oberfinanzdirektion München hierdurch Ihrer Liste vertrauenswürdiger Herausgeber hinzu. Aktivieren Sie anschließend die im Excel-Sheet enthaltenen Makros durch Klick auf „Makros aktivieren“.
Anschließend sollte Ihr Excel-Sheet wie in folgender Abbildung dargestellt aussehen. In den Spalten A bis Z werden die Daten erfasst, wie im Kapitel Format der CSV-Datei definiert. Den Spalten zur Datenerfassung folgt eine (zunächst) leere Spalte. In dieser Spalte werden im Rahmen der Datenprüfung Fehlermeldungen und Kommentare eingetragen, die Ihnen bei der Fehlersuche helfen sollen. Die der leeren Spalte folgenden vier Spalten enthalten die Schaltflächen zur Ausführung der Makros.
Wenn Sie in eine der Zellen in den Spalten zur Datenerfassung klicken, erhalten Sie eine detaillierte Feldbeschreibung:
Zusätzlich werden Ihnen in einigen Spalten Listen angeboten, die Ihnen das korrekte Erfassen Ihrer Meldungen vereinfachen sollen:
Desweiteren bieten Ihnen das FSAK-Excel-Sheet eine Hilfeseite mit Erläuterungen aller zulässigen Werte der Listenfelder an:
Neben den Spalten zur Datenerfassung stehen Ihnen in dem Excel-Sheet die unten aufgeführten Schaltflächen zur Verfügung.
Schaltfläche | Beschreibung |
---|---|
Daten prüfen | Klicken Sie auf diesen Knopf, um Ihre Daten auf Korrektheit zu prüfen. |
CSV-Export | Das FSAK-Excel-Sheet ist nicht als Eingabedatei geeignet. Es dient vielmehr zur komfortablen Bearbeitung Ihrer CSV-Dateien. Mit Hilfe des Knopfes "CSV-Export" können Sie die Daten, sofern korrekt, als CSV-Datei ablegen und diese dann als Eingabedatei zum Import Ihrer Daten in Mein BOP nutzen. |
CSV-Import | Nach erfolgreichem Export Ihrer Daten in eine CSV-Datei ist Ihr Excel-Sheet leer. Erfassen Sie neue Daten oder importieren Sie die Daten einer (anderen) CSV-Datei zur weiteren Bearbeitung durch Klick auf "CSV-Import". Auf diese Weise können Sie auch eine kommentierte Eingabedatei öffnen, die Sie nach einem fehlgeschlagenen Importvorgang in Mein BOP erhalten. Importieren Sie die Daten der kommentierten Eingabedatei und beheben Sie die Fehler. Exportieren Sie anschließend Ihre korrigierten Daten durch Klicken auf "CSV-Export" und starten Sie einen erneuten Importvorgang in Mein BOP. |
Anhang F - Hinweise zur Erstellung von CSV-Dateien mit TextEdit
Bei Erstellung der CSV-Datei mit TextEdit, kann beim Import die Fehlermeldung "Die Datei enthält zu viele Zeilen oder hat ein ungültiges Format" auftreten.
Ändern Sie in diesem Fall die Standard-Einstellung für TextEdit. Wählen Sie unter "Einstellungen" -> "Neues Dokument" statt dem Format "Formatierter Text (RTF)" das Fomat "Reiner Text" aus.